EMPELMANN ‑
FAMILIENGESCHICHTE AM NIEDERRHEIN
ÖRTLICHE EINGRENZUNG - DIE NACHBARSTAATEN
FRÜHE NAMENSTRÄGER "EMPEL - IMPEL - YMPEL"
ZUR BEDEUTUNG DER WACHSZINSIGKEIT AM NIEDERRHEIN
DER WOHNPLATZ "EMPEL" UNTER REPELEN
1. Wiedges oder der grosse Koolenhof
AKTENMÄSSIGE ERWÄHNUNG DES HOFES
Familienüberblick der Bauern auf Impelman Hof bis 1600
Vom Tod des Steuereinnehmers Mevis Wolters
DAS MÄRTYRIUM DES WEISSEN HAMMELS
DER IMPELMANHOF IM 30JÄHRIGEN KRIEG
Der Hof unter Johan, Beel und Wilhelm Impelman
Theis Impelman und das Ende eines Familiensitzes
Georg und Margarete Hilgers, genannt Impelman
Gerhard Schuirman und seine Frau Jennecken Küppers
Gerhard Dorman und Enneken Spoor
Henrich Stivemeurs und Maria Zenckelman
In privater Hand - Lambert Heckes und Trin Frantzen
Eine Eheberedung mit Hofübergabe
Erbteilungen und Zerfall des Hofes
Bevölkerung und Bäuerliches Rechtsleben
Christliche Gemeinden zu Budberg
Parochialzwang und Kirchhofswesen
Rheinläufe, Hochwasser und Katastophen
Der 30-Jährige Krieg in Budberg
Der Hof "Then Hummel Nist" oder Hummelten
Das traurige Schicksal der Mechthild Dienis
Kriegsende 1648
- Arnts Brüder
KIRCHENSTREIT UND NEUES GEMEINDELEBEN AB 1648
Dorfleben nach 1660 - Ludwig XIV in Rheinberg
NEBENLINIEN UM ARNOLD (I.) IMPELMANN
Die Nachkommen des Sohnes Johann
Der Neffe Kanonier Gerhard Impelmann
NEBENLINIEN UM ARNOLD II. IMPELMANN
DIE ZWEITE KATHOLISCHE EPOCHE IM EVANGELISCHEN BUDBERG
Streiflicht über die weiteren Jahre
DIE FAMILIE VOM 18. BIS INS 20. JAHRHUNDERT
UNTERM KRUMMSTAB IST GUT LEBEN
SPANISCHER ERBFOLGEKRIEG IN UND UM RHEINBERG
Skandal und Verwilderung in Budberg
Die tragische Geschichte vom verbrannten Kind
Johann Henrich Hummelacker, der Schneider
Siebenjähriger Krieg und Erbhuldigung
Die Hummelacker Kate und ihre Einrichtung
VON DER HUMMELACKER KATE ZUM EMPELMANN HOF
VERZWEIGUNGEN DER FAMILIE IN DIE HEUTIGEN ÄSTE
Johannes der Hoferbe und seine Nachfahren
Wessel Empelmann, der Schuhmacher
Heinrich Empelmann und seine Nachkommen
Maria Katharina und ihre Familie
ANHANG – NEBENLINIEN DER EMPELMANNFAMILIEN
Zweig Peter Impelman, Schneider in Rheinberg
Zweig Grint - opt Grint - auffm Grint
Notariatsverzeichnis des Hausinventars in Budberg 1858
Literaturverzeichnis zur Familiengeschichte Empelmann
(auch : Empel, Impel, Ympel,
van Impel oder Impelmann)
Unsere Vorfahren können einheimisch-germanischen
Ursprungs, aber ebenso gut unter den Soldaten Roms, den Kriegern aus Sachsen,
den Hunnen Attilas oder den Wikingern zu suchen sein; daneben sicher noch viele
weitere Möglichkeiten.
Der Name, ein sogenannter
"-mann" Name, ist typisch für den Niederrhein und Niedersachsen.
Diese Art Namen sollen aus Ortsbezeichnungen entstanden sein und sind in der
Regel nie länger als drei Silben[1].
Unser zu betrachtender
Familienname findet sich an
verschiedenen Orten des Niederrheins, gehäuft allerdings in der Gegend von Rees
und in dem Landstrich zwischen Moers und Rheinberg wo wir auch zwei
Ortsbezeichnungen "Empel" finden. Unter den Namensträgern finden sich
Bauern, Geistliche, Adelige, Hörige und Freie. (s.Anhang)
Auch wenn der Name Empelmann in seinen verschiedenen Formen noch des
öfteren in mehreren Orten erwähnt wird, so müssen wir uns auf die mit unserer
Familie beweisbar in Verbindung stehenden Personen und Orte beschränken: Hof
und Berg "ter Impel" im Kirchspiel Repelen, Grafschaft Moers, sowie
den Empelmann- oder Hummelackerhof in Budberg bei Rheinberg, beide Orte
ziemlich nahe beieinander.
Die nachfolgend geschilderten
Verhältnisse sind nicht typisch für Deutschland im allgemeinen; am Niederrhein
galten auf Grund der vielfältigen Grenzlage unterschiedlicher Einflußzonen
andere Bedingungen.
Der linke Niederrhein -ein
immer schon gefragtes Siedlungsgebiet- war schon in der Jungsteinzeit relativ
dicht bewohnt. Es sind sehr viele Fundstücke aus den verschiedensten Epochen
vorhanden.
In der Römerzeit gehörte das
hier interessierende Gebiet zur Provinz "Germania Inferior" und war
mit Straßen gut erschlossen. Den ersten Impelmannhof finden wir dicht an der
Hauptheeresstraße, die von der Schweiz bis an die Nordsee führte, nahe dem
Lager Asciburgium. An den beiden Rheinufern wohnten damals die Menapier, die
zum Volk der Kelten gehört haben sollen. Ortsnamen in Verbindung mit dem Wort
"Donk" weisen angeblich auf Menapierwohnplätze hin. Im Jahre 55 v.
Chr. dringen in das Rheinland die Usipeter und Tenkterer ein, die jedoch von
Cäsar zur Abschreckung in einem Vernichtungsfeldzug unterworfen wurden. Die
Römer hatten zur Sicherung ihrer Provinz nebern den Heerstraßen auch ein
ausgeklügeltes System von Lagern, Stützpunkten und vor allem Signaltürmen
(Warten) jeweils in Sichtweite voneinander entfernt aufgebaut. Tiberius,
Stiefsohn des Kaisers Augustus siedelt um das Jahr 0 angeblich 40000 Sugambrer
aus der Gegend zwischen Ruhr und Sieg in die linksrheinischen Gebiete um; ihr
Name verschwindet und sie werden später nur noch die Gugerner[2]
genannt.
Nach Beginn des 4. Jhdts setzen
verschiedene Volksgruppen den Römern stark zu und der Niedergang des Imperiums
erfolgte nach dem Jahr 366 n.Chr. sehr schnell. In Folge der zahllosen Kämpfe
mußten die Römer immer mehr Truppen aus Germanien abziehen und die Franken
konnten im Gegensatz zu ihren früheren blutigen Einfällen die Römer einfach
verdrängen. Zu den damaligen Gegenern der Römer gehörten auch die Goten, die
Alemannen und die Sachsen. Die Franken (="die Freien"), ein
Zusammenschluß aus verschiedenen Völkern, drang in mehreren Strömen über den
Rhein: die Chatten zogen wahrscheinlich die Lahn abwärts und dann die Mosel
hinauf. Die Ripurarier, auch Rheinfranken oder Uferfranken, gingen zwischen
Sinzig und Nimwegen über den Rhein und gründeten im 5. Jhdt beidseitig des
Flusses -ungefähr in gleicher Größe des späteren Erzstiftes Köln- das "Königreich Köln", mit der
gleichnamigen Hauptstadt. Die Chamaven, die den Nördlichen Teil dieses Landes
bewohnten, blieben dabei unabhängig. Die salischen Franken, welche aus Batavern
und Gugernern hervorgegangen sein sollten, wohnten in der heute mit "Over
Issel" bezeichneten holländischen Landschaft und trugen ihren Namen von
dem dort vorherrschenden Salland. Später finden wir sie auch in den
Landschaften Nord- und Südbrabant. Nach dem Zeugnis des "Gregors von
Tours" hatte der König dieser Franken, Clodio, seinen Sitz in Dispargum,
dem heutigen Doesburg (NL). Wahrscheinlich war er der Vater jenes Mero oder
Merowigs, Gründer und Namensgeber der Dynastie der Merowinger, der seinen Königssitz
in Tournay hatte. Seinem Enkel wiederum, Clodwig genannt, gelang es alle
fränkischen Stämme (mit Gewalt) zu einer Gesamtmonarchie zu vereinigen,
nachdem er 510 n.Chr. den König von Köln, Sigbert, hatte umbringen lassen;
allerdings genoß das Land der Ripurarier eine Sonderstellung und wurde als
besondere Provinz der fränkischen Monarchie eingegliedert.
Die früheren Einfälle der
Franken in die Gebiete des Niederrheins hatten schlimme Verwüstungen
herbeigeführt, doch was erhalten geblieben war fiel jetzt den Hunnenstürmen zum
Opfer dieaus der Gegend des heutigen Ungarn an den Niederrhein drängten. Eine
vereinigte Streitmacht von Römern, Westgoten und Franken hatte den Ansturm
durch einen Sieg bei Chalons an der Marne im Jahre 451 zum Stehen gebracht. Auf
Grund dieser Einfälle waren verschiedene Städte und ehemalige Römerlager am
Niederrhein völlig verwüstet worden, u.a. Xanten, Köln, Neuß sowie Asberg bei
Moers.
Clodwig, Einiger der Stämme,
trat nach Unterwerfung der Alemannen bei Zülpich im Jahre 496 zum Christentum
über, daß in verschiedenen Städten schon praktiziert wurde. Nach Chlodwig wurde
das Frankenreich durch innere Unruhen sehr zerrissen und konnte erst unter
Chlotar II. wieder vereinigt werden.
In der Folgezeit waren die
fränkischen Könige wohl recht kraftlose Persönlichkeiten, die die
Regierungsgeschäfte ihren Hausmeiern überließen. Einer davon, Pippin der
jüngere, Sohn des Karl Martell, setzte auf Anraten von Papst Zacharias bei der
Reichsversammlung zu Soissons im Jahre 752 den hilflosen König Childerich III
ab und ließ sich statt diesem auf den Schild heben. Er war der Vater Karls des
Großen, der der neuen Dynastie der Karolinger seinen Namen gab. Unter dessen
Herrschaft stiftete der Bischof von Münster, Ludger, später der heilige Ludger
genannt, die Abtei Werden an der Ruhr. Dieser Abtei wiederum stiftete Karl der
Große aus dem Kronland etliche Güter, viele davon auch in dem Gebiet zwischen
Rheinberg und Moers. Auf Karl folgte sein Sohn Ludwig der Fromme, der ebenfalls
zum Kaiser gekrönt wurde. Er starb 840 als letzter König der Franken. Seine
Söhne bekämpften sich drei Jahre lang und regierten nach Abschluß des Vertrages
von Verdun 843 drei getrennte Reiche: Karl II der Kahle das Westfrankenreich,
Ludwig der Deutsche das Ostfrankenreich und Lothar, der älteste Sohn dem der
Kaisertitel zugefallen war, den mittleren Teil, das Lotharische Zwischenreich.
Neben Lothar I. kennen wir als weiteren Regenten Lothar II., der diesem Land
seinen Namen gab: Lotharingen mit der Hauptstadt Aachen. Diesem Land, der
Heimat unserer Vorfahren, war nur eine kurze Eigenständigkeit gegönnt. Nach
verschiedenen Abspaltungen und Teilungen kommt der Rest 925 als fünftes
deutsches Herzogtum endgültig zum Reich. Letzter Regent war König Zwentibold,
Urenkel Ludwigs des Frommen und "Bastardsohn" des deutschen Kaisers
Arnolf von Kärnten.
Im 9.Jahrhundert fielen von
Norwegen und Dänemark her die Wikinger oder Normannen ein. Mit ihren schnellen
Schiffen befuhren sie nicht nur die Küsten, sondern kamen auch die Flüsse
heraufgefahren und überfielen die Städte. Im Jahre 864 Xanten, 880 Birten und
Nimwegen sowie 882 mit großen Heerscharen Utrecht, Maastricht, Lüttich und
Tongern. Angriffe erfolgten auch gegen
Städte wie Köln, Zülpich, Bonn und Neuß. Karl der Dicke versuchte vergeblich
sie zu bekämpfen. Erst seinem Nachfolger Arnolf von Kärnten gelang es nach der
Schlacht bei Löwen 891 den Frieden wieder herzustellen.
Schon in ganz früher Zeit
hatten die Bewohner das Land in Gaue und diese wiederum in Hundertschaften
eingeteilt. Die Gegend um Rheinberg und Moers gehörte zum Hattuariergau,
südwestlich davon der Mühlgau, westlich Massau, nordwestlich lag Toxandrien.
Rechtsrheinisch finden wir den Brukterergau
und nördlich von diesem den Gau der Chamaven, Hamagau oder Hamaland
genannt. Der Begriff Hundertschaft stammt aus dem Heerwesen und war aber schon
zu Zeiten der alten Germanen laut Tacitus ohne zahlenmäßige Bedeutung und ein
reiner Verwltungsausdruck. In der fränkischen Zeit finden wir neben der
Gaueinteilung eine Gliederung in Grafschaften. Mehrere dieser Grafschaften
bildeten eine Provinz oder ein Herzogtum. Der König wählte sich unter den
begütertsten Bewohnern einer Grafschaft einen Beamten, den Grafen (comes), der
zur Verwaltung, zur Rechtpflege (Grafengericht), zur Anführung des Heerbannes
und zur fiskalischen Erhebung beauftragt war. Diese Grafenämter waren mit
festen Dotationen verbunden, in der Regel mit Lehngütern. Auf Grund
tiefgreifender gesellschaftlicher Veränderungen vor allem im 11.Jhdt., dem
Entstehen des niederen und des ministerialen Adels, wandeln sich diese Ämter.
Der König ernennt keine Grafen mehr, sondern die Ämter werden vererbt und ihre
bisherigen Inhaber stiegen zu unabhängigen Gebietsherren auf; sie brachten
ihren Privatbesitz (freier Besitz = Allodialgut) ein und vereinten ihn mit dem
Amtsbezirk zu gesonderten Territorien.
Durch die teilweise erheblichen
Stiftungen an die Kirchen und Abteien bildeten sich eigene geistliche
Herrschaften, deren Gebiete auf Grund von Previlegien aus den Gaugrafschaften
ausschieden und sich selber verwalten sowie Gericht halten durften. Folglich
finden wir auch hier einen Beamten mit den Aufgaben eines Gaugrafen; dieser
trug den Titel "Vogt" und durfte nicht gleichzeitig Graf sein. Ihm
standen als Entlohnung ebenfalls die Erträge von Bauernhöfen sowie Teile der
Gerichtsgelder zu. Die Bevollmächtigung mit der Hochgerichtsbarkeit,
"Blutbann" genannt, konnte auf Grund kanonischer Hemmnisse nur vom
König verliehen werden.
Die Gaugrafschaften zerfielen
in Unterabteilungen, die Centenen oder Honschaften genannt wurden. Die
einzelnen Honschaften zerfielen wiederum in mehrere Bauerschaften. Der
Vorsteher einer Honschaft nannte sich Honne, ihm wurde die niedere
Gerichtsbarkeit, die Polizeigewalt sowie die Durchführung von
Verwaltungsmaßnahmen anvertraut. Oft hatten kleine Adelige das Amt inne. Im
Laufe des Mittelalters lösten sich die ursprünglichen Bezirke auf und der
Begriff Honschaft ging auf die einzelnen Bauerschaften über.
Der christliche Glaube wurde
durch römische Soldaten an den Rhein gebracht, denn dort, im Heer, erfreute er sich
besonderer Beliebtheit. Zeitweise bestanden ganze Einheiten nur aus Christen
wie die "legio fulminea" oder die thebäische Legion. Laut Auskunft
des Irenäus, Bischof von Lyon (177-202), muß es zu seiner Zeit schon Kirchen am
Rhein gegeben haben, allerdings nur in den Städten während sich auf dem Lande
der alte germanische Götterglaube hielt. Nach Übertritt Chlodwigs zum
Christentum 496 erhielt der neue Glaube wachsenden Einfluß und Karl der Große
bemühte sich ebenfalls der christlichen -teilweise unter Androhung der
Todesstrafe- zum Durchbruch zu verhelfen. Über einen recht langen Zeitraum
bestanden mehrere Religionen nebeneinander und erst im 7. und 8. Jhdt. konnte
sich das Christentum am linken Niederrhein entgültig durchsetzen, wobei oftmals
die alten germanischen Kultstätten in christliche Kirchen umgewandelt wurden.
In der noch jungen christlichen Kirche gab es keine Diakonate oder
Archidiakonate sondern nur Bischöfe und Pfarrer. Zehn erwachsene Christen
reichten zur Gründung einer Gemeinde aus, die oftmals schon bald einen eigenen
Versammlungsort aber noch keine eigene Kirche hatte. Die eigentlichen
seelsorgerischen Dienste wurden vom Bischof in einem der Hauptorte verrichtet.
Später wurde dann auf Grund der teilweise ungeheuer großen Entfernungen mit
der Einrichtung von Taufkirchen (ecclesia baptismalis) begonnen. Die Priester,
die anfänglich ihren Beruf reisemäßig ausübten, predigten und feierten mit der
Bevölkerung das Meßopfer und hielten wo Notwendig Nottaufen ab. Die Taufe an
sich war bischöfliche Aufgabe. Dieser reiste durch seinen Amtsbezirk,
visitierte und taufte die Neugeborenen. Tauftermine waren früher nur Ostern,
Pfingsten sowie das Fest der Hl. drei Könige. Erst allmählich setzte es sich
durch, daß den Kirchen Kirchen eigene Priester zugeteilt wurden die am Ort
wohnten und deren Dotationen von den Gemeindegliedern aufgebracht wurden. Ein
wichtiger Unterschied liegt in der Gründungsart der Kirche: wurde sie auf
Kirchen- oder Königsland errichtet oder geht ihre Einrichtung auf private
Initiative zurück? Letztere, die damals recht häufige Gründung als Patronats-,
Hofes- oder Eigen- Kirche, versetzte den Stifter in die Rolle eines Kirchenpatrons,
der für sich und seine Nachkommen das erbliche Recht auf Benennung des Pfarrers
hatte und auch über die Bestimmung des Kirchenvermögens zu entscheiden hatte.
Eine weitere Unterscheidung ist zu den Kapellen zu ziehen. Sie waren anfänglich
rein private Bet- und Meditationsstätten und erst nach dem Konzil von Adge
(506) wurde es erlaubt, dort auch das Meßopfer zu feiern. In späterer Zeit
wurden sie meist als Filialkirchen eingesetzt.
Für uns und unsere
Familiengeschichte sind zwei direkt bei einanderliegende Gebiete von
Interesse: zum einen die "Zweiherrlichkeit Budberg", heute
Rheinberg-Budberg genannt, sowie zum anderen derjenige Teil des Kirchspiels
Repelen in der Grafschaft Moers, der mit einem Zipfel in das Amt Rheinberg
hineinragt und heute die Bezeichnung "Kohlenhuck" trägt. Politische
Gemeinde ist heute Moers, davor war dieser Bezirk unter dem Namen Rheinkamp
selbständig.
In dieser Gegend stießen früher
mehrere Herrschaftsgebiete zusammen:
die Grafschaft Moers
das Kurkölnische Amt Rheinberg
die Vogtei Geldern
das Herzogtum Kleve
wobei kleinere Herrschaften wie
Alpen unberücksichtigt bleiben.
Rechtsrheinisch finden wir in
dieser Höhe ungefähr die Nordgrenze des Herzogtums Berg. Zu erwähnen ist auch
das Kloster Kamp, das bald nach seiner Gründung 1123 zu einem wichtigen
Machtfaktor in dieser Gegend wurde. An festen Plätzen, d.h. hier Städte mit
Burg bzw. später Festung finden wir in dieser Gegend Rheinberg, Orsoy und
Moers als die wichtigsten.
Gegründet 1061 durch Otto von
Nassau durch Heirat. Es Bestand anfänglich aus der Stadt Gelre mit Umland und
der Grafschaft Zutphen und wurde dann um Arnheim, Nimwegen, Venlo, Roermond,
Goch, Erkelenz und Emmerich vergrößert. Nach Aussterben des dortigen Hauses
Nassau endete der Erbfolgestreit 1379 zu Gunsten Jülichs; nach 1423 an das Herzogtum
Berg und 1472 an Burgund. Kurzzeitig 1538-1543 an Kleve, wodurch sich für
wenige Jahre eine "niederrheinische Großmacht" bildete. Während der
Reformationszeit und dem niederländisch-spanischen Krieg kamen große Teile
Gelderns an die Niederlande. Die verbliebenen spanischen Teile kamen 1713 an
Preußen.
Leitet seinen Ursprung von
Elias Grail dem Schwanenritter der Sage ab der
sich mit Beatrix verehelichte, der Erbin von Teisterband-Kleve. Kaiser Heinrich
II. machte den Herrn Rutger von Flandern 1020 zum erblichen Grafen von Kleve.
Die Grafen wohnten dort aber nicht, sondern bis ins 13.Jahrhundert hinein in
Monterberg. Um 1200 hatten sich die Klever Herren wie einige andere ihrer
Standesgenossen dem Beruf des Raubritters verschrieben, wogegen der Kölner
Erzbischof zu Felde zog. Dabei wurde auch zwischen 1216 und 1220 die Burg
Monterberg zerstört und ihre Bewohner siedelten nach Kleve um. Nach dem
15.Grafen Johann starben die Herren aus dem Hause Flandern im Jahre 1368 aus
und die Herren von der Mark erhielten die Grafschaft Kleve. Unter dem Grafen
Adolf II. wird die Grafschaft im Jahre 1417 zum Herzogtum erhoben. Eines der
wichtigsten Ereignisse des Klever Landes war sicherlich die Hochzeit des
Johann III. von Kleve-Mark mit der Maria von Jülich-Berg-Ravensberg im Jahre
1510. Durch den Zusammenschluß aller niederrheinischen Gebiete (zeitweise
sogar mit Geldern) entstand ein sehr großes Machtgebilde. Johann III., sowie
sein Sohn Wilhelm V. "der Reiche", regierten damit zeitweise ein Land
das vom Isselmeer (Zuidersee) bis an die Sieg reichte. Landeshauptstadt war
damals Düsseldorf. Nachfolger Wilhelm des Reichen wurde dessen Sohn Johann
Wilhelm. Dieser, letzter niederrheinischer Herzog, blieb kinderlos und erwies
sich als geisteskrank. Seine sehr agile Frau, Jakobäa von Baden, wurde am
Düsseldorfer Hof den Machtansprüchen einiger Leute gefährlich und deshalb
heimlich ermordet. Der Vorfall erregte so großes Aufsehen das der Kaiser sich
die Aktenunterlagen zu diesem Fall kommen ließ. Selbst heute ist dieser Fall
noch von Interesse und es wurde anläßlich umfangreicher Renovierungsmaßnahmen
in der Düsseldorfer Lambertuskirche die Gelegenheit benutzt, die Fürstengruft
zu öffnen und insbesondere Jakobes Leichenreste eingehend zu untersuchen[3]. Eine
weitere Ehe des Johann Wilhelm blieb ebenfalls kinderlos; seine Krankheit
verschlimmerte sich und er mußte sich mehreren Exorzismen unterziehen, die aber
erfolglos blieben. Nach seinem Tod im Jahre 1609 stritten sich Johann
Sigismund Kurfürst von Brandenburg und
der Pfalzgraf Wolfgang Wilhelm, auf Grund von Verwandtschaftsverhältnissen
erbberechtigt, um das Klever Erbe. Der Streit zog sich endlos in die Länge und
fand erst 1666 mit einer Gebietsteilung sein Ende (Brandenburg: Kleve-Mark; Pfalz:
Jülich-Berg). Selbst der arme Verblichene hatte unter diesem Streit zu leiden.
Unter der Behauptung von Geldmangel blieb der Sarg 20 Jahre lang unbestattet
bis dann im Jahre 1629 eine Beerdigung stattfand.
Die Stadt stammt aus der
Römerzeit, das Bistum aus christlicher Frühzeit; 745 Umwandlung in ein
Erzbistum. Gebietsmäßig hauptsächlich auf der linken Rheinseite, dazu Länder
im Westfälischen Raum und an der Ruhr. Die Erzbischöfe stammten meist aus den
Rheinischen Adelshäusern Moers, Wied, Sayn und vor allem Berg. Nach der Reformation
aus den Häusern Bayern und Österreich.Der offizielle Name war "Erzstift
Köln", eingeteilt in Ober- und Niederstift und das "Vest
Recklinghausen"; dazu Streubesitz und Ländereien die häufig in Personalunion
mitverwaltet wurden, z.B. das Bistum Münster. Sitz der Erzbischöflichen
Regierung war bis zur Reformation Köln, danach Bonn und Brühl. Unter den Erzbischöfen, die ständig
im Streit mit der Reichsstadt Köln lagen, finden wir auch Sigfried von
Westerburg, der den Kampf der Erzbischöfe um die Vormachtstellung am
Niederrhein in der Schlacht von Worringen am 5. Juni 1288 austrug. Das ereignis
gilt als größte Ritterschlacht des Mittelalters am Niederrhein und forderte
innerhalb von 5 Stunden allein unter den Adeligen 2000 Tote. Der Erzbischof
wurde geschlagen und als Gefangener der Grafen von Berg weggeführt. Den
erbeuteten Streit- bzw. Fahnenwagen des Erzbischofs bewahrte man als
Siegeszeichen sorgsam auf, bis er von napoleonischen Truppen Anfang des 19.Jhd.
zerstört wurde.
Das Kurfürstentum Köln blieb,
auch wenn das Vormachtstreben gebrochen war, bis zum Ende des Alten Reiches
ein wichtiger Machtfaktor am Niederrhein. Zur Sicherung ihrer nördlichsten
Zollstelle am Rhein bauten die Erzbischöfe Rheinberg zu einer befestigten Stadt
aus. Gegen Ende des 16.Jhd. galt Rheinberg als eine vorbildliche Festung
ersten Ranges mit einer Burg. Die Festungsanlagen wurden 1714 durch Preußen
geschliffen, die Stadttore 1777 wegen Baufälligkeit abgerissen. Die Stadt
bildete mit ihrer näheren Umgebung zusammen das "Amt Rheinberg". Der
Bischof hatte außer seinem Amtmann, dem bischöflichen Repräsentanten, einen
Schultheißen dort, dem mit der Verwaltungsoberaufsicht und der Rechtpflege das
einflußreichere Amt oblag. Ein weiterer wichtiger kurfürstlicher Beamter war
der Kellner, der die Natural- und Geldabgaben einzuziehen hatte. Der letzte der
höheren Kurfürstlichen Beamten war der Kommandant der Garnison bzw. der
Burggraf.
Für die Stadt selber waren der
Rat und der Bürgermeister zuständig. Der Rechtspflege dienten verschiedene
Gerichte: das Schöffengericht mit der Hochgerichtsbarkeit, das Militärgericht
für die Garnison und eine Latengericht, das für Grundbesitz, Verpachtungen und
Abgaben zuständig war. Letzteres trug den Namen Erb-, Bau- und Hofgericht. Zur
Besoldung des Richters gehörte u.a. eine Abgabe aus dem Impelmannhof bei
Repelen.
In früheren Zeiten, noch bevor
es feste Städte gab, bedienten sich die Kölner Erzbischöfe als Landesherren einer
besonderen Art von Lehensleuten zur Verwaltung, die wegen ihrer Tätigkeit
"Ministerialen" genannt wurden. Aus diesen Leuten entwickelte sich
eine hochprivilegierte, von fast allen Steuern und Abgaben befreite Landadelsschicht,
der Ministerialadel. Unruhen führten später (in RHeinberg um 1500) zur
Beschneidung der Privilegien. Viele dieser Familien dieser
Ministerialen-Schicht stammten aus der Rheinberger Gegend, auch aus Budberg.
Wir finden die Ritter von Budberg, die Familie von Wolfskuhlen, die Familie von
Husen, die Ritter von Hummelnist (siehe den gleichnamigen Hof in Budberg) und
auch die Familie von Ruberg
Ein Jahr bevor in Holstein die Bauernrepublik
Dithmarschen mit ihren 48 Regenten entsteht, tritt im Jahre 1226 erstmals in
einer Urkunde ein "Graf von Moers" als Landesherr in Erscheinung.
Nachdem im 11.Jhd. das ursprüngliche Grafenamt verkommen und auch jeder geistliche
Grundherr der eine ehemalige Gaugrafschaft oder Teile davon besaß, seinerseits
wiederum kleine oder größere Teile davon mit einem Grafentitel versehen
verleihen konnte, traten überall kleinere Herrschaften hervor, die sich mit dem
Grafentitel zierten. So werden wir uns auch das Entstehen der Grafschaft Moers,
einem wirklich kleinen Ländchen, zu verdeutlichen haben. Die Herren von Moers
stammten anscheinend aus der Ministerialenschicht, besaßen wohl eine kleine
unbedeutende Allodialherrschaft und übten möglicherweise das Honnenamt aus. Im
11. oder 12. Jahrhundert erhielten sie wahrscheinlich vom Kölner Erzbischof
den Grafenbann verliehen. Da in dieser Grafschaft unsere ersten nachweisbaren
Impelmannfamilien in der Ahnenreihe lebten, so soll hier eine Liste der
Landesherren folgen in der Reihenfolge ihrer Regentschaft. Als Landesherren
waren ihnen unsere Vorfahren nicht nur untertan und zur Zahlung von Abgaben
verpflichtet, sie waren auch oberste Gerichtsherren, die mittels Gnadenakt
über Leben und Tod entscheiden konnten.
Theodor I
ca. 1226 - 1260
Theodor II
ca. 1262 - 1294 Sohn des Vorigen
Theodor III
v.Moers 1294 - 1346 Sohn des Vorigen
Friedrich I
v.Moers 1346 - 1356 Sohn des Vorigen
Theodor IV v.Moers
1356 - 1372 Sohn des Vorigen
Friedrich II
v.Moers 1372 - 1417 Sohn des Vorigen
Friedrich III
v.Moers 1417 - 1448 Sohn des Vorigen
Vinzenz
v.Moers 1448 - 1493 Sohn des Vorigen
Wilhelm von Wied
1493 - 1500 Gatte der Enkelin des
Vinzenz
Bernhard
v.Moers 1500 - 1501 Enkel des Vinzenz
Johann und Jakob
1501 - 1510 Onkel des Bernhard
durch
von Saarwerden Erbschaft
Wilhelm von Wied
1510 - 1519 Gatte der Enkelin des
Vinzenz
Wilhelm von Neuenahr
1519 - 1553 Schwiegersohn des
Wilhelm
Hermann von Neuenahr
1553 - 1578 Sohn des Vorigen
Adolf von
Neuenahr 1579 - 1586 Schwager des Vorigen
und Alpen
Spanische Besetzung
1586 - 1597
Walburga v.N.und Moers
1597 - 1600 Witwe des Adolf
Moritz von Oranien
1600 - 1625 durch Erbschaft
Wilhelm II von Oranien
1625 - 1650 Sohn des Vorigen
Wilhelm III v.Oranien
1650 - 1702 Sohn des Vorigen
Fried. Wilh.v.Preußen
1702 - 1713
Prominentester Vertreter der
Familie von Moers war Diedrich, Erzbischof von Köln. Er wurde durch die
sogenannte "Soester Fehde" 1444-1449 bekannt.
Durch die vielfältig
wechselnden Rheinläufe, die häufigen Überschwemmungen, die Altarme, war das Niederrheingebiet
mit vielen Sümpfen, Mooren sowie Bruchland überzogen. Daneben gab es urwaldähnliche
große Waldlandschaften und öde Heiden. Häufig finden sich Ortsnamen die auf
-bruch oder -heide enden, oft auch solche die mit der Endung -rade oder -rode
von der mühseligen Kultivierungsarbeit zeugen.
Der Investiturstreit zwischen
Kaiser und Papst wurde 1122 zu Worms beendet; Raubrittertum und Verbrechen
waren an der Tagesordnung, Reformen und Neuerungen dringend erforderlich. In
diese Zeit fallen die Kreuzzüge sowie die Gründung der großen Ritter- und
Mönchsorden, unter anderen auch die des Zisterzienser Ordens. Im Jahr des
Wormser Konkordats 1122 wurde die erste deutsche Niederlassung des Zisterzienser Ordens durch Arnulf und
Heinrich, den Brüdern des damaligen Kölner Erzbischofs Friedrich I. von
Schwarzenburg, auf einem abgelegenen Stück kurfürstlichen Tafelgutes mit Namen
"Alten Feld = Alten Camp" gegründet. Der erste Abt, des Erzbischofs
Bruder Heinrich, bezog mit 12 Mönchen 1123 die ersten wohl recht armseligen
Unterkünfte und begann entsprechend den Ordensregeln, die auch für den Abt
einen Teil körperlicher Arbeit vorsahen, mit den Kultivierungsarbeiten des
Klostergeländes. Neben der eigentlichen Landwirtschaft betrieben die Mönche
Garten- und Obstkulturen. Angeblich soll es ihnen zu verdanken sein, daß in
Deutschland Salat angebaut wurde. Auch führten sie die "graue
Reinette", eine Apfelsorte, ein. Das Wissen über den Umgang und die Zucht
von Gemüse und Obst gaben sie an die Bevölkerung weiter. Später kam noch
Weinanbau hinzu, dessen Ergebnis aber wohl ein rechter "Säuerling"
gewesen sein muß. Großes Gewicht lag auf der Viehzucht: Schweinemast wurde in
großem Stil betrieben und hunderte von Schafen gaben Wolle und Ermöglichten die
Beschickung fremder Märkte. Rinderzucht trieb man auf den Rheinauen, deren
gutes Gras für die für hohen Erträge in der Milchwirtschaft sorgte. Bienenzucht
brachte den Honig, den man Stelle des damals noch unbekannten Zuckers zum
Süßen benutzte, darüber hinaus auch noch das Wachs für die Kerzen. um Ausgleich
für das in den Anfangsjahren des Klosters streng gehandhabte Fleischverbot
wurden in der Abtei Kamp Fischteiche angelegt sowie die Zucht von
Weinbergschnecken betrieben.
In der Umgebung der Abtei wurde
das ertragreiche Wirken der Mönche mit Interesse und Neugier aufgenommen und
die Klosterleute gaben ihr Wissen gerne an die Bevölkerung weiter. Die Mönche
waren zur Kranken- und Armenpflege angehalten und so war das Hospital, das bis
zu seiner Zerstörung 1585 vor dem Kloster lag, in den frühen Jahren medizinischer
Mittelpunkt der Gegend. Bewunderung, Dankbarkeit, die persönliche religöse
Einstellung und entsprechendes Predigen und Wirken ließen große und kleinere
Schenkungen an die Abtei zu einer recht häufigen Praxis werden. Teile der
Bevölkerung wollten ihre persönlichen Güter dem segensreichen Werk angliedern
und damit irdische Werte gegen geistliche eintauschen; auf diesem Weg fiel der
Abtei eine ansehnliche Zahl von Häusern und Grundstücken zu. Auch kauften und
pachteten die Mönche Ländereien zur Abrundung ihres Besitzes und verpachteten
ihrerseits wieder alles, was sie nicht bewirtschafteten. Das Kloster war auch
der Sammlung und der Verbreitung von Wissen verpflichtet, was heißt, daß eine
große Bibliothek geführt und durch Abschriften vermehrt wurde. Im
Truchsessischen oder Kölnischen Krieg wurde fast die gesamte Anlage zerstört
und das Kloster anschließend annähernd 50 Jahre nicht mehr bewohnt. Ab 1642
finden sich dort wieder die ersten Mönche aus ihrem Exil oder aus anderen
Zisterzienser Klöstern ein und ab dem Jahr 1683 wird ein Wiederaufbau der
Anlage im Barockstil als großartige Terassenanlage betrieben. Erneut eingeweiht
1700 und nach weiteren hundert Jahren unter Napoleon 1802 saekularisiert mit
anschließendem Verfall. Heute wieder Heimat von Mönchen, allerdings
Niederländern (Karmelitern?). Im Jahr 1988 Einweihung eines Klostermuseums,
1990 Wiederherstellung des barocken Klostergartens.
Hier lebten unsere Vorfahren
vor dem Jahr 1600, in einer der ältesten Pfarrgemeinden des Niederrheins, die
in ihrer Frühzeit sehr große Ausmaße hatte. Über die Kirchengründung gibt es
verschiedene Ideen, doch scheinen sie im Kerne eine wichtige Gemeinsamkeit zu
haben: Das christliche Heiligtum wurde über einer germanischen, keltischen
oder römischen Kultstätte errichtet.
Einer Überlegung zu Folge soll
der alte Ortsname "Rapil ara hesi" gewesen sein und die Bedeutung
"Altar des Hesus" gehabt haben. Hesus war keltischer Kriegsgott und
sein Kult war gerade am Niederrhein recht verbreitet. - Nach anderen Ideen soll
der Vorläufer der christlichen Kirche ein römisches Heiligtum gewesen sein.
Dafür spricht ein Fund aus dem Jahr 1788, als bei Grabungen unter dem Kirchturm
ein kleines Gewölbe gefunden wurde in dem eine Art Satyrkopf lag. Dies deutet
auf römische Gebräuche hin, wo es üblich war beschädigtes und unnützes
Gottesdienstgerät in derartigen Gewölben zu "Entlagern".
Der Bau der Kirche soll
zwischen 687 und 714, zu Zeiten Pippin des Mittleren stattgefunden haben. In
einer Urkunde die spätestens in das Jahr 726 zu datieren ist, erklärt der
(später heilige) Willibrord dem Kloster Echternach, daß ihm ein freier Franke,
Heinrich genannt, große Schenkungen an Grundbesitz in "Replo" gemacht
habe, was für eine Hofs- oder Patronatskirche spricht. Aus dem Jahre 855 oder
856 stammt eine Urkunde in der der reichbegüterte Edelmann Hattho dem Kloster
Echternach einen Herrenhof zu Reple mit allem Zubehör schenkt (das waren:
Wiesen, Wälder, Gewässer, Mühlen, 42 Höhrige sowie eine von Willibrord selbst
geweihte Kirche). Eigenkirchen des lokalen (Klein-) Adels als Zubehör von Höfen
finden sich besonders häufig in der Kölner und Maastricher Diözese. Sie sind
oftmals der Vorgänger der heutigen Dorfkirchen und ihr Aufkommen steht in
direktem Zusammenhang mit der Verchristlichung des Totenkultes. Das Gehöft zog
die Kirche und diese den Friedhof nach. So entstand oftmals das uns geläufige
Bild von der Dorfkirche mit umliegendem Friedhof.
Diese frühe Kirche, in der möglicherweise
schon Willibrord unsere Vorfahren taufte, war wohl schon aus Stein gebaut denn
sie blieb bis ins 12.Jhd erhalten. Eine danach gebaute einschiffige Saalkirche
war dem Martin geweiht und wurde schon im 14.Jhd zerstört. Beim Wiederaufbau
wurden die alten Bauteile in den Neubau einbezogen. Einen Beweis, daß sich die
Kirche immer an der gleichen Stelle befunden hat, bieten Skelettfunde bei
Reparaturarbeiten sowie die Entdeckung eines Baumsarges, der leider nicht
geborgen werden konnte aber zeitlich zwischen dem 8. und 11. Jhd datiert wurde[4].
Bis zur Ankunft des Willibrord
frönten unsere Vorfahren dem "dunkelsten Heidentum"; auch benutzten
sie für ihren Totenkult einen Friedhof, der erst im Jahre 1957 bei Bauarbeiten
wiedergefunden wurde, im heutigen Ortsteil Eick gelegen. Dieser heidnische
Frankenfriedhof weist ca. 300 Gräber aus dem Zeitraum von 300-500 n.Chr. auf.
Gefunden wurden in erster Linie Kammergräber, dazu noch ein Baumsarg;
verschiedene Kreisgräber, wie sie bei den Sachsen üblich waren, wiesen darauf
hin, daß Franken und Sachsen hier friedlich nebeneinander gelebt haben[5]. Den
Toten gab man eine Münze in den Mund, damit sie den Fährmann in der Unterwelt
bezahlen konnten. Schon in fränkischer, -vielleicht auch erst in
frühchristlicher Zeit, brachen unbefugte Hände die Gräber an den Kopfseiten auf
und raubten den Toten den Schmuck. Da aber nur wertvolle Teile mitgenommen
wurden, konnte vieles jetzt noch gefunden werden: Waffen, Hausrat, Gürtelschnallen.
Vornehmen Kriegern wurde ihr -bei den Germanen heiliges- Pferd mit in Grab
gelegt. Es wurde ein Tier ohne Kopf gefunden, der wahrscheinlich zu kulturellen
Zwecken benutzt wurde; ihm wurden hohe Zauberkräfte zur Abwehr böser Geister
zugesprochen. An die Stelle der Grabbeigaben trat in christlicher Zeit die
fromme Stiftung zum Heile der Seele.
Es ist nicht unwahrscheinlich,
daß auch aus unserer Familie schon einige Verblichene auf diesem Friedhof ihre
letzte Ruhe fanden, während deren Nachkommen schon neugierig in der ersten
Kirche saßen und den Predigten des Willibrord zuhörten.
ORTSBEZEICHNUNG
UND ERSTE URKUNDLICHE ERWÄHNUNGEN
In einem älteren Artikel der
Zeitungsbeilage "Land und Leute"[6] findet
sich eine interessante Erklärung des Namens Empel. Danach ist der Name Empel aus den zwei Worten
"Em" und "pel" zusammengesetzt, wobei die Deutung der Silbe
"pel" nicht schwer fällt, denn sie erscheint in verschiedensten
Wörtern und Namen und bedeutet Wasser. So wird Hoennepel als "das Wasser
bei Hoen" gedeutet, wobei mit "Hoen" eine jetzt verschwundene
ehemalige Rheininsel gemeint ist, und Aspel als "Waldwasser" eXE.
Eine klare Deutung für die Silbe Em-, Im- oder Ym- konnte der Schreiber des
Artikel auch nicht bieten. Die einfachste Erklärung ist für ihn die Übersetzung
des Namens als "am Wasser gelegen". Dafür spricht die Tatsache, daß
der Rhein oder einer seiner Arme früher tatsächlich an dem heutigen Empel vorbeigeflossen ist. Der
jetzige Mörsbach ist wie auch das Strommoerser Meer ein Überbleibsel
davon. Noch zwischen 1155 und 1165 war dieser Arm so gut erhalten, daß der
damalige Herr des nahen Gutes Strommoers, der Abt der
Benediktiner Abtei Deutz, dort sein Schiff in die Niederlande besteigen
konnte. Nach einer anderen Quelle[7] soll
sich der Name Empel vom Namen des Baumes
Ulme herleiten; aus "Ask" (Esche) und "Embla" (Ulme) sind
nach der Edda die ersten Menschen hervorgegangen; auch hier wird die Endung
-pel als Sumpf, Flaches Gewässer, Pfuhl gedeutet.
Wer waren aber nun die frühen
Bewohner dieses "am Wasser gelegenen" Wohnplatzes? Der bekannte
Niederrheinische Heimat- und Kirchengeschichtsforscher Pfr.Dr.Mooren (Die alte
und neue Erzdiözese Köln) schrieb schon im Jahre 1883 in den Annalen für den Historischen
Niederrhein[8] dazu:
"In dem Striche zwischen
Moers und Xanten lassen sich Spuren einer jetzt verschwundenen
Markengenossenschaft, welche den Namen Buchholtz (Boichholte) führte, aufs
bestimmteste nachweisen. Urkundlich steht fest, daß es unter ihren
Gerichtsgenossen freie Leute gab, welche behaupteten, keinem Menschen untertan
zu sein. Daß sie von Uransiedlern abstammten geht aus folgendem hervor: Gelduba
und Xanten waren durch die rheinabwärts führende Hauptheerstraße miteinander
verbunden. Ohne Zweifel haben auch hier viele Urbewohner vor den andringenden
Römern sich in die westwärts gelegenen Urwälder zurückgezogen, um unter ihrem
natürlichen Schutze den Sitten und Gebräuchen ihrer Vorfahren nachleben zu
können. Als eine solche abgeschlossene Niederlassung scheint Buchholtz
aufgefaßt werden zu müssen. Aus der Natur der Verhältnisse ist anzunehmen, daß
die Eingesessenen, als die Römer im 3. und 4. Jahrhundert abziehen mußten,
ihre Niederlassungen wieder mehr östlich nach dem Rheine hin ausgedehnt haben.
Denn zur Markengenossenschaft Buchholtz gehörte u.a. auch das östlich gelegene
Dorf Repelen mit einer der ältesten Pfarrkirchen der Gegend, ferner ein großer
Teil der Grafschaft Moers, ferner Stromoers, Menzelen, wahrscheinlich auch Rheinberg,
Bönninghardt, Kloster Camp,
Neukirchen, Vluyn, Alpen, Issum, Bauerschaft Wolfshag bei Winnenthal, zudem Teile des alten
fränkischen Haupthofes bei Birten, auch die Bauerschaft Boichholte bei Geldern
usw. Die Franken nahmen, als sie die Römer vom Niederrhein verdrängten, die
verlassenen Landgüter für sich in Anspruch, überließen dagegen die nicht urbar
gemachten Strecken und die Gemeindegründe den Eingeborenen. So ist es
erklärlich, daß wir an der Römerstraße nach Xanten zu eine Reihe kleiner
gutsherrlicher Gerichte antreffen, welche offenbar aus den Gütern entstanden
sind, die aus römischen in fränkische Hände übergegangen waren. Zwischen
Uerdingen und Xanten trifft man nachweisbar solche Gericht zu Hochemmerich,
Friemersheim oder Asterlagen, Capellen (judicum Capellae St. Ludgeri), zu
Ruberg, Bensheim, Blitz,
Eversael, Winterswick, Ossenberg, Borth,
Wallach, Veen u.a. Dagegen wird im Westen der ausgedehnte große Gerichtsbezirk
im Buchholtz, und zwar nicht als Forum für gutsherrlich Hörige, sondern als
Volksgericht im vollen Sinne des Wortes angetroffen. Nach altgermanischer Sitte
hatte es seinen Sitz im Freien, woher sein Name `ter Eke' (zur Eiche) rühren
mag.".. ...."Die Einwohner oder Markengenossen von Buchholtz können
zu den Nachkommen von Hörigen schon deshalb nicht gerechnet werden, weil sie
bis ins Mittelalter, noch im 13.Jahrhundert, nachweisbar eine durchaus
selbständige, von jeder Gutsherrschaft unabhängige Volksgemeinde
bildeten."... ..."Von großer
Bedeutung ist die Erscheinung, daß Bewohner des Niederrheins in vielen
Urkunden von sich selber bezeugen, daß sie und ihre Nachkommen sich unter den
Schutz eines Heiligen begaben und sich in Dankbarkeit verpflichteten, einer ihm
geweihten Kirche eine bestimmte jährliche Abgabe, gewöhnlich in Wachs zu
entrichten. Die Schenkungsgeber betonten dabei ausdrücklich, daß sie von freier
Abkunft, Freigeborene sind." .... "Wenn wir in der Markengenossenschaft
Buchholtz viele Zinspflichtige der heiligen Jungfrau Maria und ihrer Kirche zu
Kloster Camp urkundlich antreffen, so rührt dies nur daher, weil sie sich
selber als solch bekannt haben." soweit Pfarrer Mooren.
Trotz dieser möglichen
Erklärung liegt die genaue Geschichte des Wohnplatzes Empel und seiner frühen
Bewohner im Dunklen. Daß es sich um einen Wohnplatz bzw. um eine
zusammenhängende landwirtschaftlich Nutzfläche handelte, die im frühen
Mittelalter als ein Ganzes gerodet und kultiviert worden war, läßt sich schon
aus dem Begriff "Impelsches Feld" entnehmen, der nicht als Name eines
einzelnen Ackers sondern als Oberbegriff und Ortsangabe benutzt wurde[9]. Die
Form als geschlossener Wohnplatz muß aber schon vor 1300 aufgebrochen sein und
ihren Niedergang gefunden haben; möglicherweise durch Gründung der nahen Stadt
Rheinberg im Jahre 1232, die sicherlich etliche Familien dazu brachte ihr
Landleben aufzugeben und in die aufkeimende Siedlung zu ziehen. Auch weist die
Bezeichnung "Impelscher Zehnt" auf einen Zehntbezirk, auf eine fest
umrissene Anbaufläche hin, aus der der Zehnt geschöpft wurde und dem durchaus
ein "Hof ter Impel" vorstehen konnte. Hatte auf diesem Hof vielleicht
einmal die Zehntscheune gestanden, als der Zehnt noch vom Xantener Stift selber
erhoben wurde? Das Viktors-Stift in Xanten war noch 1447 Eigentümer dieses
"Impelschen Zehnten" und verpachtete die Nutzungsrechte an diesem
Zehnten jahresweise[10];
später ging das Bestimmungsrecht an diesem Zehnten an die Abtei Camp, die die
Einkünfte z.B. 1666 und 1667 an Johan Plis, oder 1757 an die Witwe
Pliss vom Plisshof verpachtet hatte[11]. Johan
Plis hatte als Pachtabgabe für den Impelschen
Zehnten jährlich auf Martini in der Abtei abzuliefern:
Roggen 7 Malter
Weizen 2 Malter
Buchweizen 5 Malter
Gerste 3½ Malter
Hafer 3 Malter
Erbsen ½ Malter
Rübsamen 1 Spint
Es finden sich auch tatsächlich
Erwähnungen als "Wohnplatz Empel", teilweise in Zusammenhang mit den Gütern
Plissenhof, Wietjeshof und Molenveld, die zusammen mit Impelmann
diesen Wohnplatz bildeten, oder mit unbestimmter Hofnennung (z.B. "Hof in
Empel"). Die Abtei Camp hatte 1256
den Deutzer Abteihof Strommoers erworben und mußte stark am Erwerb von
Ländereien interessiert sein, die einerseits Strommoers direkt benachbart und andererseits auch in
unmittelbarer Nähe des Klosters lagen; die Geschichte des Wohnplatzes Empel,
insbesondere die des "Hof ter Impel" ist darum eng mit der
Geschichte des Klosters verbunden. Trotz reichlich überlieferten Akten- und Urkundenbestandes
bleiben aber viele Zusammenhänge zwischen Kloster und Wohnplatz ungeklärt,
sicher ist aber, daß die Abtei Camp im Laufe der Geschichte das Eigentumsrecht
an verschiedenen Liegenschaften, darunter dem Impelmannshof erlangen konnte.
Bisher liegen dazu zwei mögliche Daten vor. Im Jahre 1292 kaufte die Abtei Camp
"unseren Hof in Empel bei Stromoers"[12], wobei
es sich wahrscheinlich um den Impelmannshof handelte. Eine weitere
Erwerbungsmöglichkeit liegt in dem Tauschgeschäft, daß das Kloster Camp am
24.2.1306 mit der Äbtissin des Stiftes Essen abschloß[13]: Gegen
Güter in Baerl, Walsum und Mülheim/Ruhr erhielt Kamp "eine Hufe
aus dem Hof in Empel nebst einigen Ländereien
bei Rheinberg" (in anderer Quelle[14] des
gleichen Vorgangs: das Gut in Empel mit allem Zubehör, das außerhalb
Rheinbergs liegt); auch hier kann der Impelmannhof gemeint sein. So unsicher
nun auch alle Angaben sind, als wahrscheinlichstes Datum gilt noch immer der
Kauf aus dem Jahre 1292 der uns in der Camper Chronik überliefert wird aber zu
dem keine Urkunde existiert. Hatte der Eigentümer auch gewechselt, so blieben
die eigentlichen Besitzverhältnisse -sprich: Lehen oder Leibgewinn- davon
völlig unberührt. Leheninhaber (hier vielleicht auch Bauer) des Landes und wohl
auch des Hofes waren damals die Brüder Bernhard und Geneken von Mühlenfeld (de
Moleveld): Theoderich, Graf von Moers, befreite auf Bitten Bernhards von
Molenvelde und dessen Bruders Genekin[15], mit
Zustimmung seiner Gemahlin Margaretha, die Güter von Empel auf welchen Genekin saß[16], von
seiner Gerichtshoheit und seinen sonst auf ihnen haftenden Rechten,
vorbehaltlich jedoch des Hochgerichts und Blutbannes[17].
Dieser Genekin war anscheinend recht einflußreich und auch
Mitbesitzer an anderen Höfen des Wohnplatzes Empel. Als 1320 auf Plissenhof der
Verkauf des Luttellynmoyllenueld-Hofes[18]
(Lüttelmolenfeld) mit allem Besitz und
einer daraufliegenden Mühle durch Sweder von Vriemershem an den Abt von Camp getätigt wurde, bedurfte
dieser Akt der Zustimmung der Ehegattin, der Witwe des Genekin, und deren gemeinsamer
Tochter Konigunde. Möglicherweise finden wir einen Lehensnachfolger in dem
Knappen Heinrich von Alpen, aus dessen Händen der
Hof 1337 an Gerhard de Hesa unterbelehnt worden sein kann. Diese
Interpretationsmöglichkeit bietet nämlich folgende Urkunde: Heinrich von Alpen, Knappe, belehnt
Gerhard de Hesa mit dem Hofe zu Hees (ter Hese), mit den
Gütern Tilmans an der Hesa, desgleichen mit dem Hofe den der blinde Geneken
besitzt (besaß!?), mit den Gütern ter Vore, mit den Gütern opper Louwen,
die Henrikus ten Torne innehat und die der verstorbene Arnoldus de Hesa von
Jakobus de Empel gekauft hat, sowie mit
den Gütern zu Drüpt[19]. Als
Lehen muß der Hof zu Empel dann weitergereicht
worden sein bis er an die Familie von Götterswick gelangte. Diese finden wir als Lehennehmer
schon 1256 in der Gegend um Empel. 120 Jahre später, am 5.1.1371, vergaben
Vater und Sohn, Everwijn und Arnold von Götterswick, den Hof "ter
Impel" im Land Köln und Mörs und in der Herrschaft von Niederbudberg
gelegen an den Neffen Hermann von Braibeek als Lehen. Vater Everwijn von
Götterswick -bis dato eine unbedeutende Kleinadelsfamilie
aus dem gleichnamigen Dorf am rechten Rheinufer- heiratete die Erbin der Grafschaft Bentheim und verschaffte seiner
Familie damit einen glänzenden Aufstieg. Die Ortsbezeichnung Niederbudberg
läßt einerseits die Grenzlage des Hofes erkennen und bezeugt darüber hinaus die
ursprüngliche Größe des Budberger Gerichtsbezirks. Nach dem Jahr
1500 ist eine Vergabe des Impelmannhofs als Lehen nicht mehr genannt; das Gut
wird anscheinend direkt von der Abtei als Leibgewinn vergeben. Möglicherweise
war der Hof durch Teilung zu klein geworden.
Bei der Suche nach den
Bewohnern des Impelmannhofs, den Vorfahren meiner Familie, müssen wir uns auch
den frühen Namensträgern "Impel, Impelman, van Impel" zuwenden.
Wir finden einem anderen Ort
Empel (bei Rees am
Niederrhein) einen Gutshof und eine Mühle, die in alten Urkunden erwähnt sind.
Diese Familie von Impel ist Lehensträger der Grafen von Kleve, und
wird auch Hönnepel von Impel genannt. In einer Urkunde des Xantener Stifts
wurde am 24.7.1376 erwähnt: Yde, Witwe von Rutgher von der Ympel, und ihre
Söhne, die Knappen Lutze und Johann von Hunipel. Lutze oder Lysse erhielt 1384
die o.g. Mühle zu Lehen, gemeinsam mit seiner Ehefrau Katharina von der Ahr.
Den Gutshof hatte er wohl erst später erhalten, eine schriftliche Erwähnung
findet sich 1423. Als klevischer Lehensmann nahm er mit seinem Bruder Johann an
der großen Lütticher Fehde teil. Im Fehdebrief von 1406 heißt es: Herr Luesse
von der der Empel, Ritter, und Johann von
der Empel, sein Bruder.
Interessant an dieser Familie
ist, daß sie zusätzlich Ländereien nahe unsere Ort Empel in der Grafschaft Moers
bessen hat. Diese Ländereien werden in einer Rheinberger Urkunde von 1399
erwähnt und lagen im alten Gerichtsbezirk "ingen Bucholt". Ritter
Lysso von der Impel gab diese Ländereien im Jahre 1400 dem Grafen
von Moers als Pfand. Zwischen dieser adligen Familie und dem "Hof ter
Impel" bei Repelen sowie unseren Vorfahren konnte ich nur eine örtliche
Übereinstimmung feststellen. Sollte da eine tatsächliche Verbindung bestehen,
so wäre sie weit vor dem Jahr 1400 zu suchen; allerdings fehlt auch von dieser
Adelsfamilie vor dem Jahre 1376 jeder Hinweis. Später finden sich Nachfahren
davon in den Herrn von Diepenbroich genannt von der Impel.
Neben den anderen Orten in
denen "Impel's" leben finden wir in Neuß einen Peter Impel (Ympel), im Jahre 1485 als Kuchenbäcker und
Schöffe, und im Jahre 1522 als Weinzapf erwähnt. Von 1493-1512 war er sogar
Bürgermeister; ein Johan Impel wird als Weinzapf und für die Jahre 1509-1517
als Schultheiß genannt.
Auch im nahegelegenen Orsoy
fanden sich zum Ende des 16.Jahrhunderts ebenfalls Namensträger mit Namen
Impelman Nach einem Stadtbrand bestand im Jahre 1595 die Notwendigkeit ein
neues Bürgerbuch anzulegen und es wurde für das dortige Gruitviertel ein Mr
(Meister?) Thönnies Impelman als Bürger und im Rheinviertel ein Friedrich
Impelman als geborener Bürger, wahrscheinlich ein Sohn
des Meister Anton, eingetragen. Ein anderer, Derich Impelman, ging von "Orsoy
im Lande Kleve" nach Cölln an der Spree. Er wurde dort 1565 Bürger; dessen
Sohn wiederum erhielt dort dort 1590 die Bürgerrechte.
Einen anderen Namensträger,
einen durchaus denkbaren Vorfahren, finden wir am 18.8.1320 in "Jakobus
de Empel", als Zeuge eines
Vertrages[20]; scheinbar
war er ein sogenannter "Freier" der aus der Gegend stammte -dieser
Vorname wurde in unserer Familie noch öfter benutzt. Jakob wurde auch in einer Urkunde des Jahres 1337
erwähnt[21].
Knapp 70 Jahre später, am
Weihnachtsabend 1405 wurde eine Urkunde ausgestellt, von der ich überzeugt bin,
daß sie das erste sichere schriftliche Zeugnis von Bewohnern des Impelmanhofes
und dazu die erste schriftliche Nennung unserer Vorfahren ist. Der Inhalt
dieser schlecht erhaltenen Urkunde lautet:
"Die Geschwister Gerit, Jakob, Arnd, Johan, Griete und Mechelt von Empel entsagen auf die dem
nichtgenannten Abt und dem Konvent des Zisterzienser Klosters zu Camp, Diözese
Köln, von ihrer Muhme (muyme) Bela von
Empel; zugewendeten Renten usw. und bekennen sich für ihr
Geschlecht und ihre Nachkommenschaft als Hörige und Wachszinsige der Abtei
Camp und verpflichten sich für Heiratslizenz 6 Pfennige Rheinberger Währung an
die Küsterei des Klosters zu zahlen, ferner bei jedem Todesfall in der
Familie, wenn der Gestorbene über 12 Jahre alt ist [Volljährigkeit!], als
Kurmede das beste Kleid, vorbehaltlich der Wiedereinlöse mit 2 Schilling
Rheinberger Währung. Am heiligen Christabend
1405."
Mit dem Siegel Gerhards von Empel;; das Siegel Jakobs war ebenfalls angehängt, ist
jetzt verschwunden.[22]
Es gibt keinerlei eindeutigen
Beweis, daß diese Geschwister von Empel vom Hof stammten oder
ein Zusammenhang mit unserer Familie besteht, allerdings bin ich persönlich
davon überzeugt, daß wir es hier mit Verwandten zu tun haben, denn verschiedene
Anhaltspunkte deuten darauf hin. Hätte es sich um Mitglieder der Adelsfamilie
Hoennepel von Empel gehandelt, wäre mit
Sicherheit die Urkunde pompöser ausgefallen, -zumindest wäre die Herkunft der
Personen deutlich herausgestellt worden. Anders die Bewohner des
Impelmannhofes. Sie sind (noch) "Freie", leben auf dem klostereigenen
Hof, dessen Namen sie tragen, in direkter Nähe der Abtei. Es liegt eigentlich
auf der Hand, daß gerade diesen Leuten die Wachszinsigkeit entsprechend
schmackhaft gemacht werden konnte. Wie schon Pfarrer Mooren in seinem Artikel
schrieb (s.o.) fanden sich tatsächlich bis in diese Zeit dort Menschen die
persönlich vollständig frei waren. Ein weiteres Indiz sind die Vornamen der
Geschwister und deren Reihenfolge. Es handelt sich exakt um die Namen, die auch
später über Jahrhunderte hinweg in unserer Familie üblich waren. Der Name des
erstgenannten und wahrscheinlich damit ältesten Bruders, Gerrit, finden wir
später in unserer Familie immer wieder als Namen des erstgeborenen Jungen.
Besonders interessant ist aber die Abbildung auf dem Siegel des Gerrit von
Empel: neben einem kleinen
Stern findet sich dort ein großer Winkel. Diesen Winkel finden wir später in
abgewandelter Form bei der Unterschrift des Gerhard (III.) Impelmans, der zwei
gekreuzte Winkel mit kleinem Mittelstrich als Hausmarke ausführt, und dann wiederum
abgewandelt bei Arnold (I.) Impelman, der eine Obligation
mit seiner Hausmarke unterzeichnete: zwei gekreuzte Winkel, ohne Mittelstrich
aber mit zusätzlichen Haken, ähnlich einem Hakenkreuz. Die Wahrscheinlichkeit,
daß die in der Wachszinsurkunde genannten
Geschwister vom Hof stammen und unseren Vorfahren zuzurechnen sind, ist meiner
Überzeugung nach sehr groß.
Gerade am Niederrhein finden
wir in besonders hohem Maße das Phänomen der Wachszinspflichtigen, einer
besonderen Form von Hörigkeit, obwohl gerade hier der Anteil der persönlich
freien Menschen recht hoch war. Laut W.Holland[23] gab es
dafür zwei Hauptgründe: Zum ersten den Schutz vor Repressalien und
willkürlicher Ausbeutung durch die Obrigkeit. Die wachszinspflichtigen
Menschen, gerade die Armen, genossen als "Eigentum" eines Heiligen
oder eines Gotteshauses besonderen Schutz[24].
Übergriffe konnten mit hohen Kirchenstrafen belegt werden. Ein anderer Grund
war ein überzogenes Frömmigkeitsdenken. Zum Erwerb himmlischer Güter, als
Dankbarkeitbeweis für himmlische Hilfe, als Erfüllung eines Gelübtes usw.
schenkte man sich und seine Nachkommen auf ewig an die Kirche, an einen Altar
oder an einen Heiligen. Die Wachszinsigkeit war absolut klassenlos
wir finden unter den Hörigen selbst regierende Fürsten oder Geistliche wie
beispielsweise 1225 den Erzbischof Engelbert von Köln. Voraussetzung zur Annahme
als Wachszinspflichtiger war die
persönliche Freiheit. Nur ein Mensch der frei von aller anderen Hörigkeit und
persönlicher Verpflichtung war konnte sich der Kirche schenken. Menschen die
in Hörigkeit standen mußten vorher in einem Rechtsakt freigelassen werden,
der in aller Form und in Anwesenheit der örtlichen Schöffen stattfand. Später
ging sogar die Kirche aus wirtschaftlichen Gründen dazu über, einen Großteil
ihrer Eigenhörigen in Wachszinspflichtige umzuwandeln.
Ein vollkommen Höriger konnte selber kein Eigentum erwerben, denn aller Besitz
fiel bei seinem Tod an den Leibherrn was mit Sicherheit kein Ansporn für hohe
Produktivität war. Im Gegensatz dazu war die Todesfall Abgabe aus der Wachszinsigkeit heraus wesentlich
niedriger und die Familien hatten Gelegenheit Eigentum zu erwerben und
"Vermögen" zu bilden.
Waren nun alle Voraussetzungen
erfüllt, gingen die Menschen, die die Wachszinsigkeit anstrebten, zur
entsprechenden kirchlichen Stelle und ließen dort ein Dokument über ihre
Verpflichtung aufsetzen. Sie selber erhielten ebenfalls eine Ausfertigung
dieses Briefes um überall ihren Rechtsstand beweisen zu können. Die Dokumente
wurden gesiegelt und oftmals schloß sich noch ein feierlicher Akt in der Kirche
an, bei dem als Schenkungssymbol die Hand auf den Altar gelegt wurde[25]. Die
Schenkung hatte, wenn auch die direkten Abgaben recht mäßig waren,
weitreichende Folgen. Das Hörigkeitsverhältnis aus dem Wachszins erstreckte sich fortan (ewiglich) auf alle
Nachkommen der schenkenden Person sobald diese volljährig geworden waren, was
bei Knaben immerhin schon mit Erreichen des 12. Lebensjahres der Fall war. Da
diese Vererbung immer über die mütterliche Linie lief, waren die Kinder aus der
Ehe eines Freien mit einer Wachszinspflichtigen unfrei,
dagegen die Kinder eines Wachszinpflichtigen mit einer Freien, frei. Für die
Nachkommenschaft bestand keinerlei Möglichkeit aus dieser Verpflichtung befreit
zu werden, ausgenommen der Freilassung.
Die Verpflichtungen dieser
Wachszinsigkeit bestanden in der
Regel aus Kopfzins (jährlich) sowie der Kurmede im Sterbefall und der sehr
seltenen Abgabe für die Heiratserlaubnis. Wurden bei ehemaligen Hörigen die in
die Wachszinsigkeit überführt worden
waren bestimmte Standardwerte benutzt, konnten diejenigen, die sich vollständig
freiwillig in die Wachszinsverpflichtung
eingebracht hatten, ihre Abgaben selber bestimmen. Eine Vergünstigung bestand
noch darin, wenn das Familienoberhaupt den Zins für die gesamte Familie gesammelt
abgeben durfte. Ein recht seltener Sonderfall war, wie auch im Jahr 1405 bei
den Geschwistern von Empel, von einer jährlichen
Abgabe abzusehen. In der Abtei Camp ging der Zins immer an die Küsterei an
der Klosterpforte (Kirche zur Pforte) zu den Terminen 8. und 14. September.
Überbrachte man die Abgabe ursprünglich als Naturalie zur Beleuchtung der
Altäre, wurde sie doch schon im 14./15. Jahrhundert üblicherweise mit Geld
abgelöst. Einen gewaltigen Pferdefuß hatte die jährlich Abgabe schon. War die
(wenn auch nicht übermäßig hohe) Leistung aus welchem Grund auch immer in drei
aufeinanderfolgenden Jahren nicht erbracht worden, was bei den durch Natur- und
Kriegsereignisse stark schwankenden bäuerlichen Einkünften nicht ungewöhnlich
war, so verfiel der Wachszinspflichtige "aus
Strafe" der vollständigen Hörigkeit.
Trat in einer Familie ein
Sterbefall einer volljährigen Person (ab 12 Jahren) ein, verfiel das
"beste Stück" der Kirche. Nachdem anfänglich das
"Beststück" aus dem Besitz der verstorbenen Person genommen worden
war, erstreckte sich später der Zugriff auf das Eigentum der ganzen Familie.
Als Beststück kamen unter Berücksichtigung damaliger Wertvorstellungen in der
Regel nur Vieh oder Textilien in Frage. Pferd und Waffen blieben fast überall
durch landesherrliche Vorschriften davon ausgeschlossen, die
Landesverteidigungfähigkeit durfte nicht in Mitleidenschaft gezogen werden. Fiel
eine abgabepflichtige Familie damit auf, daß sie statt des besten Stückes nur
eine minderwertige Gabe brachte, so galt das als Betrug an der Kirche bzw. des
Himmels; das minderwertige Stück wurde ersatzlos eingezogen, die Gabe mußte
erneut gebracht und Kirchenstrafen konnten verhängt werden.
Die nur selten getroffene
Vereinbarung einer Abgabe bei Erteilung einer Heiratslizenz finden wir in
Kloster Camp schon in einer Urkunde des Jahres 1160. Damals wurde exakt die
gleiche Summe von 6 Pfennigen gefordert wie 1405 in der Urkunde der Geschwister
von Empel.
Wachszinsige waren mit anderen
Hörigen tauschbar. Es spielte dabei keine Rolle, ob beide Teile wachszinsig waren
oder ob ein Tauschobjekt voll eigenhörig war. In letzterem Fall erfuhren die
Tauschobjekte jeweils eine Verbesserung oder Verschlechterung ihrer Rechtssituation.
Der Wechsel war aber abhängig von der Zustimmung der zu vertauschenden
Personen; er erstreckte sich nicht auf die Nachkommenschaft. Die legale
Ausscheidung aus der Wachszinsverpflichtung konnte in
dreierlei Form erfolgen: einmal in das Verhältnis als Dienstmann, wobei nur
alle Abgabeverpflichtungen gestrichen wurden, aber die Wachszinsigkeit für die
Nachkommenschaft weiter bestand. Die Gründe dafür waren oftmals persönlicher
Gunsterweis, Dankbarkeit, oder der Wunsch der Kircheneinrichtungen, selber ein
gottgefälliges Werk zu tun. Des weiteren konnte ein Abhängiger in die
vollständige persönliche Freiheit entlassen werden. Zum dritten gab es den
Loskauf des Abhängigen, vorausgesetzt die Kirche war damit einverstanden. Der
Wegzug oder die Flucht in eine Stadt konnte die Wachszinsigkeit nicht beenden.
Auf Grund landesherrlicher Verordnungen wurde zwar oftmals die Abgabenlast bei
der Kurmede gemildert, in der Regel jedoch nicht aufgehoben. Eine Ausnahme
bildet da jedoch Rheinberg. Zur Stärkung seiner Stadt befreite der Erzbischof
1254 alle wachszinspflichtigen Neubürger aus ihrem Abhängigkeitsverhältnis.
Mit der Wende zum 16.
Jahrhundert ist die Wachszinsigkeit überholt und wird
von der Reformation vollständig weggefegt. Das mächtige Stift Xanten legte
letztmalig im Jahre 1546 eine Liste seiner Wachszinspflichtigen vor, die nur
noch wenige Einträge enthielt. Noch im Jahre 1430 besaß allein das Stift Xanten
in Repelen 32, in Budberg 18, in Eversael 3 und in Rheinberg 71 Wachszinspflichtige.
Der Impelmanhof oder auch
"Gut ter Impel" genannt hatte früher, d.h. vor 1300, sicher eine
besondere Bedeutung. Die Benutzung des Begriffs "villa" für diesen
Hof in einem Dokument von 1306 (Urkunde 302) deutet auf einen Oberhof oder
Fronhof hin, auf einen Hof von dem aus andere kleinere Höfe verwaltet wurden;
möglicherweise stand diese Bedeutung im Zusammenhang mit dem Impelschen Zehnt.
Durch häufigen Besitzerwechsel und Aufspliss wegen Überschuldung verlor der
Impelmanhof gegen Ende des 17. bis zur Mitte des 18. Jahrhunderts stark an
Bedeutung. Die letzten Reste wurden zwischen 1790 und 1850 zerteilt. Trug bis
dahin der Wohnplatz seinen Namen, Empel, Impel oder Impelsches Feld, trat
stattdessen zu Beginn des 19.Jahrhunderts der Name Kohlenhuck in den
Vordergrund. Dieser Name erschien schon in der Karte von Tranchot und Müffling
(1803-20) und erhielt auf dem Preußischen Urmeßtischblatt von 1843-44 noch die
Bezeichnung "Bauerschaft". Zu dieser Bauerschaft Kohlenhuck oder
Wohnplatz Empel zählten im Kernbereich
folgende Höfe: Impelman, Wiedges, Pliss. Je nach
Sichtweise lassen sich auch noch die Nachbarn Hausmann (nordöstlich),
Mühlenfeld (südlich des Anraths Kanal) und Mühlenbruchshof dazurechnen. Auf
einer alten Karte[26] die
zwischen 1698 und 1710 gezeichnet wurde, lassen sich die Besitzverhältnisse um
1700 genau ablesen und wir erhalten folgendes Bild:
Während sich die Ländereien von
Pliss auf zwei Schwerpunkte verteilen, nämlich südöstlich und südwestlich,
getrennt duch Mühlenfeld Grundstücke, nehmen die Ländereien des Wietges und des
Impelmannhofes nahezu den gleichen Platz ein. In schöner Regelmäßigkeit wechseln
sich die Grundstücke der beiden Höfe ab, fast jedesmal auch in gleicher Größe,
so daß die Idee aufkommen kann, daß der Wietgeshof[27] -auch
Weithijn genannt- möglicherweise durch Teilung aus dem Impelmanhof
hervorgegangen ist. Allerdings muß das dann schon recht früh geschehen sein,
denn Impelmanshof wurde 1292 an Kloster Kamp verkauft, während der Wietgeshof
noch 1491 im Besitz des Grafen von Moers war, der ihn an Sybert von Eyll verkaufte[28]. Wurde
in einem Zeugenverhör am 4.11.1606 Johan
Wiedges; als Impelmans Nachbar genannt, so wohnte spätestens
zum Ende des 17.Jahrhunderts die Familie Kool auf Wiedgeshof[29] und es
verdrängte der Name Kool in den nächsten 100 Jahren nicht nur die Erinnerung an
Wiedges Hof, sondern er wurde prägend für den gesamten
Wohnplatz. Schon 1618 wird im Prozeß um einen Schafdiebstahl[30] als
Zeuge ein Jan Colen benannt der mit Sicherheit aus der Gegend
stammte; wegen der fehlenden Angabe des Wohnsitzes ist leider nicht sicher, ob
sich nicht schon im frühen 17.Jahrhundert hinter dem Namen Wietgens ein Kohl
verbarg. Am 21.Mai im Jahre 1760 fand eine Hofübergabe statt. Jan Kohl und
seine Ehefrau Grietgen übergaben das Anwesen an ihren Sohn Johan und dessen
Braut Sibille Fiegen. Die anderen Kinder,
Enneken, Lisbeth und Gerhard, der damals gerade im Felde war, wurden
abgefunden. In dieser Zeit besaß der Kohl Hof eine Größe von 105¼ Morgen 7½
Ruten; einer späteren Größenschätzung nach, die ggf. geschönt war, läßt sich
für den 7.2.1778 eine Größe von 133¼ festmachen. Eine alte Akte[31] aus
den Jahren 1772-83 schildert den Versuch der Inhaber des "Kohlen
Hofes", Johann Kohl und Lambert Kamann, Ländereien dieses
Hofes, die vermeintlich an das Gut Strommoers geraten waren, zurückzuerkämpfen. Die Bauern
beriefen sich dabei auf einen alten Kaufakt von 1569, der also damals schon
über 200 Jahre alt war und in dem der Bauer Henrich Wietgens und seine "Huißfrauw" einen
Streubesitz von 25 Morgen Land, alles im Bereich des Wohnplatzes Empel gelegen[32], von
Wilhelm van der Leuwen und seiner Ehefrau Margarethe Speen aus Capellen im Lande Geldern erwarben. In
diesem Prozeß berief sich Kohl mehrmals auf diesen Vertrag den seine
"Vorsassen" abgeschlossen hatten. Er verlor trotz anfänglichen
Erfolges den Prozeß, weil die strittigen Grundstücke weder in der Natur noch
auf Karten mit den in dem alten Vertrag geschilderten Ländereien in
Übereinstimmung gebracht werden konnten. In einer anderen Akte[33] finden
wir weitere Informationen aus dieser Zeit. Kohls Hof oder auch "der große
Kohlen Hof am Impel" war Eigenbesitz des Bauern Johann Kohl und seiner Frau Sibilla, jedoch sehr hoch
verschuldet. Als eine größere Summe Geldes notwendig war, mußte ein privates
Darlehn mittels einer Obligation über 3333 Rtlr 20 St Berliner Münze bei der
verwitweten Hofrätin Rappardt aufgenommen werden. Ältere Schulden bestanden bei
den Eheleuten Tremöhlen in Höhe von 300 Dlr und
bei einem Hochkommissar Schöpplenberg in Höhe von 3500 Dlr. Als drei Jahre später
ein weiteres Darlehn notwendig wurde, reichte es nicht mehr Ackerland als
Sicherheit zu geben, sondern halbe Hof wurde als Versicherung geboten. Die
andere Hälfte hatte Kohl an seinen Nachbarn Kamann verkauft, der bereits schon
längere Zeit mit auf dem Hof gewohnt und einen Teil bewirtschaftet hatte. Am
26.5.1783 nahm ein vereidigter Geometer die Teilung vor und teilte den Hof in
zwei Teile gleicher Größe und Güte. Dabei waren als Gutachter vier
"ackerverständige Zeugen" anwesend: Peter Hellen, Theodor Giess, Peter Himmelbachs und Gerhard Speemanns. Alle Ländereien wurden
sorgfältig aufgezählt unter Angabe von Lage, Größe und Eigenart; auffällig:
ein Rebengarten. Nach dieser Teilung besaß der Kohlhof nur noch eine Größe von
48½ Mrg und 13 Quadratfuß. Später lies Kohl ein Grundstück, das ihm bei
Aufteilung der Repelener Heide im Werte von 550 Rtlr zustand, gegen einen Teil
seiner Schulden verrechnen. Aus der Eintragung des Lambert Kamann (Caamann) und seiner Frau Annecken ins
Hypothekenbuch erfahren wir den Preis den er an Kohl zahlen mußte, 6500
"Meursische" Taler. Auch Kamann mußte Geld aufnehmen. Er ließ eine
Obligation zu Gunsten des Ehepaares Verhotzer aus Capellen ausfertigen. Nur wenig später
geriet Kohl wieder in die Fänge des Behördenapparates. Verschiedene Ländereien
waren nicht in den Grundbüchern aufgeführt und er sollte die Rechtmäßigkeit
seines Besitzes nachweisen. Kohl wehrte sich verzweifelt und bot die
Teilungsurkunde, alte Übergabekontrakte und Aussagen seiner Nachbarn als
Beweismittel an. Auch wollte er eine eidesstattliche Versicherung darüber
abgeben, daß die strittigen Ländereien seit weit über hundert Jahren von seiner
Familie auf Kohls Hof besessen worden waren. Leider findet sich kein Vermerk
über den Ausgang des Verfahrens. Heute besteht dieser Wiedges/Kool Hof noch unter dem
Namen Metschenhof[34]. Dort waren
vor wenigen Jahren bei Umbauten im Hause Ausschachtungsarbeiten notwendig
geworden, die ein altes Kieselmosaik zum Vorschein brachten, ein Stück
Geschichte des Wiedgeshofes. Aus dem Kohlhof
ging auch der heutige Hermeshof hervor. Nach der Teilung der Ackerflächen
bewohnten die Bauern Kohl und Kamann den alten Hof gemeinsam. Als Kohl aber
schuldenhalber seinen Hofteil um 1794 an Friedrich Hermes aus dem Kirchspiel
Friemersheim (* 1775 Hoch-Emmerich) verkaufen mußte, blieb Kamann im Altbau
wohnen, während Hermes eine neues Hofgebäude
südlich davon erbaute. Der alte Kohl Hof (Kamann) ging 1842 an Balthasar
Meetschen über, dessen Nachkommen noch heute dort wohnen. Der "neue"
Kohl Hof ist noch in Hermes' Familienbesitz, obgleich die Eigentümer auf Grund
einer Weitergabe in weiblicher Linie heute Giesen heißen.
Der südliche Nachbar, Plisshof,
lieh anscheinend einem Geschlecht von Rittern oder Landadligen seinen Namen,
die namensmäßig -ohne direkten Bezug zum Hof- zwischen 1200 und 1350 genannt
wurden. Dazu kam noch in den Jahren 1360-79 ein Abt des Klosters Kamp der sich
Vullingus von Plize nannte und möglicherweise aus diesem Hof
stammte. Schon im Jahre 1320 wurde der Hof, der noch heute seinen
"Originalnamen" trägt, namentlich erwähnt, als dort am 19.8. Verkaufsverhandlungen
über ihn und den südwestlichen Nachbarhof, den Lüttelmolenveldhof mit seiner
Mühle stattfanden. Ob der Plissenhof ursprünglich der Abtei Deutz gehörte, was
in einigen Quellen behauptet wird[35],
konnte ich bisher nicht an Urkunden bestätigt finden. Obwohl er doch schon
1320 an das Kloster verkauft worden war, verzeichnet Dicks[36]
nochmals einen Verkauf des Plisshofes im Jahre 1467 durch Vinzenz von Moers an
das Kloster Kamp. Die Bewohner von Pliss waren wie Ihre Nachbarn
Leibgewinnspächter, die in der Regel immer den Hofnamen trugen. Im Jahr 1606
wurde in einer Zeugenaussage festgehalten, daß "Geret zu Baecken uff Pliß Hoff wohnhaft in vergangenen
bauw" war, daß also der Pächter, der im vergangenen Anbaujahr(?) auf
Pliss gewohnt hatte, Gerhard Baken gewesen war. Die Bauern auf Pliss Hof
hatten entweder bessere Arbeitbedingungen oder ein besseres Geschick, sie
treten im 17. und 18. Jahrhundert sogar verschiedentlich als Pächter des
Impelschen Zehnten auf.
Der Mühlenbruchshof ist eine
jüngere Gründung als Kate auf abgesplissenen Grundstücken des Impelmanhofes[37], erste
Nennung 1719, ausgehend wohl auf die Zerteilung des Impelman Hofes im Jahre
1674. Der Träger der Hypothek die 1719 in Moers eingetragen wurde und damit
erster (oder zweiter) Besitzer der Kate und deren Namensgeber ist Jan
Mühlenbruch. Die Bewohner des
Mühlenbruchhofes (Kate) haben anscheinend zusätzlich den Namen Impelman
geführt, denn wir finden Jan als Bräutigam im Repelener Kirchenbuch als er am
25.November 1716 unter dem Namen Impelman die Enneken Horsten heiratete.
Eine weitere Ehe die sicherlich
mit dem Mühlenbruchshof in Verbindung steht, ist Lambert Impelman, der am
17.2.1704 eine Trin Franßen heiratete, die ihm am 20.6.1704 eine Tochter
Metgen schenkt. Er ist möglicherweise der Vater des Jan in einer zweiten oder
dritten Ehe; anderenfalls kann er aber auch identisch sein mit dem Lambert
Heckes der ebenfalls mit einer Trin Franßen verheiratet war und 1749 den Impelman Hof von
der Abtei kaufte. In der Akte des Impelman Hofes[38] tritt
am 29.3.1753 ein Lambert Impelman "sonst genannt Mullenbrucks" an das
Kloster heran und bittet um Überlassung von
1. "alte Landmaeß des
ganzen Hofes"
2. "die jüngere Vermessung
desjenigen, waß vormahls darauß dem Müllenbruk verkauft worden".
Der Mühlenfeld Hof, südlich des
Anrath Kanals und am Nordrand der Repelener Heide gelegen, war ursprünglich
Rittersitz oder Sitz einer "freien" Familie und neben dem
landwirtschaftlichen Betrieb noch mit einer Mühle, wohl einer Wassermühle, ausgestattet.
Die Hofanlage mit der Mühle wurde wie schon bereits erwähnt im Jahre 1320 an
das Kloster Kamp verkauft. Da die Mühle schon bald in Vergessenheit geriet,
muß sie wohl als Opfer kriegerischer Auseinandersetzungen angesehen werden oder
bei einer Naturkatastrophe zerstört und nicht wieder aufgebaut worden sein. Im
der zweiten Hälfte des 18.Jhd war der Hof ein Leibgewinn des Hauses Winnenthal.
Auf die Frage, wie nun der
Wohnplatz Empel konkret ausgesehen hat,
kann die bereits erwähnte alte Karte gute Auskünfte geben. Diese Karte ist so
genau gezeichnet, daß man auch den Eintragungen der Hausplätze sichere
Aussagekraft zugestehen muß. Danach bestand Wiedgeshof aus drei, Impelman
aus zwei und Plißhof wieder aus drei Gebäuden. Bei diesen Bauwerken läßt sich
ohne Zweifel genau erkennen, was Haupt- und was Nebengebäude waren und in
welcher Richtung der Eingang lag. In einer anderen Karte[39] die
etwas später, anläßlich der Teilung der Repelener Heide entstanden war, finden
wir diese Behauptung bestätigt. Der Plisshof besteht auch dort aus einem Haupt-
und zwei Nebengebäuden, wobei die Lage der Gebäude in beiden Karten identisch
ist. Aus dieser etwa 80 Jahre jüngeren Karte erfahren wir, daß der
Mühlenfeldhof damals nur aus zwei Gebäuden bestanden hatte.
Bei den Hauptgebäuden handelt
es sich immer um den Typus des sogenannten freischiffigen niederrheinischen
Hallenhauses, wo unter einem First die Wohn- und Wirtschaftsräume, die
Stallungen und ein Teil der Vorratsräume beherbergt waren[40]. Es
handelt sich dabei um einen Gerüstbau im wahrsten Sinne des Wortes, dessen
Fachwerkkonstruktion rein zweckmäßiger Natur und bar jeder Verzierung war.
Alle Tragebalken waren aus Eiche, einer seltenen, teuren, aber zu diesem Zwecke
notwendigen Kostbarkeit in der waldarmen Gegend. Die wenigen Natursteinbauten
waren Luxus allererster Kategorie, mußten doch die Steine über einen
beschwerlichen Transportweg aus der Eifel oder vom Drachenfels herbeigeschafft
werden. Bis zur Mitte des 13.Jahrhunderts war es üblich, bei den Fachwerkbauten
die Fächer mit Geflecht zu füllen und dieses anschließend mit einem
Lehm-Strohgemisch zu verschmieren. Bauholzmangel und reiche Tonlagerstätten
ließen ab Mitte des 14.Jahrhunderts überall Ziegelöfen entstehen. In die
herkömmliche Fachwerktechnik wurden die neuen Steinziegel integriert und es
entstanden die Bauernhäuser mit den ausgemauerten Fachwerksfächern. Noch viel
später, im 18. und 19. Jahrhundert kamen dann am Niederrhein die vollständig
gemauerten Ziegelbauten in Mode, die jetzt fast ausschließlich zu sehen sind.
Eine heute schon vergessene Erinnerung an die Zeit der Holz-Lehm-Häuser war
die bis ins vorige Jahrhundert gepflegte Gewohnheit Ziegelbauten weiß zu
kälken, kombiniert mit grünen Fenstern und Türen. Waren die mittelalterlichen
Bauernhäuser ursprünglich noch mit einem Strohdach versehen, hatten die
gebrannten Dachziegel schon im 17. Jahrhundert einen allgemeinen Durchbruch
erreicht. Holzschindeln spielten eine unwesentliche Rolle, während die teuren
Schieferplatten den Kirchen und Bürgerbauten vorbehalten blieben.
Befand sich an der einen
Stirnseite der Eingang für den Wohnbereich, öffnete an der anderen Giebelseite
ein großes Tor den Stall- und Speicherbereich. Dieses Tor führte auf die Tenne
(Deele), eine Art von sehr breitem Gang, der mit einem Wagen befahren werden
konnte und an dessen beiden Längsseiten sich die Unterkünfte für Pferde,
Schweine, Rinder und das Gesinde befanden. Im Dachbereich dieses Gebäudeteils,
er hatte 1/2 - 2/3 der Grundfläche des Hauses inne, wurden Getreide und
Futtermittel gelagert, den Rest der Fläche nahm der Wohnbereich ein. Betrat man
das Haus durch die Türe in der Giebelwand des Wohnbereichs, so befand man sich
in der Regel in der Küche. Im Unterschied zu allen anderen Räumen des Hauses
war der Fußboden hier traditionell mit einem Steinmosaik aus Rollkiesel
gefertigt (s.Wiedgeshof), dessen Darstellung
meist Bezug zum Erbauer des Hauses hatte. In dieser Küche befand sich die
Herdstelle, ursprünglich ein ausgemauertes Loch im Boden, die sich dann zu
einer in Arbeitshöhe aufgemauerten Feuerstelle an der Rückseite zur Diele entwickelte,
überwölbt vom Rauchfang, dem "Bussem". Später, in der Neuzeit,
verlagerten sich Küche und Feuerstelle oft in einen der Seitenteile des
Wohnbereichs und seit dem Beginn des vorigen Jahrhunderts wich die offene
Herdstelle allmählich geschlossenen Herden. Von der Küche führten Türen in die
Kammern und Stuben links und rechts davon. Hinter der Küche war oftmals die
Spülküche, der Ort wo die Pumpe stand und wo das Viehfutter zubereitet wurde.
Natürlich wurde dort auch Wäsche gewaschen und Käse und Butter hergestellt
(Hundetretrad). Wanderte im Laufe der Zeit die Spülkücher immer weiter in den
Stallbereich hinein, so verlagerten sich die Schlafkammern in entgegengesetzte
Richtung und kündigen die Symbiose von Mensch und Tier auf. Gab es ein oberes
Stockwerk, so waren dort in der Regel Schlafkammern, vor allem aber der
Speicherraum zu finden. Dieser, allgemein "Söller" genannt, diente
zur Aufnahme der Ernteerträge: über dem Stall lagerte das Viehfutter, über dem
Wohnbereich befand sich der Fruchtspeicher (Getreide). Wenn heute am
Niederrhein vielfach Bauernhäuser in Haken oder T- Form zu finden sind, so handelt
es sich in der Regel um Bauwerke oder Umbauten des 18. und 19. Jahrhunderts.
Die Nebengebäude auf den Höfen waren meist Scheune, Schuppen, Spiecker,
Backhaus und Brauhaus, wovon die Scheune fast immer vorhanden war, denn hier
wurden alle Feldfrüchte gelagert die keinen Platz im Haupthaus fanden; hier
wurde auch das Getreide ausgedroschen. An kleineren Nebengebäuden gab es
verschiedene Ställe für Schafe und Geflügel oder auch den Pferdegöpel, eine
Roß- oder Tretmühle, zu finden; seltener war schon ein Taubenhaus, der Taubenpfahl.
Gab es im Innern des Bauernhauses keine Pumpe, so war auf dem Hof ein Brunnen
anzutreffen, in der Regel ein Wippbrunnen, wo ein Hebelbalken in einer Gabel
ruhte. Dicht beim Haus der Gemüsegarten und der Baumgarten. Der Spiecker war
ein befestigtes, oftmals etwas abgelegenes Speichergebäude, das auf kleiner
Grundfläche hoch gebaut eher an einen Turm erinnerte. Meist lag er an erhöhter
Stelle und konnte bei Hochwassergefahr Mensch und Tier aufnehmen (ähnlicher
Zweck: das Wasserhaus). Oftmals war der Spiecker auch auf dem Kirchhof des
Ortes aufgestellt, um in den vollen Schutz der Kirchenimmunität zu kommen.
Eine Eigentümlichkeit des Wohnplatzes Empel war die Sicherung der
Höfe durch Wassergräben, die den vorüberziehenden Heerhaufen den Appetit auf
leichte Beute stark verdarb. Über eine Brücke war es jeweils möglich den Hof zu
betreten oder den Zugang zu verhindern. Das diese Art der Sicherung früher oft
geübt wurde, läßt der Bericht von A.Steeger erkennen[41] sowie
die Ausführungen von A.Zippelius[42]: Es
darf als erwiesen gelten, "daß einmal im ganzen niederrheinischen Raum zu
dem Gebäudebestand eines mittleren Bauernhofes jeweils ein mehr oder weniger
isoliert stehendes Speichergebäude gehörte, und daß dieses in vielen Fällen
durch einen Rundgraben und durch weitere künstliche Anlagen befestigt war, und
daß darüber hinaus auch teilweise der ganze Hof durch Gräben und
Einfriedungen nicht nur in einem abgrenzenden, sondern auch in ausgesprochen
wehrhaften Sinne umschlossen war."
Im Aktenbestand des ehemaligen Klosters Camp, der heute
im Hauptstaatsarchiv in Düsseldorf lagert, findet sich auch eine umfangreiche
Akte die ausschließlich Unterlagen des Impelmanhofs enthält[43]. Das liegt
vor allem daran, daß im Laufe der Zeit immer wieder Streitigkeiten und
Prozesse um die recht hohen Abgaben und Hypothekenschulden geführt worden sind
und die Nachfolger unserer Familie auf dem Hof oft schnell abgewirtschaftet
hatten und vom Hof gewiesen wurden.
Eine der ersten und immer
wiederkehrenden Streitfragen war die Naturalabgabe von 6 Maltern Hafer, die
Bestandteil der Einkünfte des Hof- und Baurichters (Vorsitzender des
Latengerichts) in Rheinberg gewesen war. So soll noch im Jahre 1771 im Archiv
der Kurkölnischen Hofkammer das Rheinbergische Latenbuch (an anderer Stelle:
Lehnbuch) von 1466 vorhanden gewesen sein, in das der damalige (nämlich 1466)
Baurichter Johannes von Drüpt seine Einkünfte eingetragen hatte, darunter
auch die erwähnten 6 Malter Hafer aus dem Hof ter Empel der Herren zu Camp.
Diese Eintragung wurde in den folgenden Jahrhunderten immer wieder als
Grundlage des Anspruchs auf die 6 Malter Hafer genommen. Schon zu der Zeit
unserer Familie auf Impelmanshof war kaum zu beweisen, das die Abgabe zu Recht
bestand, und so weigerten sich die Bauern immer wieder diese Abgabe zu leisten.
Mit der gleichen Regelmäßigkeit bestätigte aber das Kloster die Rechtmäßigkeit
der Abgabe und verloren die Bauern den Prozeß gegen den Richter. Eine Ausnahme
machte aber ein Schriftstück aus dem Jahre 1694. Dort heißt es: "Über
diese Malter zweifeln wir sehr, weil sich keine Erwähnung derselben in allen
Briefen (Pachtbriefe) gefunden hat, ausgenommen in dem dereinstigen Register
des Jahres 1575 finden diese Erwähnung, also sollten wir es gewissenhafter
untersuchen und nicht unverdient loslösen."
Zur Beweisführung in den
verschiedenen Prozessen benötigte man Abschriften aus den Behandigungs- und
den Lagerbüchern die Auskunft gaben, wer wann den Hof besessen und was als
Abgabe abgeführt hatte. Durch diese Abschriften aus heute nicht mehr
existierenden Büchern war es möglich, weit über die Kirchenbücher hinaus die
Stammfolge der Familie Impelman klar und eindeutig aufzustellen.
Dieser erste namentlich
bekannte Impelman - Bauer wird mit seinem Sterbejahr 1541 erstmalig erwähnt. Er
mag zwischen 1470 und 1500 geboren worden sein und war möglicherweise ein
Urenkel des Gerhard von Impel der sich 1405 zum Wachszinsigen des Klosters Camp
erklärt hatte. Seine Kindheit fiel in eine unruhige Zeit, denn Karl der Kühne,
Herzog von Burgund, versuchte in einer gewaltigen kriegerischen Anstrengung
eine Verbindung zwischen seinen burgundischen und seinen niederländischen
Besitzungen herzustellen. 1473 kommen die Burgunder nach Camp und ins Moerser
Ländchen und morden, rauben, plündern und schänden in so außergewöhnlicher, auffallend grausamer Art,
daß das Leben dort nachhaltig gestört war; Kontribution und Schatzungen hielten
bis ins Jahr 1483 an. Als Karl von Burgund nun im Jahr 1477 gestorben war und
der Sohn des Kaisers, Erzherzog Maximilian sein Erbe antreten wollte, geriet
er darüber mit dem französischen König in Streit. Dieser, Ludwig XI., führte
einen Seekrieg auf der Nordsee und raubte die niederländische (= damals also
noch deutsche) Fischfangflotte mit der Folge, daß es im Rheinland in den Jahren
1479/80 für kein Geld das Volksnahrungsmittel Hering zu kaufen gab.
1482 beraubte dreistes
Diebesgesindel die Camper Mönche in ihrer Abtei; 16 Kelche, darunter einer aus
massivem Gold, fielen ihnen in die Hände. Sie hatten eine Mauer durchbrochen um
an die Wertgegenstände zu gelangen während sie gleichzeitig die Mönche in
ihrem Schlafsaal mit Schwert und Bogen in Schach hielten. Obwohl Raub und Mord an der
Tagesordnung waren, war dieser Diebstahl so ungewöhnlich, daß ein Tipgeber
unter den Mönchen vermutet wurde.
Schon 1466 beklagte sich der
Herzog von Kleve beim Grafen von Moers, daß auf der "Hohen Straße"
(sicherlich nicht weit von Impels Hof) seine Untertanen
geplündert worden waren.
Die Jahre 1483 und 1484 trugen
wieder eine schreckliche Pestepedemie an den Niederrhein, von der auch
Rheinberg und seine Umgebung nicht verschont blieben. Ob die Impelmanfamilie
Pesttote zu beklagen hatte, ist nicht überliefert; im Kloster fand die Seuche
jedoch ihre Opfer und neben verschiedenen Mönchen starb am 20.9.1483 der Abt
Heinrich von Ray. Als Hilfsmaßnahme
wurde schon um das Jahr 1400 in sogenannten Pestschriften gottesfürchtiges
Leben, schnelle und weite Flucht aus den betroffenen Gegenden, häufiges
Händewaschen sowie reichlicher Essiggenuß empfohlen.
Nur wenige Jahre später wird
das Leben der Bewohner des Impelmanhofes durch eine Naturkatastrophe
ungeheuren Ausmaßes gestört. Mit sintflutartigen Wolkenbrüchen und Orkanen
werden am Niederrhein bis nach England hin die Menschen geschlagen.
Unzählige Häuser, allein über
hundert Mühlen werden zerstört. Rhein, Issel, Waal und Maas durchbrechen die
Deiche. Möglicherweise war diese Katastrophe auch das Ende für die Mühle die
zum Wohnplatz Empel gehörte und auf dem Gut Lüttelmolenfeld (Mühlenfeldhof) stand. Wahrscheinlich wurde
auch in diesem Jahr (1486) das Dörfchen Ruberg bei Budberg vom Wasser verschlungen.
Menschenmassen, entwurzelt und verarmt, durchzogen das Land, strömen in die
Städte und stellten diese damit vor fast unlösbare Probleme. -War solch großes
Elend überwunden, oder auch blutige Fehden beendet, wurden am Niederrhein unter
Mitwirkung möglichst aller Pfarreien -ungeachtet der Landeszugehörigkeit-
sogenannte "Viktorstrachten" veranstaltet. Hunderttausende von
Pilgern, darunter sicherlich auch Bewohner unseres Hofes, einschließlich hoher
Prominenz kamen in Xanten zusammen und begleiteten die sterblichen Überreste
des heiligen Viktors auf einer Prozession vom Viktorsdom bis zum Kloster
Fürstenberg und wieder zurück nach Xanten. So auch 1487 nach Überwindung der
Hochwasser Katastrophe. Der
damalige Landesherr unserer Familie, Graf Vinzenz von Moers trug persönlich
zusammen mit den Kollegen Landesherrn aus der Nachbarschaft den Schrein. Die späteren
Amtsnachfolger des Grafen Vinzenz stellten die Teilnahme an der Viktorstracht
unter Strafe, nachdem sie vom katholischen ins reformierte Lager gewechselt
waren. -Vinzenz von Moers beging einen großen Fehler als er sich in die
Erbauseinandersetzungen um die Grafschaft Geldern des Hauses Egmont mischte. Er
geriet zwischen die Fronten die vom deutschem Kaiser, dem französischen König
und dem Burgunderreich gebildet wurden und mußte darum zur Abwendung drohenden
Unheils beim Kölner Erzbischof um Asyl nachsuchen; dort starb er 1499.
Zwischen dem Thronerben, dem Enkel Bernhard des Grafen Vinzenz umd seinem Schwager,
dem Grafen Wilhelm von Wied, Ehegatte der Maria von Moers, brach ein heftiger
Streit um die Führung dieses kleinen Ländchens aus. Für die Nachkommen des
alten Grafen Vinzenz endete dieser Streit tötlich: Maria verlor ihr Kind durch
Totgeburt und starb selbst kurz darauf, ihr Bruder Bernhard wurde 1501 in
Nimwegen vergiftet. Durch Erbschaft fiel darauf die Grafschaft an die Grafen
von Saarwerden, zwei ältere alleinstehende Herren, die wenig später von Wilhelm
von Wied entthront wurden. Durch diesen Frevel beschwor Wilhelm Krieg mit
Burgund sowie dem deutschen Kaiserhaus herauf, den er nur dadurch abwenden
konnte, daß er die Regierungsgeschäfte im Jahre 1519 seinem Schwiegersohn
Wilhelm von Neuenahr überließ.
Doch auch das Leben auf dem
platten Lande bot Überraschungen und so bewegte 1503 ein Kriminalfall das
Moerser Ländchen. Theodor Dairman, ein Mann aus Kempen,
wurde am Tage vor Martini in Moers ergriffen und man fand die "Werkzeuge
eines Brandstifters" bei ihm. Beim Verhör gestand er, in der Nacht vom
26. zum 27. Oktober 1503, ebenso wie am gleichen Tag im Jahre 1500, in Eversael die jeweils gut gefüllte Zehntscheune des
Klosters Camp angezündet zu haben. Es kam ans Licht, daß er dort einst
Klosterdiener gewesen aber wegen angeblicher Unehrlichkeit und Untauglichkeit
entlassen worden war. Aus Rache war er nun aufs Zündeln verfallen. Im Sinne des
damaligen Rechtsverständnisses wurde Feuer mit Feuer bestraft und der arme
Sünder hatte darum an der Landstraße von Moers an einen Pfahl gekettet den
Feuertod erlitten. Selbstverständlich wurde größter Wert auf Öffentlichkeit
gelegt, denn eine Hinrichtung war nicht nur recht kostspielig sondern sollte
auch erzieherisch auf die Bevölkerung wirken, für Abschreckung sowie die rechte
Demut und Gottesfurcht sorgen. Darum ließ man die hingerichteten Sünder in der
Regel über etliche Jahre an der Hinrichtungsstätte liegen oder hängen, bis sie
völlig verwest waren. Auch aus diesem Grund waren die Richtstätten immer an
wichtigen Straßen und besonders herausragenden Plätzen angesiedelt. Unter den
Zuschauern die im November 1503 teils neugierig, teils entsetzt der Hinrichtung
des Theodor Dairman beiwohnten, dürfen wir mit ziemlicher
Sicherheit auch die Bewohner des Impelman Hofes vermuten.
Das Ende des Mittelalters
brachte Unruhe an den Niederrhein. Das alltägliche Einerlei wurde von immer
neuen Nachrichten unterbrochen, die von Mund zu Mund weitergereicht wurden. -
Der Bauernaufstand des Jost Fritz in Speyer, weitere unter der Fahne des
Bundschuh am Oberrhein bis hin zu den Bauernkriegen in Franken, Thüringen und
Tirol. - Die Schweizer hattes es gewagt, sich vom Deutschen Reich loszusagen.
- Eine päpstliche Bulle befahl die Verbrennung aller Bücher, in denen Zweifel
an der päpstlichen Autorität laut wurde. - Züge von sich beständig selbst
geißelnden religiösen Fanatikern durchzogen das Land; Johan Tetzel,
Dominikanermönch, begann seinen berühmt-berüchtigten Ablaßhandel. - Eine
dringendst notwendige Wirtschaftsreform und die damit verbundene Brechung der
Handelsmonopole scheiterte am Widerstand der gerade frisch geadelten Fugger.
Kaiser und Reich waren so extrem hoch verschuldet, daß in der Politik nichts
mehr ging, was den Interessen des Handelshauses Fugger zuwiderlief. - In diesen
Jahren entstanden die Arbeiten von Macchiavelli und Kopernikus, Erasmus und
Luther. Mit dem Thesenanschlag setzte die Reformation ein, die gerade in der
Grafschaft Moers auf Grund des Engagements des Herrscherhauses eine Heimat
finden sollte. Die Reformationsbedürftigkeit der innerlich stark verlotterten
Kirche zeigte sich auch am Niederrhein, wo die Reformation aber bald eine stark
niederländisch-calvinistische Prägung erhielt. Im Jahre 1538 übertrugen die
Stände von Geldern dem Klever Herzog Wilhelm V., "dem Reichen", und
seinem Vater Johann III. die Schirmherrschaft über die Länder Geldern und
Zutphen. Dadurch bildete sich am Niederrhein kurzzeitig eine Großmacht, die
zudem noch in finanzieller Hinsicht sehr gut gestellt war. Kleve betrieb zur
Festigung seiner Herrschaft Heiratspolitik mit England, (Heinrich VIII. oo Anna
von Kleve) und mit Frankreich (Herzog Wilhelm der Reiche oo Nichte des Königs
Franz I.). Der deutsche Kaiser Karl V. wurde von der Entwicklung sehr stark in
seinen Interessen gestört und ließ mit seiner Gegenreaktion nicht lange warten.
Wilhelm V. von Kleve hätte ausreichend Hilfe beim Schmakaldischen Bund finden
können, wenn er sich eindeutig und ohne Zögern zur Reformation bekannt hätte,
doch war er dazu nicht bereit gewesen und stand darum im Feldzug von 1543
völlig allein dem Kaiser gegenüber. Nach kaiserlichem Sieg wurden die
Großmachtträume Kleves mit dem Vertrag von Venlo beendet und Wilhelm fest in
das kaiserliche Bündnissystem eingereiht. Seine Ehe mit der
königlich-französischen Nichte mußte er lösen und erhielt dafür eine kaiserlich-deutsche.
Die Verbindung mit England hatte sich von selber erledigt, da Heinrich VIII.
keine Begeisterung für Maria von Kleve entwickeln konnte und sie wieder nach
Hause geschickt hatte.
Die großen Ereignisse jener
Tage erreichten auch den "Hof ter Impel", lag er doch nahe der alten
Römerstraße, der "Hohen Straße", die immer noch ihren Zweck als
wichtigste Überlandverbindung erfüllte. Oft rasteten dort durchziehende
Soldaten; so vielleicht als alliierte Truppenkontingente aus den
verschiedensten Ländern des Reiches nach Münster zogen um die Bewegung der Wiedertäufer
zu zerschlagen, unter anderen auch aus Moers unter dem Grafen Wilhelm. Nachdem
die Stadt erobert, die führenden Köpfe hingerichtet und deren Leichen in
Eisenkäfigen außen an der Lambertuskirche[44] aufgehängt
worden waren, verfolgte man die versprengten Anhänger um der Bewegung jegliche
Grundlage zu entziehen und so ließen der Kölner Erzbischof sowie der Herzog von
Kleve leichte Reiterei über die wichtigsten Straßen des Niederrheins
patroullieren. Gerhard to Impel stand am Ende seines Lebens und ist im Verlauf
der Jahre 1540/41 gestorben. Nur ein einziges Mal konnte ich eine aktenmäßige
Erwähnung seiner Person finden, bei der Übertragung des Hofes an seinen Sohn.
Dort steht, daß dem Gerhard to Impel, Sohn des Gerhard, der
Hof im Jahre 1541 mit seiner Frau Margarita überschrieben wurde.
Als nach nach dem Tod und der
Beerdigung seines Vaters Gerhard einige Monate ins Land gegangen sind, machte
er sich mit seiner Ehefrau Margarita auf den Weg zum Kloster Camp, um sich dort
vom Abt Johannes Ingenray "behanden" zu lassen; bekannt ist
nur das Jahr 1541, Tag und Monat fehlen in den Quellen.
Die Landesherren und fast alle
kirchlichen Institutionen besaßen Eigentumsrechte an Höfen, Mühlen, Gruben,
Grund und Boden sowie Gewässern in einer wesentlich größeren Zahl als zur
Eigenversorgung benötigt wurden. Das Besitzer- d.h. Nutzerrecht an diesem
Eigentum wurde darum als Gunstbeweis oder als Entgelt für Dienste oder zur Verpflichtung
für den Kriegsfall weitergegeben. Gleichzeitig war mit dem Nutzungsrecht meist
auch das Recht der Weitergabe an Dritte verbunden, was viel genutzt wurde, so
daß bei Eigentumsverkäufen oftmals etliche Zustimmungen von Belehnten und
Unterbelehnten eingeholt werden mußten. Am Ende dieser Kette stand dann der
Bauer, der die Arbeit machte und oftmals den eigentlichen Eigentümer gar nicht
kannte. Fälle, in denen der Hof direkt vom Eigentümer vergeben wurde, wie vom
Kloster Camp an die Bauern des Impelman Hofes waren nicht die Regel. So besaß
z.B. das Rheinberger Kloster St. Barbara Garten nur wenig Grundeigentum; die Nonnen
verpachteten mit Gewinn dasjenige weiter, was sie selber zuvor von anderen
Klöstern gepachtet hatten.
In jenen Zeiten ist der Hof ter
Impel ein Leibgewinnsgut gewesen, das ist ein Pachtgut mit ganz
besonderen Rechtsverhältnissen:
1. Das Nutzungsrecht an diesem Gut wurde auf die Dauer
eines
Lebens gewonnen.
2. Das Gut als Ganzes wurde in der Regel an zwei oder drei Perso-
nen gemeinsam gegeben, war also für
"zwei oder drei Hände zu
gewinnen."
3. Starb eine Hand, so mußte eine neue in einer ganz bestimmten
Frist dazu gewonnen werden, die i.d.R.
1 Jahr 6 Wochen betrug.
4. Bei der Neugewinnung einer Hand waren "Gewinngelder" an den
Grundherren zu zahlen. Diese Abgabe
konnte üblicherweise über
mehrere Jahre hinweg in Raten gezahlt
werden.
5. Durch die Einrichtung der Wiedergewinnungsmöglichkeit war die
uneingeschränkte Vererbbarkeit des
Gutes -nur als Ganzes- ge-
geben.
6. Die einmal festgesetzten Pachten und Abgaben wurden auch im
Neugewinnungsfall nicht erhöht; sie
blieben oftmals über viele
Jahrzehnte hinweg gleich, was im Laufe
der Weiterentwicklung
von Politik und Wirtschaft und den
damit geänderten Verhält-
nissen für die Vertragsparteien hohen
Verlust oder guten Gewinn
bedeuten konnte.
7. Die Leibgewinnsgerechtigkeit war käuflich und verkäuflich.
8. Im Sonderfall des Kurmudrechtes (oft bei Wachszinsigen) erbte
der Grundherr das beste Stück aus dem
Eigentum der Familie des
Verstorbenen: meist ein Stück Vieh
oder Textilien. Die Ablösung
des Erbes mit Geld durch die
betroffenen Personen war üblich.
9. Die Behandigung hatte feierlichen Charakter und wurde im Klo-
ster unter Zeugen vorgenommen. Die
"neue Hand" wurde dann in
das "Liber Ammanuatiorum",
das Behandungsbuch, eingetragen.
10.Grundbedingung im Rechtverhältnis zwischen Kloster und Bauer
war die Verpflichtung das Land in
guter Pflege zu halten,
nichts zu verkaufen, zu zerteilen oder
zu verpfänden.
11.Oftmals, daß zeigt sich auch im Verlauf unserer Familienge-
schichte, durfte nach vorheriger
ausdrücklicher Genehmigung
durch Abt und Convent das Gut beliehen
werden.
12.Es wurde im Moersischen Brauch, schon kleine Kinder oder Ju-
gendliche an die Stelle Verstorbener
setzen zu lassen um den
nächsten Wiedergewinnungstermin
möglichst weit hinaus zu schie-
ben; bei der damaligen
Kindersterblichkeit ein Glücksspiel.
13.Bei Neu- oder Wiedergewinnung wurden Schreibgebühren und Zeu-
gengelder, sogenannte Jura fällig.
14.Ortsübliche Sitte gebot, daß der Bauer statt seines Familienna-
men den des Hofes annahm. Verließ die
Familie den Hof, so wurde
wieder der alte Name benutzt oder der
des neuen Hofes. Besaß
eine Familie aber solch einen Hof über
Generationen, so konnte
es passieren, daß der ursprüngliche
Name verloren ging. Diese
Sitte wurde zu Beginn des 19.Jhd
verboten.
15.War ein Bauer überschuldet und konnte er seine Pacht nicht mehr
zahlen, so wurde er gepfändet und des
Hofes verwiesen. Die häu-
figen Kriegsschäden und Kriegslasten
hatte der Bauer zu tragen.
Das Kloster gewährte dann oft Stundung
der Leistungen. In ex-
tremen Notzeiten konnten die Bauern
auch Hilfe des Klosters er-
warten.
Als das junge Ehepaar in das
Behandungsbuch eingetragen war, führte der Abt noch einmal alle Äcker und
Grundstücke des Hofes auf. Neben dem eigentlichen Ackerland gab es Benden
(Weideflächen) sowie Schlagholz am Impeler Berg (Buschgewächs zum Heizen und
Kochen); auf dem Hausplatz befanden sich die Hofgebäude mit daran
anschließendem Garten und Bongart (Obstbaumgarten). Die Größe konnte der Abt
auch nicht nennen, die erste bekannte Vermessung auf Impelman und den
Nachbarhöfen fand erst gute 150 Jahre später statt, im Jahre 1693, nachdem der
Hof schuldenhalber geteilt und einige Ländereien abgetrennt verkauft worden
waren. Dort war er immerhin noch 131 Morgen groß. Dann kam der Abt zu einem
heiklen Thema und erinnerte seine Leibgewinnsleute daran was sie an wen
pünktlich zu Martini vom kommenden Jahr an zu zahlen hatten[45]:
1.Dem Kloster Camp
7 Malter Roggen, 5 Malter Gerste,
1 Malter Buchweizen; oft erwähnt aber immer umstritten: die Abgabe der III.
Garbe, eine Art Umsatzbeteiligung am Ertrag der Getreideernte.
2.Der Kirche zu Nieder Budberg
Jährlich 9 Stint Roggen Moerser
Maß, für zwei Morgen Land.
3.Der Kirche zu Repelen
Jährlich einen Malter Roggen.
4.Dem Baurichteramt in Rheinberg
Jährlich 6 Malter Zinshafer.
Diese Abgabe war umstritten und ist nicht immer gezahlt worden.
5.An den Landesherrn nach Moers
1 Rauchhon; 5½ Stüber vor
wachtgelt; ½ meyhammel, in gelt 38 stüber. Das Rauchhon ist ein
"Schornsteinhuhn", eine Haussteuer; das Wachtgeld ist ein Beitrag zum
Militär und Polizeietat; das der meyhammel im Mai fällig war ist logisch. Ein
interne vom Kloster geförderte Regelung sah vor, daß der halbe Hammel vom Nachbarn
Kool auf Wietges Hof zu Abgeltung des Wegerechtes über Impelmans Hof bezahlt
wurde. Als Moers preußisch wurde, änderten sich die landesherrlichen Abgaben.
Es war nun zu achten: Zehntpflichtigkeit, 10 Gulden sowie ½ Malterfuder Hafer
jährlich.
Des weiteren werden die Mönche
sie ermahnt und erinnert haben, daß sie und alle auf dem Hof lebenden Personen
der Gerichtsbarkeit des Klosters unterstanden, ausgenommen des
Hochgerichts–barkeit, die dem Moerser Grafen zukam.
Der Landesherr unserer
Vorfahren, Graf Wilhelm von Neuenahr und Moers hatte zwei Kinder, den
Thronfolger Hermann und die Tochter Walburga, die 1546 Philipp von Montmorency
Graf von Hoorn ehelichte. Graf Wilhelm, so sagten damals die Gerüchte, war
insgeheim dem lutherischen Glauben zugetan und stand in Verdacht Umgang mit
Ketzern zu pflegen. Sein Onkel, er hieß Hermann von Wied, war zwischen 1515 und
1547 Erzbischof in Köln und ein recht belesener Mensch obwohl ihm Kritiker
seine mangelnden Fremdsprachenkenntnisse vorwarfen. Obwohl er im eigentlichen
Sinne mehr Politiker und Pfründeninhaber als Seelsorger war (nach einer Quelle
soll er nie eine Messe gelesen haben), war er ernsthaft bemüht seinem Amt
gerecht zu werden. Ließ er noch am 28.9.1529 Adolph Clarenbach und Peter von
Fliesteden vor den Toren Kölns verbrennen, bemühte er sich später um eine
Kirchenreform katholischer Prägung, die ihm in den eigenen Reihen viele Feinde
einbrachte und die ihn 1546 zur Abdankung zwangen. Er starb 1552. Mit seinem
Abgang und der Niederlage der Fürsten des Schmakaldischen Bundes, wurde der
Vormarsch der Reformation am Niederrhein gebremst. Mit Ausrufung des
Religionsfriedens von Augsburg 1555 (wem das Land-dem die Religion) wurde in
der Grafschaft Moers ein offener und relativ friedlicher Wechsel vom Katholizismus
zur lutherischen Konfession möglich. Erkannten noch 1552 alle Pfarreien
in der Grafschaft Moers die Autorität des Xantener Dompropstes als Archidiakon
an, denn in diesem Jahr hielt er das Sendgericht persönlich ab, so erfolgte
der Wechsel zum "neuen Glauben" ziemlich rasch.
Der "Send" wurde
jährlich in jeder Pfarrei gehalten, wobei in vierjährigem Rhythmus einmal der
Erzbischof, der Dechant, der Ortspfarrer sowie der Propst den Vorsitz führten.
Der Send war ein niedriges geistliches Gericht, wo die Unzulänglichkeiten des
Alltags verhandelt wurden. Wenn die "Sendglocke" ertönte, hatte sich
jeder Familienvater einzufinden. Fernbleiben oder das Verschweigen der Verfehlungen
Anderer wurden bestraft. Sicher war es eine ungemein spannende Angelegenheit,
wenn die schmutzige Wäsche eines ganzen Kirchspiels in einem Aufwasch
bereinigt wurde. Diesen Send unter der Leitung des Xantener Dompropstes hatte
auch Gerhard tho Impell besucht und mußte möglicherweise Vorhaltungen wegen
beispielsweise Trunksucht, Fluchen oder Ehestreit hinnehmen.
Inzwischen sind dem Ehepaar
Kinder geboren worden, darunter im Jahre 1555 auch der nächste Hoferbe, Gerhard
III.tho Impel[46], der
vom neuen Pastor Arnold Steurs getauft wurde. In den Jahren 1557/58 wurde die Hausfrau Margarita Witwe;
woran ihr Mann starb ist unbekannt. Zur Aufrechterhaltung des Hofbesitzes
mußte sie schnell wieder heiraten und sie entschied sich darum für den Derich
Muleveldt vom Nachbarhof. Der Mulenveldthof lag südlich
von Impelmans und hieß eigentlich Lüttelmolenvelde, heute Mühlenfeld. Beim
Verkauf dieses Hofes an das Kloster Camp im Jahre 1320 war ein Jakob von Empel Zeuge. Derich Muleveldt wird 1558 in das Behandungsbuch von Camp
eingetragen. Erst fünf Jahre später erfolgte sein Eintrag auch ins Budberger
Kirchenbuch (1563): Die Kirchmeister in Budberg Daem von Hessen und Gerit Wylachs "haben behandet im Beywesen des Pastors
H.Henrich Fluim Dierick
von Impelen;"; hier hatte
sich der Theodor Mühlenfeld der Sitte gemäß schon nach dem Hof genannt. Die
Budberger Kirche hatte die Eigentumsrechte an einer kleinen Parzelle von 2 Morgen
Land die zum Hof ter Impel gehörten. Wenige Jahre nach der Trauung des Ehepaars
führte der Repeler Pastor Steurs im Jahre 1561 die Reformation in seinem
Kirchspiel ein, heiratete eine Margarete und konvertierte. Nach längerer
Wartezeit verkaufte er 1575 die Monstranz für 75 clevische Taler, da das Gerät
nun nicht mehr benutzt wurde.
Im Jahr 1553 hatte ein
Regierungswechsel stattgefunden. In Moers stieg Junggraf Hermann zum
regierenden Grafen auf. Er hatte in prominente Kreise eingeheiratet, war Schwiegersohn
Wilhelm V. des Reichen von Kleve und damit auch Schwager des Prinzen von
Oranien geworden. Hermann trat verstärkt für die Reformation ein und wollte
1560 ein deutliches Zeichen setzen: in aller Öffentlichkeit konvertierte er in
der Moerser Stadtkirche. Gleichzeitig nahm er einen Wahlspruch an: "Non
plus! - Nicht mehr!" und schwor seiner Trink- und Spielleidenschaft ab.
Seine Vorsätze waren allerdings nur von kurzer Dauer. Er wurde auch weiterhin
als cholerischer Trunkenbold beschrieben, über den sich ein kaiserlicher
Gesandter beschwerte, daß er des morgens noch, und des nachmittags schon wieder
so bezecht war, daß er nicht mit ihm habe sprechen können. In seinen letzten
Jahren war er schwer gichtkrank und mußte zu wichtigen Terminen und Besprechungen,
z.B. im Domkapitel, getragen werden. Er starb kinderlos am 4.12.1578.
Die Schwester Walburga des
verstorbenen Grafen Hermann war in kinderloser Ehe mit dem Grafen von Hoorn
verheiratet gewesen. Dieser wurde von den Spaniern zusammen mit Lamoral, Grafen
von Egmont, im Jahr 1568 vor dem Brüsseler Rathaus aus politischen Gründen
(wegen angeblichen Hochverrats) geköpft. In zweiter Ehe hatte sie Adolph von
Neuenahr, Herrn zu Alpen, einen Verwandten geheiratet, der die Nachfolge des
verblichenen Grafen Hermann antrat. Graf Adolph förderte im Gegensatz zu
Wilhelm und dessen Sohn Hermann von Neuenahr und Moers nicht mehr die
lutherische sondern die calvinistisch reformierte Glaubensrichtung und
orientierte sich in Glaubensdingen sehr stark an den niederländischen
Provinzen. Er galt als offener und ehrlicher Charakter, sprach mehrere
Sprachen, war heiteren Naturells und ein begeisteter Feldherr; dagegen galt er
in religiösen Dingen als sehr einseitig und verbissen. In Moers begründete er
das erste Gymnasium (Adolphinum) und erließ eine Kreditorenordnung zur
Steuerung wirtschaftlicher Prozesse.
Ein guter Freund von Graf
Adolph war der seit dem 5. Dezember 1577 in Köln als Erzbischof regierende
Gebhard Truchsess von Waldenburg. War er 1577 noch völlig der katholischen
Kirche zugetan, so änderte der Umgang mit der Stiftsdame Agnes von Mansfeld
zwei Jahre später seine Ansichten. Erst soll er mit ihr in Moers, Kaiserswerth
und Bonn zwei Jahre "in wilder Ehe" gelebt
haben und dem Trunke verfallen gewesen sein, dann auf Druck der Verwandtschaft
seiner Stiftsdame im Erzstift Köln die "Religionsfreiheit" verkündet
und damit versucht haben, sich den Weg zu ebnen um heiraten und gleichzeitig
Amt und Würden behalten zu können. Doch Gebhard erhielt von allen Seiten Kritik
und wenig Unterstützung, den einen war Gebhard zu halbherzig und zu
eigennützig, den anderen galt er als Verräter. Auf Bitten des Domkapitels
setzte ihn der Papst am 1. April 1583 ab. Nun sah er aber keinen Anlaß seinem
Nachfolger Ernst von Bayern den Bischofstuhl freizumachen und löste durch
diesen Widerstand den Truchsessischen- oder Kölner Krieg aus, der offiziell
bis zum Jahr 1589 geführt wurde, an vielen Orten aber wegen seiner engen
Verflechtungen mit dem niederländisch-spanischen Krieg noch sehr viel länger
dauerte.
Der Kölner Krieg war geprägt
von besonders heftiger Zerstörungswut und Grausamkeit und verwüstete das
Nieder- und Mittelrheingebiet sowie das Vest Recklinghausen obwohl der
eigentliche Kriegszweck, die Übernahme des Kurfürstentums durch Ernst von
Bayern, schon 1585 erreicht war. Für Gerhard Truchsess von Waldenburg kämpften
Abenteurer wie Martin Schenk von Niedeggen und Heerführer wie Graf Adolph von
Moers. Dieser mußte zum Ende des Krieges wegen seines Engagements nach Holland
ins Exil gehen, während dessen spanische Truppen zwischen 1586 und 1597 die
Moerser Grafschaft besetzt hielten.
Zu Beginn des achten Jahrzehnts
sind Margarita tho Impel und ihr zweiter Ehemann, Derrich Mühlenfeld genannt
Impelman, gestorben und der (älteste?) Sohn Gerhard (* 1555) und dessen junge
Frau Sibille, im Volksmund "Beel" genannt, vom Kloster mit dem
Impelman Hof im Jahr 1582 behandet worden. Der Kölner Krieg fand direkt vor
ihrer Haustüre statt. Kamen zu Beginn des Krieges Truppen aus Moers und
plünderten vor allem den katholischen Klerus und katholisch orientierte
Dörfer, machen wenig später die spanischen Truppen diese feinen Unterschiede
nicht mehr und plündern schonungslos alles was ihnen am Weg lag. Die Budberger
retteten zu Beginn des Krieges buchstäblich in letzter Minute ihre
Kirchenglocken vor dem Einschmelzen durch Zahlung einer Ablösesumme von 125
Talern. Dagegen verlor das Kloster Camp alle 13 Glocken und alles Blei von den
Dächern und was beim Bau in den Mauern verwendet worden war. Die Soldaten
bauten ganze Häuser ab um die Materialien zu verkaufen und verbrannten die für
sie wertlosen Dinge. Sie trieben Handel mit Balken, Dachpfannen oder auch mit
Menschen, die willkürlich gefangengesetzt und erst gegen Lösegeldzahlungen
wieder laufengelassen wurden.
In einer Aufstellung des
Klosters Kamp über die Besitztümer, die ihm durch schwere Kriegsschäden in den
Jahren 1583-1593 verlorengegangen war, fehlt der Impelman Hof. Aber auch wenn
er nicht wie sein Nachbar der Hausmannshof oder gar das große Gut Strommoers abgebrannt oder abgetragen wurde, Plünderung
und Brandschatzung[47] werden
seine Bewohner alle Male haben hinnehmen müssen, ohne daß sie Möglichkeit der
Gegenwehr besessen hätten. Aus einer späteren Quelle[48]
erfahren wir, daß der Impelman Hof, wie anscheinend auch seine Nachbarn, durch
einen Wassergraben geschützt war. Die wasserreiche Gegend mit ihren vielen
Gräben, Bächen, alten Rheinarmen und sehr niedrigem Grundwasserspiegel machte
es leicht Gräben auszuheben und diese stets mit Wasser gefüllt zu halten. Eine
Art Zugbrücke verband in Kriegszeiten die künstliche Insel mit dem Umland und
konnte bei Gefahr schnell eingeholt werden. Kamen nun Truppen auf dem Durchzug
vorbei, und wurden diese von den Bewohnern rechtzeitig entdeckt, so bot ein
Wassergraben hinreichend Schutz. Nicht so in den Fällen wo dort stationierte
Truppenteile in Ruhe und mit System das Umland planmässig ausplünderten. Die
Wut der gegenüber den Truppenverbänden hilflosen Landleute war so groß, daß
auch private Rachefeldzüge bei günstiger Gelegenheit nicht ausblieben und es
ist zumindest aus dem Vest Recklinghausen bekannt, daß Bauern einzelnen
Soldaten auflauerten, sie erschlugen und ausplünderten. Es wurden in späteren
Zeiten immer wieder Skelette von an verstecktem Platz eingescharrten Soldaten
aus dem Kölner Krieg gefunden.
Im Exil in den Niederlanden
wird die kinderlose Gräfin Walburga erneut zur Witwe. Am 26.9.1589 befand sich
ihr Ehemann Adolph von Moers im Pulverturm von Arnheim als dieser durch eine
Unachtsamkeit explodierte; Adolph erlag am 8.Oktober seinen schweren
Verletzungen. Nun war die Landesherrin Walburga auf den guten Willen ihrer
Gastgeber angewiesen, wollte sie ihr Moerser Ländchen zurückgewinnen. Aus
eigener Hilfe war es ihr nicht möglich den Spaniern diese Beute abzunehmen.
Dort sah es wie im übrigen Land recht schrecklich aus. Trümmerwüsten zeigten
ehemals bewohnte Plätze an, die Äcker waren nur notdürftig bestellt, die
Straßen unsicher geworden. Die Militärs hatten sich überboten ihren jeweils
nachrückenden Feinden alle Ernährungsmöglichkeiten zu nehmen. Als nach 1593
die militärischen Aktionen aussetzten, es gab nichts mehr was sich zu erobern
lohnte, bildeten sich Freibeuter- und Strauchdiebesbanden die zur Nachlese
antraten und noch wesentlich grausamer als die Landknechte waren[49]. Die
Menschen wollten überleben und passten sich den Umständen dieser unruhigen Zeit
an. Aus einem alten Brief aus Moers: "Die Leute alle hier sind so seltsam
mit diesem Kriegsleben verkehrt, daß es keine Redlichkeit und Ehrlichkeit darin
ist, sondern jeder tut mit den Gütern als ob es Raubzeit wäre. Der eine zieht
sich dies Land hier an, der andere gebraucht und besät das." Auch die
Kirchen waren verwüstet oder zweckentfremdet. Die Emmericher Kirche war
ausgeräumt, der Helm fehlte; in Friemersheim mußte die Kirche die Aufgaben der
verwüsteten Höfe und Stallungen übernehmen. Sie war so vollgestellt mit Vieh,
daß kein fußbreit Raum blieb. Desgleichen die Kirche in Rumelen. Ein Grund
dafür war sicher auch der besondere Schutz den Kirche und Kirchhof boten. Die
Menschen lebten in einer Untergangsstimmung: "Fressen, Saufen,
Vogelschießen und andere Leichtfertigkeiten" hatten hohen Stellenwert.
In diesen rauhen Zeiten wurde
an einem Pfingstfest zwischen 1591 und 1590 der Sohn Arnold to Impel auf dem Impelman Hof "unter Repelen"
geboren. Da in diesen Jahren die spanischen Besatzer in der Grafschaft eine
Gegenreformation durchgeführt hatten, war die Repeler Kirche bei der Taufe von
Arnd katholisch und vermutlich mit Patres aus Duisburg besetzt gewesen[50].
Sibille
(Bela) von Empel, 1405 möglicherweise schon
verstorben, gab verschiedene Renten und Schenkungen an das Kloster Camp. Ihre
Kinder bestätigten die Schenkung und erklären am 24.12.1405 ihre Wachszinsigkeit: Gerit, Jakob,
Arnd, Johan, Griete und Mechelt von Empel
Wenn
eine Verbindung besteht, was ich für ziemlich
wahrscheinlich halte, stehen hier 1-2 Generationen unbekannter Familienmitglieder
zwischen den benachbarten Kästen.
Gerhard tho Impel I. gestorben 1540/41
Gerhard
tho Impel II. oo Margarita
behandet mit Impelman Hof 1541
Margarita in 2.oo (vor 1558) den
Derrich Moleveld;
beide vor 1582 gestorben
* Sohn Gerhard III. 1555 auf
Impelman Hof
Gerhard
tho Impel III. oo vor 1582 Beel
* 1555
+ ca.1635 + ca. 1637
* 1582-87 Gerhard (oo vor 1624 Gertrud von Hüls;+ vor
1641)
* 1587-91 Wilhelm (oo 1648 Katharina Gretz; + nach 1663)
* 1591-93 Arnold
* ?? Derrich
* ?? Tochter, wahrsch. Sybille
Auf Grund der Verquickung des
Truchsessischen Krieges mit dem Niederländisch-Spanischen Krieg mißlang es der
nun zum zweiten Male verwitweten Gräfin Walburga die Rückgabe ihres Landes aus
den Händen der Spanier zu erreichen. Als "Letzte ihres Stammes" sah
sie nur die Möglichkeit, dem Prinzen von Oranien, dem Oberbefehlshaber der niederländischen
Truppen, über den Besitz ihres Moerser Ländchens ein Erbschaftversprechen
abzugeben[51]. Moritz,
Prinz von Oranien, war ein recht erfolgreicher Feldherr und hatte verschiedene
Neuerungen in der "Kriegskunst" eingeführt. Den herkömmlich schweren
Panzerreitern der Spanier setzte er leichte, wendige Reitertruppen mit Feuerwaffen,
sogenannte Pistoliers und Arkebusiers, gegenüber. Am 5.8.1597 nahm er Alpen,
das nach dem Tode des Adolph von Alpen und Grafen von Moers 1589 über Erbschaft
an das Haus Bentheim gekommen war, am 21.8.
Rheinberg und am 3.9.1597 Moers ein, wo er die Gräfin Walburga in ihre alten
Rechte einsetzte. Während der Besatzungszeit in Rheinberg brach die Pest, die
in diesen Jahren mehrfach am Niederrhein auftrat, in die Stadt ein und forderte
viele Opfer, darunter auch den holländischen Stadtkommandanten. Überraschend
erschienen die Spanier im Jahr darauf mit einer großen Heeresmacht von 20000
Fußsoldaten und 2000 Reitern am Niederrhein unter der Führung des Admiral
Mendoza. Sie zogen nach
Rheinberg, wo der erste Angriff fehlschlug, bauten auf der gegenüberliegenden
Stromseite ein Fort auf, und beschossen die Stadt mit Kanonen. Ein
Unglückstreffer ging in den großen alten Zollturm, der zur kurkölnischen Burg
gehörte, und brachte die dort lagernden 150 Tonnen Schießpulver zur Explosion.
Viele Menschen, Bürger wie Soldaten, darunter auch der niederländische
Kommandant Lukas Hedding, starben. Von der
eigentlichen Burg waren nur noch Trümmer vorhanden, die halbe Stadt war
zerstört und die Gewölbe der Kirche drohten einzustürzen. Derart schockiert
übergaben die Holländer den Spaniern die Stadt ohne jegliche Bedingung.
Auch Moers blieb von
Schicksalsschlägen nicht verschont. Ein trauriges Ereignis für die
Heimatgeschichtsforschung war der Blitzschlag in den Turm der Moerser Burg, in
dem das Regierungsarchiv der Grafschaft lagerte und verbrannte. Zu einer
schweren Prüfung für die Bevölkerung wurde die Pest, die im Jahre 1600 in der
Grafschaft grassierte und der als prominentestes Opfer die Gräfin Walburga am
25.Mai 1600 ihr Leben lassen mußte.
In Rheinberg dauerte die
Besetzung durch spanische Truppen nur drei Jahre. Schon 1601 standen die
Niederländer wieder vor den Toren und Moritz von Oranien belagerte die Stadt
vom 12.Juni bis zum 1.August; ein Plan dieser Belagerung, gezeichnet von einem
englischen Militärbeobachter, Henry Percy Earl of Northumberland, ist uns bis heute
erhalten geblieben. Nachdem er Rheinberg übernommen hatte, befestigte Moritz
die Stadt und eilte dann nach Moers, um die Grafschaft als seinen Erbteil
einzustreichen. Dort war in der Zwischenzeit eine klevische Besatzung auf der
Burg aufgezogen, denn der Herzog von Kleve, Johann Wolfgang, (besser seine
Vormünder) erhoben Ansprüche auf die Grafschaft. Aus der Sicht Kleve's war die
Grafschaft Moers ein klevisches Lehen, daß bei Aussterben des Grafenhauses an
Kleve zurückfiel. Moritz war anderer Meinung, er vertrieb die klevischen
Soldaten und ließ sich am 12.August 1601 von seinen moersischen Untertanen als
Landesherr huldigen.
Die ständigen Kriege, die
ununterbrochene Spannungssituation fand seinen Niederschlag auch darin, daß die
Landbevölkerung keinen Anlaß zu besonderem Arbeitsaufwand sah: Wurde ihr doch
mit schöner Regelmäßigkeit die Ernte direkt vom Feld gestohlen, die Scheunen
geplündert oder das Dach überm Kopf abgebrannt. Man tat nur das Allernotwendigste
um über die Runden zu kommen. Aus diesen Zeiten fand sich in einem Schreiben an
den Abt Gottfried Draeck (1584-1612) der sich anscheinend im Camper Hof
in Köln aufhielt, denn das Kloster war zerstört und die Mönche hatten woanders
Zuflucht gesucht, neben anderen Dingen ein Vermerk über die Bewohner des
Impelman Hofes aus der Hand eines Bevollmächtigten des Abtes, Wilhelm Damen von Erkelenz. Der Brief schilderte, daß Damen
die immer schon strittige Abgabe der "dritten Garbe" vom Impelman Hof
eingefordert hatte, was ihm sehr viel Mühe und Arbeit machte, und daß er das
strittige Getreide dort von Dreschern ausdreschen ließ. Unter dem Datum vom 10.August 1604 schrieb er
dem Abt[52]:
"...Impelman verstan ich das zu Colln bei Ew.Erw. gewesen ist, und sieht
nicht gerne, daß ich die 3.Garbe einfordere; es ist den Gesellen leid, daß sie
die Ländereien nicht mögen gebrauchen wie bisher, sondern einige, oder gar
wenige, Pacht davon zu geben; welches nicht geringe Müh und Arbeit gibt, jedoch
muß ich mich dessen getrösten. Ich hab die Drescher schon geschickt(?) die die
3.Garbe ausdreschen. Mögen sehen, was uns Gott dieses Jahr geben
wird." Der im Grunde recht hoch belastete Hof war
angeblich, was aber einen Streitpunkt bildete, noch zusätzlich ein
"Dritte-Garben-Gut", also ein Hof, wo der Grundeigentümer prozentual
mit 33.3% am Getreide Gesamtertrag beteiligt war.
Das Land fand nur eine sehr geringe
Ruhepause, denn die Spanier ließen nicht lange auf sich warten. Zur Herbstzeit
1606 zog Ambrosius Spinola, Oberbefehlshaber, nach Rheinberg. Dort hatten die
Holländer nicht nur die Festungsanlagen vorbildlich ausgebaut, sondern auf dem
gegenüberliegenden Ufer und der dazwischenliegenden Insel Bollwerke errichtet.
In einem 13 Jahre später erschienenen Bericht, dem "französischen
Merkur" von 1619 wird uns über diese Tage berichtet[53]:
"Alle Tage ertönte nun Kanonendonner sowohl von Seiten der Belagerten wie
auch von den Belagerern her. Anfangs machten jene einen Ausfall in der Absicht,
die Brücke zu zerstören, welche Spinola oberhalb von Rheinberg zur Verbindung
beider Lager hatte aufschlagen lassen, doch wurden sie von einigen in der Nähe
befindlichen Schiffen entdeckt und gezwungen sich zurückzuziehen, was nicht
ohne Verlust geschah. Andererseits ließen die Belagerten in einer Gegenmine 400
von den Spaniern in die Luft springen. Teils aus Furcht vor den Gefahren, teils
wegen mangelnder Besoldung fand sich Spinola bei dieser Belagerung genötigt
seine Soldaten durch Strafen festzuhalten, denn er ließ mehrere welche Reißaus
genommen hatten, zurückbringen und festnehmen. Der Prinz Moritz, welcher bei
Wesel sein Lager hatte, sandte oft einige Reuter=Compagnien gegen den Feind,
welche immer Gefangene machten, Pferde wegnahmen und sonstiges
Belagerungsmaterial erbeuteten. Bei einem Ausfalle, welchen die Belagerten am
10.September machten, wurden diese stark mitgenommen und der Baron de la
Flesche Francois ward gefangen und nach Brüssel abgeführt, wo er ein schweres
Lösegeld zahlen mußte. Doch die Franzosen, deren sich eine große Zahl in der
Stadt befand, wollten für diesen Verlust Revanche nehmen und machten wenige
Tage nachher einen Ausfall, bei welchem sie alles niederwarfen was sich ihnen
entgegenstellte: Sie drangen bis zum Zelt des Grafen de Bucquoy vor, worauf
sie in so großer Ordnung und mit soviel Muße in die Stadt zurückzogen, daß sie
eine große Menge Vieh und Leute mit heimführten. Nach diesem Ausfall hatten die
Belagerer eine so große Anzahl Tote, daß Spinola sie mit vollen Karren aus dem
Lager bringen lassen mußte um sie zu begraben. Spinola, welcher entschlossen
war entweder vor diesem Platz zu sterben oder ihn zu nehmen, legte eine große
Batterie gegen das Land-Tor (Xantener Tor?) an, ließ alle Verteidigungswerke
niederhauen, den Graben mit Steinen und Erde füllen und an den verschiedenen
Stellen unterminieren. Kurzum, er bedrängte die Belagerten sehr, obgleich sie
noch dann und wann auf Scharmützel auszogen. Das dauerte bis zum 1. Oktober, wo
er benachrichtigt wurde, daß sie nur noch 30 Pulverfässern hätten und Mangel an
Leuten sei, die Verwundeten zu verbinden. Auf diese Nachricht hin sandte er
einen Trompeter zum Gouverneur von Berck dem er die Übergabe anraten und ehrenhafte
Bedingungen anbieten ließ. Er erhielt zur Antwort, daß man darauf eingehen
würde wenn der Platz dem Erzbischof von Köln, welchem er gehörte,
zurückgeliefert werden sollte. Spinola ließ erwidern, daß er diese Jagd auf
Kosten seines Fürsten nicht gemacht habe um die Beute einem Anderen zu
überlassen. Endlich wurde am 2.Oktober nach manchen Vorschlägen die
Kapitulation bewilligt mit der Bedingung, daß man mit der ganzen Bagage
ausziehen, zwei Schiffe und zwei Kanonen mitnehmen dürfe und so Spinola den
Platz übergebe; alles ohne Lug und Trug, was von der einen wie von der anderen
Seite auch redlich ausgeführt wurde.- Diese Einnahme flößte den Nachbarstädten
der Generalstaaten (Niederlande) Furcht ein. Der Prinz Moritz, welcher in
Wesel lagerte, sandte noch Verstärkung nach Moers. Doch waren die Heere der
Erzherzöge bei den letzten drei Belagerungen so sehr aufgerieben worden, daß
sie eher der Erholung bedürftig waren als noch ferner sich solchen Strapazen
auszusetzen."
Während der ganzen Zeit der
Belagerung war man in Moers sehr vorsichtig und mißtrauisch. War die
Grafschaft Moers selbst nun nicht in diesen Konflikt verwickelt, so war doch
der Oberbefehlshaber der niederländischen Truppen in Rheinberg gleichermaßen Landesherr
in Moers. Dort saßen niederländische Beamte in der Verwaltung oder waren
Soldaten und mußten zusehen, was mit ihresgleichen in Rheinberg geschah. Nervös
beobachtete man die Geschehnisse und sah auch mißtrauisch auf die wenigen noch
katholischen Familien, insbesondere wenn sie nahe der Grenze zu Rheinberg
wohnten. In diesem Fall wurden sie stets verdächtigt gemeinsame Sache mit ihren
Glaubensbrüdern zu machen; in einen derartigen Verdacht gerieten auch die
Bewohner unseres Impelman Hofes. Da war nämlich an einem Vormittag, im Spätsommer
des Jahres 1606, der Bauer Gerhard Impelman gemeinsam mit Gerhard Baecken, der in dieser
Anbauperiode den Plißhof bewohnt hatte, gerade beim Mähen gewesen, als zwei
Soldaten vorüberkamen (es waren anscheinend Holländer gewesen die Streife
gingen) und auf die beiden zutraten. Sie verlangten für einen Gotteslohn einen
Teil des Frühstücks, daß sich die beiden Männer mit aufs Feld genommen hatten,
was ihnen gewährt wurde. Währenddessen kam ein Mädchen auf dem Weg von
Rheinberg vorüber, Beel Rotlehrs, daß aufgeregt
berichtete, die Schanzen seien überall voll mit Soldaten. Die Männer brachen
hastig auf und gingen eilends nach Hause. Wohin die Soldaten gingen ist unbekannt,
aber wahrscheinlich wurden sie von den Spaniern entdeckt und gefangengenommen
oder kurzerhand umgebracht. Als die Spanier die Stadt Rheinberg genommen hatten
und sich die Verhältnisse stabilisiert hatten, forschte man nach dem Verbleib
der beiden Soldaten und verdächtigte den Bauern Gerrit Impelman, er hätte die Soldaten
verraten und dem Feind ausgeliefert. Am 4.November 1606, einem Dienstag,
setzte man einen Verhörtermin auf dem Gericht zu Moers an und lud den
Impelman-Bauern vor[54].
Dieser brachte zwei Zeugen mit, den erwähnten Gerrit Baecken, den damaligen
Pliß-Bauern oder Hofbewohner, und den direkten Nachbarn von Impelman, den
Johan Wietgen, Bewohner des nur
wenige hundert Meter entfernt liegenden Wietgeshofes. Beide konnten im Grunde
nichts zur Sache selber sagen, doch erfahren wir noch einige Datails der
damaligen Situation. Nachdem Impelman sich von Gerrit Baecken getrennt hatte,
ging er selber los um die Lage zu erkunden. Er traf seinen Nachbarn Wietges und
sprach kurz mit ihm. Das Angebot, auf den Hof zu kommen, lehnte er ab und
meinte er müßte sich beeilen nach Hause zu gehen und die Brücke hochzuziehen,
damit ihnen kein Verlust entstände. Für Gerrit Baecken war die Warnung der Beel
Rothlehrs zu spät gekommen. Auf seinem Hof waren die Soldaten schon gewesen und
als er selber dort hin kam waren sie schon wieder davon. Bemerkenswert, daß die
Bauern ihre Höfe mit Wassergräben umgaben und so den niedrigen
Grundwasserspiegel und die wasserreichen Bäche und Kanäle genutzt hatten, sich
zu schützen.
Auch wenn in der Moerser
Grafschaft das Religionswesen wieder in geordneten (jetzt: reformierten)
Bahnen verlief, hatte es doch nur geringen Einfluß auf die sehr gelockerten
Lebensformen. Immer wieder meldeten sich die Prediger mit Klagen über die losen
Sitten und die rohen Umgangsformen. Gerade in Repelen, so wurde moniert, gab es
sogar einen "Hurenwinkel" und in Krefeld trieb ein Teufelsbändiger
sein Unwesen. Im Amt Rheinberg waren die Zustände auch nicht besser: Johan von
Dunkeren, ein flüchtiger
Verbrecher, konnte in Orsoy gefangen genommen werden. Am 29. September 1608
wurde er peinlich verhört und am 4.Oktober mit dem Schwert hingerichtet.
Seinen Leichnam legte man auf das Rad, wo er zur Abschreckung bis zur völligen
Verwesung liegenblieb. Anscheinend besaß Rheinberg keinen eigenen
Scharfrichter, denn in Berichten über Rheinberger Hinrichtungen wird davon
erzählt, daß er immer aus Duisburg kam. Auch ein Fall von Zauberei wurde in
Rheinberg ruchbar. Am Johannisabend 1610 ging einer, Molstroe mit Namen, aus,
um die Zauberkunst zu versuchen. Ihm war anscheinend Erfolg zu Teil geworden,
denn man fand seine Leiche anderen Tags mit gebrochenem Genick; (das sollte
der Teufel gewesen sein). Das Gericht befaßte sich mit der Sache und ließ
zuletzt seine Leiche von einem Pferd aus der Stadt herausschleifen und unterm
Galgen begraben. Auf ausdrücklichen Befehl des Kurfürsten Erzbischof Ernst von
Bayern wurde das Beschwörungs- und Zauberbuch des Unglücklichen am 9.Juli 1610
auf dem Marktplatz von Rheinberg öffentlich verbrannt.
In diesem Jahr findet sich auch
wieder eine Notiz im Protokollbuch des Moerser Gerichts über einen Rechtsstreit
des Gerhard Impelman[55]: Er
hat einen (Junker?) Duicker "am Leibe arrestieren lassen", wegen
einer Forderung von 7 Reichstalern[56]
Hauptsumme. Duicker wurde erst wieder laufen gelassen, als er
gelobt hatte, diese Summe in Moers zu bezahlen. Das war am 23. August. Da es
heute kaum möglich ist, Beträgen in der damaligen Währung eine treffende
DM-Summe gegenüberzustellen, sind auch Angaben die über einen
Kaufkraftvergleich gewonnen wurden nur sehr vorsichtig zu benutzen. Auf Grund
einer solchen Kaufkraftberechnung entsprach ein Reichstaler der Jahre 1611-22
einer Kaufkraft von 45.- DM im Jahre 1967, die geforderte Summe also einem
Betrag von 315.- DM[57].
Anscheinend war Gerit Impelman
ein recht prozeßfreudiger Mensch, vielleicht setzte er sich nur gegen Unrecht
zur Wehr, vielleicht war er auch ein rechthaberischer Eigenbrödler, seine
häufige Nennung in Gerichtsbüchern ist für uns heute ein Glücksfall. Schon 1615
finden wir den nächsten Fall. Er prozessiert gegen Derich Schardey wegen einer Geldforderung. Der Prozeß begann
am 21. September und war am 7. Dezember noch nicht abgeschlossen, der letzten
vorhandenen Eintragung zu diesem Prozeß[58]. Die
protokollierten Gerichtstage verliefen mit Diskussionen über Verfahrensfragen
und der Lösung des Problems, dem Bauern Schardey eine Erklärung zur
Klageschrift abzuringen. Erst bat dieser um Bedenkzeit, dann erschien er zur
nächsten Sitzung erst gar nicht. Als er beim übernächstenmal wieder anwesend
war, beantragte Impelmans Anwalt Kohlmann, den Bauern Schardey wegen
Widerspenstigkeit vor Gericht zu bestrafen und die Klageschrift als Geständnis
des Beklagten zu Betrachten. Derich Schardey wehrte sich heftig dagegen und bat um Zeit, um
auf die Klageschrift antworten zu können und um Anfertigung einer Kopie. Das
Gericht war schließlich einverstanden und vertage den Fall. Auf der nächsten
Sitzung fehlte der Bauer Schardey wieder, wofür aber Gerit Impelman selber zur
Stelle war. Er erhob heftigste Vorwürfe gegen seinen Gegner und verlangte eine
Bestrafung wegen Ungehorsams, zumal Schardey auf Grund seiner schriftlichen
Unterlagen Zeit gehabt hatte eine Erklärung abzugeben; zwei außergerichtliche
Schlichtungstermine waren erfolglos geblieben. Das Gericht wollte aber der Vorderung
des Bauern Impelman nicht folgen und setzte einen Termin als letzte Gelegenheit
an, wo sich Schardey zur Sache äußern sollte. Dieser erschien dann auch und
präsentierte zur Überraschung des Gerichts eine Gegenforderung in Höhe von 7
Viertel Talern (damit können auch 175 Tlr gemeint sein) Das Gericht nahm diese
Art Prozeßführung nicht als besonders ernst an, zumal die Gegenforderung nicht
die Hälfte der Forderung ausmachte, und setzte einen letzten Gütetermin an.
Die beiden Gegner wurden dazu verurteilt, sich nocheinmal unter
"Beiziehung guter Leute" an einen Tisch zu setzen. Sollten sie
scheitern, so wurde beschlossen die beiden Zeugen des Gerit Impelman, Arnd
Lull und Jan Krutzman angen End zu verhören; Schardey hatte das
Recht erhalten, einen eigenen Gegen-Fragekatalog auszuarbeiten, den das Gericht
den beiden Zeugen ebenfalls vorlegen wollte. Damit brechen die Aufzeichnungen
zu diesem Fall leider ab.
Nur knapp zwei Jahre später
brach über den Impelmanhof ein Ereignis herein das, sicherlich auch unter
Mitwirkung des zerstörerischen Kölner Krieges und des sich anschließenden
30jährigen Krieges, ursächlich zum Auseinanderbrechen der Familie auf diesem
Hof sowie zum Niedergang und anschließendem Verlust des Hofes knapp 50 Jahre
später geführt hatte.
Nach alten Verhörsprotokollen[59] läßt
sich das Geschehen beim tötlichen Schuß auf den Steuereinnehmer M.Wolters
rekonstruieren. Mevis Wolters war zusammen mit Hendrich Schmitt, den man Bodberch
nannte, Steuerpächter für das laufende Jahr 1617. Er hatte das Steuerprivileg
gegen einen vorher festgesetzten und sofort zahlbaren Betrag dem Landesherrn
abgekauft, und konnte nun in seine eigene Tasche die Steuern eintreiben. In
schlechten Jahren, bei Kriegseinwirkung und Naturkatastrophen, waren die
Möglichkeiten den Einsatz wieder zu erwirtschaften und darüberhinaus noch
Gewinn zu machen sehr problematisch. Im Gegensatz zum Landesherren waren die
Steuereinnehmer Privatunternehmer und brauchten sich keine Zwänge im Umgang
mit der Bevölkerung aufzulegen. Gerade in schlechten Jahren wurde daher oft
mir rüden Mitteln versucht die ausstehenden Geld- und Naturalabgaben von den
Bauern zu erzwingen. Ein gutes Verhältnis zum Steuereinnehmer konnte dabei
dann auch von Nutzen sein. Die Berufsgruppe der Accisepächter war also verhaßt
und gleichzeitig umschmeichelt, zumindest aber in Dauerkonflikte mit der
Bevölkerung verwickelt. Im Vergleich mit der heutigen Zeit läßt sich der
damalige Steuereinnehmer mit einer Inkassofirma vergleichen, nur daß damals
jeder, der nicht auf Grund von Privilegien Steuerbefreiung genoß, zur Kasse
gebeten wurde. Die Einnehmer kamen oft persönlich bei den Bauern vorbei um zu
kassieren oder, blieben Zahlungen aus, zu mahnen, zu drängen und zu pfänden.
Eine solche Situation fand sich im Herbst 1617 als Mevis Wolters, der Einnehmer, seine
Herkunft ist nicht genannt, mit seinem Sozius in der Grafschaft unterwegs war
um Rückstände einzutreiben. Eines seiner Besuchsziele war auch der Impelmanhof,
der Steuern sowie Dienstleistungen ausstehen hatte, das sogenannte
"Mühlenfahren".
An diesem Samstag, es war der
28.Oktober 1617, war das Herannahen des Einnehmers schon bemerkt worden und
Hendrich Maß traf unterwegs Arnd Impelman, der in Budberg bei
Johann zu Wolfkuhlen wohnte, mit geschultertem Gewehr. Maß knüpfte
ein Gespräch an und fragte Arnd wie es ihm ginge und erhielt zur Antwort `Halb
und halb'. Er befürchtete Arnd Impelman könnte mit Mevis Wolters in Streit geraten, bot sich darum an dessen
Gewehr zu tragen. Arnd empfand das als albern und sagte `das theten nur die
gecken'. Mühlenfeld's Frau hatte Arnd ebenfalls gesehen und ihn gefragt, auf
wen er denn das Gewehr tragen würde, und zur Antwort erhalten, daß `ein gut
Gesell wohl ein Ruhr[60] tragen
möge'.
Es war also etwas unüblich, daß
ein Bauer außerhalb direkter Kriegsgefahr, Jagdvergnügens oder
Schützenbruderschaft mit einer Feuerwaffe herumlief.
In der Stadt Rheinberg traf
Arnd dann seinen ebenfalls bewaffneten Bruder Wilhelm. Es war Nachmittag,
Wochenausklang, und die Landbevölkerung, die nahe der Stadt in einzelstehenden
Gehöften lebte, traf sich dort mit Freunden zum gemeinsamen Schwatz und Trunk.
Ein dritter Bruder, Gerhard, war ebenfalls in der Stadt gewesen und hatte dort
zwei Hamen[61]
gekauft und seine beiden jüngeren Geschwister ermahnt bald nach Hause zu
kommen und den Wagen zu schmieren um Holz für Herkenbusch, den damaligen
Rheinberger Bürgermeister[62], zu
fahren. Der Bürgermeister galt als recht trinkfreudig und so hatte er an diesem
Samstag eine kleine fröhliche Zecherrunde um sich gesammelt, darunter auch die
Steuereinnehmer Mewis Wolters und Hendrich Schmitt, den sie Budberch
nannten. Mit zu dieser Trinkrunde zählte auch Arnd Lull, ebenfalls Bürger der
Grafschaft Moers, der von den Zechern hereingebeten worden war. Da nach altem
Brauch bei Sonnenuntergang, das war an diesem Tag um ca. 17.00 Uhr, die Stadttore
geschlossen wurden, strömten die Auswärtigen kurz vor siebzehn Uhr aus der
Stadt. Dort vor dem Tor, oder vielleicht auch schon vorher in der Stadt, hatte
es einen Disput zwischen den Empelmans Söhnen und den Accisepächtern gegeben;
anschließend hatten die Impelmans aus Übermut oder aus Wut mit ihren Gewehren
in die Luft geschossen. Danach trennten sich die Wege der Heimwärtsziehenden.
Wilhelm Impelman verabschiedete sich von seinem Bruder und ging
in Begleitung von Hendrich Schneck auf Budberg zu. Wo das Winterswicker Feld an den Verkensdeyck
stieß, trennten auch diese beiden sich. Johan von Mühlenfeld sagte aus, er sei wie andere ganz betrunken gewesen
und mit einer Gruppe nach Hause gegangen, der sich auch Arnd Impelman angeschlossen hatte. Mühlenfeld drängte die
Steuereinnehmer die Nacht in seinem Haus zu verbringen, was Mewis aber ablehnte
denn Evert Vogelsancks[63]
Ehefrau Petronella sollte ihnen ein "Bedt spreiten", wobei er dem
Evert Vogelsanck lachend auf die Schulter schlug. Derrich Plissman, vom Nachbarhof der
Impelmans, war vom Steuereinnehmer Schmitt an die Hand genommen worden und mit
diesem anscheinend vorgegangen. Am "Drotenbaum" trennten sie sich
und Schmitt ging anscheinend mit dem Haupttrupp weiter. Inzwischen hatte die
Gruppe eben Moersisches Gebiet betreten, nahe dem Gut Strommoers, dort direkt am
Moersbach "an der Plank" wo sich die "Gansweide" befand.
Aus dem Dunkel trat auf einmal Wilhelm Impelman auf die Gruppe zu und stellte Mewis Wolters
zur Rede. Nur wenige Zeugen, viele davon erinnerten sich später nicht mehr,
erlebten diesen Augenblick mit. Ein recht kurzer Wortwechsel, dann zwei
Schüsse, und Mewis Wolters brach zusammen. Zeugen sagten, er habe noch `Weh,
weh' gerufen. Nachdem Wilhelm geschossen hatte, griff der zweite
Steuereinnehmer Hendrich Schmitt nach dem Gewehr von Arnd Impelman und konnte es ihm entwinden. Ein schnell
abgefeuerter Schuß brannte nur auf der Pulverpfanne ab und rettete Arnd
Impelman das Leben (und damit die Existenz seiner
Nachfahren). Budberch warf im hellen Entsetzen das Gewehr weg und lief davon.
Wilde Gerüchte kamen auf: Arnd sollte gesagt haben `Das sei ja der Platz wo man
dem Vater die Gerste wegnehmen wollte, da sei es doch Zeit, miteinander ein
Tänzlein zu halten'. Andere meinten gehört zu haben, daß Arnd gesagt hätte:
`mein Bruder hat Ihrer einen fest schlafen gelegt, er wolle den anderen
daneben legen'. Doch diese Gerüchte fanden keine Bestätigung. Ein paar Helfer
brachten Mewis Wolters über die Hohe Straße ins Haus von Lambert[64] dem
Boten, wo er wahrscheinlich schon tot angekommen war. Die Ehefrau des Derrich
Plissman war von Arnd Lull auf dem Pferd mitgenommen worden. Nachdem er
die Frau abgesetzt hatte und auf dem Rückweg wieder am Haußmanshof vorbeikam,
wurde er von Altgenpfort, einem anderen Bauern,
angerufen einen Trunk zu nehmen und erhielt dort genauen Bericht des Hergangs.
Er nahm anschließend Hendrich Maeß mit aufs Pferd und ritt nach Hause. Die
Brüder Impelman verschwanden in Richtung Wolfskuhlen.
Am darauffolgenden Montag wurde
unter Aufsicht des Schultheiß von Moers der Körper des verblichenen
Steuereinnehmers gerichtlich untersucht und dabei festgestellt, daß eine Kugel
oben am Arm ins Schulterblatt und die zweite in die Seite unter dem Arm
eingedrungen war. Anschließend wurde der Witwe "vergunnt den abgestorbenen
christlich zur Erden zu bestatten".
Obwohl Gerichtsbücher für
diesen Zeitabschnitt vorhanden sind, läßt sich kein Gerichtsverfahren
feststellen. Es bleibt im Dunklen, ob es sich hier um Mord, Totschlag im Affekt
oder um einen tragischen Unglücksfall innerhalb des hitzigen Wortgefechtes
gehandelt hat.
Arnd und Wilhelm Impelman konnten sich in der näheren Zukunft nicht mehr
in der Grafschaft Moers sehen lassen. Während Wilhelm, der eigentlich
Schuldige am Tod des Steuereinnehmers aus dem Blickfeld verschwand, wurde Arnd
Mitglied der Rheinberger Garnison. Den ältesten seiner Brüder, Gerhard, hielt
es ebenfalls nicht mehr auf dem elterlichen Hof und er meldete sich beim
gleichen Truppenteil wie Arnd, der Kompanie (oder dem Fähnlein) des Kapitän
Timmermann.
Dort in Rheinberg hatten in
dieser Zeit die Spanier das Sagen, obwohl auch noch die Interessen des
Erzbischofs von einer Beamtenschar und sicherlich auch von einigen
Truppenteilen vertreten wurden. Die Stadt war, abgesehen von ihrem natürlichem
Schutz aus Wasserarmen und Sümpfen, mit einer Umfriedungsmauer aus Basalt und
Ziegelsteinen versehen; davor ein großer Wassergraben, der sich aus einem Bach
speiste. Diese Stadtmauer besaß vier Tore, Cassel-, Leuth-, Xantener- und
Rheintor, und war mit 21 Halbtürmen versehen. Zwischen 1601 und 1606 bauten die
Niederländer die Stadt zu einer Festung ersten Ranges aus: neue Gräben wurden
gezogen und Vorwerke errichtet. In dieses Verteidigungswerk wurde auch die
Kurfürstliche Burg einbezogen. Diese besaß 4 Türme und war ringsum von einem
Wassergraben umgeben, über den 2 Zugbrücken die Verbindung zur Stadt
herstellten. Die Hauptbrücke lag zur Rheinstraße, die andere führte zu Nebengebäuden,
dem "vorderen Castell", die früher dem erzbischöflichen Gefolge zur
Unterkunft dienten und an deren Stelle dann später die noch heute existierende
alte Kellnerei errichtet wurde. Ursprünglich gehörte der direkt am Wasser
liegende alte Pulver- und Zollturm (von dem heute noch der Stumpf erhalten ist)
zur Burg. In Entsprechung zu seinem Gegenstück, dem im südlichen Zipfel des
Erzstiftes bei Andernach gelegenem "Weißen Turm", nannt man das
Rheinberger Bauwerk den "Schwarzen Turm". Er war sehr massiv gebaut
und ungefähr 25 Meter hoch. Oben, auf seiner obersten Plattform, standen drei
"metallene Hauptstücke" mit denen die zivile Rheinschiffahrt
vollkommen beherrscht werden konnte. Wahrscheinlich dienten Arnold und Gerhard
unter spanischem Oberbefehl, doch wenn sie auf der Burg gedient haben, so
hatte für sie noch die Wachordnung aus dem Jahre 1541 Gültigkeit in der es
heißt:
"...item sall man die
burgh bestellen mit guten wechtern die uß dem gestifft von Cölln seint, die
getruwelich wachen sullen, also das der oberste thurnknecht zu allen uren in
der nacht/ das Horn blasen soll, so soll Ime ein Jglicher wechter antworten/
mit blaßen und roeffen, und welcher des nit ..thet, der soll boßfellich sein
umb seinen dinst, kost, lone und kleider/ In derselber vorgen soll sich der
oberste/ off man Ime ruffen wurde/ auch sein. Und solten zu sommer alle tag
acht uren nach mittags uff Iren wachten sein, und des winters zu sechßs uren,
und des morgens so der tagh schon uff ist, mugen sy uff Iren wachten
schlaiffen vur mittagh Ire gedinge, und nach mittagh sullen sie affgain
arbeiden/ da man sy das heist, und vort soll der groß torn alle Zeit bestalt
sein, als das bißher gehalten ist..."[65] Der
Turm wurde zweimal, 1598 und 1636, durch ein Explosionsunglück schwer
beschädigt. Die entgültige Vernichtung brachte die preußische Besetzung der
Stadt im frühen 18.Jhd., der alle Festungswerke zum Opfer fielen.
Über das Leben in der
Festungsstadt Rheinberg schreibt Wittrup[66]:
"Auch die ganze Stadt selbst hatte sich in ihrem äußeren Charakter der
Festung allmählich angepaßt. Die Erfahrung, die die Bürger im Laufe der Zeit
bei Belagerungen und Brand machten, war ihnen Lehrmeisterin bei der Anlage der
Straßen und Häuser. Man lernte eben in den vielen Kriegsstürmen sich so
einzurichten, daß Stadt und Einwohner möglichst lange dem Angreifer trotzen
konnten. Die Häuser waren niedrig, aus Backsteinen erbaut. Schon um die Mitte
des 17.Jahrhunderts waren Dächer aus Schindeln der Stroh strengstens verboten.
Um bei einer Beschießung der Stadt eine sichere Zufluchtstätte zu haben, hatte
viele Gebäude gewölbte Keller, die sich nicht selten unter mehreren Häusern
hinzogen. Manche sind noch bis heute erhalten. Auf den Kellergewölben lag eine
Schicht Sand und Lehm, um das Durchschlagen der Bomben zu verhindern. An den
Pumpen auf den öffentlichen Plätzen und in den Straßen standen große
Wasserfässer, welche immer gefüllt sein mußten. Ein Holzschlitten war derartig
unter ihnen befestigt, daß bei einer Feuersbrunst sofort mittels Seile das Faß
von mehreren Personen zur Brandstelle geschafft werden konnte. Die Straßen
waren so breit, daß die aufschlagenden Bomben an den benachbarten Häusern
keinen Schaden anrichten konnten. Auch die zahlreichen Gärten innerhalb der
Umwallung verringerten die Brandgefahr. Ferner gab es in der Stadt viele
Baracken zur Unterbringung der Soldaten. Die Häuser waren so eingerichtet, daß
möglichst viele kleine Zimmer zur Einquartierung vorhanden waren. Auch war für
große Speicher und Kornböden gesorgt, die eine gewaltige Masse an Vorräten
aufnehmen konnten; eine Wassermühle lag innerhalb der Wälle."
Gut denkbar ist es auch, daß
Arnold bei einer Bürgerfamilie in Quartier lag; vielleicht lernte er auch dort
die Tochter des Hauses näher kennen und heiratete sie später. Soldatenehen
waren in früherer Zeit oft streng verboten, zumindest aber sehr ungern gesehen.
Wollte doch kein Kriegsherr für den Lebensunterhalt von Soldatenangehörigen
aufkommen. Die angetrauten und oftmals nicht angetrauten Ehepartner der
Soldaten samt ihres Nachwuchses waren auf den Erlös aus kleineren Arbeiten
angewiesen, meistens jedoch auf die Mildtätigkeit der Bürger; vom Sold ließen
sie sich nicht ernähren. Arnold erhielt, verheiratet oder nicht, für Heizung
und Licht täglich einen Stüber, den er sich mit drei weiteren Kameraden teilen
mußte. Geteilt wurde ebenfalls das Bett, sofern keine Seuche herrschte, mit
zwei Kameraden. Unteroffiziere hatten es da etwas besser, sie teilten die
Schlafstatt nur noch mit einem Kollegen. Dazu ließen sich die hohen
Offiziersränge ihr Mobiliar und ihren Hausrat durch die Stadt stellen. Zu
Arnolds Soldatenzeit gelangte er jedoch auch in den Genuß einer echten
"Sozialleistung": Um ihre Soldaten wenigsten einigermaßen bei Laune
zu halten, richteten die Spanier den "freien Keller", einen
Gastronomiebetrieb mit extra niedrigen Preisen ein, den aber nur Soldaten
betreten durften. Jährlich wurde die Lizenz an denjenigen Rheinberg Bürger
vergeben, der die niedrigsten Preis für Getränke versprach. Diese wurden dann
von einer Kommission geprüft, die eine Erlaubnis vergab und den Wirt von
jeglicher Zoll- und Steuerabgabe befreite. Vorgeschrieben war das Angebot von
Rheinwein, Bordeaux, den spanischen Weinen Xeres, Ximenes und Canaria, sowie
starkem und mittlerem Bier. Verschiedene Maßnahmen bedrohten den Wirt mit
Strafen um Schmuggel sowie die Alkoholabgabe an "Normalbürger" zu
verhindern.
Sehr wahrscheinlich hatte
Arnold Impelmann in den Jahren 1618 bis 1620 geheiratet oder doch zumindest ein
eheähnliches Verhältnis begonnen und war Vater eines Sohnes Arnold (II)
geworden, dessen Geburt vor dem Beginn der Kirchenbuchführung (1620) liegen
muß.
Arnold
Impelmann
N.N.
* auf Impelmannhof Pfingsten 1591-93 * ?
= in Repelen (kath.!) +
?
+ nach 1673 in Budberg
oo in Rheinberg?
1618-1621
Datum Kinder Paten
------------------------------------------------------------
* o.Datum Arnold II.
= 27.12.1622 Johanna Herman Gerns aus Walsum
Gertrud Speimans
= 27. 3.1626 Johannes Johan Michaelis
Mechthild
Speimans
= 21. 5.1628 Cornelius Friedr. D:Friedrich Vohr
Columba Janssen
= 3. 6.1629 Gertrud Rutger von Heck
Aleidis Zamora
= 11. 8.1631 Margareta Cornelius Gielen
Hester Krofs, Frau von
Gerard Krofs
gnt. Margarete Krofs
Die Familie zog in den Jahren 1631 -
1633 nach Budberg
Arnds Bruder Gerhard hatte
ebenfalls eine Familie gegründet, jedoch ist er selber recht früh gestorb–en,
zwischen 1636 und 1641, und fiel möglicherweise bei der Ausübung seines
Soldatenberufes.
Gerhard IV. Gertrud Hüls
(Gertrud von Hüls)
* 1582-87 * ?
+ zwischen 1636 und 1641 + ?
oo vor 1624 in Rheinberg?
Datum Kinder Paten
-----------------------------------------------------------
= 4.3.1629 Christina Eberhard Berckerfuirt
Catharina Schepers
= o.Datum Sohn[67]
Arnold und sein Bruder Gerhard
werden in ihrer Soldatenzeit sicher häufiger eine Schippe als eine Waffe in der
Hand gehalten haben, denn seit dem Jahr 1626 verfolgten die Spanier ein
ehrgeiziges Projekt. Am 21.September 1626 begann der Bau eines
Rhein-Maas-Kanals der den Zweck erfüllen sollte die Holländer von dem sehr ertragreichen
Nordsee-Binnenland Handel abzuschneiden. Dieser Handel war eine munter
fließende Geldquelle, die den Niederländern die finanzielle Grundlage für ihren
Freiheitskrieg verschaffte. Darüber hinaus konnte der Kanal als
Verteidigungslinie benutzt werden. Zwei starke Festungen an seinen Endpunkten,
Rheinberg und Venlo, dazu eine auf halber Strecke, Geldern, sowie 24 Schanzen
im Verlauf des Kanals, boten einen guten Schutz. Gewidmet war der Kanal, der
damaligen Statthalterin der spanischen Niederlande, Isabella Eugenia Klara,
einer Tochter des spanischen Königs Philipp II. Nach ihr erhielt das
Wasserbauwerk seinen noch heute gebrauchten Namen: "Fossa Eugeniana".
Höchstpersönlich nahm die Dame den Kanal in Augenschein und fuhr zu Schiff von
Venlo nach Rheinberg. Immer wieder versuchten die Niederländer mit blitzartigen
Angriffen den Bau zu verhindern. Nach Einnahme von Rheinberg 1633 machten sie
dann den Kanal unbrauchbar, doch blieben viele Spuren davon bis in unsere Zeit
erhalten.
Arnold war wie seine Brüder
Analphabet, statt mit seinem Namen zu unterschreiben benutzte er die Hausmarke
des Hofes; die Lage des Impelmanhofes als Einzelgehöft abseits von Dorf und
Stadt verhinderte den Schulbesuch. Anders nun bei der nachfolgenden Generation.
Arnolds junge Familie lebte jetzt in Rheinberg, wo es den Meister Gebhard
gab. Er leitete die Schule und trug die Bezeichnung
Rektor, was ihm ein Jahresgehalt von 125 Talern eintrug. Als Unterschulmeister war
Heinrich Bredenbach im Amt, erst mit 70, später mit 90 Talern jährlich. Meister
Gebhard hatte für sein Gehalt zusätzlich noch den Organistendienst zu versehen.
Er quittierte noch vor dem Jahr 1627 seinen Dienst und übergab das Amt seinem
Nachfolger Bartholomäus Mortiers.
In Rheinberg wurde Arnd
Mitglied der St.Michaels Schützenbruderschaft. Unter den
"Gildemeistern" Cornelius von Barl und Brunschütz wird er 1637 als eines
von 174 Mitgliedern aufgeführt[68]. Das
genaue Umsiedlungsdatum von Rheinberg nach Budberg zwischen 1631 und 1633, ist
nicht bekannt, ebenso nicht der Zeitpunkt seines Ausscheidens aus dem
Militärdienst.
Zum einen mag die
niederländische Eroberung 1633 der Anlaß gewesen sein oder die Pestepedemie in
Rheinberg 1631. Unter den vielen Opfern befand sich selbst der Bürgermeister
Bottermann. Der Rat sann auf
Abhilfe und visitierte mit einem Adjutanten und dem Sergeanten Jaques am 1.2.
die Militärbaracken und am 18.2. alle Häuser. Diese Begehung wiederholte sich
am 9. und 10.April. Gab es schon kein direktes Mittel gegen die Seuche, war
man sich doch bewußt, daß enge Zusammenhänge mit den hygienischen Verhältnissen
bestanden. Darum war man bestrebt, die Straßen äußerst sauber zu halten und
pflasterte sogar einen großen Teil. An den Festtagen wurden die Torwachen
verstärkt und alle Besucher aus gefährdeten Gebieten abgewiesen. Statt offene
Gewässer zu nutzen wurden Brunnen gegraben und Tierkadaver schaffte man direkt
fort. Der Bürgermeister notierte: "Als etzliche häßlich und unversehens
abgestorben waren und die Vermuthung von Pest war, durch Zwang des Gouverneurs
die Gestorbenen durch Meister Hanssen und andere Feldscher besichtigen lassen.
Des Abends auf Peter und Paul wurde durch den Priester bei Ruemunds vor dem
Hause ein Feuer angesteckt und eine Wache dabei gestellt, um die Luft von bösen
Dünsten zu reinigen." Der Kaplan Lars beklagte sich im Jahre 1631
bitterlich, daß sich der Rheinberger Pfarrer Gerhard Dorman in Neuss aufhalte und ihn bei der Arbeit mit
den Pestkranken alleine ließ. Dorman und sein Kaplan starben noch im gleichen
Jahr an der Seuche. Ein Karmelitermönch, Praest, der die vakante Pfarrersstelle
antrat, starb ebenso wie ein Franziskanerpater im gleichen Jahr 1631. Als
Nachfolger Praests wurde der Kamper
Zisterzienser Mönch Heinrich Gilthonius auf die Rheinberger Pfarrstelle gesetzt, der
sich in kürzester Zeit sehr unbeliebt machte und über den sich selbst der
Kölner Erzbischof beim Abt des Klosters Kamp beschwerte. 1633 soll er das
Pfarrhaus den einrückenden Holländern feige überlassen haben und selber ins
Frauenkloster (St.Barbara Garten) gezogen sein. Dort
machte er eine Weinschenke auf und bewirtete nicht nur weltliche Leute, sondern
vor allem die calvinistischen Soldaten.
Diese hatten unter Führung des
Prinzen Friedrich Heinrich von Oranien die Festung mehrere Wochen von allen
Seiten beschossen, so daß kein Haus unversehrt geblieben war. Nach der
spanischen Kapitulation besetzten die Niederländer Rheinberg vom 2.Juni 1633
bis zum Jahre 1672. Wenn Arnold zu dieser Zeit noch in Rheinberg in Militärdiensten
stand, so geriet er vorübergehend in Gefangenschaft. Es ist bekannt, daß die
Holländer die Soldaten gefangenhielten, deren Angehörige aber, Frauen und
Kinder, als überflüssige Last zur Stadt hinaus jagten. Diese Vertriebenen
suchten die Nähe ihrer Männer und Väter und schlugen darum ein Lager vor der Stadt
bei der Kapelle auf dem Annaberg auf, dort wo heute der Friedhof von Rheinberg
liegt. Sie nutzten die Kapelle oft zum Beten, sehr zum Verdruß der calvinistischen
Besatzer. Diese beschlossen die Kapelle zu zerstören und am 31.August 1633 zog
ein Trupp Soldaten abends zur Stadt hinaus zum Annaberg. Dort waren die Frauen
und ihre Kinder gerade zum Gebet versammelt und viele konnten Angesichts der
Soldaten reißaus nehmen, allerdings gelang nicht allen die Flucht. Unter denen
die blieben und dann umgebracht wurden war auch die Frau des spanischen
Hauptmanns Zamora mit ihren Kindern. Wahrscheinlich war sie die
gleichnamige Frau, die 1629 der Gertrud Impelmann Pate stand. Ihr Ehemann, der
spanische Hauptmann Zamora kehrte nach seiner Entlassung aus der
Gefangenschaft nicht mehr in seine Heimat zurück. Er blieb in Rheinberg
-vielleicht in Errinnerung an seine Familie- und wurde später sogar
Bürgermeister. Sein Bruder oder sein Sohn, Alphons, war am 11.4.1626 Novize in
Kloster Camp geworden. Die Mordnacht auf dem Annaberg blieb aber nicht nur in
der Erinnerung der Rheinberger bestehen, sondern auch einen der Täter faßte
späte Reue und er setzte zur Wiederherstellung der Kapelle in seinem Testament
einen höheren Betrag aus. Spätesten nach seiner Entlassung aus der
Kriegsgefangenschaft siedelte Arnold mit seiner Familie nach Budberg um.
Nur ein knappes Jahr nach dem
gewaltsamen Tod des Steuereinnehmers Mewis Wolters stand am 22. und 23.
November ein weiterer Kriminalfall vor dem Gericht in Moers zur Verhandlung
an, der sich wiederum im Rheinberg-Moerser Grenzgebiet ereignet hatte.
Gerhard Impelman, er gab in dieser Akte[69] sein
Alter mit 65 Jahren an, mußte als Zeuge auszusagen und er berichtete von einem
Zwischenfall, der sich in der Stadt Rheinberg zugetragen hatte. Am Sonntag dem
30.September waren der Schäfer von Strommoers und seine Frau, Impelman und seine Frau sowie
die Hausfrau von Coler Janß auf eine "Sonntags Zeche" nach Rheinberg
gegangen und hatten sich im Haus von Hendrich
Tacken;, einem Gasthaus, ein
Stück mitgebrachtes Fleisch braten lassen. Die Frauen wetteten spaßeshalber
miteinander und setzen Kuh gegen Schaf. Als es sehr lustig wurde kamen immer
mehr Leute auf einen Trunk herein, darunter Thomas, der Knecht von Crutzmanß, Gritt Husmans; und andere. Auf
einmal wurde der Schäfer sehr ernst und sagte daß man seinen besten Hammel
gestohlen habe. Vor allen Leuten bezichtigte er Adam, den Bruder des
Unterpächters (Halfmann) auf Strommoers, seinen Hammel
gestohlen und geschlachtet zu haben. Johan, der Stommoerser Unterpächter[70], der
der eigentliche Bauer auf diesem Hof war (sein Familienname war wahrscheinlich
Schlett oder Schletten), stand
auf und verließ das Gasthaus um mit seinem Bruder Adam, der bei Louysen beim
Trunke saß, zurückzukehren. Adam wollte wissen, wer ihn beschuldigte, worauf
sich Derrich Colen meldete. Adam warf daraufhin zwei Real[71] auf
den Tisch, um mit seiner Barschaft die Unwahrscheinlichkeit des Vorwurfs zu
beweisen. Doch noch bevor einer reagierte, stand der Baurmeister von Strommoers, der 40jährige Derich
Schenck auf und schlug dem Adam mit der Faust ins
Gesicht, so daß dieser auf den Rücken fiel und verließ ebenso wie Gerhard
Impelman den Raum. Durch die öffentliche Anschuldigung
und den Faustschlag kam die Sache vor Gericht und es wurden verschiedene Zeugen
gehört. Derrich Kohlen ebenfalls um die 40 Jahre, der ja direkt in
den Konflikt eingegriffen hatte, konnte sich überhaupt nicht mehr erinnern, wer
was gesagt oder wer wen geschlagen hatte. Der Bruder des beschuldigten Adam,
Johann versuchte das Gericht zu überzeugen, daß Adam am Tag des
Schafdiebstahls das Haus nicht verlassen und nur abends kurz vor
Sonnenuntergang mit einem Mann namens Hendrich Fluck[72] und
seinem, des Mitpächters Sohn, draußen war. So sagte auch Trin aus, die Ehefrau
von Johan und Schwägerin des Beschuldigten. Auch andere Zeugen, Jacob auf
Busserhoeff am Ossenbergh, Tringen Tabbers und Strin zu Niederstryck die sich auf dem Hof aufgehalten hatten,
bestätigten diese Erklärung. Etwas peinlich war nur die Aussage der Magd
Gritgen Buschen, die freiweg erzählte,
daß an dem fraglichen Tag der beschuldigte Adam mit seinem Neffen zwei Stunden
am Nachmittag aus dem Hause war, was ihr die Hausfrau von Klein Johan verboten
hatte zu erzählen. Darüber hinaus berichtete sie, daß im Laufe der Woche nach
der Untat mehrfach Hammel auf der Speisekarte gestanden hatte, zum einen Mal
der Kopf des Tieres, zum anderen Innereien. Es ging wohl im Haus von Klein
Johan des öfteren recht seltsam zu; die Magd wußte zu erzählen, daß, als man
mit der Ernte beschäftigt war und der Buchweizen eingefahren wurde, sie eine
Gans rupfen mußte, die überfahren worden war und danach zwei Tage rumgelegen
hatte bis sie anfing zu stinken. Damals hatte man ihr verboten, der Jungfer
-der Hauptpächterin- etwas von der Gans zu sagen[73].
Der genaue Ausgang dieser
Gerichtssache ist nicht bekannt, doch drohte dem beschuldigten Adam mit
Sicherheit Unheil als endlich der Tatzeuge Jan Mellers, der ungefähr 20jährige
Schäfer von Orsoy, seine Aussage machte und Licht in diese Angelegenheit
brachte. Als am 21.September 1618 der Matthäus Markt in Rheinberg war, wollte
er seinem Strommoerser Kollegen ein Schaf
abkaufen aber konnte sich mit ihm nicht einigen und verabredete sich für den
nächsten Sonntag, um noch einmal diese Sache zu verhandeln. Er sollte zur
Verkensweide kommen, wo der Strommoerser Schäfer an diesem Tag
weiden wollte. Am Sonntag, dem 23.September, ging Jan Mellers zur verabredeten Weide wo er auch die Tiere
seines Kollegen sah, ihn selbst aber nicht. Dafür stand der beschuldigte Adam
mitten unter der Herde. Jan Mellers, dem diese Situation
verdächtig vorkam, blieb hinter einer Hecke stehen und beobachtete das
Geschehen. Adam hatte den Hut tief ins Gesicht gezogen und bemühte sich um
einen weißen Hammel, der sehr zahm war. Er lockte das Tier und zog es, als er
damit Erfolg hatte, in einen nahen Graben. Er hatte Erlenzweige abgeschnitten
und bedeckte das Tier damit. Ob Adam dem Hammel den Hals durchgeschnitten und
die Füße zusammen gebunden hatte konnte er nicht sehen. Inzwischen kam der
Hütejunge des Strommoerser Schäfers und trieb
die Herde weiter. Adam verschwand solange und kletterte als der Hütejunge davon
war wieder in den Graben zurück. Jan Mellers beobachtete wie Adam dreimal ohne Hut seinen
Kopf vorsichtig aus dem Graben schob und Ausschau hielt ob jemand kam. Jan
fand diese Sache sehr seltsam und ging wieder nach Hause. Wenige Tage später
traf er seinen Kollegen, von dem er erfuhr, daß dieser am verabredeten Tag in
Repelen zum Biertrinken gewesen war, ebenso daß er seit diesem Tag seinen
besten Hammel vermißte. Jan Mellers erzählte ihm von seinen Beobachtungen und zusammen
gingen sie aufs Feld und untersuchten den Graben wo sie das Tier in vier Teile
zerstückelt fanden. Der arme Hammel war das Opfer seiner Gutgläubigkeit
geworden.
Während Wilhelm verschwunden
und Gerhard und Arnd in Rheinberg bei den Soldaten waren, blieben dem alten
Vater Impelman und seiner Frau Beel noch der Sohn Diedrich und ein weiteres
Kind, eine Tochter Beel die später den Schwiegersohn Johan ins Haus brachte,
der sich dann Impelman nannte. Die Arbeitskraft der Söhne fehlte und etliche
Felder wurden wegen der fehlenden Hände und der steten Gefahr unfreiwilliger
Erntehelfer, nämlich den marodierenden Soldaten, nicht mehr bestellt; das
Einkommen nahm ab, die Lasten blieben. Die langen Kriegszeiten hatten die
Landwirtschaft in arge Bedrängnis gebracht, denn in diesen Jahren ging man
nicht allzu zimperlich mit säumigen Schuldnern um. Bei allzu großer Not wurde
zwar dem Bauern die Pacht gestundet oder erlassen, er konnte sogar manchmal mit
direkter Hilfe rechnen; kamen aber längere Epochen der Not und des Krieges,
mußte sich die Landbevölkerung selber sorgen. Oft führte dann der Weg zu
Geldverleihern, die sich meistens als arge Wucherer entpuppten und den
unerfahrenen Bauern den letzten Pfennig herauspreßten. Manchmal kam es aber
auch anders, und der Gläubiger verzichtete auf die Zinsen. So findet sich eine
Obligation die Gerhard Impelman unterschrieben hatte und in der er bestätigte
73 Reichstaler erhalten zu haben. Er hatte das Geld am 16.3.1621 von dem Juden
Leon und dessen Ehefrau Rachel geborgt und
versprochen, es zum Osterfest am 11. April des gleichen Jahres pünktlich
zurückzuzahlen. Zinsen wurden in dieser Urkunde nicht vereinbart;
möglicherweise bestanden aber zusätzlich Vereinbarungen. Zwei Zeugen, Goert
Hamecher und Leopold Jude bestätigten die Abmachung[74].
Dieses geliehene Geld vermochte aber auch nur eine kleine Hilfe sein, -die
großen Lücken die der Krieg geschlagen hatte konnte es auch nicht überbrücken-.
Gerade in den nächsten Jahren wurde Rheinberg und besonders die umliegende Gegend
von kaiserlichen Soldaten, also den eigenen Truppen, schwer heimgesucht.
Darum finden wir ein Protokoll, daß nur wenige Jahre später, am 23. November
1627, aufgenommen wurde und in dem Gerhard für sich und seine Frau sowie der
Sohn Dietrich mit ihrer Unterschrift (besser: der Hausmarke)Leopold Jude bestätigten, daß sie der Abtei eine größere
Summe Geldes schuldig waren[75]. Mit
diesem Geld, es handelte sich um 200 Reichstaler, wurden die
"Creditores" bezahlt, also eine Umschuldung vereinbart, bei der der
Kellner von Camp direkt 100 Taler für Pachten einbehielt, sein "Sohn
Arnden Soldat in dat Quartier 7 Rtlr", ein alter Gläubiger der Familie,
Peter op der Camp, die Summe von 28 ½ Talern erhielt, der Soldat Nicolaß 19
Rtlr, zuletzt ein Franß Mangelman noch 7 Reichstaler. Dieser Vertrag war in
der Rheinberger Niederlassung der Camper Mönche ausgehandelt worden, da das
Kloster nach dem Kölner Krieg noch nicht wieder aufgebaut war.
Das Darlehn verschaffte aber
auch nur eine sehr kurze Verschnaufpause, denn gerade ein Jahr weiter war der
Streit mit dem Rheinberger Hof- und Baurichteramt wegen der Lieferung von 6 Malter
Zinshafer wieder voll ausgebrochen. Diese Abgabe war sehr umstritten und wurde
von Impelman verweigert;
wahrscheinlich war er auch gar nicht in der Lage diese Abgabe zu leisten. Der
Hofrichter Sixtus von Aldringen nötigte dem Abt von Camp, Laurenz Bever, eine Grundsatzerklärung
zu dieser Abgabe abzugeben. Der Abt bestätigte, daß als Bestandteil des
richterlichen Gehaltes für die Abtei aus dem Impelmanhof 6 Malter Zinshafer
jährlich abzuführen waren. Sollte der Hof aber der Abtei verloren gehen oder
ihr die Bestimmung darüber entzogen werden, so sollte sich der Richter bitte
an den zuständigen Hofbesitzer halten. Daneben bestand ein Abkommen, wonach
der Abt den Zinshafer direkt an den Baurichter lieferte und anschließend bei Impelman
zurückforderte. Dieser Vertrag wurde aber schon nach wenigen Jahren Laufzeit
von der Abtei gebrochen und der Baurichter wieder an Impelman selbst verwiesen[76].
Die Turbulenzen des 30jährigen
Krieges sind uns aus der direkten Umgebung des Hofes nur in einem Fall
überliefert, darüber hinaus sind sie aber an den vielen Aufzeichnungen über
Mißstände und Streitigkeiten ablesbar. Aus dem Jahre 1632 ist ein Ereignis mit
den besonders gefürchteten Croaten überliefert, die damals in Eversael Quartier bezogen hatten. Die Bauern waren
durch viele schmerzliche Erfahrung gewitzt genug und hatten Wachen gegen die
Plünderer und Marodeure aufgestellt. Als nun die sogenannten
"Fuchsschwänzer" von Eversael losstreiften und in die Gegend des Plisshofes
kamen, dem Nachbar des Impelmannhofes, stießen sie auf eine Bauernwache, der es
gelang, den Soldaten eine Schlappe beizufügen. "Dieterich Backes, Jacob Brauns und Bogen Knecht hetten große gegenwehr gethan, Endlich
auch Einen von den croaten mit einer blawen Bochsen von hinten durchschossen,
welchen dessen Camerathen unter die armen ergriffen und weggeschlefft."
Dies geschah auf dem Rossenrather Leichweg, auf Mullendick beim Plisshof.
In der Zeit von Ausstellung der
Schuldverschreibung, dem 23. November 1627, bis zum 26. Juni 1632 verstarb der
letzte auf dem Hof verbliebene Sohn, Dietrich Impelman. Der Altbauer Gerhard
war mittlerweilen 77 Jahre alt geworden und nicht mehr in der Lage den Hof in
vollem Umfang selbst zu bewirtschaften. Es trat nun eine neue Person als Bauer
auf dem Hof zur Impel ins Blickfeld, Jan Impelman, der als Ehemann der Tochter
Sibilla (Beel wie die Mutter) in den Hof eingeheiratet hatte[77]. Johan
oder Jan hat sich dem ortsüblichen Brauchtum entsprechend nach dem Hof benannt.
Seinen tatsächlichen Familiennamen konnte ich bisher nicht in Erfahrung
bringen. Aber ähnlich seinem Schwiegervater war auch er ein streitbarer Mensch
der keiner Meinungsverschiedenheit aus dem Wege ging und darum häufig in den
Gerichtsprotokollen[78] zu
finden ist. Mit den Brüdern Peter und Goerd Lemmen stritt er vor Gericht mehrere Monate um die
Einhaltung eines Verkaufsabkommens. Bei den Brüdern stand ein Pferd zum Verkauf
und der Käufer sollte als Preis dafür 15 Malter Wintergerste geben, nach einer
anderen Aussage wurden 20 Reichstaler und 2 Malter Wintergerste verlangt. An
dem Tier waren etliche Menschen interessiert und deshalb hielten sich dort am
Verkaufstag auch der 36jährige Gerrit Mühlenfeld aus Impelmans Nachbarschaft sowie der
90jährige Jürgen oder Georg Ebbinckhaus aus Hüls, ein Kaufmann, und der 28jährige
Pferdehändler Mathias Nelissen, ebenfalls aus Hüls,
auf. Sie bestätigten, das Impelman 20 Reichstaler geboten hatte und später
noch bereit war 1½ Malter Wintergerste oben drauf zu legen. Nun hatte das Pferd
aber einen Körperschaden, der den Wert ziemlich minderte und wohl auch die
anderen Interessenten abschreckte. Impelman hatte gesagt, ohne den Schaden sei
das Pferd gut 40 Reichstaler wert. Dem Käufer wurde angeboten, das Pferd
zurückzunehmen wenn der Schaden sich nicht innerhalb eines Jahres auskurieren
ließe. Daraufhin hatte Impelman erzählt, sein Schwiegervater, der alte Gerhard
Impelman, könnte "etwas
Meistern" und sollte den Schaden wohl heilen. Danach soll das Pferd an
Johan Impelman verkauft worden
sein, was die Brüder aber bestritten. Da das Prozeßende ebenso wie eine klare
Zeugenaussage zur Beobachtung des Verkaufsabschlusses fehlen, bleibt es
ungewiß ob das Pferd nun auf den Impelman Hof gekommen ist oder nicht.
Ein Jahr später, am 20. April
1633, mußte Jan Impelman erneut vor den Schranken des Gerichts erscheinen denn
den Kirchmeistern der Repelener Kirche war aufgefallen, daß der Impelman Hof
zwei Morgen Land in Erbpacht hatte und der Kirche dafür jährlich 1 Malter
Roggen schuldig war. Diese Forderung wies Jan Impelman mit der Bemerkung
zurück, die Kirchmeister sollten den Beweis dafür erbringen und wenn sie Recht
hätten sollten sie sich ihre 2 Morgen Land abmessen. Tatsächlich legten die
Kirchmeister Abrechnungen aus dem Jahre 1546 vor aus denen der Sachverhalt
eindeutig abzulesen war; daraufhin behandete das Gericht Jan Impelman von Amts
wegen mit den strittigen Ackerflächen und sprach den Kirchmeistern ausdrücklich
das Recht an der Kornrente zu.
Auch im Zusammenleben mit
seinen Nachbarn bemühte Jan Impelman die Gerichte und wollte die Durchfahrt
über den Impelmans Hof verbieten lassen. Ein schlechtes Gewissen wegen nicht
bezahlter Schulden besaß er nun auch nicht und selbst aus den Reihen seiner
Schwäger mußte erst das Gericht bemüht werden, um ihn zur Schuldanerkennung zu
zwingen.
Auch in den Jahren als der
Schwiegersohn Johan die Geschicke des Hofes lenkte waren Schulden in größerem
Umfang an der Tagesordnung und wurden durch die schlechten Zeiten diktiert. So
mußte für den Hof am 12. Juni 1633 ein Darlehn in Höhe von 400 Reichstalern
beim Schultheißen Johan Breckheren zu Moers aufgenommen werden, das der Abt von
Camp am 13. Dezember 1633 in Rheinberg bestätigte. In dem Schriftstück des
Abtes wird Johan mit seiner Schwiegermutter Beele als "Gewinnsleute"
bezeichnet, er war also schon mit dem Hof behandet.
Ein Jahr weiter erlebt der
Streit zwischen Hof, Abtei und Baurichteramt in Rheinberg um 6 Malter
Zinshafer eine neue Auflage.
Sicher hätten die Handwerker um
den Impelman Hof wegen seiner schlechten Zahlungsmoral einen großen Bogen gemacht, wäre es nicht in diesen Zeiten
überall ähnlich gewesen und wer sein Geld wollte mußte vors Gericht ziehen.
Dorthin wandte sich auch Daniel Breymans, der Schmied von
Repelen, und überließ dem Gericht[79] einen
Auszug aus seinem "Rechenbuch" in dem neben einer Aufsummierung bis
zum 22.10.1632 in Höhe von 39 Dalern u.a. vermerkt war: "an ein Fleischgaffel
verdient 2½ Stüfer" oder "ein perd beschlagen mit zwey ney
Isers" was zum Schluß bei Einreichung der Klage vor Gericht am 28.3.1635
immerhin eine Summe von 40 Dalern und 4 Stüfern ausmachte.
Mit seinem Nachbarn Derrich
Wyntgens (möglicherweise sind zu diesem Zeitpunkt schon
die Personen Kohl und Wyntgens identisch, siehe die Person des Zeugen Derrich
Cohl beim Schafdiebstahl 1618) geriet Jan Impelman am 28. März aneinander,
ebenfalls im Jahre 1635. Er hatte ihm ein Pferd verkauft, vielleicht war es das
Roß aus dem Prozeß von 1632, und dieser Abschluß war anscheinend nicht ganz
sauber gewesen. Das Gericht zwang ihn das Pferd zurückzunehmen und dem Nachbarn
innerhalb eines Monats den Verkaufspreis in Höhe von 50 Dlr 12½ Stübern zurück
zu erstatten.
In dieses Jahr 1635 muß der Tod
des alten Gerhard Impelman, nunmehr 80 Jahre alt,
gefallen sein, wahrscheinlich in den Herbst. Denn im Januar des nächstfolgenden
Jahres wurden Auseinandersetzungen zwischen dem ältesten Sohn Gerhard, der zu
den Soldaten gegangen war sowie dem Schwiegersohn Jan Impelman vor Gericht
ausgetragen. Der Bruder ging die Rechtmäßigkeit bestimmter Punkte im Ehevertrag
(der sogenannten Heiratsberedung) seiner Schwester an, die anscheinend erst zu
diesem Zeitpunkt zum Tragen kommen, was im Grunde nur beim Tod des Altbauern
der Fall gewesen sein konnte. Auch hier bricht das Gerichtprotokoll wieder ab,
ohne die Dinge weiter zu verfolgen. Eine Bestätigung des Todes vom Altbauern
Gerhard Impelman bringt zusätzlich ein Bruchstück einer
Aufzeichnung aus einem Prozeß den Gerhart Coenen anstrengte um die Bezahlung
einer Rechnung zu erhalten. Jan Impelman wies diese Forderung zurück, weil sie
vor seiner Zeit entstanden war; dafür rückte nun die Schwiegermutter ins
Blickfeld des Gerichts weil der Schwiegervater verstorben war.
Allerdings verstarb auch diese
bald nach ihrem Gatten und so standen im Jahre 1637 neue Behandigungen auf dem
Impelman Hof an. Da 2 Sterbehände zu besetzen waren ließ sich die Ehefrau Beel
des Johan Impelman eintragen[80]; des
weiteren muß noch ein in dieser Ehe geborener Sohn, Wilhelm Impelman, eingetragen worden
sein. Ob der derzeitige Bauer, der eingeheiratet Schwiegersohn Johan Impelman auch behandet war,
ist nicht erwähnt. Verschiedenes läßt aber darauf schließen, daß zu diesem
Zeitraum die Rechte am Hof an drei Personen gleichzeitig übertragen worden
sind.
Johan ? Sibille Impelman
genannt Impelman
* *
+ vor 1651 + 1651 - 1656
oo wann, wo ?
* Wilhelm + vor 1664
* Petronella oo mit Theis Diemers
* Schwester (Lutgera?) oo mit Arnd
Husman;
(aus Budberg)
Johans Schwager Gerhard mit dem
er sich noch 1636 vor Gericht herumzankte starb vor dem Jahr 1641. Danach
bemühte sich ein Bruder der Witwe, Johan von Hüls, die Rechte eines
Kindes aus dieser Ehe gegenüber Johan Impelman durchzusetzen:
"Johan von Hülß zeigtt
claglich an, wie daß Impelman seiner Schwester kindt zum abstandt zuu geben
fersprochen siebentzigs vunf dlr, patt denselben ad solutionem capitalis cum
interesse anzuhalten. Anwalt übergab Verdragszettell und quitungs und patt
ferner nit beschwehrtt zuu werden.
In sachen Johannen von Huls %
Impelman ist verglichen daß Beclagter dem Kinde solle herauß geben 12½ dlr
imgleichen von 75 dlr pension und wann es zu seinen Manbaren Jahren kommen so
solle ihm ahn stat der pension so viell herauß geben davor es nohtig ein
handtwerck lehrnen könne. Alles laut davon ertheilten Contracts Actum den 23.
oktobris 1641."
Johan genannt Impelman stirb
relativ jung schon vor dem Jahr 1651, in dem Wilhelm und (seine Mutter) Beele
als Inhaber des Hofes genannt werden und an den Abt herantreten um erneut eine
Genehmigung zu erhalten den Hof als Sicherheit für ein Darlehn zu stellen. Mit
dieser Genehmigung konnten die Gläubiger zwar kein Eigentum am Hof erwerben,
doch das Erbnutzungsrecht sowie alles beweglich Eigentum konnte versteigert
werden. Im Ernstfall mußte das Kloster zähneknirschend hinnehmen, das die
Pachtrechte eventuell geteilt und der Gesamtbesitz dadurch zerstückelt wurde
um ihn besser loszuschlagen; das Kloster konnte darum auch die Zustimmung den
Hof als Sicherheit zu verpfänden verweigern. Wilhelm und Beel erhielten aber
die Erlaubnis vom Abt und in der Aufzeichnung findet sich eine Aufstellung zur
Verwendung des Darlehns in Höhe von 800 Reichstalern. Das Geld war bei dem
"viellEhrenTugendreichen Herrn Cornelius von Heringen, nunmehr Witiben H.
Doctoren Flodroff S. und deßen Erben" geliehen. Es wurde zum einen damit
das Darlehn aus dem Jahre 1633 getilgt in Höhe von 400 Rtlr, dann eine
Obligation vom 4.Mai 1650 in Höhe von 400 schlechten Tlr., eine Obligation vom
28.12.1650 in Höhe von 100 schlechten Tlr und zuletzt eine Schuldverschreibung
vom 11. Januar 1651 in Höhe von 300 schlechten Talern. Diese schlechten Taler
machten zusammen ebenfalls 400 Rtlr aus, was eine Gesamtsumme von 800 Rtlr
ergibt. Diese Summe sollte in einem Zeitraum von 10 Jahren zurückgegeben
werden. Das es sich dabei eher um einen frommen Wunsch als eine wirtschaftlich
fundierte Chance der Hof-Sanierung handelte muß sicherlich nicht erwähnt
werden. Dennoch muß die Abtei gerade auch unter dem Gesichtspunkt der
aufkommenden Friedenszeiten darin eine bessere Möglichkeit gesehen haben, als
die Impelman Familie mit ihren offenen Zahlungsverpflichtungen im Regen stehen
zu lassen, also eine Versteigerung des Hofes hinzunehmen.
Der letzte Bauer des
"Hofes ter Impel" in einer Jahresfolge wo der Hof ununterbrochenen
als Familiensitz diente war Theiß Deimers, genannt Impelman. War der Hof schon
beim letzte Wechsel über die weibliche Linie vererbt worden, erfreute sich der
Hoferbe Wilhelm ebensowenig oder zumindest nur recht kurz an einer Tätigkeit
als Landwirt wie seine Onkel, die Söhne des alten Gerhard. Er starb früh und
wird 1664 ebenso wie eine Gertrud, wahrscheinlichlich seine Frau, als tot
bezeichnet[81]. Der
Hof wurde abermals in weiblicher Stammfolge vererbt. Wilhelms Schwester
Peterken, das ist die ortsübliche Kurzform für Petronella, nahm Mathias Deimers
zum Ehemann und dieser konnte am 18. Mai im Jahre 1656 das Erbpachtrecht für
eine der drei Pacht- oder Sterbehände am Hof vom Kloster für sich gewinnen[82]. Theiß
bezahlte von den 35 Talern Gewinngeld 25 und blieb die restlichen 10 Taler bis
zu seinem Fortgang schuldig. Das Schicksal, sein ganzes Leben in immer wieder
neuen und höheren Schulden leben zu müssen, ereilte auch diesen Bauern auf dem
Impelman Hof. Er türmte von all seinen Vorgängern den höchsten Schuldenberg auf
und mußte erleben wie unter seiner Bauernschaft der Hof in die Zwangsversteigerung
geriet.
Im Jahre 1663, am 8.12.
strengte er einen Prozeß gegen seinen Stiefvater an, Hendrich Diemers, der ihm seinen
Kindteil vorenthielt. Es fehlen aber auch hier weiterführende Nachrichten. Der
Mangel an Bargeld machte sich immer und überall bemerkbar. Neben eigenen
"echten" Schulden traten Zahlungsverpflichtungen aus
Rechtsverhältnissen sowie "Altlasten" seiner Vor-Bauern. Schon am
29.11.1662 findet sich eine Obligation, in der er "zur Abgutung seiner
mitgedelingen" sowie zur Bezahlung der "gewinnsgerechtigkeit"
und der "satisfaction der landherren steuer" ein Darlehn von 800
Talern bei dem "Edlen und Manhaften Herrn Wilhelm Conrad Ruychaver, zu Diensten der
Vereinigten Herren Staaten (Holland), Fäntrager under itzigem Gubernatoren
Reyser der Stadt Mörß, und jüffraw Anna Elisabeth Becker, seiner
Hausfrawen" aufnimmt. Für dieses Darlehn versäumt er rechtzeitig beim Abt
die Erlaubnis einzuholen, möglicherweise dachte er an kurzfristige
Rückzahlung. Doch als er 1664 vor der Aufgabe steht die Sterbehände von Wilhelm
und (dessen Frau?) Gertrud zu übernehmen, macht er sich diesmal rechtzeitig zum
Kloster auf und holt sich noch vor dem erneuten Darlehn die klösterliche
Erlaubnis über die vollen 1600 Taler[83]; die
zweiten 800 Taler gab's dann ebenfalls bei Ruychaver. In diesem gleichen Jahr
hatte er auch von der Witwe des Predigers Theodor Scriba einen Kredit von 100
gemeinen mörsischen Talern erhalten. Auch das Jahr 1666 ging nicht vorüber,
ohne das Theiß 116 Taler bei Ruychaver aufnahm, wieder zu 5 prozentiger
Verzinsung.
Das Rechnungsbuch des Klosters
Kamp für das Jahr 1667 enthielt den Vermerk, das Theis seinen Pflichten nicht
nachgekommen war, "weilen die Frau schwer ein Jahr lanck bettlegerich
gewesen". Dazu war auch vermerkt, daß Theis Impelman zusammen mit dem
Hausmans Hof die "Winterswicksbentgen"
gepachtet. Der Gedanke, daß die Jahre in denen nicht von einer neuen
Geldaufnahme gesprochen wird seien wirtschaftlich in erfreulicheren Bahnen gelaufen,
ist sicher nicht richtig. Die Bewohner von Impelmans Hof hatten alle
Hände voll zu tun ihre Gläubiger zu vertrösten die alle Augenblicks an die Türe
klopften. Eine Möglichkeit mit damaligen Mitteln seine Forderungen durchzusetzen
war der Arrest, der auch beim Impelmans Hof vollzogen wurde. Georg von Essen,
damaliger Schultheiß von Moers ordnete am 25.9.1668 an: "Der Bott solle
Impelman einen arrest verkündigen auff seine früchte in der scheuren und alle
mobilia damit die HH Vom Camp wegen Ihrer forderung und verursachten unkösten
sich daran können erholen."
Die letzte Obligation fand ich
aus dem 1671 zu Gunsten von Willem Bauman dem er für 100 Taler zu 5 Prozent als
Sicherheit ein 4 Morgen großes Ackerstück bot.
In diesem Jahr 1671 beginnt
auch ein Rechtsstreit mit dem Rheinberger Bürgermeister Zamora. Dieser hatte in
Budberg an den dort lebenden Arnd
Husman;s eine Forderung von 150 Talern gehabt, die ihm das
Budberger Gericht auch bestätigt hatte. Nur, Arnd Husman; oder Hausman besaß nichts Bares und gab darum eine
alte Forderung weiter, die bisher nicht eingelöst worden war. Arnd Hausman aus Budberg hatte ein Mädchen vom Impelman Hof
geheiratet, eine Schwester[84] von
Petronella, der Ehefrau des Theiß, die noch ihren Kindteil vom Hof zu erhalten
hatte: 130 Taler 10 Stüber. Diese Forderung präsentierte nun der Bürgermeister
Zamora am 12. September dem Theiß Impelman. Vor
Gericht machte Petronella geltend, daß das Kindteil doch schon bezahlt sei,
sie hätten bei Junker Ingenhoven dazu sogar eine Obligation unterschrieben und
sie könnten darum nicht gezwungen werden diese Schuld ein zweites Mal zu
zahlen. Das Verfahren zog sich bis in den März 1672 hin und endete damit, daß
sich der Bürgermeister mangels Zahlungskraft mit einer Obligation zu Frieden
gab, zu der Theiß von Amts wegen gezwungen wurde. Parallel dazu lief seit dem
16. Dezember 1671 bis ins Jahr 1673 ein Prozeß des Vermögenverwalters der
Pastorenwitwe Scriba, die auf der Suche nach ihren entliehenen 100 Talern
war. Seit 1667 waren keine Zinsen mehr
gezahlt worden und die Witwe drängte auf Vollstreckung.
Das Jahr 1672 sollte das letzte
werden, das Theiß und seine Familie in Ruhe auf dem Hof verbringen durften. Die
Gläubiger gerieten in immer größere Unruhe und schon im Februar rechnete das
Kloster seinem Leibgewinnspächter die Rückstände aus und schickten seine Nachbarn
zum Impelman Hof um dem Theiß die Forderungen zu überbringen und vorzulesen. Im
Jahr 1673 war dann entgültig Schluß. Die Familie mußte, anscheinend im Herbst,
den Hof verlassen den sie und Ihre Vorfahren nachweislich schon vor 1541
bewohnt, wenn nicht sogar noch seit einem sehr viel früherem Zeitraum besessen
hatten, worauf viele Tatsachen hinweisen.
Im Jahre 1673, wahrscheinlich
nach Martini denn es wurde auch vom "jetzt laufenden Pachtjahr"
gesprochen, verfaßte das Kloster folgenden Schriftsatz:
Campische Praetention und Schuldforderung
ahn Ihren pfaechter Theiß zum
Impell, die Ihme auch auff dem Hoff Anno siebenzig zwey den 2 ten February in
beysein und über sichere
Gezeug in hac forma exhibiert
worden.
1.Ahnfancklich ist der Halfman
mit seinen Erben von Ao 60 bis dem Jahr
65 inclusive dem Gotteshaus schuldig plieben:
Roggen 13½ malder, item Gersten
7½ malder wie auch boichweitzen 1 malder.
2.Ferners in Zeit das ich
underschrieben bin in der Kelnerry bedinung gewesen pleibt er schuldig von die
Jahr 1666-67-68-69-70-71- ahn Roggen 9 3/4 Malder, item Gersten 20¼
Malder und dan 2 Malder Boichweitzen.
Summarum Roggen 23
- 1 - 0
Gersten 27 - 2 - 1
Boichweitzen 3 - 0 - 0
Der Roggen ist Ihme damals
erlaßen pro Malder
gegen 5½ Taler thut der Roggen 127 Tlr - 26 St
- 2 Dn
die Gerst pro Mlt gegen 5¼
Taler facit 144 Tlr - 20 St - 4 Dn
item der Boichweitz pro Mlt geg
4 Tlr 12 Tlr ---
St --- Dn
Rest. dan Impelman weg. seine
Pachten
bis dem Jahr 72 inclusive
ad 284 Tlr - 16 St - 6 Dn
3. Zum drieten hat des Closter
ein Obligation, darab No.1 copiam authenticam beylege, auff theißen gewin und
gewinsgerechtigkeit schlagendt von 200 dhlr hauptsummen, darab von Ao 1640 bis
Martini 73 das interesse restiert; thut Capitael und interesse zusammen
ad 540 Tlr --- St ---
Dn
(Die alte Schuld aus dem Jahre
1627, aufgenommen von Gerhard III.)
Weilen nuhn vielfaltig so müntlich
und persohnlich wie auch nicht weniger schriftlich besagten pfechtern und
Debitoren der Zalungsfall ahngemahnt, auch mit amtlicher Arrestierung, darab
sub No. 2do copiam beystelle, Ihnen zur Zalung gemeint ahnzu...., aber
vergeblich ohngesehen er die Scheur außgedroschen und die früchten ahnderwahrts
verpracht. So hab nochmalen Ihme Rechnung Ao 72 den 2ten Februar durch seine
beyden Nachparen Henriches auff Stromors
und Derick Haußmans in händen
gestält und ahngemahnt damitten sich bester Maeßen resolviren könte, wan nicht
die distraction erfahren wolle, woemitten es unser Seiten wegen angefallner
bedrükten? Krigszeiten bis dato verplieben.
facit 85 Tlr - 17 St - 6 Dn
facit 75 Tlr
facit 8 Tlr
20 Tlr
Lateris 188 Tlr - 17 St - 6 Dn
284 Tlr
- 16 St - 6 Dn
Lat
3. 550 Tlr - St
Dn
Summarum 1023 Tlr -
4 St - 4 Denar
4. Zum 4.restirt Impelman de Ao
1672 den volligen Pacht
Roggen 7 - 0 - 0
Gersten 5 - 0 - 0
Bweitzen 1 - 0 - 0
5. Ihm gleichen zum fünften aus
disem Jahr '73
Roggen 1 - 2 - 1
Gersten 5 - 0 - 0
und d iezlaufenden pachten de Ao 74
Summarum Roggen
13 - 2 - 1
Gersten 15 - 0 - 0
Bwtz 2 - 0 - 0
Thut der Rogg pro Malter 5 Tlr
Item die Gerst pro Mlt 5 Tlr
Item das Boichweitzen ad 4 Tlr
für Roggen 65 Tlr 17 6/8 St (??)
für Gerste 75 Tlr
Für Bwtz 8 Tlr
6. Item hiesige beyrechnung zum
Sexten steht von Theißen annoch zupurificiren (???) erstlich auss dem gewinn
so er Ao 56 mit Herrn Abten S.Polenio für 35 Rtlr gemacht erfind sich nuhr
allein das 25 Rtlr erlegt habe, die übrige 10 Rtlr schreibt besagter Hr. S. in
seinem manuali Ihmen zu restiren. Stehen auch bis dato aus unbezahlt, dan er
Theis ihm gelichen annoch nit ihn gewinsboich ingeschrieben, facit dieses
interesse salvo 20 Rtlr - 0 - 0
Was sonsten Theis und seine
Erben verwirckt in dem einige Morgen Zahl in specie 2 morgen ahn theiße planck
in achter gewin inscio et Monrio? ......... anderen verkauften und in gewinn
würcklich(?) außgethaen, auch das durch verkauffung des Mirgels auß dem Hof
das Erb und Ersch...... hie durch mercklich ver....... und de.....irt wie auch
das bey uns in den ........ der
Verkauffung hat verschwigen? willen? oder verschwigen? hiesiges goit ein Camps
pacht und dritten Garben hoff zu seyen, das darhaus beygelechten sub No. 3tio
auszuch der Originael registeren wie ihn gelichen meiner mehrmaligen ohnmähenige?
....... bekante.
Summarum deroselben Forderung
und Schulden. 877 Rtlr 24½ St
Pro Extractu subscripsit
fr Franciscus de Broich[85], Kelner zu Camp
Einige Anmerkungen zu den
veruntreuten Ländereien fanden sich auf einem Stück Konzeptpapiers[86], das
der Kellner beschrieben hatte. Danach hatte Theiß ohne Wissen und gegen den
Ausdrücklichen Willen des Klosters Land an verschiedene Nachbarn abgegeben,
darunter auch an Johann tho Pliss, wozu das Kloster gezwungenermaßen im
Nachhinein seine Zustimmung gab.
Aber damit nicht genug, Theiß
hatte ja auch anderen Orts Schulden und dafür war Land aus dem Impelman Hof zur
Sicherheit gegeben worden. Es findet sich ein Verzeichnis, das das Kloster
aufstellen ließ um sich einen Überblick zu verschaffen.
in Rheinberg Tlr St
Dn
Rosenbaum ohne Zinsen seit
1673 26 23
0
...... ohne Zinsen seit
1664 56 0
0
Johannen Damp? ohne Zinsen seit
'73 54 22
0
Joh. Isbrandt ohne Zinsen seit
'65 11 22 0
in Moers
Junker Ruchaver 1700 und Zinsen 300 2000 0
0
Junker Alet?? 400 und Zinsen 50 450 0
0
Wilhelm Seits? zu Mörs ohne
Zinsen 200 0
0
die Pastorenwitwe 100 und 20
Taler Zinsen 120 0
0
Hertz der Jud ohne Zinsen 100 0
0
item Gritgen Dimers 50 Taler
und 12 Zinsen 62 0
0
Asdunck and Nip 50 0
0
....... ad 100 0
0
Item nobis restat ad Ingenhaven die Rinder?? 480
0 0
item d Rameker ad 20 0
0
item d hameker 22 0
0
item d bysenbender ad 15 0 0
Plissen ad 8 0
0
item die 2 mrg ad theiß planck
die der Schariaet gekauft
Nach dieser Aufstellung lautet
das Ergebnis 3774 Tlr 7 Stüber; die mehrfach korrigierten Aufzeichnungen melden
allerdings eine Schuldensumme von 32301 Tlr (3230 Tlr) und 7 Stübern. Die
Summe ist im Grunde dabei völlig belanglos, sie hatte eine Größenordnung erreicht,
die von Theiß Impelman nicht mehr zu bezahlen war.
Nach dieser Endabrechnung
verlieren sich die Spuren von Theiß Diemers, der auf dem Impelman
Hof einheiratete und dort seinen finanziellen Untergang erlebte, ebenso damit
die Nachrichten über diesen Zweig der Impelmanfamilie.
Eine Eintragung im reformierten
Kirchenbuch von Repelen geben möglicherweise einen Fingerzeig auf den Verbleib
eines Sohnes von Theiß Impelman:
Getauft
wurde am 29.2.1683 in der Familie Impelman, nu Bekkers,
Jan, t'kind
Gerret vaeder, Greth moeder
Paten waren: Hendrik Elis, Willem
Campse, Arndt Waters
Beel Waters und
Gerdruth(?) Kohlen
Das Beckers Gut war eine schon
1469 erwähnte Katstelle bei Rheinkamp, die dem Kloster St.Barbara Garten in Rheinberg gehörte.
Nachdem der Hof eine Zeit leer
gestanden und sich kein Käufer gefunden hatte, hatten die Nachbarn Kool und
Pliss überlegt, den zwischen ihnen liegenden Impelman Hof gemeinsam zu erwerben
und damit ihre eigenen Höfe abzurunden. Doch kaum hatten sie den Beschluß
gefaßt, erkannten sie welche Probleme ihnen der Hof verschaffte und sie setzten
sich umgehend mit dem Kloster in Verbindung und verfassten eine Bittschrift in
der es hieß: "Wohlgeborener Ehrwürden, Euer Wohlgeboren Ehrwürden haben
jüngsthin ex oculari inspectione, q (quod?) omnium probationu fortissima,
ersehen die merkliche und große depeculation (deprecation?) des also genannten
Impelmans Hofes und Guthes, wie das die gehuster verwüstet und verfallen, die
landereien ungebauwet, begraset, mit sträuch und disteln bewachsen, d nit dan
mit grosser anlage bauwkösten zum bauw wird können bequehmet werden, ....es
eine unmöglichkeit ist bey sothaner Verwüstung und begrasung daß Landt in
diesem Jahr zu d Winterschaar zu aptiren..." Sie teilem dem Kloster mit,
das es Ihnen unmöglich sei, die Anzahlung von 1000 Reichstalern "in
diesen beschwerlichen und geltlosen Zeithen" aufzubringen und versuchten
insbesondere durch Hinweis auf die vielen Probleme und die Unmöglichkeit,
derzeit einen fähigen und finanzstarken Pächter zu finden besondere Konditionen
auszuhandeln.
In der Zwischenzeit murrten die
Gläubiger des Theiß Impelman. Sie hatten die Kredite im Vertrauen darauf
gewährt, daß ihnen eine Sicherheit durch die Nutzungsrechte am Hofes
zugesprochen war, doch zögerte die Abtei ihre Zustimmung zur stückweisen
Versteigerung der Nutzungsrechte zu geben, denn außer den zahlungsschwachen
Nachbarn war kein ernsthafter Interessent in Sicht. Von allen Gläubigern war
die Witwe Ruychaver, Anna Ellisabeth Becker, am regsten und sie machte dem Abt
bittere Vorwürfe zulange zu zaudern anstatt zu versteigern. Sie schrieb ihm,
daß er durch sein Abwarten: "nicht allein den Käuffer abgeschrecket,
sondern auch verursacht habe, daß der Hoff und dessen landerey verlassen und
ohnbesamet lygen plieben". Der Witwe war vor allem daran gelegen daß der
Hof, sei es als Ganzes oder in Stücken, neue Besitzer fände, mit deren zu
zahlenden Gewinngeldern sie und andere Gläubiger befriedigt werden sollten.
Als dann schließlich der Hof an die beiden Nachbarn ausgegeben wurde, richtete
die Witwe ihre Forderungen an diese und Pliss und Kool standen schneller vor
Gericht als Ihnen lieb war. Schon am 26.4.1674 wurde gegen Pliss ein Arrest
über alle "drittel bey liegende, fahrende, gereyde und ungereyde
gutteren" durch den Landboten ausgesprochen. Sie besaßen nicht das
notwendige Kapital, die Forderungen der Witwe zu erfüllen, die sich ihrerseits
nicht vertrösten lassen und statt Pliss und Kool den Hof einen
zahlungskräftigeren Käufer sehen wollte. Der Prozeß endete mit einer Vertagung,
denn der Abt war abwesend und wurde vor Gericht benötigt. Eine Wiederaufnahme
findet sich nicht, doch wurden etliche Ländereien abgetrennt und separat
verkauft, sprach doch der Abt Andreas Holtmans davon, daß das Impelman
Gut durch den Vorsitzenden des Gerichtes in Moers auf Veranlassung der
Gläubiger des Bauern zerstückelt und geteilt worden war[87]. In
diesem Abspliss muß auch die Entstehung des Mühlenbruch Hofes begründet
liegen. Trotzdem besaß der Resthof immer noch eine Größe von 131 Morgen, wie
die Vermessung aus dem Jahre 1693 durch den Geometer Johan Buickers ergab. Mit den beiden Höfen Pliss und Kool
konnte sich die Abtei noch im Jahre 1674 einigen. Eine Urkunde des Klosters
teilt mit, das "Andreas Holtman, Abt, Thomas Bachman, Prior, Franziskus ten
Broich, Kellner, und der ganze
Convent des Klosters Camp bekunden, daß Sie in Betreff der Streitigkeiten mit
Johan Plyß und Petrus Kooll als Käufer des Impelmans Hofes einen Vergleich geschlossen
haben, Rheinberg am 22.11.1674". Da während der Streitigkeiten die
Familie Pliss vor Gericht durch die Witwe Pliss vertreten wurde, kann es sich
bei Johan Plyss nur um den Sohn gehandelt haben, der der höheren
Lebenserwartung wegen als Käufer eingesetzt wurde.
Die Nutzungsrechte an diesem
Hof müssen im Laufe der folgenden 24 Jahre ganz an den Pliss Hof gefallen sein,
denn von dort wurden sie im Jahre 1698 wieder weiter verkauft an Georg Hilgers und seine Frau Margarete, die anscheinend
nicht aus dem Kirchspiel Repelen stammten[88]. Zu
Zeiten dieser Familie wurde von den Ländereien des Hofes eine Karte angelegt
auf der alle Impelman Äcker die Bezeichnung "Jurien Impelman" tragen, wie Georg
Hilgers von der Nachbarschaft genannt wurde.
Auch er und seine Frau bewiesen
auf dem Hof keine glückliche Hand und es dauerte nicht lange, bis sich die
Schulden türmten und die überlieferten Schriftstücke wieder von Pfändung
sprachen. Von Beginn seiner Pachtzeit an lieferte er der Kellnerei seine
Fruchtabgaben nur teilweise ab. Zwischen 1699 und 1707 lieferte er überhaupt nichts.
Zu Begin des Jahres 1608 wurde eine Aufstellung gemacht, in der seine
Pachtrückstände, von Malter in Taler umgerechnet, mit einer Summe von 320
Reichstalern 18 Stübern beziffert wurde. Bemerkenswert die Malterpreise, die
starken Schwankungen unterworfen waren.
Es wurden folgende
Getreidepreise gerechnet (pro Malter in Talern)
Jahr
Roggen Gerste Buchweizen
1697
8 Tlr - St k.A. k.A.
1698 12 Tlr 24 St 7 Tlr 15 St 7 Tlr 14 St
1699 12 Tlr 9 Tlr 15
St 8 Tlr
1700 5 Tlr 10 St 4 Tlr 3 Tlr 22
St
1701 7 Tlr 14 St k.A. k.A.
1702 7 Tlr 14 St 6 Tlr 5 Tlr 10
St
1703 5 Tlr 26 St 4 Tlr 4 Tlr - St
1704 4 Tlr 8 St 3
Tlr 15 St 3
Tlr 6 St
1705 4 Tlr 24 St 3 Tlr 22½ St 3 Tlr 22 St
1706 4 Tlr 8 St 3
Tlr 15 St 3
Tlr 22 St
1707 4 Tlr 26 St 3 Tlr 15 St 3 Tlr 14 St
Zwei Taler wurden als 1
Reichstaler gerechnet
Ein undatierter Brief (1707-08)
an den Abt aus der Hand des Bernhard Dickhausen, seinerzeit Rheinberger
Stadtsekretarius und Notar, wahrscheinlich auch Rechtsberater des Klosters,
beschreibt die Situation mit den Worten, "daß der Besitzer solchen Hoffs
täglich ahn Mittelen und Vermögen abnehmen, mithin gedachten Hoff
ruinire". Georg Hilgers wird in diesem Brief recht unrühmlich erwähnt;
es ist die Rede vom "unvermögen des besitzers oftgenannten
Impelmanhoffß" oder vom "liederlichen Emphitenten (Erbpächter)",
der nach Leibgewinnsrecht vom Hof zu "verstoßen" sei.
In einem weiteren Schreiben bat
er den Abt, ihn am nächsten Morgen, dem 18.4.1708, mit der Karre des Kellners
abholen und auf den Impelmans Hof bringen zu lassen, um eine Inventarisierung
der beweglichen Sachen vorzunehmen. In diesem Schreiben stehen noch die weiteren
Verpflichtungen des Georg Hilger aufgeführt, 500 Tlr, dazu 160 Tlr Zinsen, an
den Prediger Vinman (Homberg) und an den Herrn Dr. Essen als
Vertretung der Erben Knippenburg 1500 Tlr mit 500 Tlr Zinsen, sowie die
Befürchtung, daß der Impelman Hof bei einer Versteigerung nicht mehr als 2000
Tlr einbringen werden würde[89].
Dieses Inventar wurde angefertigt und schon Anfang Juni vertraten der Campische
Kellner sowie Dickhausen die Angelegenheit der Abtei vor dem Moerser Gericht.
Am Mittwoch dem 13.Juni 1708
war der Versteigerungstermin direkt auf Impelmans Hof. Nur einige wenige
Interessenten hatten sich eingefunden, darunter jedoch kein Mensch der das
notwendige Geld hätte aufbringen können, wie Dickhausen feststellte. Ihnen
wurden die Beschreibung des Hofes sowie Umfang des Ackergeländes und der
Abgaben vorgelesen. Den Käufern wurde angeboten in sechs Wochen einziehen und
den Betrag zum Erwerb der Nutzungsrechte in drei Jahresraten zu Martini zahlen
zu können. Die Äcker sollten fließend übergeben werden damit keine Ausfälle
eintraten. Der Notar Becker verkündete den Grundpreis für den Hof mit allen
Ländereien in Höhe von 2800 Talern und entzündete eine Kerze[90]. Als
darauf alle Interessenten stumm verharrten, bot er als neuen Grundpreis 2600
Taler an. Aber als er selbst einige Zeit später auf 2400 Taler herunterging,
blieben die Zuschauer stumm und niemand erhöhte auch nur um einen Taler. Eine
weitere Erniedrigung des Kaufpreises wollte der Notar den Gläubigern allerdings
nicht zumuten und brach die Versteigerung ab.
Georg Hilger, hier Görgen
Impelman genannt, hatte mit seiner Frau dem bisherigen Geschehen schweigend
zugesehen und machte nun dem Notar den Vorschlag, den Hof für 2400 Taler
selber zu erwerben und auf den Namen seines Sohnes zu überschreiben. Er bot
eine Anzahlung an und wollte den Rest in Ruhe aufbringen. Als Garantie wollte
zwei alteingesessene Personen als Bürgen stellen.
Als andere Möglichkeit hätte
sich in diesem Augenblick nur noch die Zerstückelung und der portionsweise
Verkauf des Hofes angeboten. Nun bot sich aber die Situation, daß dem Gerede
des Georg Hilger niemand rechten Glauben schenken wollte, andererseits dem Abt
gerade eine Zerstückelung des Besitzes äußerst unangenehm war. Man kam zu dem
Entschluß, daß Georg innerhalb der nächsten 14 Tage die Anzahlung aufzubringen
hätte, anderenfalls sollte der Besitz geteilt werden; in der Zwischenzeit
sollten auf Vorschlag des Dr. Essen Länderei und Gerät vom Landboten
inventarisiert und arrestiert werden.
Als am 12.Juli ein
"Nothgericht" in Moers zusammentrat, war es den Eheleuten nicht
gelungen, den geforderten Betrag aufzutreiben. Sie traten vor das Gericht und
bekannten, keinen Rat mehr zu wissen wie sie ihre Schuld bezahlen könnten. Sie
schilderten vor dem Abt und den anderen Gläubigern ihre Befürchtung, unter
Zurücklassung aller Habe vom Hof gewiesen zu werden und mit ihren Kindern auf
der Straße stehen zu müssen. Die Sorgen der Impelmans (Hilgers) waren berechtigt,
denn nach den üblichen Rechtgepflogenheiten war es in solch einem Fall völlig
normal mit nichts anderem als dem, was sie auf der nackten Haut trugen,
fortgeschickt zu werden; auch der Säugling, mit dem die Frau im Dezember
niedergekommen war, hätte nichts an der Sache geändert. Das Gericht traf
daraufhin in Übereinstimmung mit den Gläubigern den Beschluß, den Hof
einstweilen nicht zu zerteilen, jedoch mußten die Eheleute alle ihre Rechte am
Hof ihren Gläubigern abtreten, durften aber einstweilen wohnen bleiben; auch
wurde die Anweisung wiederholt, daß der Landboten unter Hinzuziehung von zwei
oder drei gewissenhaften Nachbarn die Ackerflächen und das Gerät der Eheleute
taxieren sollte. Anscheinend durfte die Familie noch bis ins Jahr 1711 auf dem
Hof wohnen bleiben. Denn in diesem Jahr traten die Gläubiger, denen nun der Hof
selber gehörte, wieder an die Abtei heran. Nach einer Notiz des Hofrichters in
Rheinberg, bei dem eine Naturalabgabe in Höhe von jährlich 6 Maltern Zinshafer
abgeliefert werden mußte, lieferte Georg seit 1707 nichts mehr ab. Auch war er
gezwungen seine Tiere zu verkaufen, denn zu der Not des Bauern kamen seit 1702
neue Kriegszeiten. Daneben hatte Georg Hilger wohl auch ein etwas getrübtes
Verhältnis zum Ackerbau; er kam auf keinen grünen Zweig. Im letzten Moment
verfiel er auf einen rettenden Gedanken und suchte für seine älteste Tochter,
die schon fast erwachsen war, einen passenden Schwiegersohn der das nötige
Kapital zum Rückkauf mit in die Ehe brachte. Er schilderte seinen Gläubigern
die Situatuion in klarsten Farben und den durch die Ehe möglichen Ausweg. Anscheinend
ließen sich diese Überzeugen denn sie wandten sich an die Abtei und beschworen
den Abt einem Verkauf zuzustimmen, um den völligen Niedergang des Hofes zu
vermeiden. Das Kloster willigte in den Verkauf innerhalb der Familie jedoch
nicht ein.
Georg Hilgers oo Margarete, gnt.Greth
(Jurien Impelman)
* 1685- 1690 Tochter
* 1692- 1699 ???
* 19.03.1701 Hermann
oo 3.7.1735 mit Gertrud Counen
* 21.03.1703 Goert
* 16.06.1705 Metgen Paten:
Willem Franßen
Entgen Achterberg
Gutgen Gysen
* 16.12.1707 Michel
+ 7.5.1731 Michel Smits
Peter Franßen
Beel Mölefeldt
* 25.02.1711 Neesken
Der weitere Weg der Familie
Hilger genannt Impelman liegt im Dunklen.
Die Gläubiger des Georg Hilger
hatten sich alle Hofesrechte zur Sicherheit übertragen lassen und gehofft, daß
ihr Schuldner seine Verbindlichkeiten abzahlen würde. Da sie der weitere
Niedergang des Hofes in Panik versetzte, drängten sie den Abt, die Ansprüche
des Klosters hintan zu stellen und die Nutzungsrechte des Anwesens an Impelmans
Schwiegersohn für einen Kaufschilling von 2400 Talern clevisch zu verkaufen.
Die Abtei sollte zur Abgeltung ihrer ausstehenden Pachtforderungen einen
Betrag von 75 Reichstalern erhalten und des weiteren als Gewinngeld für den
Besitzerwechsel jedes Jahr zusätzlich zur Pacht einen Betrag von 7 Stübern pro
Morgen Ackerlandes. Trotz fehlender besserer Möglichkeiten konnte sich die
Abtei nicht entschließen, diesen Weg einzuschlagen. Über die mündlichen
Vereinbarungen legte sich der Abt Wilhelm Norff am 10.10.1711 ein Gedächtnisprotokoll an, in
dem er verzeichnete, daß die anderen Gläubiger, der Doctor Essen und der
Prediger Vinman ihr gesamtes ausgeliehenes Geld zurück
erhalten sollten und dazu ein Viertel der ihnen rechnerisch zustehenden Zinsen.
Nun sollte der Hof an einen neuen Bauern ausgegeben werden, darum wurde drei
Wochen nach dem Gespräch mit dem Abt das Anwesen in einer öffentlichen
Versteigerung offiziell angeboten. Am diesem Tag, dem 2.11.1711, ersteigerte
Doctor Essen, der die Rechte der Erben Knippenburg vertrat, den Hof als er beim Angebot von 2500
Talern um 5 Taler erhöhte. Hintergrund dieser Aktion war wohl der Wunsch, den
Kaufpreis möglichst hochzuhalten, denn der hohe Preis schreckte die
Interessenten ab und wäre bei mangelnder Nachfrage automatisch gesenkt worden,
was wiederum nicht im Interesse der Gläubiger lag. Diesen gelang es einen
neuen Bauern zu finden.
Vom Jahr 1712 an hießen die
neuen Bauern auf Impelmans Hof Gördt Schuirman und Jenneken (Küppers)[91], seine
"Ehehaußfraw". Zur feierlichen Behandung am 25.10.1712 erschien auch
der Bruder Henrich Schuirman, möglicherweise war er Bürge. Das immer
wiederkehrende Problem der Überschuldung von Höfen veranlaßte die Abtei zu
einem Bittgesuch an den preußischen König, der mit Order vom 16.Juli 1716 dem
Hauptgericht Moers befahl, Obligationen mit Verpfändung von Klostereigentum
nur noch mit ausdrücklicher Genehmigung der Abtei auszufertigen. Auch Gördt
Schuirman vermochte auf dem Hof kein dauerhaftes
Familienanwesen zu begründen, denn im Jahre 1634 machte ein gerichtlicher
Verkauf seiner Bauernschaft ein Ende. Dem Ehepaar wurden auf diesem Hof eine
ganze Reihe Kinder geschenkt:
Goerdt Schuirman Jennecken Küppers
gnt. Impelman
* in Repelen
* in Repelen
oo 13.6.1711 Repelen
* 05.05.1712 Johannes
* 07.09.1713 Peter Paten: Peter de Smith
Jan Kool, Tryn Pliß,
Hend.Schuurman, Tryn
Horst, Hendr.Dongraath
Greth Impelmans
* 17.08.1715 Gertrud
* 17.02.1717 Jenneken
* 14.03.1718 Metgen Paten:
* 24.02.1723 Johannes
* 19.12.1724 Peter + 12.3.1726
* 24.03.1727 Hendrik
Die einzigen Nachrichten die
sich bisher aus dieser Zeit über den Impelman Hof finden ließen stammen aus der
Feder des Hofrichters Ferdinand Felix Schriek in Rheinberg, der die Ablieferungen seiner
jährlichen 6 Malter Zinshafer schriftlich festhielt. Danach konnte Goerdt
Impelman seine Verpflichtungen im Grunde immer erfüllen; kleinere
Unregelmäßigkeiten glich er im folgenden Jahr wieder aus. Der Hofrichter führte
seine Aufzeichnungen nur bis zum Jahre 1625; aus der Zeit zwischen 1625 und
1634 fehlen die Überlieferungen. Er starb als Hauptmann in Ungarn. Schriek schrieb seine
Aufzeichnungen in niederländischem Dialekt nieder und so wurde aus dem Bauern
Impelman das "Empelmenneken". Natürlich legte der Hofrichter keinen
großen Wert darauf seine 6 Malter Zinshafer selber zu verzehren oder zu
verfüttern und suchte darum jedes Jahr einen Käufer. Mal löste Impelman seine
Verpflichtung selbst ab, mal fuhr er das Getreide direkt an einen
interessierten Kunden. So gingen die meisten Lieferungen an Wilhelm Asdonk oder an einen Wirt, der in Rheinberg eine
Gaststätte namens "Fontain" betrieb; 1722 hieß dieser Wirt Brixius. In diesen Jahren
erzielte der Hofrichter pro Malter Hafer:
o.A. -
1 Tlr 25 St
1705 -
7 Schilling
1706 -
2 Tlr
1707 -
7 Schilling
1711 -
7 Schilling
1713 -
2 Tlr
1714 -
2 Tlr 7½ St
1715 -
7 Schilling
1716 -
7½ Schilling
1717 -
2 Tlr
1718 -
2 Tlr
1719 -
3 Tlr
1720 -
7 Schilling 2 Stüber
1721 -
7 Schilling 2 Stüber
1722 -
7 Schilling
1723 - 11 Schilling
1724 -
3 Tlr weniger 1 "Blomuser" (Blaumüser)
1725 -
2 Tlr
der Schilling schwankt in seinem Kurs
zum Taler,
1 Taler = 30 Stüber ; 1 Tlr = 4-5
Schillinge
Die Familie Schuirman genannt
Impelman hatte spätestens im Jahre 1734 den Hof verlassen. In diesem Jahr wurde
ein gerichtlicher Verkauf durchgeführt und der Hof den neuen Besitzern
zugesprochen,
Diese neuen Bauern waren bei
der Übernahme des Anwesens nicht aufgeklärt worden, daß sie dem Hofrichter in
Rheinberg jährlich 6 Malter Zinshafer liefern sollten. Der beschwerte sich
daraufhin prompt beim Abt über das Ausbleiben seines Hafers und das Kloster
zitierte daraufhin seine Pächter und brachte sie dazu, die Abgabe an den
Richter nachträglich anzuerkennen. Auf diesem Anerkennungbrief unterzeichnete
Goerden Dormans mit seiner Hausmarke
sowie seine Frau Enneken Spoor und sein Schwiegervater Johan Sporr[92] mit
ihren Unterschriften[93]; dort
wird auch ihre Übernahme 1734 erwähnt.
Gerhard Dorman Enneken Spoor
gnt Goert Impelman gnt Enneken Impelman
* *
2.08.1704 Repelen
+ +
oo
Kinder Paten
* 26.10.1733 Hermann Peter Raam, Willem Tremölen
Hendr.Simpelkamp, Gretgen
Vinmans, Neisken Darmans
*
6.01.1735 Feiken Jan Plis, Jan Kool, Beel
Mölegraef, Christyn Spoor
Gretgen
Aassdonk
*
5.04.1736 Jan Hendrich Miggel Husman, Gritgen Gom-
pers;,
Gritgen Koolen
Auch diese Eheleute sollten als
Bauern auf dem Impelman Hof nicht glücklich werden. Bald türmten sich ihre
Schulden und schon im Jahre 1739, nach nur 5jähriger Bauernschaft,
unterzeichneten sie am 2.3. eine Resignationsurkunde, in der sie auf alle
Erbrechte am Hof wegen aufgelaufener Pachtrückstände verzichteten und die Abtei
von jeglichen Verpflichtungen ihnen gegenüber freisprachen. Bei der im Vergleich
zu früheren Pächtern recht harten und ungeduldigen Haltung der Abtei mag
sicherlich die rege Bautätigkeit des Abtes Daniels und der damit verbundene
hohe Geldbedarf eine nicht unwesentliche Rolle gespielt haben. Ein Brief des
Rechtsvertreters der Abtei an den Abt schildert die mißliche Lage der
abtretenden Bauernfamilie[94]:
"Euer Hochwürden mit
heutiger ordinari erhaltener Ordre zufolg werde morgen mit Halfen zu
Stromeurs :welcher in conformität von H.
Rath von Blecken zu geschwinder Nachricht originaliter angebegener
(angegebener?) avis die jagd wie vorhin für sich anzupfachten gedencket: auff Moers hinfahren und von meiner
Verrichtung mit nächstem gehorsamst zu referiren nicht ermanglen. Sonst hat
Impelman kurtzhin eine von mir nidergeschriebene renunciations acte passirt und
mit seinem Eheweib unterschrieben, mithin Krafft dessen auff sein ehemahlen erworbenes
Erbpachtsrecht, auch die in 20 mrg ohngefehr besäheten lands bestehende winter
schahr feyerlichst dergestalt verzihen, daß die Abtey ohne heraußzahlung
einiger Heller für schulden, außer etwa 21 Taler für teils liedlohn des
Impelmans Knecht theils Schmiedt und Zimmerman, so auff Impels Hoff vor und
nach gearbeitet haben, mit dem Hof nun ihres gefallens nicht nur schalten und
walten mag, sondern auch dasjenige, waß etwa von desselben distrahirten
mobilien, gebenermaßen anligenden H.v.Bleckens schreiben nach, überschiessen
mögte, zu ihrer indemnisation zu empfangen hat, obwohl es hart eingehet, daß
Impelman :welcher gewiß mit seiner
armen fraw und 4 unmündigen Kindern, welchen alles von denen HH Moersischen
(Beamte der Grafschaft) abgenohmen auch nicht einmahl ein bett belassen worden,
zu bejammern ist: solches surplus nicht
zu genießen haben solte, indeme seine nachbarn und verwandten ihm auß
consideration vielen auffm Hof erlittenen unglücks an pferden und sonstigen
schadens ziemlich vorgeschossen, und nun etwas wider zu bekommen keine Hoffnung
sehen. Impelmans fraw hat auch bey der renunciation beweglich angehalten, umb
mit ihrem Mann und armen Kindern auffm Hof noch einige zeitlang wohnen zu
dörffen, und weil zwar ein pfächter sich in mittels hier angemeldet, nach
genohmenen etlichen Tägen Bedenckzeit aber dato noch nicht erschienen, auch
niemand ist der auch nur 1 Pistole gegen die alte Erbpfachten, wegen übermassiger
Schatzung (Steuer) und Dienstgeldern ad 96 Tlr et ultra belauffende, für den
Hof kaufflich anbiethen wolte; alß hat mann vor guth angesehen, daß H.Kellner
durch latschafften Eingesessene theil der Abtey Knechten das am Impelmans Hof
noch zur Zeit ungebawet ligend Land arbeiten und besähen lasse, umb die
Schatzung und sonstige moersische Praestanda darauß nicht nur zu erzwingen,
sondern auch die Abtey des Rückstands halber möglichst in etwa zu indemnisiren.
Impelman will für die Hewer inzwischen mit arbeiten und maynet, daß ihm könte
erlaubt werden einen Kathen auff ein zum Hof gehöriges Stück Lands :so darzu von alters berechtiget wäre: mittel assistence seiner Verwandten künftig
Jahr oder zu end dieses zu erbawen. Eß ist aber von seithen der abtey aller
zeithero gehandelt theils salva rati habitione Rma.D.V.abbatis beschehen,
theils aber, wie besonders letzterers nun ad referendum angenohmen worden.
Dem H.Rath von Blecken hat mann
von vorgangener renunciation Impelmans noch nichts wisßig gemacht, solches
wird aber morgen geschehen müssen mit der Anfrag, ob darzu gerichtl.moers.
Confirmation nöthig seye. Waß darauff und sonstig von gedachtem H.Rath
vernehme, solle nächstens gehorsambst berichten, der nebst demüthiger Empfehlung
von HH Priore, Kellnere und sambtl.Hbhrwl.Convent mit tiefster Submission
beharre
Ewer Hochwürden Wohlgeboren
Mehr(?)gebiethen Herrn
Praelaten
untertänigst treu gehorsambster
Diener Wilhelm
Camp, den 7ten Marty 1739"
Dem Brief ist nichts
hinzuzufügen, er gibt eine klare Aussage über die Verhältnisse in der damaligen
Zeit.
Die nächsten Bewohner des
Hofes, ab 1739/40, waren Henrich Stivemeurs und seine Ehefrau Maria Zenckelman, die aber schon 1741
ihre erste Abmahnung wegen unbezahlter Pacht erhielten. Sie besaßen den Hof
nicht mehr in Erbpacht, sondern hatten einen Zeitpachtvertrag, den sie je nach
Laufzeit alle 6 - 12 Jahre erneuern mußten. Von ihnen ist ebenfalls nur sehr
wenig überliefert. Außer der bereits erwähnten Abmahnung existiert nur noch
ein Pachtvertrag, der am 11.8.1748 mit einer Laufzeit über 12 Jahre
abgeschlossen worden ist. Dieser Vertrag weist einige Änderungen im Vergleich
zu den früheren Leibgewinnsverträgen aus. Abgesehen von einer festgeschriebenen
Laufzeit fehlen die Abgaben an die Budberger und die Repelener Kirche sowie an
den Hofrichter in Rheinberg. Geblieben waren die Getreideablieferung von 7 Mlr
Roggen und 5 Mlr Gerste; statt 1 Mlr Buchweitzen waren 6 Mlr Hafer gefordert.
Dazu mußten in den ersten vier Jahren der Vertragslaufzeit jeweils 5 Hammel
geliefert werden, danach noch zusätzlich 200 Buschen Winterstroh pro Jahr.
Endlich waren noch der Abtei 4 Dienste im Jahr mit einer zweispännigen Karre
abzuleisten. Das Kloster hatte bei Hinzug des Ehepaares auf den Hof eine Grundausstattung
an Inneneinrichtung und Werkzeugen im Werte von 405 Taler gestellt, und erhob
zur Abzahlung dieses Betrages zusätzlich zur Pacht einen Mindesttilgugsbetrag
von 50 Talern, als Zinsleistung dafür "anneben ein für allemahl zwey fette
Kälber". Zusätzlich wurden in den Vertrag noch einige Auflagen mit hinein
genommen: Holzhauen durfte Henrich Stivemeurs nur mit Genehmigung; er hatte die
"Wassergräben ums Haus zu reinigen und zur Fischerei bequem zu
machen" und sollte weiter noch alle Jahre eine bestimmte Anzahl von
Eichen und Buchen "an dienlichen platzen posten" (an geeigneten
Stellen pflanzen). Das Kloster versprach bei Naturkatastrophen wie
"Wasserlauf, Mausebiß und Hagelschlag" einen Nachlaß der Abgaben.
Nur kurze Zeit nach Abfassung
des Pachtvertrages trennte sich die Abtei von ihrem Pächter und ihrem Impelman
Hof. Ob nun Henrich Stivemeurs den Hof wegen des neuen Eigentümers wechseln
mußte, oder ob sich die Abtei den Hof vom Halse schaffte weil auch dieser
Pächter keinen Erfolg hatte, ist nicht berichtet. Ein nicht unterschriebenes
und nicht datiertes Dokument bestätigt den Verkauf an Lambert Heckes und Trintgen Frantzen für 1100 Reichstaler clevisch[95]. Ein
beigelegter Zettel erklärt, das dieses Schriftstück vom Prior Friedrich Brand aufgesetzt worden war, die Unterschrift aber
wegen des Todes von Abt Daniels unterblieben war. Es wurde also im Herbst 1749
verfasst. Termin des Wechsels war der "künftige Maytag". Bei einem
Streit mit dem Rheinberger Hofrichter wollte das Kloster die Seite des Käufers
vertreten; nach einem negativen Urteil sollte dieser dann aber alleine die
weitere Verantwortung tragen. Ein Jahr später, Brandt wurde in der Zwischenzeit
zum Abt gewählt, verfaßte er dieses Vertragsprovisorium noch einmal in neuer,
klarer Form[96]. Er
teilte mit, daß der Ordensgeneral seine Erlaubnis zum Verkauf gegeben hatte und
den Käufern alle Rechte an diesem Hof bis auf die Zehntbarkeit übertragen
worden waren. Er dankte dem Ehepaar in dieser Niederschrift für die gute und
vollständige Bezahlung und wünschte ihnen Glück.
Die Eheleute mußten für den Hof
wie alle ihre Vorgänger Geld aufnehmen und ließen am 7.12.1750 eine Obligation
für Balthasar Willemsen; ausstellen, "per Cessionem von Pieter Jentges am 19.11.1751" über 600 Flr(?). Sie wurde
am 17.12.1761 gelöscht. Im Unterschied zu all den Familien die in der ersten
Hälfte des 18.Jahrhunderts den Hof bewirtschafteten und sich dabei ruinierten
gelingt es dieser Familie das Anwesen länger und über mehrere Generationen zu
bewahren. Die Familie stellt sich wie folgt dar:
Lambert Heckes Trin Frantzen
*
*
+ +
vor 1762
oo
* Agnes
?? Agnes
Heckes
gnt. Agnes Impelmans
* *
+ vor 1762 +
oo
* 1738/39 Peter
Gerhard
Metgen oo 1762 mit Hornemann[97]
Die Eheleute waren schon
ziemlich alt als sie den Hof übernahmen und haben darum die Führung des
Anwesens bald auf ihre Tochter Agnes und ihren Ehemann übertragen. Als dann im
Jahr 1662 der Enkel Peter, seine Großmutter Trin Franzen und sein Vater waren
bereits gestorben, die Agnes Borgemeister heiraten wollte, wurde ein umfassender Eheberedungs-
und Übergabekontrakt geschlossen. Dieses Vertragswerk regelte die Übergabe an
die nächste Generation, nämlich an Peter und seine Braut, sowie die Versorgung
der vorangegangenen Generationen; zugleich mußten die Geschwister abgefunden
werden.
Moers d 1.Februar 1771
In Gottes Namen Amen !
Kund und zu wißen seye hiemit
männiglichen, wie das heute dato ein bündiger und aufrichtiger Übergaab- und
Eheberedungs Contract getroffen und geschlossen worden, zwischen die Ehrbare
Agnes Impelmans an einer und ihren respeen. Sohn Peter Impelmans und Agnes Borgemeister beide Verlobte anderentheils nemlich zum
Ersten
geloben und versprechen beide Verlobte Persohnen einander nach vorhergegangenen
öffentlichen und gewöhnlichen Kirchen proclamation und Priesterliche
Copulation zur Heiligen Ehe zu nehmen und wehrenden Ehestandes sich so zu
verhalten und zu vertragen, gleichwie es frommen Eheleuten eignet und
gebühret, wozu Gott seinen Segen gnädiglich verleihen wolle,
Zweitens sollen
und wollen beide verlobte Persohnen Peter Impelman und Agnes
Borgemeister den im Kirchspiel Repelen gelegenen Impelmanns
Hoff mit allen ein und zubehörigen Ländereyen, Wiesen, Benden und Holtzgewächs
ge- und ungreide Güter, Recht und Gerechtigkeiten, Last und Unlasten, nichtes
überall ausbeschieden, sondern wie die Mutter Agnes Impelman denselben in
Besitz und Abnutzung gehabt, von Stund an in eigenthümlichen Besitz nehmen,
jedoch mit dem ausdrücklichen Vorbehalt, daß Annehmeren
Drittens davor
einmahl vor all eine Summe von 2150 Taler, schreibe zweytausend Einhundert und
fünfzig Tlr Moersisch, ausgeben und folgendermaßen an denenjenigen so solche
zu fordern haben, nemlich die noch vorhandenen Hofes Schulden, welche sich
ohngefehr zu 2000 Tlr belauffen, auszahlen oder davon die Zinsen entrichten, so
dann auf Martini 1764 an den Sohn Gerhard fünfzig Taler und demnechst an die
Tochter Metgen welche sich mit Hornemann verheyrathet auf Martini 1766
ebenfalls 50 Tlr bezahlen sollen;
Viertens behält
sich die Mutter zur Leibzucht aus ihre in Gebrauch habende Cammer, Wand feste,
Dach und Gläser Dichte, Eßen und Trinken mit dem Besitzer wie es Keller und
Küche vermag, ein Stuhl am Feuer, desgleichen jährlich ein fleßen (flachsen)
Hemd, und ein blau gefärbten fleßen und einen Wercken (Werg) Schürtzeltuch,
ein paar wüllen Strümpf, aufs andere Jahr, welche aber jährlich geflickt oder
versöhlt werden sollen, nicht weniger eine fleße blau gefärbte Schürtz, alle
zwey Jahr ein halb Elle Halbtuch zu mutzen (Mütze?), aufs andere Jahr ein paar
Schuhe und ein wüllen Hemd, desgleichen ein paar gestrickte Strümpf, mithin für
dieses mahl nur eine Tägliche rothe Boye Sehl[98],
dahingegen aber jährlich 50 Hühner und 50 Enten Eyer, die Halbscheid von dem
diesjährigen wachsenen Flachs, in Zukunft aber nur ein Spindt Leinsaamen,
welche Besitzer sayen und gleich sein eigen Leinsaamen behandeln, daß davon
kommende Flachs der Mutter rein überliefern, dagegen aber soll Besitzer den
Saamen ziehen, überdem behält sich dieselbe ohngefehr einen Morgen Landt am
Campschen Weg gelegen und auf Kohlen Landt ausschießend aus, welches Besitzer
gleich sein eigen Land bauen, aufs dritte Jahr misten und jährlich zur Saat
bestellen und das davon kommende Korn rein aufm Söller liefern soll.
Und weiter ein
Fünftes: Der
Groß Vatter Lambert Impelmans, noch am Leben und in
Ansehung deßen wegen seiner Leibzucht noch nichts reguliret worden, als behält
derselbe sich ebenfalls für seine Leibzucht aus, die anjetzo in Gebrauch
habende Cammer, Wand feste, Dach und Gläser Dichte, Eßen und Trinken mit
Annehmern wie es Keller und Küche vermögen, ein Stuhl beym Feuer, so dann
jährlich zwey fleße Hemder und ein wüllen Hembd, wenn Er solches von nöhten
hat, Jährlich ein Leinen Camisohl und Box, desgleichen ein Paar gestrickte
wollene Strümpf und ein paar Leinen dito ein paar neue Schuh, wenn er solche
Nöthig hat, ein neuen Huth, aber nur für dieses mahl, so dann gleich der
Übergeberin Agnes Impelmans ein Morgen Landt, gelegen nahe beim Hauß, am
Campschen Weg und auf Kohlen Land ausschießend, welches Besitzer aufs dritte
Jahr misten und jährlich zur Saat bestellen, auch das davon kommende Korn rein
dem Gros Vatter aufm Söller liefern soll.
Und weiter nun auch
Sechstens noch
zwey Abständern Nahmentlich Gerhard und Metgen vorhanden, welche ihre
Ausrüstung von diesem Hof noch zu fordern haben;
So ist deshalb verordnet
worden, daß dieselben von Annehmeren folgendes an ihre Ausrüstung genießen
sollen, nämlich an den Sohn Gerhard ein schwartzen Lackenschen Rock und Box
die Elle zu zehn Schillinge, ein braun Lackens Camisohl die Elle zehn
Schillinge ein Calinincken?? Camisohl oder fünf Dahler, ein Huth oder Zehn
Schilling, ein Paar wüllenen gestrickte Strümpf und ein Paar Schuhe, eine neue
Eichen Kiste oder zwölf Dahler, ein Bettstatt von Weiden Holtz mit Eichene
Posten, ein Ober und Unterbett, nebst Pülf[99] und
ein Paar Küßens[100], zu
diesem Bettwerk 40 Pfund Federn[101], ein
Doppelstemges fleßen Bettziech, ein Paar dito Kustziechen, ein Paar fleßen und
ein Paar wercken Bettlacken, item zehn Schaafe, welche der Besitzer so lange
der Sohn Gerhard ohnverheyrathet bleiben wird, durch füttern soll, und ein
tragend Rind. So dann der Tochter Metgen ein blauen Lackenschen Rock mit
Corden, die Elle 10 Schillinge, 1 schwartze Cronrasche Schürtze oder 8 Dahler,
ein Reilif[102] mit
Fisch Bein von schwartz Lacken, ein schwartz Calniencken wüllen Hembd, so mit
ihren bestehen kann, ein schwartzen Cronraschen Schürtzeltuch, ein paar Schuhe,
eine neue Eichen Kiste oder 12 Daler, ein Bettstatt, Ober- und Unterbett nebst
ein Paar Küßens, Pülf, Bettlacken, Küstziechen, Bettziechen nebst ein tragend
Rind.
Gleich dem Bruder Gerhard
bekomt und gegeben wird,
Siebentens: sollen
die Abständere so lange sie unverheyrathet bleiben bey Annehmeren Eheleuten
ihren frey Ein und Ausgang auf den Hof nebst Eßen und Trinken genießen, und was
dieselbe an ihre Kleider zu machen oder zu flicken haben, solches soll Besitzer
beköstigen und bezahlen.
Sollten nun
Achtens: die
Übergeberin Agnes Impelmans oder der Groß Vatter Lamert Impelmann krank oder
bettlägerig werden, so soll der Besitzer ihnen wie es sich gebühret aufwarten
und verpflegen und falls Sie zu sterben kommen, standes mäßig zur Erden
begraben lassen; was dieselbe nachlassen, solches soll vom Besitzer und
Abständere geteilt werden, nach derselben Beiden oder Einer Todt aber, soll die
ihm accordirte Leibzucht wieder in dem Guth zurückfallen.
Sollte wider Vermuthen die
Übergeberin mit Annehmeren sich nicht vertragen können, so soll es ihr
freystehen von dem Impelmans Guth abzuziehen und die ihr vermachte Leibzucht
anders wohin verzehren zu mögen, bey denenjenigen so selbige einziehen wird,
sollen aber gehalten seyn, besagter Übergeberin für die Leibzucht begraben zu
laßen, was dieselbe aber überdiese noch nachläßet, soll unter ihren Kindern in
diesem Fall freundlich geteilet werden. Da ferner
Neuntens sich
nun zutragen wird, daß Abständere bey dem Besitzer aufm Hof bettlegerig oder
krank werden, als dem sollen dieselbe von Besitzer ordentlich verpfleget und
aufgewartet und wann sie zu sterben kommen, ehrlich und standes mässig
begraben werden und soll in diesem Fall der Besitzer die Ausrüstung vor die
Begräbnis behalten und die Abstandsgelder mit dem noch lebenden Abständer
freundlich durchtheilen.
Zehntens nimt
der Bräutigam seine vielgeliebte Brauth zu sich auf den ihm übertragenen Hoff und
bringt derselbe weiter zu was Er würklich hat.
Eilftens
versprechen die Brauth Eltern derselben zur Erleichterung des Ehestandes
mitzugeben nebst standes mäßiger Ausrüstung die Summa ad Ein hundert und
fünfzig Dahler nebst demjenigen was ihr sonsten gleich ihren übrigen
Geschwistern von Borgemeisters Guth zu Bornheim gebühret, umb damit ihr und der
ihrigen Besten zu befördern.
Zwölftens damit
nunheut oder morgen, wann von beyden Verlobten, einer oder ander ohne Leibes
Erben solte zu sterben kommen, kein Unruhe weder Streit entstehen möge, so ist
schließlich verordnet, daß wann in diesem Fall der Bräutigam verstirbet, die
Brauth den Impelmans Hof erblich behalten, und falls die Brauth auf gleichen
Fall zuerst dieses Zeitliche segnet, der Bräutigam alles dasjenige was dieselbe
nachgelassen und ihr durch Erb und Sterbefälle überkommen könnte und mögte,
erben und behalten. Es soll aber zu beiden Seiten Kist und Kleider aus gekehret
werden.
Somit dieser Contract in Gottes
Nahmen beschlossen, von Contrahenten mir Notario und Tagesfreunden, nachdem
solchen Partheyen nochmahlen klar und deutlich vorgelesen, eigenhändig
unterschrieben worden. So geschehen auf Impelmans Hoff den 23.Octbr.1762
Dieses ist Lamert Impelmans als Großvatter gezogenes
Merck
Agnes Empelmanns(!)
Übergeberin
Peter Empelmann(!)
Annehmer
Dieses ist Agnes Borgemeisters, Brauth und Annehmerin
Gerret Empelmans(!)
Abständer
Metgen Empelmanns(!)
Abständerin - Peter Hörnmann
Dieses ist Jan Borgemeister als Vatter von der Brauth gezogenes Merck
Rot Börgemeister
Dieses ist Michel Schmitz gezogenes Hand-merck
Jacob Keesen, Gerhard te Pelden, Bernd Bajen, Encken Borgemeisters, Gretgen Schmetz, Gritgen Keesen, Tilman Maas, Hendrich Schinck,
Dieses ist Herman Drinhaus gezogenes Merck, Johannes
Mühlenbruch, Gört Schinck,
Jan Kol als Zeüge
Jürgen Berns als Zeuge
Beglaubigt: G.Haetjens, Notar
als Abschrift beglaubigt: G.Haetjens, Notar
Die Ehe des Peter Impelman mit Agnes
Borgemeister währte nicht lange, und schon 1768 plante der
Witwer eine neue Ehe einzugehen und eine Mutter für seine beiden Mädchen zu finden.
Als er allerdings die Jennecken Bonecamp heiraten wollte, mußte er in Moers zu Gunsten
der beiden Kinder erster Ehe eine Grundschuld von 100 Reichstalern auf den Hof
eintragen lassen. Dabei stellte der Notar am 25.1.1771 den genauen Hofbestand
fest; seit der Vermessung von 1693 hatte er erneut an Substanz verloren und
besaß nunmehr nur noch eine Größe von 70 Morgen. Da in den Überlieferungen des
Klosters Kamp verzeichnet ist, daß Lambert Heckes den Hof in der gleichen Größe übernommen hatte
wie ihn dessen Vorgänger Henrich Stivemörs bewirtschaftet hatte, müssen die
fehlenden 61 Morgen zwischen 1711 und 1739 abgetrennt worden sein, denn auch
Georg Hilger besaß noch 131 Morgen Land. Die Familie des Peter Impelman stellt sich so dar:
Peter Impelman I. Agnes Borgemeister
* 1738/39 *
+ 25.07.1810 +
I. oo 25.10.1762
II.
Jenneken Bonecamps
*
+
II.oo 22.05.1768
aus Ehe I.
* 1763
Trinneken oo Peter Hannesen aus Orsoy
* 1766
Oeltgen
aus Ehe II.
*
1770/71 Agnes oo I. A.Maas oo II. Evert Vieg
* 15.08.1772 Beel
oo 13.8.1801 Peter Schink
* Jan
* Lisbeth
*
Als Impelman älter wurde,
übergab er den Hof an seine Tochter Agnes und ihren Ehegatten Arnold Maas. Die Ehe dauerte nur
sehr kurze Zeit, denn schon nach gut 1½ Jahren war Agnes Impelman Witwe geworden.
Sie nahm 1796 den Evert Eickschen, genannt Vieg, zum
neuen Ehemann[103].
Arnold Maas Agnes Impelman
* 23.01.1767 * 1770/71
+ 13.10.1795 an der Ruhr + vor 1816
Evert Eickschen, genannt Vieg
*
1771
+
I. oo 19.1.1795
II. oo 28.8.1796
aus Ehe I. * 7.02.1795 Peter
aus Ehe II * 15.5.1797 Gertrud oo 1.6.1823 Peter Steinhoff[104]
(gnt. Jenck)
* 1802 Jenneken + 28.11.1803
* 18.7.1804 Tillmann
* Jennecken
Peter Impelmann lebte noch 1802,
als seine Enkelin ihren frühen Ehestand begründete.
Die 1763 geborene Tochter
Trinneken des Peter Impelman aus seiner Ehe mit
Agnes Börgemeister gründete mit ihrem Ehemann Peter Hannesen einen neuen Familienzweig. Peter stammt aus
Orsoy und war der Sohn von Johann Heinrich Hannesen (+ vor 1810) und seiner Ehefrau Elisabeth Stockfelds.
Möglicherweise war eine Auszahlung der Eheleute nicht möglich und so ließen sie
sich mit einigen Ackerstükken abfinden, erbauten sich in der Nähe auf ihrem
Gelände ein Haus und nannten sich fortan zur Unterscheidung Klein-Impelmann.
Peter Hannesen Trinneken (Klein) Impelman
gnt.Kleinimpelman
*
ca. 1766 Orsoy *
1763
+ 19.3.1810 Repelen +
oo I. ca 1786
oo II. n.1810
* ca 1787 Jenneken oo 1802 Herman
Hüskes
* ca.1789 Elisabeth oo 1810 Michael
Schmidt
* ca.1790 Heinrich oo 1813 Sophia
Hessel [105]
= 19.12.1792 Peter
= 27.10.1797 Agnes
oo 1821 Heinrich Friedrichs
= 30.04.1799 Diederich
oo Marg.Hahnes (in Beek)[106]
= 17.11.1800 Gerhard
* ca.1803 Hermann
= 15.03.1803 Oeltgen
* 23.02.1804 Margarete
+ nach 10 Monaten 17 Stunden
= 29.11.1806 Johannes
Die Mutter Trinecken Klein Impelmann heiratete in II.Ehe
Eberhard Kahman
Als am 21.9.1802 die Tochter
Jenneken Klein-Impelman im Alter von nur 15 Jahren den 21jährigen Ackersknecht
Herman Hüskes aus Rheinkamp heiratete, werden dafür
sicherlich massive Gründe vorhanden gewesen sein. Der Bräutigam war am 22.
Januar 1781 in Götters-wickerham als der Sohn des Tagelöhners Herman Hüskes und dessen Ehefrau Elsken geboren worden. Zu
dieser Zeit galten die französischen Gesetze und das Aufgebot mußte an der Tür
des Verwaltungshauses angeschlagen werden. Da kein Einspruch erfolgte, wurde
die Ehe vom Bürgermeister Diedrich Weyermann geschlossen. Dabei anwesend waren
der Vater Peter Klein-Impelman, der Großvater Peter Impelman, der Onkel Evert Vieg-Impelman, sowie ein
Bekannter des Brautpaares, Arnd Köstermann.
Der Hof Klein-Impelmann
existiert heute noch, allerdings unter dem Namen Klein-Bongard. Auch der Name
Klein-Impelmann hat sich bis heute noch in Duisburg Trompet erhalten.
Die 15 Jahre alte junge Ehefrau
des Hermann Hüskes erbaute mit ihrem Ehemann auf einer kleinen Parzelle eine Kate.
Das Ehepaar nannte sich fortan Impelman auf Impelmans Kate. Der Ackerknecht
mußte jetzt für eine kleine Familie sorgen und verkaufte seine Arbeitskraft, an
die umliegenden Bauern, er wurde Tagelöhner. Die kleine Parzelle warf darüber
hinaus etwas an Gartenfrüchten ab. Es läßt sich folgende Familienentwicklung
feststellen:
Hermann Hüskes Jennecken Klein-Impelmans
gnt. Impelman gnt. Impelman
* 22.1.1781 * ca. 1787
+ +
oo 21.9.1802 Standesamt
Repelen
*
31.01.1806 Trinken (gestorben)
*
10.02.1807 Trinken
*
10.12.1808 Tillmann
*
13.10.1810 Peter
Kurz bevor die jungen Eheleute
heirateten, wurde am 23.6.1802 von Notar Lepine ein Inventar in französischer
Sprache aufgestellt um Ordnung in die Ansprüche der verschiedenen Impelmänner
gegeneinander zu bringen[107]. In
der Impelman Kate lebte die Enkelin des Altbauern Peter Impelman mit ihrem Ehemann
und auf Klein-Impelman lebte ihre Mutter, eine Tochter des Altbauern, mit ihrem
angeheirateten Ehemann Hannesen. Auf dem alten Impelman Hof lebte neben dem
Altbauern Peter Agnes, eine Tochter aus zweiter Ehe, mit ihrem zweiten Ehemann
Eberhard Eickschen genannt Vieg und ihren Kindern, darunter dem Peter Maas,
einzigem Sohn erster Ehe. Klein-Impelman wurde allem Anschein nach als Erbteil
aus dem Impelmans Hof herausgelöst und Impelmans Kate entstand wohl wiederum
auf einer Parzelle von Klein-Impelman. Mit dem Tod des Altbauern Peter Impelman und dem seiner
Tochter Agnes fehlte ein Mittelpunkt der den Zusammenhalt des Hofes garantiert
hätte, denn alle Interessenten hatten nur ein Teilinteresse am Bestand des
alten Hofes, stammten sie doch aus anderen Familien. Der Kontakt zu
Klein-Impelman wird wohl mit dem Tod von Agnes eingeschlafen sein. Evert
Eickschen genannt Vieg vereinbarte mit Gertrud Hackstein[108], die
in einer anderen Quelle[109]
Gertrud Hillen aus Rumeln genannt wurde, einen
Heiratsvertrag mit gegenseitiger Schenkung und verehelichte sich am 21.1.1816.
Auf dem Impelman Hof bildeten sich wiederum zwei Pateien, zum einen Peter Maas,
zum anderen sein Stiefvater mit seinen Halbgeschwistern. Peter Maas, sein
Stiefvater Evert Eickschen bzw. Vieg, sowie die Halbschwester Gertrud mit
ihrem Ehemann Peter Steinhoff, betrieben alle
nebeneinander Landwirtschaft auf dem ImpelmanHof. Peter Maas muß sich mit
seinem Stiefvater anscheinend nicht gut verstanden haben, denn im Jahre 1825
kam es zum Bruch oder man schaffte aus Vernunftgründen klare Verhältnisse.
Am 14.11.1825 setzte Notar
Lepine in Moers einen Abfindungs- und Teilungsvertag auf, nach dessen Vollzug
wiederum ein Teil des Hofes, nämlich 21½ Morgen Land, herausgelöst wurde und
der die Trennung von Peter Maas bedeutete. Dieser einigte sich mit Evert
Impelman während einer Übergangszeit einen Teil der Scheune und 2 Apfelbäume
nutzen zu dürfen, währenddessen Evert Anspruch auf die Nutzung eines Häuschens
auf einem nahen Acker als Hochwasser-Notquartier erhielt. Dieses Haus hatte
Evert anscheinend selber gebaut und Peter Maas sollte dafür in den nächsten 8
Jahren 300 Taler dafür bezahlen. Zuletzt wurde noch vereinbart, daß Evert Vieg sich die vier besten Obstbäume zum Fällen
aussuchen durfte während Peter Maas dafür eine Eiche erhielt.
Im Jahre 1828, am 22.11.,
stimmten die letzten, bis dahin noch unmündig gewesenen Kinder des Evert Vieg dem Vertrag zu, der damit endgültige
Rechtkraft erhielt. Peter Maas hatte auf seinem geerbten Ackerland aus dem
Impelman Hofe einen neuen Hof errichtet, der heute noch, in der 5. Generation
nach Peter Maas, unter dem Namen Platzen besteht aber nur noch zu Wohnzwecken benutzt
wird.
Peter Maas
oo 1823 Oeltgen
Kleinbongard
* 9.04.1821 Elisabeth
* 5.08.1825 Agnes
* 3.06.1829 Arnold
* 18.6.1831 Johanna
* 4.01.1834 Arnold
* 18.9.1835 Matthias
Welfonder oo 1847 Elisabeth Maas
* 1815 * 1821
+ 1862 +
* 19.04.1847 Peter
* 23.12.1848 Gottfried
* 07.09.1850 Conrad
* 16.03.1853 Matthias
Conrad Welfonder; oo Ohlmann
Matthias Platzen; oo Sophie Welfonder;
Heinrich Platzen; oo Grootepaß
Sohn
Heinrich Platzen;
Mit dem Tod des Evert Eickschen oder Vieg, wurde der verbliebene Rest des
Impelman Hofes wiederum den Belastungen einer Erbteilung ausgesetzt. Die Kinder
Gertrud, Jenneken und Tilmann mußten sich den Hof teilen; möglicherweise kam sogar
noch ein Nachzügler aus einer späteren Ehe hinzu. Hatte der Hof 1771 noch einen
Bestand von 70 Morgen und rechnet man den Anteil von Klein-Impelman (wieviel?)
sowie den Anteil von Peter Maas (21½ Morgen) ab, so werden höchstens noch
30-40 Morgen zu Verteilung angestanden haben. Dazu kamen womöglich noch
Schulden bei Peter Maas, der Geldforderungen aus dem Erbanteil seines Vaters
Arnold Maas hatte die auch 1825 teilweise noch nicht
beglichen waren. Der Hof wurde restlos zerschlagen und zerteilt. Als
schließlich die Gebäude mit ein wenig Land veräußert werden sollten, wurden
sie von Heinrich Lötters vom Löttershof in Baerl gekauft.
Die Hofgebäude waren in
schlechtem Zustand und die Ackerflächen zählten nur wenige Morgen, darum war
Heinrich Lötters sehr bemüht Ackerland zu kaufen[110]; beim
Erwerb war der Hof so klein gewesen, daß trotz mehrmaligen Nachkaufs von
Ackerland nur noch eine maximale Größe von 38 Morgen erreicht wurde. Als er mit
seiner Ehefrau, die aus einer alten Schmiedefamilie stammte, den Impelman Hof
bezog, waren umfangreiche Baumaßnahmen notwendig und die Söhne des Ehepaares
lebten zu Anfang im Baumgarten in einem kleinen Häuschen mit Brunnen, das
heute nicht mehr existiert. Der Hof war ein typisches niederrheinisches
Bauernhaus, mit dem Eingang zum Wohnbereich im Nordgiebel und der Einfahrt in
die Stallungen an der Südseite. Öffnete man die Haustüre, betrat man die
Wohnküche, von der eine steile Treppe auf den Söller führte. Mittelpunkt der
Küche war der Bussem, ein großer offener Kamin in der Mitte der dem Eingang
gegenüberliegenden Wand, dessen Reste noch lange im Obergeschoss des Hauses zu
sehen waren und dort erst nach 1945 entfernt wurden. Eine Pumpe förderte das Wasser
aus einem Brunnen direkt in die Küche. Ein weiterer Brunnen, mit Zugbalken, lag
im Innenhof. In der Küche befand sich auch das Butterfaß, das von einem Hund in
einem Laufrad außerhalb des Hauses über eine Achse in Bewegung gehalten wurde.
Die Stube war von der Küche aus begehbar, lag aber eine Stufe höher. Sie war
also eine "Opkammer", wenn auch bei einer Stufe Höhenunterschied nur
in bescheidenem Maße davon gesprochen werden kann. Darunter lag, noch heute
vorhanden, ein uraltes massives Tonnengewölbe, von der Küche aus zugängig.
Heinrich Lötters riß den vorderen Wohnbereich mit der Küche ab,
und erbaute an dieser Stelle ein modernes Querhaus vor den alten Gebäuderest,
mit einer Haustüre in der Mitte, also ungefähr dort, wo sie sich auch bisher
befand. Dieser moderne Gebäudeteil hatte rechts und links einen Wohnraumzuwachs
ergeben, allerdings einen Verlust an Tiefe im Vergleich zur ehemaligen Küche,
die bis in den heutigen Vorgarten reichte. Der Boden muß noch voll altem Gemäuer
stecken, denn der Pflanzenwuchs ist dort sehr unbefriedigend. Die alte Scheune,
die parallel zum Wohnhaus steht, war damals in sehr schlechtem Zustand und die
neuen Bauersleute besserten zumindest das Gemäuer umfangreich aus, wenn sie
nicht sogar die Reste abreißen mußten und dafür den heutigen Bau an die gleiche
Stelle setzten. So stehen heute diese Bauwerke auf gleichem, jahrhunderte altem
Standort wie ihre Vorgängerbauten. Es lassen sich auch Spuren von Gräben
feststellen, die in der Vergangenheit zugeschüttet wurden. Ob es sich dabei um
Reste derjenigen Anlagen handelt, die ehemals den Hof vor ungebetenem Besuch
schützten, wie uns das Gerichtsprotokoll von 1606 berichtete, ist nicht sicher
zu sagen. Dennoch erstaunlich, wieviel Spuren noch zu finden sind. Wie treffend
auch der Name Empel, =Wohnplatz an feuchtem Ort, gewählt war, können die
heutigen Bewohner bestätigen; erst seit in den 20ger Jahren dieses Jahrhunderts
eine Heizungsanlage eingebaut worden war, konnte die kühle Feuchtigkeit
zurückgedrängt werden, die überall im Hofgemäuer saß und den Hofleuten das
Leben schwer machte.
Heinrich Lötters oo
7.4.1827 ? Holländer
* 1800 *
+ 28.6.1863 + 14.10.1888
Heinrich Lötters oo 8.11.1864 Elisabeth Küppers
* 20.10.1839 * 8.1.1836 Rumeln
+ 25.11.1920 + 16.3.1909
.Wilhelm
Lötters oo 8.11.1902 Gertrud Tremöhlen
* 28.4.1877 * 1872 Repelen
+ +
Heinrich Lötters oo 1938 Maria Bifang
Sohn Wilhelm
Die Familie Lötters, die nun in
der 5.Generation den Impelman Hof bewohnt und bewirtschaftete gab 1966 die
Landwirtschaft auf und nutzt den Hof nun ausschließlich als Wohnsitz.
Einige Anmerkungen zu der
bereits mehrfach erwähnten Karte (HStA: Kloster St.Barbara Garten, Rheinberg, 1-6)
scheinen mir notwendig zu sein. Bei der Frage nach dem Hintergrund des
Entstehens dieser Karte fällt auf, daß diese Karte nicht die Äcker eines
einzelnen Hofes zum Inhalt hat, auch nicht den Besitz eines einzelnen
Grundherren, sondern sie zeigt ein ganz bestimmtes geographisch festumrissenes
Gebiet, ohne Berücksichtigung grundrechtlicher Besonderheiten. Alle Parzellen
oder Äcker dieses Gebietes sind durchnumeriert, ohne Berücksichtigung der
Hofzugehörigkeit. Die Karte kann also nur einem übergeordnetem Zweck gedient
haben, der Erhebung des Zehnten oder der Landessteuer. Angesichts verschiedener
Bemerkungen zu Randgrundstücken, deren Zuständigkeit in anderen Händen lag,
bin ich überzeugt, daß es sich hier um die Zehntkarte des Klosters Camp betreffend
den Impelschen Zehnten handelt. Das ergibt dann wiederum Auskunft darüber, was
ehedem zum "Impelschen Feld", dem Wohnplatz Impel oder Empel gehört hat.
Beachtenswert bei dieser Karte sind die Fülle von Details, die Informationen
geben über Höfe, Hecken, Gräben, Sandkuhlen und Gehölze. Faszinierend wie genau
der damalige Wegeverlauf verzeichnet wurde, denn diese Karte läßt sich ohne
größere Probleme mit einer heutigen Karte in übereinstimmung bringen. Der Kohlenhucker
Weg hieß früher in seinem südlichen Teil "die Hammstraat" (vom Metschenhof bis zur Kreuzung Plißstraße). In seinem
nördlichen Teil der nach Klein Bongardt abbiegt trugt er früher die Bezeichnung
"Wegg na de Hoybenden". Der Dillschen Weg trug seinen Namen auch schon um 1700 (Deelse
Wegg), doch endete er damals in einer Sandkuhle, die sich ungefähr da befand,
wo heute die Häuser an dieser Straße liegen. Der Name dieses Weges deutet auf
einen heute untergegangenen Gehöftnamen: Delscher Hof, der im Bereich des
heutigen Witthofs gelegen haben soll
(erwähnt Cop.Camp.Nr.53 vom Juni 1275). Es ist durchaus denkbar, das in noch
weit früheren Zeiten dieser Weg schon einmal eine Durchgangsstraße war, dessen
Fortsetzung auf der anderen Autobahnseite in der Benden Straße zu finden ist.
Der heutige Mönchsweg war um 1700 Durchgangsweg und führte direkt
auf den Impler Berg zu. Der Name, er erinnert heute an die Mönche
aus dem Kloster Kamp, lautete früher "de Campse Wegg". Die heutigen
Fahrwege Plißstraße und Asdonkshofstraße waren früher ein zusammenhängender
Weg, der "Rossenrayer Lykwegg" der am Impeler Berg den früheren
"Campschen Wegg" kreuzte und nach Repelen führte. Eine weitere Übereinstimmung
der alten Karte mit den heutigen Gegebenheiten läßt sich im Verlauf der
Gemeindegrenze finden, die parallel der Asdonkshofstraße verläuft und dann
hinter dem Impler Berg weiterführt. Diese heutige Gemeindegrenze
entspricht auf der Karte der damaligen Landesgrenze Kurfürstentum
Köln/Grafschaft Moers.
Die erwähnte Karte ist die Kopie
eines Originals im Xantener Zehntatlas.
Zweites Heft
Hier wenden wir uns dem
weiteren Schicksal des Arnt Impelman zu, der nach dem Tod des Mevis Wolters in Rheinberg einen neuen Anfang als Soldat
gemacht hatte. Nach der Einnahme der Stadt durch die niederländischen Truppen
mußte er erneut den Wohnort wechsel und ging darum mit seiner Familie in das
schwer vom Krieg zerstörte Budberg.
Der Ort war schon in frühen
Zeiten bewohnt, was vorgeschichtliche, römische und letztlich auch fränkische
Bodenfunde belegen. Ur- kundlich liegt die früheste Erwähnung im Jahre 1003,
als der Vasall Wenzelin den Königshof (curtis) zu Budberg auf dem Tauschwege
aus der Hand des Erzbischofs erhält. Später finden sich in Budberg neben dem
Kölner Erzbischof noch verschiedene andere größere Grundherren: Kloster Kamp,
Kloster St.Barbara Garten Rheinberg, Maria im Kapitol (Köln), die
Familie von Aerscheyt (Aerschot aus Süd-Brabant), die Grafen von Neuenahr, die
Grafen von Bentheim, die Grafen von Moers.
Von der Familie von Aerscheid erwarb Dietrich von Moers 1334 das
Kirchenpatronatsrecht, später auch noch deren Budberger Höfe. Schon 1294 hatten
die Moerser Grafen Anspruch auf das Budberger Gerichtswesen, daß sie mit den
Kölner Erzbischöfen in Gemeinsamkeit ausübten.
Politisch war Budberg eine
"Zwei-Herrlichkeit" (Kondominium) im gemeinsamen Besitz von Moers
und Köln. Die Moerser Grafen sahen dieses Verhältnis so, wie "...wo auch
ein gulden apfel vom himmel fiele,dass derselebe zugleich durchzutheilen und
davon die gerechte halbscheidt einen jeden herren, ausgenohmen der kirchengift
so uns allein competiret, zuzustellen wäre..."[111]. Das
Steueraufkommen der Herrlichkeit wurde geteilt, der Zehnt ging nach Köln
(Kellnerei Rheinberg) und der Zoll nach Moers. Der Ort besaß die Ortsteile:Dorf
Budberg, Bauerschaft Vierbaum, Weiler Pelden, später noch das Dorf Eversael. Im Norden grenzte die
Zweiherrlichkeit Budberg an das kölnische Amt Rheinberg, westlich und südlich
mit Repelen und Rheinkamp sowie nordöstlich mit Eversael an die Grafschaft Moers und südöstlich mit
Orsoy an das Fürstentum Kleve.
Seit frühester Zeit finden wir
ein Schöffengericht in Budberg, dessen Gerichtsgerechtigkeit zumindest
zeitweise an den "Hückelhof" angebunden war und dem jeweiligen
Grundherren zustand. Als im Jahre 1334 dieser Hof mit dem daranklebendem
Kirchenpatronatsrecht von der Familie von Aerscheyt an den Grafen von Moers
verkauft wurde, behielt sich die Familie die zugehörige Gerichtsbarkeit vor.[112]
Im Laufe der Zeit wurde der
Gerichtbezirk anscheinend verkleinert und Köln und Moers besaßen die
Gerichtshoheit gemeinsam. Während des 30-jährigen Krieges fanden die
Gerichtssitzungen zeitweise nicht mehr statt[113] und
die Gerichtstätigkeit wurde vom Hauptgericht Moers mitübernommen, was ich in
den Gerichtsprotokollbüchern dort feststellen konnte. Erst 1640 wurde ein
neuer Anfang gemacht und die Protokollbücher (2 Bd.) schildern viele
interessante Details aus dem Dorfleben bis ins Jahr 1748[114]. Auf
Grund der Zweiherrigkeit war das Gerichtwesen sehr umständlich. Bis zum Anfang
des 19Jhd. tagte das Gericht immer in doppelter Besetzung (Schultheiß, Schreiber, Schöffen), die einen
von Köln,die anderen von Moers, Kosten entstanden natürlich dadurch in
doppelter Höhe; besonders teuer waren dabei die Verpflegungskosten wenn die
Gerichtsleute über Mittag blieben. Den Mißstand der überhohen Kosten
schaffte eine Konferenz 1692 ab; seit
dieser Konferenz finden wir aber auch unter den Schöffen keine Budberger
Bauern mehr, die bis dato zumindest einen, wenn nicht alle Schöffen stellten.
Letzter Richter für Budberg von moersischer Seite war der Advokat Weinhagen, der sich während der
französischen Besetzung (1794-1814) noch sehr für das Dorf einsetzte.In
Apellationssachen waren abwechselnd das Gericht in Moers oder das Hofrathcollegium
in Bonn zuständig.
Tagungsort des Gerichtes war in
der Zeit des 30jährigen Krieges und danach: "Impelmanns Behausung".
In den letzten Jahren des Bestehens tagte das Gericht in einer Dorfwirtschaft
[115] ,
worüber sich der Richter Weinhagen schon bald nach seinem Amtsantritt beschwerte,
zumal keinerlei Aufbewahrungsmöglichkeit für die Gerichtsbücher vorhanden
waren.
Das Gericht war für alle
Bereiche des Rechtslebens zuständig, also auch für Strafverfahren, und konnte
zumindest noch im 17.Jhd auch Todesurteile verhängen und vollstrecken, was in
zwei Fällen auch wohl geschehen ist. Eine Hinrichtungsstätte lag immer gut sichtbar
am Hauptdurchgangsweg, hier vermutlich in dem Winkel der heute von der
Bischof-Ross-Straße und der Eversaeler Straße gebildet
wird.
Bäuerliche Grundeigentümer gab es
in Budberg vor 1800 nicht mehr.
Alle Aufsitzer auf den Höfen waren Bauern auf Grund von erbeigentümlichen
Leibgewinns-Verhältnissen; sie erhielten ihren Hof aus der Hand von
Lehensleuten und diese wiederum aus der Hand des Grundherren. Nur im Ausnahmefall
finden wir Bauern, die ihren Hof direkt aus der Hand des Grundherren zu Lehen
hatten und selber bewirtschafteten (Ilt-Hof; Hausen-Hof). Höfe und Land konnten
sogar mehrmals unterbelehnt werden, so daß der eigentliche Bauer erst an 4. oder 5. Stelle dieser Kette stand. Der
Hausen Hof (Husen, zwischen Eversael und Budberg) war Sattelhof der Kirche
"Maria im Kapitol" zu Köln, und es mußte sich der Lehnnehmer dieses
Hofes verpflichten, jederzeit die Deputierten des Capitels, falls sie nach
Rheinberg reisten, unterzubringen und zu verpflegen[116]. In
der Überzahl waren allerdings kleine und kleinste Anwesen, sogenannte Katen,
die bei gegebenem Anlaß aus den größeren Höfen herausgeschnitten worden waren
und selten mehr Ackerland als 1-5 Morgen besaßen. Die Katenbewohner konnten
sich nur kümmerlichst aus ihrer Anbaufläche ernähren und arbeiteten in der
Regel noch zusätzlich als Tagelöhner oder Knechte oder konnten ein Handwerk
ausüben.
Waren vor dem 30jährigen Krieg
einzelne Höfe möglicherweise jahrhundertelang von den gleichen Familien
bewirtschaftet worden, brachte doch der Krieg einen allmählichen Wechsel zum
Pachtsystem, das über einen vorbestimmten Zeitraum lief und dann erneuert
werden mußte. Verständlicherweise brachte dieses System die Möglichkeit einer
stetigen Anpassung und Erhöhung der Pachten und führte auch zu einer stärkeren Bevölkerungsfluktuation.
Handel und Handwerk findet sich
erst im 19.Jhdt schriftlich in Budberg erwähnt, doch gab es aber schon seit
jeher die Berufs-kombination Bauer-Handwerker oder Bauer-Händler.
Traditionelle politische Organe
(wohl noch aus fränkischer oder germanischer Zeit sind die Bauernbank, die Bauernsprache und der Baurmeister (nicht Baumeister!) mit den Gemeinsleuten. Die
Bauernbank ist die Institution oder der Ort, an dem die
Bauernsprache stattfand, eine Art Vollversammlung der
ansässigen Bauern. Es muß dabei noch unterschieden werden zwischen den
Pächter-Bauern und den Bauer, die ihren Hof auf Grund eines Lehns oder einer
Leibgerechtigkeitverhältnisses besaßen, den sogenannten "Beerbten".
Der Baurmeister war ein gewählter Gemeindevorsteher und Sprecher,
dem zur Hilfe oder auch Kontrolle die beiden Gemeinsmänner zur Seite standen. Baurmeister und Gemeinsmänner stammten in der Regel aus den Kreisen der
Dorfprominenz. Die Bauernsprache wurde von der Kirche argwöhnisch betrachtet
und teilweise auch verfolgt. Zum einen fand diese Veranstaltung i.d.Regel am
arbeitsfreien Sonntag statt und konkurrierte entweder mit dem Gottesdienst am
Vormittag oder mit den Andachten, Betstunden und Unterweisungen in der
Kirchenlehre die an den Sonntagnachmittagen stattfanden. Besaß und beanspruchte
der Ortsgeistliche im Allgemeinen die lokale Führungsautorität (neben den
Bewohnern der Adelssitze), so bedrohten Veranstaltungen wie die Bauernsprache, an der die Kirche
nicht teilnahm, diese Stellung.
Nach heutigem Wissenstand soll
die Kirche im 9.Jahrhundert als fränkische Saalkirche auf einem teilweise künstlich
aufgeschüttetem Hügel unter Verwendung römischer Bautrümmer errichtet worden
sein. In der Nähe muß sich ein römisches Landhaus oder Bauerngut befunden haben,
denn die dort gefundenen ungestempelten Ziegel weisen auf eine private,
nichtmilitärische Nutzung hin[117].
Der Name "Saalkirche"
entspringt der frühen rechteckigen Form des Innenraums, die schon nach dem
11.Jhdt nicht mehr benutzt wurde. In aller Regel sind die heute noch
vorhandenen Saalkirchen auf Grund vieler verschiedener Umbauten kaum noch als
solche zu erkennen; das Budberger Bauwerk hat sich als einzige Kirche dieser
Gegend seine Ursprünglichkeit erhalten können, obwohl auch hier
Veränderungen stattgefunden haben. Der
Innenraum wurde vergrößert, ein Turm wurde angebaut.Dieser ist so überproportioniert,
daß möglicherweise bei seiner Errichtung eine umfassende Kirchenerweiterung
geplant war.
In spanischer Zeit,
wahrscheinlich in der Zeit der Eroberung von 1606, brannte die Kirche ab. Alles
Holzwerk, Dach und auch die Türen gingen dabei verloren und die Kirche stand
bis zum Wiederaufbau (ab 1638) als Ruine leer. Später, im 18.Jhd., wurde sie
umgebaut und dann 1817 und 1952 jeweils renoviert. Als einen Taufstein aller
frühester Zeit, wahrscheinlich aus dem 9.Jhd., identifizierte man ein Trümmerstück
aus Drachenfelstrachyt, das jahrelang auf einem nahen Hof als Prellstein
diente. Unter den Glocken im Kirchturm befindet sich eine, die Annenglocke von
1524, die schon zweimal vor dem Einschmelzen zu Kriegszwecken gerettet wurde.
"Im Jahr 1583 den 23.April hat der wolgeborene Graf Adolff zu Neuenar und
Mörß Kriegsvolck zu Budberg gesandt und die Klocken im Thorn gesinnen zu
behuff des Kriegs und Anderer sachen, dafur das zu gemeinem Nutzen die
Kirchmeister und Pastor zum Grafen sich verfügten und fur die Klocken gelobet
und aufnehmen musten wie dann überantwortet sein dem Grafen funff-Vierthel
Dahler (125), darvon man Jährlich zu Orsoy bezahlen muß zwey malter Rogken und
Zwey malter gerstens. Darvon auch zu Bergk, Issum, Menslar gleichfalls die
Klocken geholet sindt."[118] Das
zweite Mal bewahrte das Kriegsende 1945 die Glocke vor dem Schmelztiegel; sie
stand schon in der Gießerei und wurde 1949 wieder zurückgegeben.Im Jahre 1638
war zur Reparatur eine Umgießung notwendig geworden; möglichweise war sie beim
Kirchenbrand in den Turm gestürzt und hatte dabei einen Sprung erhalten. Diese
Glocke hat mit ihrem Klang das Leben all unserer Budberger Vorfahren begleitet.
Die Kirche war dem hl.
Lambertus, ehedem Bischof von Lüttich, und der hl. Gertrud geweiht. Der
Höhepunkt der Lambertusverehrung am Niederrhein lag bei den Eigenkirchen des
Adels um das Jahr 1000. Die Budberger Kirche, ungefähr aus dem 9.Jhdt., zeigt
dazu Übereinstimmung. Sie ist ehemals Eigenkirche eines ansässigen Adeligen
gewesen, der des Kirchlein auf eigenem Grund und Boden errichtet hatte und dem
deshalb das Vorschlagsrecht für die Besetzung der Pfarrstelle zustand. Vor der
Saecularisation besaß jedes Kloster, jede Pfarre, einen bestimmten Grundstock
von Land, Häusern, ggf. mit Leibeigenen, Wachszinspflichtigen, Hörigen;
dieser Besitz mußte durch seine Ertäge (Pachten,Abgaben,Dienste) den
jährlichen Finanzbedarf von Kirche und Pfarrer decken. Interessanterweise
finden wir in Budberg einen großen Teil des Kirchlichen Grundbesitzes außerhalb
der Gemeindegrenzen. Die Rechte an diesen Eigenkirchen konnten mit den Höfen,
an denen sie klebten, verkauft werden. Eine alte Urkunde von 1334 zeugt davon,
daß Arnold von Aerschot seinem Verwandten Dietrich von Moers den Hückelshof
verkauft hatte, an dem das Kirchenpatronat für Budberg hing.Später verkaufte
dieser dann den Hof weiter, wobei er sich das Patronat ausdrücklich selber
vorbehielt. Schließlich war der Hof Eigentum der Karmeliter in Moers geworden,
denen wiederum im Jahr 1558 der damalige Moerser Graf den Hof abkaufte [119].
Möglicherweise geschah das sogar aus politischen Gründen, weil die Moerser
Grafen, der lutherischen Konfession zugetan, nicht den geringsten Zweifel an
der Berechtigung ihres Budberger Kirchenpatronats aufkommen lassen wollten.
Zur Zeit der Kirchengründung war Budberg sicherlich noch kein Dorf, doch wuchs
es im Lauf der Zeit dazu heran; die Kirche war Mittelpunkt und Keimzelle für eine Dorfgemeinschaft. Nachdem
die Kirche den Charakter einer Eigenkirche verloren und einen eigenen Pfarrer
bekommen hatte, gehörte sie bis mindestens zum Jahr 1250 als Filialkirche nach
Rheinberg (ebenso wie die Kirche in Orsoy). Der Bistumsherr war der Erzbischof
in Köln, das zuständige Dekanat war Duisburg und Archidiakon war der Propst von St. Viktor
in Xanten. Vor der Reformation bestanden in Budberg zwei Vikarien[120], wovon
eine zu einem Marienaltar gehörte, und es gab eine Schützenbruderschaft, der
anscheinend das ganze Dorf angehört hatte und die nach der Glaubensspaltung
keine Existenzberechtigung mehr hatte. (Wahrscheinlich bestand sie bis
1650/1680). Das Schützensilber, Platten und Kette, war noch 1788/89 vorhanden
und ist mit hoher Wahrscheinlichkeit zu Gunsten des Neubaues der katholischen
Schule um 1790 verkauft oder
eingeschmolzen worden[121].
Finden wir heute in alten Urkunden des Mittelalters Namen von Budberger
Pfarrern, so haben wir es in aller Regel nicht mit Geistlichen, sondern nur
mit dem Inhaber der Pfarrstelle zu tun. Was dem Hohen Adel die Titel und Ämter
von Pröpsten, Äbten und Bischöfen waren,
das galten dem Bürgertum und dem
Kleinadel die Pfarrstellen: eine Möglichkeit unversorgte Kinder unterzubringen
um diesen ein gesichertes Leben zu verschaffen wenn das väterliche Erbe
bereits vergeben war. Diese wiederum beschafften sich dann einen Geistlichen
aus armen Verhältnissen, der die seelsorgerische Arbeit für einen Hungerlohn
übernahm. Mit der Reformation änderten sich diese Zustände, die auch in der
katholischen Kirche angeprangert worden waren. Nach dem Wunsch der Moerser
Grafen sollte auch Budberg lutherisch werden und den ersten Pfarrer, dem
nachgesagt wurde "er sei mit der Sekte gänzlich behaftet", erhielt
Budberg 1544 mit Johann Tilken. Ihm folgten wieder
zwei katholische Geistliche, Theodor Olisleger und Heinrich Fluin und erst der "abtrünnige"
Karmelitermönch J.Eusebius Neomagus (1568-71) aus dem Kloster Moers führte in
Budberg die Reformation ein. Arnold Impelmann, 1673 als 80jähriger in einem
Verhör zu dem Reformationsgeschehen im Dorf Budberg befragt, sagte aus, von
seinem Vadder gehört zu haben, daß "Johann Eusebius Nimwegen (=Neomagus)
in seinem habet auff den Predigtstuhl gangen undt der halben seines Habiti
halber der Witte Pastor genent
worden; derselbe hette folgendt bey erstandener Un-ruhe von der Catholischen
Glauben deflektiret ad Lutheranismum; hätte auch vorhin in Unzucht gelebet
Undt ein Kind erwecket, welch Kind er wohl gekennt." [122] Auf
Grund der Zweiherrigkeit durfte nach den Bestimmungen des Augsburger
Religionsfriedens von 1555 (Wem das Land, dem die Religion) ein Wechsel der
Konfession in Budberg nur mit Zustimmung von Moers und Köln erfolgen. Die
tatsächlichen Verhältnisse dieser Zeit waren jedoch anders. Permanente Unruhe
durch die Kriegsereignisse in den Niederlanden und die vielerorts übliche
konfessionelle Mischform, bei der ein Laie kaum noch zwischen modernisiertem
Katholizismus und Lutheranismus unterscheiden konnte, halfen bei Einführung
der Reformation in Budberg. Zwar bekam Neomagus Schwierigkeiten mit den
kurfürstlichen Beamten in Rheinberg, dennoch hielten sich die Streitereien in
Grenzen. (Möglicherweise waren sie auch Grund dafür, daß Neomagus schon nach
drei Jahren nach Homberg ging). In Budberg trat
Wilhelm Valck aus Orsoy an seine Stelle. Er war lutherischer
Pastor und zu seiner Zeit soll auch das ganze Dorf lutherisch geworden sein
(möglicherweise katholisch/lutherische Mischform). Er verfaßte 1582 die
Kirchenbücher neu, war verheiratet und hatte Kinder. Er liegt in der Kirche
begraben und soll 1611 gestorben sein, ist aber schon 1610 nicht mehr auf dem
Convent der Moerser Pfarrer vertreten. Der Kölner Krieg, der die Einführung der
Reformation in Budberg begünstigt hatte, führte auch zu dem bereits erwähnten
Bittgang des Pfarrers und der Kirchmeister um den Wiedererhalt der Glocken. Zu
einem bisher nicht genau bekannten Zeitpunkt wurde durch Kriegsgeschehen die
Budberger Kirche zerstört. Nimmt man allgemein an, daß dieses Ereignis
zwischen den Jahren 1583 und 1597 liegt, bin ich allerdings der Auffassung, daß
dieses Ereignis erst in den ersten Jahren der dritten spanischen Besetzung
Rheinbergs zu suchen ist. Wäre die Kirche früher abgebrannt, so hätte Pastor
Valck sicherlich ihren Aufbau begonnen oder aber seine Gemeinde gewechselt;
mit Sicherheit hätte er nicht zwischen 14 und 28 Jahren in einer Ruine gelebt und
sich dort auch begraben lassen, ohne für den Wiederaufbau zu sorgen. In dieser
Zeit hat er das Kirchenbuch geführt und eigenhändig Behandigungen sowie auch
verschiedene Kleinigkeiten dort eingetragen. Einen Kirchenbrand hätte er mit
Sicherheit nicht verschwiegen. Wir haben also dieses Ereignis in der Zeit kurz
vor oder kurz nach dem Tod des Pastors Valck einzuordnen. Ein Pfarrer, der
nach einer Dienstzeit von ca. 40 Jahren sicherlich beliebt war, ist entweder in
der unzerstörten Kirche oder aber in einer "frischen" Ruine
bestattet worden, von der man glaubte sie bald wieder aufgebaut zu haben. Die
Zerstörung der Kirche ist sicherlich auch der Grund, warum nach dem Tod von Pastor
Valck kein Nachfolger benannt worden war, obwohl Moers damals politisch neutral
war und eine funktionierende Verwaltung hatte. Es existiert ein alter Stich mit
dem Datum 1.10.1606, auf der der Kirchturm von Budberg, der bei dem Brand die
Spitze verlor, noch unzerstört zu erkennen ist[123]. Ich
bin überzeugt, daß das Brandereignis zwischen 1606 und 1612 stattfand. Es
besteht auch die Möglichkeit, daß die Pfarrstelle nach dem Tod von Valck nicht
mit einem geeigneten Pfarrer besetzt werden konnte und darum frei blieb und
die Kirche der Brandschatzung des Dorfes um 1624 zum Opfer fiel.
Zur Gleichstellung schlecht
besoldeter Pfarrer führte man in der Grafschaft Moers 1612 ein Egalement durch.
Die Kornrenten, die zum Einkommen des Budberger Pfarrers gehörten, wurden dem
Prediger von Vlyn, Alexander von Prato zugewiesen. Sprechen auch verschiedene Quellen
von einen Kombination der beiden Kirchgemeinden, so waren doch die
tatsächlichen Verhältnisse anders. Pastor de Prato war eher ein rechter
Materialist, was eindeutig aus den Beschwerden an die Moerser Klasse zu
entnehmen ist. In Budberg ist er in seiner Eigenschaft als Seelsorger nicht
ein einziges Mal gesehen worden, wenn man den vorliegenden Zeugenaussagen
glaubt. Er schickte aber seinen Sohn Samuel vorbei, um die Kornrenten
einzufordern.
In dieser Zeit orientierten
sich die Budberger in Religionsangelegenheiten wieder nach Rheinberg zur
katholischen Seite hin, was sich auch nicht änderte, als dort 1633 mit Wechsel
der Besatzer der reformierte Glaube Einzug hielt.
Bis ins 19.Jhd bestand der
sogenannte "Parochialzwang",d.h.dem Pastor des Kirchspiels in dem
ein Mensch geboren war, stand das Recht auf Sakramentsspende (und Empfang der
zu entrichtenden Gebühren=Stolgebühren) zu. Nur mit Zustimmung des Pfarrers
konnten diese Amtshandlungen in einer anderen Pfarre aufgeübt werden. Diese
Regelung verhinderte einen wirtschaflichen Wettbewerb der einzelnen
Geistlichen untereinander und ermöglichte eine uneingeschränkte soziale
Kontrolle der Gläubigen, denn um an einem anderen Ort in eine Kirchgemeinde
aufgenommen zu werden, bedurfte es eines Zeugnisses des früheren Pfarrers.
Durch die Reformation ergaben
sich nun Probleme: ein großer Teil der Budberger Bevölkerung (um 1650 fast
wieder 100 % ) waren katholisch und schienen das auch bleiben zu wollen. Es
dauerte darum fast noch 30 Jahre (bis ca 1680) bis die reformierten Prediger
sich durchsetzen konnten und alle Bewohner ihre Zuständigkeit akzeptierten.
Gingen die Katholiken vorher einfach nach Rheinberg, wurden sie ab 1675 von
Moers dafür mit ungewöhnlich hohen Geldstrafen belegt. Selbst die Bereitschaft
zur Doppelzahlung und Doppeltaufen wurde nicht akzeptiert. Strafen bis zu 19
Talern je Taufpate sind nachweisbar. Da nun zwischen 1672 und 1700 die
evangelischen Kirchenbücher von Budberg fehlen, und die Katholiken sich in
dieser Zeit nicht nach Rheinberg in die Kirche wagten, sind die Budberger in
dieser Zeit kirchenbuchmäßig nicht beurkundet. Danach finden sich wie auch in
der Zeit zwischen 1666-72 Doppeltaufen. Später hatten die katholischen
Bewohner Gelegenheit ihre kirchlichen Zeremonien in der Rheinberger Gemeinde
zu feiern, mußten aber dem Budberger Pfarrer sein "Jura" bezahlen.
Interessanterweise finden sich
bei Trauerfällen fast umgekehrte Zustände. Die katholischen Einwohnerschaft
beharrte stets auf dem Bestattungsrecht (teilweise Familiengräber) auf dem
Budberger Friedhof, daß ihnen von evangelischer Seite anscheinend auch nicht
ernsthaft streitiggemacht worden ist. Darüber hinaus lagen auf Grund des
niederrheinischen Brauchtums fast alle Arbeiten und Aufgaben bei Bestattung in
den Händen der Nachbarschaft -ohne besondere Beachtung der Konfession- und nur
zum geringeren Teil in den Händen der Kirche. Trotzdem führte die
unterschiedliche Umgangsweise mit den lieben Verblichenen auch zu manchem
Streit. Eine Kirchenvisitation im Jahr 1715 stellt heraus, daß "die
Papisten bey Begräbnis ihrer Toten durch Aufsetzen der Kreuze, Niederfallen auf
dem Grab und anderen Ceremonien große Ärgernüß geben". Im Laufe der Zeit
einigte sich die Rheinberger mit der Budberger Kirche und in den Katholischen
Familien fand die Einsegnungfeier durch den katholischen Priester in den
eigenen Häusern statt. Am darauffolgenden Tag wurde dann der Sarg zum Budberger
Friedhof getragen oder gefahren und der evangelische Pfarrer begleitete dann
unter Glockengeläut die Leiche zum Grab und ließ ein Lied aus dem evangelischen
Gesangbuch singen.
Als der Parochialzwang
abgeschafft war, kündigte der münsteraner Bischof (oder regt dazu an) dieses
Abkommen auf und leitete damit den letzten Konfessionsstreit in Budberg ein.
Der damalige Pastor Delank sollte zwar seine Gebühren erhalten, jedoch
von seiner Lei- chenpredigt und der Begleitung zum Grab Abstand nehmen.Delank war aber anscheinend ein Prinzipienmensch und
er zeigte die gleiche sture Verbissenheit wie die katholische Seite: er lehnte
das Geld ab, blieb zu Hause und bestrafte die katholischen Leichen mit Ent-zug
des Totengeläutes. Es gab darum in Budberg einen ziemlichen Streit, in den
auch unsere Familie verwickelt, war und der anscheinend bis zur Schließung des
Friedhofes andauerte. Die münsteraner Bistumverwaltung, die diesen Streit
ausgelöst hatte, ließ prüfen,ob ein Prozeß um das Totengeläut zu gewinnen wäre;
die Rechtsberater waren aber wohl sehr skeptisch und rieten den Budberger
Familien davon ab. Zu Zeiten des evangelischen Pastors Ross, zu Beginn des
19.Jhd schien aus gleichem Anlaß ein Konfessionsstreit auszubrechen, den aber
dieser besonnene evangelische Pfarrer, der sich ohne Rücksicht auf Konfessionszugehörigkeiten
sehr für das Dorf einsetzte, auffangen konnte.[124]
Der Friedhof schien schon 1890
zu klein gewesen zu sein (18a 77m2)
und sollte geschlossen werden, was allerdings erst 1915 nach langen Kämpfen
zwischen Pastor Delank und den Gesundheitsbehörden durchgesetzt
werden konnte. Werden in der Argumentation zur
Schließung als Begräbniszeitraum "400 Jahre" angeführt, so ist
das höchstwahrscheinlich falsch. Mit Sicherheit ist der Platz rings um die
Kirche seit ihrem Bestehen zu Beerdigungen genutzt worden und wir erhalten
somit einen Zeitrahmen von 800 - 1000 Jahren, in denen dort beerdigt worden
ist. Der Kirchenhügel kann im Grunde nur aus Bestattungsresten bestehen. Der
damalige Kreisarzt bemängelte die nur wenige Meter vom Friedhof entfernte
Lehrerwohnung, in der sich Moder breitmachte; ebenso, daß sich eine Bäckerei
in nur kurzer Entfernung befand. Vor allem wurde aber die willkürliche
Belegung als störend empfunden. Auch wenn sich die Gemeinde durch die
Anstellung eines Totengräbers bemühte die Sitte des "Grabmachens"
durch die Nachbarn zu unterbinden, gab dieser jedoch zu Protokoll, daß er bei
jeder Beerdigung auf Knochen stoße, die herausgewühlt einen üblen Geruch
verbreiten
würden.
Alle Empelmänner -sofern sie in
Budberg gestorben sind- haben dort ihre letzte Ruhestätte gefunden; der letzte
war Johann Empelmann, der 1898 dort beerdigt wurde. Heute stehen noch
verschiedene Stei-ne um die Kirche und errinnern an vergangene Generationen.
Aller-dings kein Stein unserer Familie.
Schon vor dem 30-jährigen Krieg
gab es in Budberg eine Schule; in anderen Zusammenhängen findet sich eine
Zeugenaussage von 1619, wo Peter zu Vierbaum aussagt, auf welchem Weg er als Kind von
Vierbaum nach Budberg zur Schule gegangen ist.[125] Ob das
Schulwesen auf Grund der Reformation in Budberg einzog, oder möglicherweise
schon vorher dort seinen Platz hatte (wie in Rheinberg) ist unbekannt.
Lehrer war der Küster, der
keine besondere Lehrbefähigung benötigte und nur sehr kärglich dafür besoldet
wurde. Teilweise erhielt er sein Gehalt in Naturalien, teilweise bekam er
kostenlos Land zugewiesen, das er dann bebauen durfte; Bargeld gab es nur
selten. Der sogenannte "Frei-oder Wandertisch" war bis ins 19.Jhd.
üblich. Großen Einfluß übten die unterschiedlichen Jahreszeiten auf den Unterrichtsablauf
aus: fand im Winter der Unterricht noch ganztägig statt, so fiel er im Sommer
oft völlig aus, weil die Kinder zur Feld- und Hirtenarbeit benötigt wurden und
der Lehrer seinen Acker bestellen mußte.
Als Pastor Willmanns 1650 seinen Dienst
antritt, brachte er einen Küster mit, der Schule halten sollte. Dieser,
oder sein Nachfolger, wurde 1671 getadelt, weil er ungeschickt gewesen war. Als
Budberg 1672-75 in "katholischer Hand" war, fand dort auch
katholischer Schulunterricht statt, und der ausgesperrte reformierte Prediger
beklagte sich, daß verschiedene reformierte Eltern ihre Kinder lieber in die
katholische Schule schickten als in die
reformierte Schulen in Orsoy oder Rheinberg. Mit Sicherheit wurde der
katholische Unterricht bei Übernahme der Kirche 1675 durch den reformierten
Pastor wieder eingestellt. Um 1747 wurde wieder eine katholische Schule aktenkundlich;
möglicherweise hatte sie schon einige Jahre vorher bestanden. Auf dem Hof
"Große Hardt",den der Pächter
Albert Bienemann bewirtschaftete, unterrichtet der Lehrer
Scholten die katholischen Kinder
in einer Schule "privater"
Natur. Die Einwände der reformierten Kirche gegen diese "Neben- oder
Heckschule" hatten nur
geringen Erfolg. Mit Unterbrechungen und teilweise ausschließlichem
Sonntagsunterricht wurde der Schulbetrieb dort in einem separatem Gebäude fortgesetzt.
Unsere Vorfahren mußten mit den anderen katholischen Kindern täglich mehrmals
den langen Weg bis ans Dorfende zur "Großen Hardt" machen. Der
reformierte Prediger Brüning setzte sich 1786/89 sehr für die katholischen
Schulkinder ein und es gelang ihm, den Bau einer neuen Schule zusammen mit dem Kölner
Amtmann in Rheinberg, Hofrath Erlenwein, ins Leben zu rufen.
Dieser Neubau entstand in den 90ger Jahren des 18.Jhd in der heutigen Eversaeler Straße, schräg
gegenüber dem Haus unserer Vorfahren. Diese Schule wurde dort 1844
abgerissen und an gleicher Stelle neu gebaut;1929 bezog die Schule ein neues Gebäude an
anderer Stelle.
Die unmittelbare Nähe Budbergs
zum Rhein brachte alljährlich im Herbst die Gefahr von Hochwasserkatastrophen
mit, die nicht nur Höfe und Menschen vernichten, sondern auch die Landschaft
radikal umgestalten konnten. So sollen durch Veränderung des Strombetts
Eversael und Drießen auf die linke Rheinseite gekommen sein;
angeblich floß der Strom früher zwischen Budberg und Eversael. Der heutige sogenannte
Sommerdeich bestand möglicherweise in damaliger Zeit dort in anderer Form schon
als Uferbefestigung. Weitere große Veränderungen müssen zwischen 1425 und 1590
stattgefunden haben, als ein ganzes Dorf das östlich von Eversael lag durch die Hochwasserfluten verschlungen
und der Siedlungsplatz durch Stromlaufveränderung dauernd überschwemmt wurde.
An das Dorf Ruberg erinnern heute nur noch ein gleichlautender
Familienname und ein Weg, der von Eversael gradewegs in den Rhein führt. Folgt man diesem
Weg auf die andere Flußseite, so stößt man auf den Ort Stapp. Die letzte Urkunde,
die den Ort als existent erwähnt, stammt vom 13.6.1425 (Kamp). Ein ähnliches
Schicksal hatten die Dörfer Lindekum bei Baerl (möglicherweise zu gleichzeitig
mit Ruberg) und Halen bei
Homberg. Hochwasserberichte liegen aus
allen Zeiten vor, angefangen beim Chronisten Einhardt (815 n.Chr.), über die
Jahre 1709,1729,1740,1769/70, und 1784 -vor allem aber über die Jahre 1799 und
1855 die immense Katastrophen brachten. Konnten die Menschen sich und ihr Vieh
meistens retten, -oftmals in letzter Minute in den Schutz der Dorfkirche, die
etwas erhöht liegt-, so wurden häufig die Häuser und das Vermögen der Bauern
vernichtet. brachen alle Deiche und wurden die Felder zugesandet, so war über
viele Jahre dort kein Anbau mehr möglich.
Floß der Rhein auch vorher
schon nur noch mit einem Nebenarm an der Zollstation und Festungsstadt
Rheinberg vorbei, so bildete sich beim Hochwasser 1668 eine neuer Hauptarm
heraus, der völlig über klevisches Territorium führte. Als die Preußen
Rheinberg von 1703 - 1715 besetzt hielten, verschütteten sie den noch
existierenden Nebenarm so vollständig und so gründlich, daß Amt und Stadt
Rheinberg fast völlig vom Fluß abgeschnitten waren und die Zollstelle damit
hinfällig wurde. Die aufblühende Stadt versank in völlige Bedeutungslosigkeit
und kleinstädtische Erstarrung, was ihr aber dadurch viele Elemente ihres
historischen Stadtbildes
bewahrte. Die Neigung des
Flusses sein Bett zu verändern, sich von Rheinberg abzuwenden, wurde schon
recht früh bemerkt; schon vor dem Jahr
1400 stellte man fest, daß der Rhein, der direkt um Budberg herumfloß, Land
anspülte und daß dadurch Verschiebungen in der Grenzziehung eintraten.
Budberger und Rheinberger setzten deshalb dort einen Grenzstein, wo die alten
Grenzen an den Rhein stießen : den "Essemer Stein", der bald zum
ständigen Ausgangs oder Zielpunkt für Grenzbesichtigungsgänge wurde. Diese
fanden al-
le paar Jahre statt und hatten den Sinn, daß die "Alten" den
"Jungen" die Grenzziehung erklärten und einprägten, denn es gab keine
sichere Möglichkeit die Grenzen dauerhaft festzuschreiben. Diese
Grenzbesichtigungen wurden auch
"Grenzbeleidungen" genannt.
Schon seit 1606 war Rheinberg
wieder von den Spaniern besetzt, die sich im Dreißigjährigen Krieg auf Grund
der Bemühungen ihres Brüsseler Statthalters Albrecht (spanische Niederlande)
auf die Seite des Kaisers schlugen. Durch eine starke Garnison blieb Rheinberg
anfänglich von den Kriegereignissen verschont, doch hatten umliegende Dörfer,
wie auch Budberg, sehr stark zu leiden. Kaum waren die Mansfeldischen Truppen
und die kaiserlichen Soldaten des Grafen von Anholt durch die Gegend gezogen,
so trafen am 4.August 1624, die Ernte war noch nicht eingebracht, wiederum
kaiserliche Soldaten ein. Der Graf vom Berge hielt sich dort bis zum 23.August
auf, hauptsächlich in Budberg und Eversael; seine Soldaten hausten
schrecklich gegenüber jedermann. Sie brachen Kirchen und adelige Häuser auf,
plünderten, stahlen das Vieh direkt von der Weide und tyrannisierten die Landbevölkerung.
Verbarrikadierten sich die Rheinberger in der Stadt und mußten von den Mauern
zusehen wie ihre Felder abgeerntet wurden, so blieb der Landbevölkerung nur die
Flucht.
Nach einer späteren Aussage der
Frau zur Wolfskuhlen, der Catharina Spieß, mußten sie die Flucht
ergreifen[126]. An
anderer Stelle sagten die Zeugen Gerhardt Boulmans und Wilhelm Kaymanß aus, daß das ganze Dorf restlos abgebrannt sei[127]. Der Rheinberger
Schultheiß Eschen berichtete dem Kurfürsten "sie hätten nit
gehaußet als Christen sondern als turcken wären gewesen"; besonders
traurig, wenn man überlegt, daß es sich um Soldaten der eigenen Partei
handelte.
Arnt Impelmann hatte sich
langsam in die Dorfgemeinschaft eingelebt und war im Ansehen bei seinen
Mitbürgern gestiegen. Seine Wohnung lag anscheinend recht zentral, denn schon
vom Jahre 1643 an tagte das Gericht regelmäßig in "Impelmanns
Behausung". -Diese zentrale Lage nutzte auch Friedrich Heinrich, der Prinz
von Oranien, Anführer der Niederländischen Generalstaaten, der 1642 im
Impelmannschen Haus abgestiegen sein soll, als er mit seinen Truppen im
Budberger Gebiet weilte[128]. Auch
wenn Budberg nach der niederländischen Eroberung Rheinbergs (1633) von
kriegerischen Ereignissen verschont geblieben zu sein scheint, so zogen doch
immer wieder Kriegsvölker vorüber: Tilly, Pappenheim, der Landgraf von
Hessen-Kassel, die Kroaten und viele andere.
Das bereits erwähnte Jahr 1642
brachte eine große Schlacht nicht allzuweit von Budberg entfernt:
Französisch-Weimarische Truppen unter dem Befehl des Marschalls Guebriant
verbanden sich mit hessischen Kriegsvölkern und schlugen auf der Hülser Heide
bei St.Tönis (Krefeld) die Armee des kaiserlichen Generals Lamboy vernichtend
und nahmen diesen gefangen. Anschließend plünderten Hessen und Franzosen das
Land gnadenlos aus. Vieh, jegliche Nahrungsmittel, Baustoffe wie Glas oder auch
Maueranker, metallenes jeglicher Art, alles, alles wurde mitgenommen, -auch
wenn dabei Häuser und Hütten eingerissen wurden
(Budberg, zur Hälfte Eigentum des reformierten Prinzen von Oranien als Grafen
von Moers, wird wahrscheinlich verschont worden sein). Keinerlei Hemmungen
hatte man im Umgang mit dem Leben der ansässigen Bauern: In Homberg steckten die Soldaten
die Klosterkapelle an, trotz oder gerade wegen der darin verborgenen Menschen.
Eine Mutter warf ihren Säugling aus dem Fenster, der dadurch als Einziger
überlebte während alle anderen verbrannten. In Rheinberg stellten sich die
holländischen Besatzer nur sehr halbherzig vor die einheimische Bevölkerung um
sie gegen die eigenen Parteigänger zu schützen und so wurden besonders die
Einrichtungen der katholischen Kirche, vor allem das Nonnenkloster St.Barbara
Garten das zum Auffangbecken der flüchtenden
Landbevölkerung geworden war, heftig bedrängt. Eine der damals lebenden Nonnen
schrieb darüber in ihr Gebetbuch[129]:
"Anno 1642 op sante
antonius dach, do ist der lambo (Lamboy) verschlagen bei seyntonis (St.Tönis),
do seynt die hessen en die francossen in dat cols (kölnische) landt komen;o
lieven herr, wie hat et do zu gegangen, sy hebben gedottet, gehauen, gestechen,
geschandilesert, dat ich dat net geschreiben en kan also gering; do der lambo
was verschlagen, do is gans cols landt gan lauffen in solcher hasten; was die
menschen haden gelt, gut, kue, pert, alle kleider, nachke (nackt) und barfuß
seynt sey gan lauffen; der heute rich (reich) was, morgen was er eyn betdeler,
wer kreigen wart, der wart vermortet, gestechen, geschlagen, geschant, dat der
vader en moder van ihren kindern en kinder van ihren elteren net en wusten, der
eyn ran heher, der ander daher, do is viel volchs heher komen, dat unse closter
so vol is gewessen, dat wer net en wusten, war wy ons laeten solden. Do seynt
wir van unse spincameren (Spinnkammer) af gegangen en hebben die den volch in
gegeben en heben den calden winter op den reuender gesponen en heben so menigen
schrechen geleden, dat wir duck minden, wir mosten sterven en wir seyndt
omzeyngelt (umzingelt) gewest wie ein bestenstop (besten= Vieh) in water, dat
nemandt heher nach daer wart condt komen. onse closter ist duck so vol reuter
(Reiter) gewest, des paters huß was vol: dat gasthuß (Armenhaus/Siechenhaus)
was vol: dat knechtenhauß was vol duck mal 1 man, duck mal 11, man duckmael 25,
den mosten unse susteren (Schwestern) kochen, dat durden den eynen dach nae den
anderen, sey comen myt fackelen des nachtes doer dat closter, dat wir sorgden,
sey solden dat aenstecken. sy drunken sych soe vol, dat wir net wal selfen
dorsten wachen. Die haußleut musten wachen in soner banicheit (Bangigkeit), dat
sey des nachtes op den dormter (Dormitorium = klösterliches Schlafgemach) quamen
(kamen) en wolten hebben, die susteren solten dar comen oder sey wolten gaen
lauffen. wir haben so menygen (manchen) schrecken gehadt en so menngen doet
gestorben, als die klocken gingen arm uber arm. dan lieffen wier alte samen op
den coer, daer wolten wir samen bey ein sterven, dan was daer so gekreit
(Geschrei) en soe gekarm (Gejammer) fan den leutten en van ons, dat wy ons all
in den dot gaven en reypen all te mal: o
heer, gewaer vadder meyn, in dyn handen bevele ich meinen geist.
op pingst abent worden wy
bestrumpt en heben so eyn geschoeten, dat wy meynden, wy mosten all sterven en
den salvengart worden iii teyn (13) ontwe geschoeten, so hat er sich myt den
haußleuten geweret. do sey saegen, dat sey nit eyn en conten kommen, staken sey
vur den closter eyn hauß an en meynden, die leut solten komen leßen (löschen)
dat hauß, dat sey dat closter kreygen, dat deiden
die leut net, do mossen sey en wech. Onde sey hebben ons 4 pert aff genomen,
die so schon waren, als men mit ogen an sien mocht en do scheinen sey, sey
wolten ons die pert weder geben en dat was niet mer dan eyn bedrog (Betrug) en
doer voel bittens wil soe gaven sey ons 2 pert weder niet van den onsen en die
aff nomen sey ons weder: en dan hoffen wir solten noch wonen bleiben en golden
dan weder eyn pert en das worden wir dan weder quit en dan lenden un borgden
wir all gelt en golden dean weder eyn pert also lang, das wir 7 pert op eyn iar
quit worden.
op h.cruce dag im herstmant op
eynen sonnendach (Sonntag, 14.9.1642), do die miß aut was, do worden wie
geplondert; do ist sone volck hier gewest, dat men niet wal daer doer gehen
kont: do sey in dat closter quamen, do haben sey nit anders gekreißen en gehullet
(gekreischt und geheult) als lewen (Löwen) en rasende honde, dat wir niet
anders en wusten als te sterven, eynen haußman bleib dot, 2 susteren worden op
dat hemp aut getoegen, der pater wart auß getoegen en in den ruck gestecken
(gestochen), eyn suster wart in die hant gestecken, viel worden geschlagen, dat
sie meynden, sey mosten dot bleiben, wir seynt noch got sey lob en dank
ongeschant dar von komen. dat plonderen durende van den morgen te vii uren biß
iiii uren, wir worden so reyn auß geplondert, dat wir niet eyn bißgen broetß en
beheilden, sey haben ons alles aff genomen, wal 25 kuepesten
(Kuhbiester=Rindvieh) an kue on an reinder (an Kühen und Rindern), wal ann 40
verken klein en grot, alles, alles haben sey genommen, wir haben niet ein hon
(Huhn) behalden, dan eyn (nur ein) verken en eyn klein verkens, dat was op dem
dormder en was in den hals gestecken, wir haben niet behalden boeter noch kuiß
(Käse) noch fleiß noch eyer noch geinerley (keinerlei) speiß, bet noch laken,
der eyn hat ein bet behalden, der ander net, onse motter lach in sickhauß
(Siechenhaus) en hadt eyn bein gebrocken en noch eyn suster, die was auch
krank; ons motter bat en schreyende, dat sey irer wolten erbarmen, der eyn nam
ir dat bet van den leyf (Leib), der ander lacht (legte) et weder op, den
lesten schotten sey yr van den bet op dat stro (zuletzt schütteten sie sie vom
Bett auf das Stroh); do dat plondern ower was, do seynt wir alte gaerre (?) gan
lauffen, der gan kont, des anderen dachs seynt sye weder komen en heben dat
geholt, dat des sonnendachs bleiff leigen, do waren noch eynigen susteren die
kranken en alten, die niet gan en konten en eynigen gesonden; die batten den
soldaten om gottes wil ein stuckens brotz (Brots), do seynt die susteren so gar
verstreuet, der eyn heer, der ander daher, der eyn bleib eyn halff iar aut, der
ander eyn iar, der drey 2 iar, der eyn quam nu, der ander dan."
Fast zur selben Zeit stellte in
Kevelaer ein Kaufmann ein kleines Heiligenbild auf, daß bald den Ruf der
Wunderwirkung genoß und viele Gläubige des Niederrheins anzog, was schon 1644
auf dem Konvent die Krefelder Ältesten zu bitteren Klagen veranlaßte. Trieben
die Kriegsnöte -ungeachtet aller Gefahren- große Pilgerscharen auf die Straße,
so lebten andere, anscheinend der überwiegende Teil, recht ausschweifend und
enthemmt, als sei jeder Tag der letzte. An Hand der Klagen der evangelischen
Geistlichkeit läßt sich ein buntes, fast schon bizarres Treiben in diesen
Jahren feststellen. -Es fanden sich bei Taufen bis zu 30 Paten, die von
den Eltern aufgeboten wurden, um für das Kind eine möglichst hohe Zahl von
Versorgungsquellen zu erschließen; die Beerdigungen waren nur selten von
stiller Trauer bestimmt,-sie arteten in der Regel zu Gelagen aus, wobei die
Gastgeber miteinander um die Bewirtung
wetteiferten, soweit das in diesen harten Zeiten möglich war. Die
Entheiligung des Sonntags sowie die Unzucht brachten die Geistlichkeit
regelmäßig in Harnisch. Starb ein Ehepartner, so hielt der überlebende Teil die
Trauerzeit nicht ein und fand auch häufig einen Pastor, der seinen Segen zu
einer raschen Heirat gab. Beim Sonntagsgottesdienst wurde es Sitte, kleinere
Pausen einzulegen und im Gasthaus gegenüber einen Schnaps zu trinken. Die
Pastöre ließen deshalb durch den Gerichtsboten oder die Gemeindeältesten
die Kneipen kontrollieren. Mit Entrüstung wurde zur Kenntnis genommen daß die
Weiber an den Tagen, an denen das Abendmahl ausgegeben wird, sich wenige
Stunden später mit "warmen Bier einfüllen", daß gespielt und getanzt
wurde, insbesondere sogar von Knechten und Mägden. Konnten die Pastoren in
ihren Gemeinden die Gasthäuser während des Gottesdienstes schließen, so blieben
die Leute der Kirche ganz fern; viele trafen sich beispielsweise in Binsheim,
wo zwei Wirte auch des Sonntags zapften. Volksfeste gehörten zu den
Hauptfeinden der Geistlichkeit. Das gottlose Treiben zu Fastnacht, Kirmes oder
Schützenfest wurde mit Ausdauer aber ohne Erfolg bekämpft. Die Gotteshäuser
waren wegen der Kriegsschäden oft in schlechtem Zustand, und es war nicht
selten, daß dort unter der Woche Vieh eindrang und es sich gemütlich machte.
Auf heftigste Gegenwehr stieß aber die Landbevölkerung, als sie es sich zur
Mode machte den Haus- und Hofhund mit in den Gottesdienst zu nehmen. Der Pastor
von Baerl beklagte sich über eine mitgebrachte Elster, welche "unter der
Predigt in die Kirche fleuget und den Gottesdienst verhindert". Die Hunde
im Gottesdienst werden auch in späteren Zeiten nochmal gemeldet, so in der
Gemeinde Wallach, wo jedes Bellen mit 2 Stübern für die Armenkasse belegt
wurde.
UND DAS BUDBERGER SCHÖFFENGERICHT
Am 7.5.1640 beginnt in Budberg
ein Gerichtprotokollbuch, angelegt von der Hand des moersischen
Gerichtsschreibers Grundtscheidt. Da bis zu diesem Datum
viele Budberger Angelegenheiten in den Gerichtsbüchern von Moers zu finden
sind und ebenso eine Bemerkung im Budberger Gerichtsbuch unter dem
30.6.1646 darauf hinweist, scheint es in Budberg auf Grund der
Kriegsverhältnisse zeitweise keine Gerichtsverhandlungen gegeben zu haben.
Möglicherweise ist der Beginn des Protokollbuches auch der Neubeginn des
Budberger Gerichtslebens.
Von Beginn an hatte das Gericht
alle Hände voll zu tun: Schlägereien, Beleidigungen und Beschimpfungen,
Diskussionen die innerhalb einer Familie mit dem Messer geführt wurden, und
vieles andere war zu verhandeln. Einen breiten Raum nahmen Geldgeschäfte und
Verpachtungen ein. Arnt Impelmann pachtete einen Morgen Land, die Katlack genannt, auf sechs Jahre und muß dafür 50 Dlr
zahlen (7.5.1640). Bei weiteren Verpachtungen findet sich auch Frantz Boulmanns, der Gemeindeland
umsonst erhielt, weil der Gemeindehir-te bei ihm
schlief.
In diesen Jahren -eigentlich
schon seit den 1620ger Jahren- beschäftigen Streitigkeiten über die
Nutzungsrechte an Schafsweiden die Gemeinde, wie auch noch in vielen folgenden
Jahren. Neben den Nutzungsrechten waren auch Wegerechte strittig, die von den
verschiedenen Herden unterschiedlich genutzt werden durften. Gegen die gemeinsame
Herde der Dorfgemeinschaft stehen die Einzelherden der größeren Höfe: wie der
Hof zur Hard, der Laermannsbauer, von Ilt, oder Junker Ingenhove auf Haus
Cassel.
Das Jahr 1641 brachte für
Budberg einen richtigen Kriminalfall.
Thomas Tymmermanns aus Rheinberg verreiste am 8.März nach Köln
und darum wurde ihm von seinen Schwestern, seinen Schwägern und Freun- den das
Geleit bis nach Budberg gegeben. Dort nahm man einen "Abschiedsdrunck",
der anscheinend recht üppig ausgefallen war. Auf dem Rückweg nach Rheinberg
gerieten die beiden Schwäger in hef- tigen Streit. Pierre Kerckhoff, "Ehevogt"
von Columba Pliesters gnt. Timmermann, wurde von Hendrich Timmermann, "Ehewirt"
von Elßgen Timmermanns, als "Schelm" beschimpft und zog darum sein
Messer. Der Gegner hatte auch ein Messer dabei und es kam zu einer Rangelei,
die keiner der Zeugen genau beobachtet hatte. Kerckhoff erhielt eine tiefe
Stichwunde, an der er in kürzester Zeit verblutete. Nach ausführlichen
Verhören wurde festgestellt, daß sich Kerckhoff bei dieser Auseinandersetzung
die tötliche Verletzung selbst zugefügt haben mußte. -Ähnliche blutige Streitereien,
die oft ihren Ursprung in alkoholischen Exzessen hatten, begegnen uns noch
öfter und sind besonderes Sorgenkind der Pastöre, wie besonders die Protokolle
der evangelischen Synode Moers zeigen.
Neben den Moerser und
Rheinberger Beamten, die dem Budberger Gericht vorsaßen, fand sich unter den Schöffen auch
ein Einheimischer: Wilhelm Dahmen, genannt Ilt. Als
dieser abtrat, wurden am 23.8.1646 zwei neue Schöffen bestimmt, Cornelius
Hillen und Arnt Impelmann; Gerichtsbote wurde Court Francken. Wahrscheinlich mußte
Arnt diesen Schöffen-Eid schwören: "Ich Arnt gelobe und schwere einen eydt
zu gott und auf sein h.evangelium, das gericht meines gnedigen herren grafen zu
Neuwenar und Moers zu rechter zeit und platz zu bekleiden, gerichtliche
processen treulich zu dirigiren, neben und mit dem schultheiss und anderen
scheffen ein urtheil und bescheid nach meinen besten verstand sprechen zu
helfen, dass auch männiglich zu seiner sachen erörterung förderlichst geholfen
werde, solches alles nit zu unterlassen, entweder um lieb und leyd, freund,
magschaft, gunst, gab, nutz oder furcht, noch einige andere dinge, wes das auch
seyn mögte, die parteyen nicht zu übernehmen in den urtheil fassen oder einigen
anderen stücken keiner parthey anhang zu machen, zu rathen noch zu warnen des
gerichts ratschläge, niemand der partheyen zu offenbahren keine verschreibung,
vollmachten oder einige andere briefliche documenta ohne vorgegangene
verlesung, bevor der einhalt sich wahr befunden, wan der schultheiss erst
gesiegelt, der gebühr zu verzieglen und fort alles mit rath und rechten wissen
des schultheissen und meinen mitscheffen zu thun und lassen, was einen frommen und aufrichtigen
scheffen seines ampts und rechts wegen gebühret, alles getreulich und ohne
einig gefehrt."[130]
Kaum zum Schöffen ernannt,
stand Arnt Impelmann stellvertretend für sein Pferd vor den Gerichtsschranken
und mußte sich für den Tod seines Knechtes Niklas verantworten. -Tieren, die
sich gegen Menschen versündigt oder die mit Menschen gesündigt (Unzuchtsfälle)
hatten, wurde selbstverständlich der Prozeß gemacht. Gehenkte Ziegen gehörten
ebenso zur Gerichtspraxis wie der berühmte "Hahn von Basel", der 1474
ein Ei gelegt haben soll und darum vom Scharfrichter geköpft wurde. Ei und
Vogel verbrannte man, "dan man forcht, esz wurd ein wurm (Drache)
daruz".- Der Prozeß lief für Impelmanns Pferd noch recht glimpflich ab: es
wurde des Landes verwiesen.
"Domini fisci zeigt an,
daß impelmans Pferd deßen kecht Claeßen an daß haubt geschlagen, darauf der
todt erfolget dahero gemelter (genannter) Impelman denen H (Herren) abtracht zu
machen schuldigs. Beklagter sagtt daß es casus infortunitus gewesen in denen
Meeren und Hinxten (Mähren und Hengste) in der Zahl von achten zusammen gewesen
und man nit sagen kann, welches von allen pferden den knecht geschlagen, und
patt Ihmen deshalb zu absoluiren und nit zu entestieren.Darauf wird die sach
biß uf den negsten Gerichtstag gestalt, ab alstan beßre Information einzunehmen
suspendirt." --- 13.12.1646 Redemptio Arnten Impelmans pferd, sodessen
knecht todt geschlagen haben solte.16.10.1646 : "-Als beide chur- und
fürstliche HH (Herren) Beambten gegen Arnten Impelman praeleudirt daß dessen
pfert seinen knecht Niclaesen also verletzet, daß er daran gestorben, dahero
daß pferdt zu töten seie, hingegen gemelter Impelman excipyrt nicht allein daß
dieß unglück unter vielen pferden in der weide sich zugetragen und zu zweiffelen
ob sein pferdt daran schuldigs, sondern auch daß der knecht lange an der
verletzung kranck gelegen, kostbahr verpflegt undt unterhalt vonnöhten gehabt,
derwegen er als auch vonwegen bezahlungs des Chirurgi in großen schaden
gerahten, undt daß pferdt zuverkauffen sich erbotten , gestalt die unkosten
darauß zu bezahlen mit bitt Ihme selbigs pferdt zu dem ende redimiren zu laßen.-
Demnach haben die HH Beambten Ihme vergunt daß pferdt mit zehen Rix Dlr
(Reichstaler) zu redimiren, die unkosten zu bezahlen undt das pferdt außerhalb
der herlichkeit Budbergs, Graffschaft Moerß undt Ambt Berck zuverkauffen.
Niederbudtberg den 13 dec:1646."[131]
Zu gleicher Zeit bemühte sich
die Dorfgemeinde Ordnung in ihre Kirchenbücher und Kirchengelder zu bringen.
Diese Kirchmeisteraufgaben lagen bisher in den Händen von Johan von Ilt, der daß Amt von seinem
Vater übernommen hatte, und der Juffer von Wolfskuhlen[132], der
Frau Catharina Spieß, verwittweten Hambroich. Diese war schon
ziemlich alt und hatte auf Haus Wolfskuhlen die schriftlichen Unterlagen der
Kirchengemeinde in Verwahrung. Neben dem heute noch vorhandenen
"neuen" Buch, das der Pastor Valck 1582 geschrieben hatte, gab es
wohl noch das "alte" Lagerbuch sowie das "kleine Buch". Um
neuen Schwung in den Kirchenaufbau zu bringen
wurden Johann von Ilt und Arnt Impelman im Jahre 1646 zu neuen
Kirchmeistern bestimmt, die die alte Dame per Gerichtsbeschluß zwingen mußten
die Kirchenunterlagen herauszugeben (13.12.1646). Die Juffer zu Wolfskuhlen, die sich um den
Wiederaufbau der Kirche sehr verdient gemacht hatte, starb zu Beginn des Jahres
1647 und die nachfolgenden Prozesse ihrer Gläubiger mit ihren Erben nahmen auf
lange Zeit die Kräfte des Budberger Schöffengerichtes voll in Anspruch. -Die
Beauftragung von Johan von Ilt und Arnt Impelman mit den
Kirchenangelegenheiten hatte wohl nicht den gewünschten Erfolg gehabt. Deshalb,
und vor allem in Erinnerung des Ärgers mit der Frau zu Wolfkuhlen, beschloß
das Gericht am 9.5.1647 eine Kiste bauen zu lassen, in die die Kirchenpapiere
und auch andere, die politische Gemeinde betreffende Unterlagen gelegt werden
und zu der drei unterschiedliche Schlüssel notwendig sein sollten.
Schlüsselverwalter sollten die Schultheiße von Moers und Rheinberg sowie die
Kirchmeister von Budberg werden. Unter gleichem Datum begann ein Prozeß der
Rheinberger Pfarrgemeinde gegen die Budberger Pfarrgemeinde, der bis zum
Dezember 1648 dauerte. Die Budberger Kirche schuldete seit alter Zeit der
Rheinberger Kirche eine jährliche Abgabe von 3 ½ Pfd. Wachs. Seit 1583 ist die
Zahlung dieser Abgabe unterlassen worden, und das Gericht sollte nun die Rheinberger
in ihre alten Rechte wieder einsetzen; Budberg führte in der Folgezeit diese
Abgabe wieder pünktlich aus, was sich selbst noch in den Kirchenrechnungen zu
Ende des 18.Jhd. erkennen läßt.
Fast zu gleicher Zeit wie sein
Pferd, stand auch Arnt Impelman selbst im Mittelpunkt des Budberger
Rechtsgeschehens. Hatte er sich 1640
durch einen sechsjährigen Pachtvertrag notwendiges Acker–land beschafft,
bemühte er sich 1646 um die Leibgewinnsgerechtigkeit an einem Hof. Laut den
Eintragungen des Moerser Gerichtschreibers Grundtscheidt hatte Arnt Impelman bei "brennendem
Kerzenverkauf" 500 Taler geboten aber den Hof damit aber nicht ersteigern
können. Er suchte darum einen Teilhaber und fand ihn, nachdem Thomas ter Stege abgelehnt hatte, in Gerrit zu Hausen. Sie vereinbarten, je
die Hälfte des Gewinngeldes und der Gebühren zu tragen, doch scheint sich Arnt
verspekuliert zu haben, und nur wenig später tat er so, als wüßte er von
nichts. Der Juncker von Barll, der das Geld zu bekommen
hatte, ließ Gerrit zu Hausen über das Gericht belangen und dieser dann
wiederum Arnt Impelman. Zeugen berichteten, Arnt habe sich als "alpischer
Lehnsmann" bezeichnet. Vor Gericht führt Arnt zu seiner Entschuldigung an,
daß der "abgestorbene Jungs oder Junst (ein Verwandter, Sohn, Vater oder
??) keine mittelen hinderlaßen" und er bietet eine Summe von 7 rix Dlr
(Reichstaler) an [133]. Es
stellt sich nun die Frage, welchen Hof Arnt ersteigern wollte bzw. ersteigert
hatte, denn der Name ist nicht genannt. Da aber laut Gerichtsprotokoll der Hof
dem Lehnskommissar von Alpen zuständig war, also alpisches Lehngut, und der
Lehnsherr der Juncker von Barll zu Baerl, kann es sich nur um den Hummeltenhof gehandelt haben;
dieser war der einzige alpische Hof neben dem Adelssitz "Haus
Cassel", den es in Budberg gab. Es ließ sich feststellen das in dieser
Zeit die Grafen von Bentheim, die die Herren von
Alpen waren, ihrem Vasall Jörgen von Barll den Hof zu Lehen gegeben hatten. Auch trifft
es zu, daß dieser Hof, nahe der Kirche, sehr zentral liegt und darum als
Gerichttsstätte gut denkbar ist, was für die häufige Erwähnung des
Gerichtsortes "in Impelmans Behausung" spricht. Wenn auch noch verschiedene
Unterlagen zu diesem Hof vorhanden sind, so berichten sie nur über die
Eigentümer und Leheninhaber während Informationen über die Bauern und
Hausbewohner, die den Hof tatsächlich bewirtschafteten, nur zufällig -wenn
überhaupt- zu finden sind.
Der erste Namensträger
"Hummelnist" den ich finden
konnte war Rutger von den Hommelnist[134],
Schöffe in Rheinberg, der am 6.6.1381 sein Siegel unter eine Urkunde setzte. Zu
Beginn des 15. Jahrhunderts lebte in Rheinberg ein Priester Rutger ingen
Hommelnist, Präsenzmeister der
Kirche zu Rheinberg, wahrscheinlich ein Sohn des ersteren (mehrfach erwähnt
1436-1445). Den Hof selbst finden wir erstmals 1423 und 1425 erwähnt[135]. Ein
Landadeliger und Kölner Ministeriale, Bertolt von Dript (Drüpt,Tript), wurde von
Gumprecht Grafen von Neuenahr, Erbvogten zu Köln und Herren von Alpen, mit
diesem Hof belehnt; seine Frau zwei Jahre später. Eine Generation später, am
29.Januar 1469, verpachteten "Bartoltz Sohn", Johann von Dript und
dessen Frau Elisabeth drei Kamper Mönchen den Hof zu Asdonck, der in den Hof zu
Hummelnist gehörte, als Leibgewinn. Vom Grafen von Neuenahr
gelangte der Hof an die Grafen von Moers. Als mit Walburga von Moers das Haus
ausstarb, ging das Haupterbteil an den Prinzen von Oranien, kleinere
Herrschaften an entfernte Verwandte. So kam
die Herrschaft Alpen an die Grafen von Bentheim, eigentlich die Familie
"von Götterswick" (ein Dorf
rechtsrheinisch gegenüber von Rheinberg)
die sich die Grafschaft Bentheim erheirateten[136]. Zu
Beginn des 17.Jahrhunderts, am 11.4.1609 wurde Jörgen Barll mit dem Gut zu Hommelnist belehnt; dieser
hatte natürlich den Hof nicht selber bewirtschaftet sondern einem Bauern
weiterverpachtet. Schon im Jahr 1621 war der Junker von Barll in Geldschwierigkeiten und erhielt von den
Bentheimer Grafen die Erlaubnis den Hof mit 600 Talern zu beleihen. Der Sohn
Cornelis von Barll läßt am 13.4.1643 sich im Namen seiner beiden
Kinder mit dem Gut belehnen, das zu diesem Zeitpunkt eine ungefähre Größe von
65 Morgen hatte. Die nächste Erwähnung ist die Eintragung im Gerichtsbuch von
Budberg. Der Junker von Barll suchte einen neuen Bauern für den Hof
(möglicherweise hatte Arnt schon vorher auf Hummelnist gewohnt und war in Zahlungsschwierigkeiten
geraten) und bot den Hof über eine Versteigerung (den Kerzenverkauf) an. Den
Zuschlag erhielt Gerrit zu Hausen, der als
"Partner" von Arnt Impelman in die Hofversteigerung eintritt, und der
als erster dann den Kopf hinhalten mußte, als sich herausstellte, daß Arnt
kein Geld hatte. Arnt ist anscheinend Bauer
-kein Lehnsmann- auf Hummelnist geworden oder geblieben und hatte wohl wie das
Gerichtsbuch erwähnt nur eine "Halbscheidt" des Hofes erhalten. Er
trug niemals den Namen Hummelten (wie für einen Leibgewinnspächter üblich). Im
Juni des Jahres 1647 wird die Größe des Hofes durch den "vereydeten
landtsmesser zu Meurs",den Mathaeus von der Rennen, auf über 75 Morgen
festgestellt. Ein Peter zu Hausen, möglicherweise ein
Verwandter des Gerrit zu Hausen, wird am 27.6.1648 auf
Empfehlung des Cornelis von Barll belehnt. Die Familie "von oder zu
Hausen" muß finanziell recht gut gestellt gewesen sein, denn sie hatten
noch weitere Höfe zu Lehen; in Eversael den halben Hof Diependelle oder Soest's Gut genannt, ebenfalls aus dem Besitz der Grafen
von Bentheim, dann den Hof zu Hausen
(Husenhof bei Eversael) ein Sattelhof aus dem
Eigentum der Kapitularcanonissen von Maria im Kapitol zu Köln [137].
Nachdem Peter zu Hausen gestorben war, wurde am 5.5.1682 dessen Sohn
Diederich von Hausen als Vasall vereidigt, ebenso beim Tod des Landesherren und
dem damit verbundenen Wechsel des Lehnsherrn am 2.9.1706. Später wurde ein
Franz Böegel Lehennehmer bis zum 3.6.1766, dem Stefan von
Buchem folgte. Dieser sah sich auf Grund seiner
Schulden genötigt, die Nutzungsrechte an diesem Hof mit Einwilligung der
Bentheimer zu verkaufen (Juni 1771). Der neue Lehennehmer Gördt Giesen, der den Hof am
5.9.1771 übernimmt, will dort selber einziehen und den Hof bewirtschaften, was
völlig ungewöhnlich ist. Darum muß Gerret Hummelten, ein Nachfahre des Arnt
Impelmann, zu Beginn des Jahres 1772, unter Anwendung geschärfter gerichtlicher
Mittel, den Platz räumen.
Ein besonders trauriger Prozeß,
an dem Arnt Impelman als Schöffe teilnahm, war das Gerichtverfahren gegen
Metzgen Dienis aus Angermundt, ehemalige Magd bei Felthorn. Sie war die Tochter des
Johan Dienis zu Angermundt, Soldat unter dem Fürsten von
Neuenburg, dem Erben der Grafschaft Berg, und zu Düsseldorf stationiert; ihre
leibliche Mutter war lange tot und sie hatte seit vielen Jahren eine
Stiefmutter Greth. Als sie einmal nach "Buechen" (?) geschickt wurde,
ein "Iseren" abzuholen habe dort der Schmied, "Hendrich, Sohn
des Schmiedes von Homberg, die Schmiede zugethan und seien Willen mit ihr
gethan, davon sie schwanger geworden". Als im Jahre 1649 am 24. April das
Kind zur Welt kam, ließ die Mutter das Mädchen am 27., einem Dienstag, auf den
Namen Henrica taufen. In einem Kirchenbuchauszug heißt es: "Henrica,
Henrici Schmits von Hohenbodtberg, mater Mettjen ancilla
in boedtberg bey felthorn, Paten: Nicolaus Schleß, Sibilla Damen." Steht sie im
Kirchenbuch noch mit der Bezeichnung Magd, so finden wir sie in den nur wenige
Tage jüngeren Gerichtsakten schon als "gewesenen Magd" -sie war als
Magd bei Felthorn gefeuert worden, was den damaligen
Gepflogenheiten durchaus entspracht. Am 26.Mai trugt der Gerichtschreiber in
das Protokollbuch ein, daß ein "Rumor enstanden, daß ein Kindt bey
Vierbaumer Heiden erfunden umbracht sei". Der Verdacht, es handele sich um
das Kind der Magd, bestätigte sich direkt. Sie gab an, sie habe vor drei Wochen
das Kind (es war 10 Tage alt) dem Vater Hendrich, der "bei des Junckeren
Buer zu Buechem Tochter" lebe, "zubringen" wollen. Als sie über
die Vierbaumer Heide ging, "hette uf dem wegs quade gedancken bekommen,
uf dem wegs wieder umgekehrt und daß kindt bey der Vierboemerheidt liggen
laßen". Sie hatte das Kind mit "Wasserfledt" bedeckt und sich
dann nicht mehr darum gekümmert und auch als sie einige Tage später an der
Stelle vorbeigekommen war, hatte sie nicht nach dem Kind gesehen. Durch ein
"budtmedgen" (Botenmädchen?) hatte sie sich ein Schreiben ausfertigen
lassen, in dem bestätigt wurde, sie hätte das Kind dem Vater gebracht. Das
Gericht ließ nun die Kindesleiche vom Chirurgen M. Eberhardt Thele besichtigen, der allerdings erklärt, wegen
der starken Verwesung nichts erkennen zu können. Die Mutter, die daraufhin in
Leibarrest (in Budberg!) genommen worden war, "hatt Ihr kindt zu sehen bey
der Obrigkeitt anhalten lassen, so ihr zugestimmet worden, und wie daß Kistgen
eroftenet hatt Sie daßelbe angetastet und Ihr Kindt zu sein bekandt, ohne daß
daß sie daßelbe beweinet oder davon einige commotion gemacht. Darauf anbevohlen
daß Kindt zur Erden zubestatten." Nach dem ersten Verhör erfolgte dann am
1.Juni 1649 die Verhandlung unter den Schultheißen Eschen und Essen, den
Moerser Schöffen Goor und Becker, den Rheinberger
Schöffen Jost Then und Wilhelm Sewen und den Niederbudtberger Schöffen Dahmen
(=Ilt ?), Impelman und Cornelis Hillen. Die Anklage vertrat der Anwalt Welsings
und die Verteidigung der
Anwalt Joachim von Löwenberg. Der Anklagevertreter
forderte ein Exempel zu statuieren und entsprechend der "peinlichen
Halßgerichtsordnung Caroli quinti" zu verfahren. Diese sieht für
Kindesmord "Lebendiges Eingraben und Pfählen", in gemilderter Form
"Ertränken" vor; die Kindesaussetzung mit Todesfolge wird aber auch
in § 132 der Halsgerichtsordnung angeführt und dem Gericht ein
Ermessensspielraum dabei zugewiesen. -Im Namen der armen Frau schilderte der
Anwalt Löwenberg das sie Ihr Kind nicht mordtätiger Weise habe umbringen, sondern
dem Vater bringen wollen. Warum sie das Kind hinter einer Hecke niedergelegt
habe wisse sie auch nicht, aber erkenne, daß sie daran "mißtahn"
habe; sie bittet "umb den willen Gottes dessen fergibnuß und
barmhertzliche gnade festiglich und getrewlich Ihr leben zu beßren und hinfüro
sulches nit mehr von ihr erhört zu werden". Als der Anwalt Welsing das
eigene Geständnis der Metzgen Dienis dagegen hält, verweist Löwenberg auf seine
letzten Ausführungen, bittet um Gnade und dann das Gericht "an die
Beclagtinne zu statuieren was rechtens". -Angesichts anderer,
seitenlanger, wortgewaltiger und nichtendenwollender Verfahren um
Vermögensangelegenheiten, wirken die kurzen Ausführungen Löwenbergs und
Welsings sehr dürftig, doch war
bei der damaligen Rechtslage der Ausgang des Verfahrens schon automatisch
vorgegeben. Auch wenn ein Urteilsspruch nicht im Protokollbuch verzeichnet
ist, so wird Metzgen Dienes wie ein Totschläger verurteilt worden sein, d.h.
Hinrichtung durch das Schwert. Über den Hinrichtungstermin schreibt das
Protokollbuch:
"Halßgericht gehalten den
5. Juni 1649. Welsings, weilen heudt tags und zeitt deß Thäterinne Metzgen vor
recht gestelt werden solle, als pitt publicationem sententiae und mit der
execution zuverfahren anzubefehlen."
Im Jahre 1647, am 14.3., starb
der Führer der holländischen Sache, Prinz Friedrich Heinrich. Sein Nachfolger
wurde der erst 18-jährige Wilhelm II von Oranien. In Münster und Osnabrück verhandelte
man über ein Ende des 30jährigen Krieges und konnte im Sommer 1648 den
Vertragstext endgültig festlegen. Für die Menschen am Niederrhein war besonders
wichtig, daß gleichzeitig der spanischniederländische Krieg damit beendet
wurde, der immerhin gut 80 Jahre (mit Pausen) gedauert hatte und nun mit der
Abspaltung der niederländischen Städte und Grafschaften vom deutschen Reich
endete.
Im Jahr 1647 scheint auch
Wilhelm Impelmann, der nach dem tötlich
geendeten Streit mit dem Steuereinnehmer Mewis Wolters im Jahre 1617 die Flucht
ergriffen hatte, wiedergekehrt zu sein. Da sich Flucht und Rückkehr nahezu mit
den Zeiten des 30jährigen Krieges decken, spricht vieles dafür, daß Wilhelm
Impelmann Soldat gewesen ist[138]. Er
wird in Aufzeichnungen über die nächstfolgenden Jahre mehrmals erwähnt, wobei
zu erkennen ist, daß er sich intensiv um die Begründung einer bürgerlichen
Karriere bemühte. -Wilhelm wohnte in Rheinberg und heiratete dort am 21.2.1648
die Katharina Kretz (Gretz); Trauzeugen waren Johan Ivier und Johan Decker. Wilhelm hatte zu diesem
Zeitpunkt ein Alter von ca. 57-59 Jahren erreicht. In seinem Hochzeitsjahr wird
er beim Weinschmuggel erwischt! Im Ratsprotokoll vom 7.8.1648[139] heißt
es:
"Deweil Impelman ein
oxhoofft[140]
frantzen wein einbringen lassen und dasselb nit angegeben, ist demselben ein
Pfoen (Strafe) vor 1 ggld vor dieß mal aufferlegt und Ime acht tagen zu
bezahlen befohlen; und Ist derselb vor dießmahl hoher nit bestrafft, weil er
sich beklagt, daß er die brauch und gewohnheit besser nit gewußt habe, hette
sonsten die confiscation des Weins gewertig sein mussen."
Im Jahre 1650 wurde den Eheleuten am 25.7. der Sohn Gerhard geboren (der später
Kanonier in Rheinberg war). Schon am 21. Januar dieses Jahres hatte sich -laut
Ratsprotokollen- Wilhelm um Aufnahme in die Rheinberger Bürgerschaft bemüht und
sollte für den Erwerb der vollen Bürgerrechte 8 Rtlr bezahlen, doch konnte er
sich diese Ausgabe zu diesem Zeitpunkt anscheinend nicht leisten, denn am
10.1.1653 bemühte er sich nochmals um den Status des Vollbürgers. Auch in den
Budberger Gerichtsakten findet sich sein
Name. Es wird 1651 erwähnt, daß er mit Paul Gretz (seinem Schwager), und seinem Bruder Arnt
plant für das nächste Jahr den Campischen Zehnten zu pachten. Im Jahr darauf
wird sein Sohn Bernhard gebohren; Paten waren Jacob Beiges und Anna Janßen. Ein weiteres Kind, die
Tochter Gertrud, kam am 15.10.1657 zur Welt; Paten waren Paul und Adelheid
Gretz. Letztmalig fand ich
Wilhelm Impelman im Jahre 1663 erwähnt. Er bekleidete das Amt
eines Rheinberger Schöffen und bezeugte am 6.6. die Richtigkeit der
Beschreibung der Herrlichkeit Budberg, die zur Steuereinschätzung benötigt
wurde[141].
Möglicherweise handelt es sich
bei Wilhelm Impelmann aber auch um Arnts Neffen, Sohn seiner Schwester Sibille,
die mit ihrem Mann Johan (Familienname unbekannt) den Repelener Hof
weiterbewirtschaftet und diesen später ihrer Tochter Petronella und deren Mann
Theis Diemers weitergegeben hatte.
Wilhelm
Impelman Katharina Gretz
= 1587 - 1591 Impelmanshof ?
+ nach 1663 Rheinberg
oo 21.2.1648 in Rheinberg
T.:Johan Ivier, Johan Decker
= 25.7. 1650 Gerhard Paten: Paul Gretz
Margareta von Esch
= 3.11. 1652 Bernhard Jacob Beijes
Anna
Janßen
= 15.10.1657 Gertrud Paul Gretz
Adelheid Gretz
Ein anderer Bruder, Gerhard
(IV.), der ebenfalls Soldat im Regiment Timmermann gewesen war und am 4.3.1629
seine Tochter Christina taufen ließ (Paten Eberhard Berckerfuirt und Catharina Schepers) muß auch einen Sohn
gehabt haben und war schon mindesten seit 1624 mit Gertrud Hüls[142]
verheiratet.
Gerhard
Impelman IV. Gertrud (von) Hüls
= 1582-1587 Impelmanhof
+ vor 1641 Rheinberg (gefallen?)
Soldat bei Capit.Timmermann
oo vor 1624 (Rheinberg?)
= 4.3.1629 Christina Paten: Eberhard Berckerfuirt
Catharina Schepers
= o.A. Sohn
Möglicherweise fiel er als
Soldat, mit Sicherheit starb er aber schon vor 1641, denn sein Schwager, Jan
von Hülß erstritt vor dem Gericht in Moers die Rechte
dieses Sohnes gegen den damaligen Bauern auf Impelmanshof bei Repelen, der
entweder Jan to Impel (anscheinend ein eingeheirateter Schwager) oder dessen
Sohn Theiß war (seit ca. 1640 dort Bauer).
"Johan von Hülß zeigtt
claglich an, wie daß Impelman seiner Schwester kindt zum abstandt zuu geben
fersprochen siebentzigs vunf dlr, patt denselben ad solutionem capitalis cum
interesse anzuhalten. Anwalt übergab Verdragszettell und quitungs und patt
ferner nit beschwehrtt zuu werden.
In sachen Johannen von Huls %
Impelman ist verglichen daß Beclagter dem Kinde solle herauß geben 12½ dlr
imgleichen von 75 dlr pension und wann es zu seinen Manbaren Jahren kommen so
solle ihm ahn stat der pension so viell herauß geben davor es nohtig ein
handtwerck lehrnen könne.Alles laut davon ertheilten Contracts Actum den 23.
oktobris 1641. [143]"
Mit dem Frieden im Jahre 1648
wurde auch der Wiederaufbau der Budberger Kirche zu einem guten Ende gebracht,
obwohl zuletzt noch ein Betrag von 200 Thaler aufgebracht werden mußte. Man
lieh das Geld und wollte die Summe aus den Einkünften der Kirchengemeinde
zurückzahlen. Als sich das dann doch schwieriger gestaltete als geplant,
"verobligierte" sich der damalige Kopf der Budberger Bauern, Johan
von Ilt am 1.1.1650 mit seinem Hof und Eigentum als
Bürge, bei dem Rheinberger Alt-Bürgermeister Jodocus Rehe; Arnt Impelman und
Cornelius Hillen als Kirchmeister versprachen dem Johan von Ilt zur Rückversicherung 11 Scheffel Getreide, die
Arnt Hausmann an die Kirche
abzuführen hatte. Die endgültige Fertigstellung oder das Richtfest, fällt in
den Sommer des Jahres 1648. Unter Datum vom 13.Juli findet sich eine Rechnung
des Kaufmanns Jan Fyngerhodts an Arnt Impelman und Johan von Ilt als Kirchmeister über diverse Getränkelieferungen
[144] :
"Anno 1648 Rekeniyngs fan forteryngs fan dye
kerck tot bot bergh.-
Hem Dye kerckmysters Ildt ondt Eympelman ondt Dye gemyndt fan bot bergh als sy
dy bont (Bretter ?) koften fan syger pyper (Seger Pieper??) als oek dye lyen
koften fan Derck wyssels ondt als sy dye lyen losten, soe for ondt nar an wyn
ondt byr ondt brandewyn fortert in for schyde mallen bedraght (.) Lat my
komptz somma - fan den 2 Jandewary(?) 1648 tot den 18 mert dot 20 kanne wyn
ondt 1 helfken dot somma an gelt 5 dlr 10½ stbr ondt 3 stbr brandewyn(.) Soe
Ick an kamper Ilt sal godt fynden ondt Eympellman alst kerckmysters my dar ock
gelafdt(.) noch den- 15 may 1648 don by my fortert Ildt ondt derck wyssels ondt
Eympellman adt 4 motgeß oder geleßküß rynssen brandewyn ad 12 stbr noch Arnt
fan Eympelen ondt Jan fan Ilt ondt Derck Wyssels fortert ad 23 stüffers an wyn
ondt brandewyn als sy dyd -50- Ryste lyen ondt fangent haden dem 13.July
1648 Jan fyngerhodts
RANDVERMERK : Noch als derck ondt fan kolle kuam don
eympelman ondt derck ondt Ilt by my fortert 6 kanae byrs als 12 stbr(.)
Eympelman saght dat Ick dat sol so sryffen.
-somma bedraght int gehld ad 11 ½ dall 12 ½ stbr solckes my Jan van Ilt
namen dye kerck betalt hadt als kerckmysters."
Der in der Rechnung erwähnte
Derreck Wessels soll laut anderer Quelle Schöffe (in
Rheinberg?) gewesen sein und die Leyen und Tannen Plancken geliefert haben
(Verhör vom 8.4.1680 ). Nun war es also soweit: die Kirche war fertiggestellt,
doch der Pfarrer fehlte. Die Gemeinde, bis auf zwei Familien ausschließlich
katholisch, bemühte sich um einen katholischen Pfarrer und fand ihn in dem
Rheinberger sacellan David Grothaus. In einer Abschrift von
1747 eines Originals von 1670 in dem der Berufungstext vom 28.5.1648
wiedergegeben ist, wird David Grothaus vom Kölner Kurfürsten und Erzbischof ausdrücklich
mit diesem Amt betraut. Möglicherweise handelt es sich bei diesem Schriftstück
um eine Fälschung, die mit anderen Dokumenten bei dem langjährigen
Konfessionenkampf um Budberg als Argument dienen sollte; dieser David Grothaus war aber tatsächlich als Budberger Pfarrer
vorgesehen und es ist möglicherweise mit frommer Absicht die Dokumentenlücke
gefüllt worden. -David Grothaus soll ein sehr frommer Mann gewesen sein, hat
aber sein Amt nie angetreten und ist schon im darauffolgenden Jahr am Freitag
nach Ostern (= 8.4.1649) früh verstorben. Laut Zeugen soll Grothaus sich eines
Substituten bedient haben, der aber von Moerser Seite mit Waffengewalt vertrieben
worden war[145].
Nun rührte sich auch die
evangelische Seite und aus Moers ging ein Schreiben an den Prinzen von Oranien
ab, in dem dringend davor gewarnt wird, auf die katholischen Wünsche
einzugehen. Die Moerser Beamten erinnern ihen Landesherren an sein
Patronatrecht und schlagen vor, Budberg mit Rheinberg oder Repelen zu
kombinieren. Auch wurde der prinzlichen Regierung empfohlen, daß der
"latynsche Praeceptor von Moers oft einen Kandidaten der Theologie bereit
habe".[146]
Anfang Mai 1650 war der Tag
gekommen, daß das Dorf einen neuen
Seelsorger, den reformierten Prediger Willmans erhalten sollte. Unter
den kurfürstlichen Beamten in Rheinberg
brach helle Aufregung aus, doch waren ihre Möglichkeiten auf Grund der
niederländischen Besatzungstruppen stark eingegrenzt. Vor Joachim de
Lauwenbergh (von Löwenberg), der die Stelle eines Notars bekleidete,
gaben Amtmann, Kellner und Schultheiß am 10.5.1650 zu Protokoll, daß die
Moerser Beamten "uf heute" einen Praedikanten in Budberg einsetzen
wollten und protestierten vorsorglich dagegen und erklärten eine solche
Handlung als grundsätzlich null und nichtig, insbesondere da alle Einwohner bis
auf zwei katholisch waren. Den Einwohnern von Budberg ließen die Beamten über
den Notar ein Schriftstück überbringen, in dem diese an ihren Eid gegenüber
ihrem Landesherren und Erzbischof erinnert wurden. Der Notar sollte eine
Stellungnahme, besser: eine Ergebenheitsadresse der Kirchmeister, Schöffen und
des Baurmeisters einholen und ein
Dokument darüber ausfertigen.[147]
Die Budberger waren sicher
recht irritiert und ratlos, was sollten sie mit einem reformierten Prediger?
Willemans hat sicherlich viel Ablehnung zu spüren bekommen und konnte sein Amt
nur mit Hilfe von Moerser Beamten und Hilfskräften ausüben. Da die Budberger
beim Wiederaufbau ihres Dorfes ihre Kräfte ausschließlich auf die Kirche gerichtet
hatten, stand der Prediger bei seinem Amtsantritt ersteinmal im Freien und
mußte sich mit einem "möblierten Zimmer" bescheiden: er wohnte beim
damaligen Schmied des Dorfes, Gordt Boulmans (= 30.8.1626) in einer Kammer, während die
"Moerser" ihm ein Haus erbauten, anscheinend das spätere Küsterhaus,
denn dort soll die Jahreszahl 1650 angebracht gewesen sein, während das
eigentlich Pastorat die Datierung "24.4.1651" trug.
Der Kölner Erzbischof reagierte
recht besonnen: Er schrieb Ende Mai 1650 an den Prinzen von Oranien
"seinem lieben oheimb", so als wisse er noch nicht über die
Entwicklung im Dorf Bescheid und bittet darum, den David Grothaus, der laut den kölner
Unterlagen als Pfarrer vorgesehen war (aber schon seit zwei Jahren tot ist)
ihm, dem Erzbischof, vorzuschlagen; Unterschrift: Euer Liebten dienstwillgt Ohm
Ferdinandt Churfürst. Innerhalb seiner Verwaltung war der Ton etwas derber,
doch war er sich der zwiespältigen Rechtslage voll bewußt und ordnete neben
verbalem Protest Mäßigung an. Obwohl in der Sache hart, antworteten die moerser
Beamten sehr höflich und entschuldigten sich für den Einsatz der Soldaten, die
den katholischen Pfarrer der als Vertreter des Saccellan Grothaus in Budberg
die Pfarrstelle antreten sollte, aus dem Ort vertrieben hatten und erklärten,
daß die anderen Truppen, die der "Gubernator" in Rheinberg gesandt
hatte, ohne ihr Zutun gekommen waren.
Der Briefwechsel setzte sich
noch weiter fort und führte dazu, daß der Kölner Erzbischof einen
Gegenkandidaten suchte und ihn in der Person des Pastors von Borth, Molinaeus, fand. Der Streit
erreichte 1650 ein vorläufiges Ende, weil sowohl der Kölner Erzbischof, Ferdinand
von Bayern, am 13.9.1650 nach 38 Amtsjahren auf einer Reise in Arnsberg, als
auch sein Gegenspieler, der noch ganz junge Prinz Wilhelm II von Oranien am
6.11.1650 an Blattern, starben.
Im Jahr 1651 wurden die
Impelman wieder aktenkundig: der Scheffe "Gerhard" (es muß Arndt
gemeint sein) Impelman hatte am 2.September zusammen mit Wilhelm Damen und dem
Schultheiß Eschen die traurige Aufgabe gehabt, eine angespülte
Leiche zu besichtigen. "Diesseits des alten Rheins ein Junge todt
befunden" und es wurde amtlich festgestellt, daß "er verdruncken
gewesen"; es handelte sich bei dem Toten um den Sohn Peter des Gerhard
Cullen.
Drei Tage später, am 5.9.1651,
klagte der Schwager des Wilhelm Impelman, Paul Gretz, gegen Hendrich Schmitz auf Rückzahlung einer Schuld über 7 Rix Taler.
Bei der Schlichtung durch das Gericht kam zur Sprache, daß Paul Gretz sowie Arndt und Wilhelm Impelman beabsichtigten, im Jahr 1652 den Zehnten des
Kloster Kamp (in Budberg) zu pachten.
Am letzen Oktobertag des Jahres
1651 verklagte der Küster von Budberg Arndt Impelman auf Herausgabe eines
Morgen Ackerlandes. Er legte die "Pahlung", d die Grenzabsteckung, des Gord zu Pelden Hofes vor, und beanspruchte 1M Land
"schießend in Haußmans Weide"; Arndt Impelmans widersprach der
Forderung und übergab seinen Kaufzettel und einen alten Brief und bat als der
Küster nicht nachgab, seinen Verkäufer Giesen Holderbergs zu laden.
Leider ließ sich keine Fortsetzung dieser Angelegenheit im Gerichtbuch finden,
auch keine Erklärung, wieso sich Impelmans 1 M Land innerhalb Haußmans Weide
befand.
Das Rheinberger Kirchenbuch
weist in den folgenden Jahren wieder eine Reihe Impelman-Geburten auf. Der
Vater ist Arnold Impelman(II.), dessen genaues Geburtsdatum nicht verzeichnet
ist und nur zwischen den Jahren 1617 (Arnold I. geht zum Militär) und 1620
(Beginn des Kirchenbuches) liegen kann. Über diesen Vater Arnold(II.) ist
außer seinen Vaterschaften nichts bekannt; er muß schon vor 1680 gestorben
sein, vor dem Tod seines Sohnes Herman Theodor. Möglicherweise stand er auch
ganz im Schatten seines sehr dominierenden Vaters Arnold(I.), der noch 1673
lebt. Ein anderer Gedanke darf -obschon vage, jedoch nicht ganz abwegig- nicht
unberücksichtigt bleiben: ebenso wie Wilhelm eine späte Ehe eingeht, kann
Arnold eine zweite oder dritte Ehe im Alter von ca. 60 Jahren geschlossen
haben und bis zu seinem 77 Lebensjahr noch weitere 8 Kinder gezeugt haben. Ich
neige allerdings der ersten Version zu und möchte sie hier hypothetisch
benutzen. Ein weiteres Mal, daß dieser Arnold II. in Erscheinung tritt, ist die
Hochzeit seiner 1631 geborenen Schwester Margarete. Sie heiratet am 6.9.1665
einen Herman Smitz von Hünxe(??) und Arnold Impelmans und Gerhard
Viergens sind Trauzeugen. Die Braut wird im Kirchenbuch
als Margaretha von Impelen bezeichnet.
KINDER DES ARNOLD IMPELMAN
II.
Taufdatum Kind Paten
= 10. 3.1654 Johannes Johann v. Ilt
Adelheid Grüters
= 15. 3.1656 Gottfried Gerhard Vietgens
Sophia Hillens
= 15. 1.1658 Gottfried Johann de Elias
Gertrud Büfing
= 18. 1.1660 Arnold Arnold Hußmans
Anna
Krüllen
= 28.11.1662 Sibilla Johannes Lütter
Lutgera Impelman
= 11.10.1666 Hermann- Johan Krausmeis
Theodor Johanna Ingenwerth
= 19. 2.1668 Paul
= 30. 6.1671 Gertrud
Ob die Kinder dieselbe Mutter hatten oder aus mehreren Ehen stammten ist nicht
erwähnt. Aus den Budberger Gerichtsakten läßt sich aber
herauslesen, daß zumindest die Kinder von 1666 bis 1671 die gleiche Mutter
namens Maria hatten. Die Hebamme beim jüngsten Kind war Elisabeth Hussers, die am 10.1.1670 ihren
Eid als Hebamme ablegte.
Die Familie hatte sich immer wieder
um neue Ackerflächen bemüht, so auch Ende 1655/Anfang 1656, als in Budberg eine
Versteigerung von "Bawland" stattfand (es handelte sich um Pachtland,
wo die Verträge ausgelaufen waren). Auf 3 Morgen Weide die bisher Schnedder Jan bebaut hatte bot Impelman 150 Daler, wurde
aber von Johan von Ilt mit 10 Dlr überboten. Einen Morgen
"Hawlandt", den bisher Creutzman aus Eversael benutzt hatte ging auch an Johan von Ilt, für 200 Dlr. Einen
weiteren Morgen Hauland, den bisher Johan von Ilt besaß, konnte dessen Sohn Wilhelm für 205 Dlr
ersteigern; Impelmann hatte 180 Dlr geboten. Auch ungefähr 2 Morgen Bauland,
für die Impelman 90 Dlr bot, konnte er nicht erwerben; sie gingen für 120 Dlr
an Peter Kempelman.
Schon seit den 1620ger Jahren
bestanden innerhalb des Dorfes mehrere Fraktionen die untereinander einen
Streit darüber ausfochten, wer wo welche Schafe weiden lassen durfte, wer zur
Gemeindeherde gehörte und wer einen eigenen Schäfer beschäftigte. Dieser
Streit, der immer wieder aufflammte, erlebte auch 1656 eine Neuauflage und wir
finden Arndt Impelman an der Seite von Wilhelm Dahmen und dessen Sohn Albert. Auch mit dem Pfarrer
Wilman lag Arndt Impelman in Gerichtstreitigkeiten. Am 20.4.1657 hatte sich
der Pastor an das Gericht gewandt, weil
er von Arndt 3 Saaten-Morgen zurückbekommen hatte die der Kirche gehörten, aber
dafür keine Pacht erhalten hatte. Ob Arndt nun an den Pastor Zahlungen zu
leisten hatte, ist nicht bekannt. Es ist allerdings bekannt, daß der
Geistliche, solange er in Budberg Dienst tat, sich unermüdlich um Verbesserung
seiner Einkünfte vor Gericht und mit Eingaben an seine Vorgesetzten bemüht
hatte.
Am 16.7.1658 wurden Arndt
Impelman und Cornelis Hillen vor das Gericht zitiert. Der Sohn des
verstorbenen Johan von Ilt, Wilhelm, reichte im
Namen seiner Mutter die Obligation ein, die 1650 Impelman und Hillen mit Johan
von Ilt zur Deckung der Schulden aus dem Kirchenneubau
ausgefertigt hatten. Sie entschuldigten sich damit, daß sie "die Sach nit
angehe, sondern daßelbe waß sie gethan vor die Kirch gethan zu haben". Das
Gericht hatte diese Angelegenheit zuerst einmal verschoben und beim nächsten
Termin standen auch nicht mehr Arndt Impelman und Cornelius Hillen im Mittelpunkt, sondern Adam Wevels und Schneider Jan, die als Kirchmeister
die Budberger Kirche vertraten. Interessant, daß es zeitweise in Budberg
katholische und reformierte Kirchmeister nebeneinander für die gleiche Kirche
gab. Noch 1664 wurde Arndt Impelman als Kirchmeister genannt, mit dem der
Pastor Wilmans die Kircheneinkünfte abzurechnen hatte. Anscheinend konnte man
dieses Amt nur freiwillig aufgeben oder durch Tod ausscheiden; wenn Arndt
Impelman nun das katholische Fähnchen gegenüber dem reformierten Pastor
hochhielt, war es verständlich, daß der sich von seinen reformierten
Gemeindegliedern Unterstützung durch eigene Kirchmeister erbat.
Als dem Gericht in Budberg
mitgeteilt worden war, daß am Abend zuvor, am Montag den 24.Februar 1659,
Hendrich auffm Winckel beim Nachhauseweg von der Herberge in einen
Graben gefallen und dann gestorben war, setzten Schultheiß und beide Schöffen
ein Verhör darüber an und ließen den lieben Verblichenen untersuchen:
"Erschienen Gerhardt op den Winckell deß abgestorbenen sohn referirt dß sein vatter
seelig dn hoff auffm winckel pfachts weys im gebrauch gehabt, folgendts die
brawerey seynem sohn Johan überlaßen undt eynige leybzucht vor sich
außbehalten undt er, referens, gesteren nebens anderen Jungesellen zu in
Frederich Schmidts hauß geseßen, wehre seyn vatter am abendt
ungefehr umb 6 uhren bey ihme ein kommen, undt bey ihnen nit lenger alß
ungefehr ein uhr verplieben, ist demnegst mit ihme und des Hees-Hausen-Hof Scheffer Peteren von Cöllen von dannen gange; undt alß
sie ahn obgemelten neerkamps kempken kommen undt über den graben daselbsten ein
ziemlich hohes ufer steygen wollen, wehre seyn vatter mit das Haupt hinunter
in den graben gestürzet, undt alß er ihme nebens dem scheffer zur Hülff kommen
undt auffrichtet, auch nach Haus leyten wollen, hett er begehret sie möchten
ihme noch ein weynig liegen laßen, intzwischen wehren sie gelauffen nach
Geeßmans Hauß umb andere zu ruffen, welche ihme mit nach hauß hilffen trag,
hetten aber niemandt daselbsten befunden, weren wiederumb nach ihme zugang undt alß er endtlich sich
nit mehr bewegt denselben nach Geßmans Hauß getragen.
Dem negst erschienen obgemelter
Peter von Cöllen angen Hees, referiert ds Hendrich op den
Winckell nach Untergang der sonnen in wihrts hauß kommen undt alda ein uhr od
zwey bey ihnen verplieben undt alß er weg gehen wollen, hetten sie vor drey
stüber wachholter waßer getroncken, wehre etwa beschoncken gewesen, undt alß
sie ahn obgemelten kempgen gekommen, wehre gemelter Gerhadt der sohn vor über
den graben gangen, deme d vatter folgen wollen aber auff ds Haupt hin
untergestürtzet, referiert sonsten wie d anderen.
Hendrich Sewen deponiert dß die junge gesellen bey ihme seyne
stube gehewrt (geheuert,gemietet) gehabt umb ein fastelabendts gelach zu halten
were also Hendrich op den Winckell gestern abend umb sechs uhren darinnen
kommen undt ungefehr ein uhr lang alda verplieben folgents wehre er mit seynen
sohn undt scheffer weg gangen undt von kein krackel vernohmen.
Johan Krulman Chirurgie referirt dß er befundenen dß
gemelter Hendrich im fallen seynen nack gebrochen undt dß er sonsten kein
ander letzneß ahn ihme erspüren könne. Nach eingenommener information undt
augschein ist von H.Scholtheißen undt Scheffen zugestanden das der tote Corpus
zu bestatten seye, weylen aber wird vor diesem außgelaßene befelch sich die
junggesellen gelüsten lasten fastelabends gelach ahnzustellen, so sollen selbe
u gebühr nach gestraft werden."
In Budberg, wie auch in den
benachbarten Dörfern wurde jede Abwechslung von der schweren Landarbeit, jede
Sensation und Neuheit, gerne aufgenommen, sehr zum Leidwesen der Kirche. Nach
Ablösung der katholischen Kirche durch die reformierte Konfession wurden noch
strengere Maßstäbe an die Lebensart der Bauern gelegt, die nach den langen
Kriegsjahren ihre eigenen Moralvorstellungen entwickelt hatten. Großen Eindruck
machten auch angebliche Zaubereien und Wunder auf die Bevölkerung. Waren es in
den Jahren vorher das "Wunder" um Eva Fliegen, oder der
"vermummte Geist" vom Westerbruch, so beschwerte sich Pastor Wilmans
am 6.4.1660 über eine Frau, die aus den clevischen Landen verbannt, sich in
Eversael aufhielt. Diese ging mit "aberglaubischen
ceremonien um" und würde auch für eine "teuffelsbänder"
gehalten. Wilmans verlangte "das böse was aus anderen örten ausgerottet,
nicht wiederumb bei uns gepflanzet werde". Besondere Aufmerksamkeit und
entsprechenden Ärger erregten die Dorffeste. Dazu gehörten das
"verbottene fastelabend essen und sauffen", das "Lehnschenken", bei dem die
jungen Mädchen des Dorfes symbolisch an die Burschen versteigert wurden um mit ihnen ein Jahr lang zum Tanz zu gehen,
wobei die Erlöse gemeinsam vertrunken wurden. Die Pastöre klagten, daß diese
Feste "in höchster Wollust und üppigkeit nach heydnischen weisen mit
fressen, sauffen, dantzen, springen und sonsten anderer leichtfertigkeiten,
daselbsten etliche tage nacheinander so woll von Alten als jungen gehalten
werden", und versuchten solche Feiern verbieten zu lassen. Auch die
Schützenfeste gehörten dazu, die ursprünglich den Sinn hatten, die Bürger und
Landleute in steter Übung zum Nutzen der Landesverteidigung zu halten, und die
sich von einstmal 1-2 Tagen Dauer auf eine gute arbeitsfreie Woche ausgedehnt
hatten. Vergeblich wurde auch gewünscht, die Sonntagskirmessen abzuschaffen;
die Kinder feierten ihre eigenen Feste, wie das "Kinderzechen", das
schon viel früher verboten worden war: "der Kinder jagd und umblauffen
mit ihren könig ist auch verbotten". Brauen, Backen oder Fischen am Sonntag
galten als "Profanation des Sabbaths" und wurden immer wieder aufs
Neue verboten, rissen aber immer wieder ein; das galt besonders auch für den
Warenverkauf und den Ausschank. Im Jahre 1663, am 12.Februar, trafen in Budberg
die moersisch-oranischen und die kurkölnischen Beamten zusammen und
vereinbarten, ihre Forderungen an die Dorfbewohner vorher miteinander
abzusprechen, wie dies immer schon geschehen war. Bei dieser Zusammenkunft muß
auch über die Kirche verhandelt worden sein, denn schon am 4.März kommt ein
Bote zu Pastor Wilmans und überbrachte ihm den Auftrag, am Ort nach Dingen zu
forschen, die der Bekräftigung und Berechtigung der reformierten Konfession
dort nützlich sein konnten. Wilmans begab sich nach Orsoy, wo hochbetagt ein
Sohn des Johan Eusebius Neomagus, des ersten evangelischen Pastors von Budberg,
lebte und von dem er Auskünfte erhielt und am 6.3. nach Moers schickte. Der
Streit zwischen Katholiken und Reformierten um die Budberger Gemeinde hatte
durch den fast gleichzeitigen Tod der Regenten von Köln und Moers bisher
geschlummert, doch hatten sich die neuen politischen Verhältnisse allmählich
eingespielt und wir finden als neuen Kurfürsten und Erzbischof Max Heinrich von
Bayern, Neffe seines Vorgängers, und auf moersischer-niederländischer Seite,
Wilhelm III von Oranien, allerdings unter Regentschaft; es ist deutlich zu
sehen, daß der Streit noch kein Ende gefunden hatte, und im rechten Moment
wieder ausbrach. Pastor Wilmans, der zeit seines Dienstes in Budberg über sein
geringes Einkommen klagte, sich über den katholischen und sogar den
reformierten Küster aus Rheinberg beschwerte, die beide in Eversael Ostereier eingesammelt hatten, obwohl dieser
Ort angeblich nach Budberg gehörte, bemühte sich intensiv um eine andere
Pfarrstelle, die er nach langem Warten erhielt. Nach P.Mast[148] kam
Wilmans 1664 nach Capellen und sein Nachfolger, Bernd Vorstman wurde am 22.September 1664 geprüft und zwei
Tage später in Budberg eingeführt. Möglicherweise hat sich Mast verlesen und
der September war ein Dezember, denn Wilmans unterschreibt noch am 15.Dezember
1664 einen Zettel als "Pastor zu Niederbudberg und Eversael" auf dem er
notiert hatte:
"Anno 1664, den 15.
Dezember, mit Arndt Impelman von newen berechnet und liquidiert, die wieder ad
5 Jahr aufgelauffene Kirchenpacht jedes ad 4 spint roggen und dieselbe gegen
seine annoch restierenden forderung(en) auf die 19 tlr 17 stüber so Ihm die
Kirche bei seiner gethanen rechnung schuldig blieben, gegeneinander todt gethan
und gl Impelman hiemit volkomlich davor contentiret(?)."[149]
Eine klare Aussage, daß Arndt
Impelman noch immer die Aufgabe eines Kirchmeisters wahrnahm, wenn jetzt auch
eine andere Konfession das Budberger Gemeindeleben bestimmte. Spätestens seit
dem Jahr 1665 hatte er es mit Bernhard Vorstman zu tun, der aus Orsoy stammen
sollte. Die angestammten Bewohner des Ortes schienen fast alle katholisch
geblieben zu sein, zumindest die größeren Bauern, während Neuhinzugekommene
sowie ein Teil der Kätner und Landarbeiter der reformierten Konfession
zugeneigt waren. Hatte man schon nicht die Möglichkeit die Kirche mit einem
katholischen Priester zu besetzen, so wurde versucht das starre Kirchenregiment
von innen aufzuweichen. Die Katholiken kümmerten sich nicht um den reformierten
Prediger und ließen in Rheinberg die Taufe oder die Eheschließung vollziehen.
Heftige Vorwürfe wurden laut, da sich "frembder örter pfaffen" in
Budberg sehen ließen um die Kranken zu besuchen und dort auch Bekehrungsversuche
machten (die Kapuziner müssen hier wohl besonders erwähnt werden, denn es
gelang ihnen in Rheinberg und näherer Umgebung während des Zeitraums 1667 bis
1793 ca 700 reformierte Seelen zu retten und der katholischen Kirche
zurückzuführen). Das folgende Jahr, in dem Herman Theodor Impelman -genannt Derrich- geboren wurde, brachte
erneut die Pest nach Rheinberg. Im Jahr 1669 begann in Budberg ein Prozeß des
Convents St. Barbara Garten zu Rheinberg gegen die Bauern zu Budberg.
Diese hatten die "Baurbanck" einberufen und gaben den beiden
Gemeinsleuten einstimmig Vollmacht den Prozeß zu führen, ausgenommen die beiden
Conventspächter Willem Heckler und Lamerten Hummelten. Die Bauern stellten
den Antrag, den Schöffen Arnten Impelman zu vernehmen. Arnold erklärte auf
Befragen, daß alle Bauern sich zur Bawrbanck versammelt gehabt hatten, bis auf
Willem Heckler und Lamert Hummelten, und den Gemeinsleuten
alle Vollmacht gegeben hatten. Die nächsten Gerichttermine wurden zur Klärung
von Verfahrensfragen benötigt, doch der eigentliche Prozeß fehlt in dem
Protokollbuch. In einem anderen Verfahren mußte Arnt Impelman als Zeuge aussagen.
Die Kirchmeister stritten sich mit der Witwe und den Erben Herckenbusch um den
Weinershof und einen dazugehörigen Fischteich. Erster
Zeuge war Arnt Husman und wir erfahren aus dem Verhör, daß er
"in die 70 Jahre" war und sein Vater auf Weiners Hof gewohnt, dort
den Fischteich gegraben und eigentlich Henrich Keimers geheißen hatte. Von Arnt erfahren wir, daß er
im 79.ten Jahr war ( -> = um 1590 ) und 39 Jahre in Budberg gewohnt hatte.
Ein dritter Zeuge, Diederich Brosius, wohnte auswärts in
Orsoy und sollte dort vernommen werden. Die Kirche gewann den Prozeß und die
Witwe Herckenbusch und ihre Miterben mußten ca. 6 Morgen Land an die Kirche in
Budberg abtreten und die Prozeßkosten bezahlen.
Vom Jahr 1669 an wurde im
Kloster St. Barbara Garten bis ins Jahr 1688 vom Rector Heinrich Cloudt
jährlich ein Überblick von den wichtigsten Jahresereignissen angelegt. Im
ersten Eintrag schilderte er, daß die große Mauer am Rektoratsgarten umgefallen
war und zum Neubau 15000 Ziegelsteine in Budberg vom Ziegelofen gekauft worden
waren, daß 1000 zu 6 dahlern (Möglicherweise deutet der heutige Straßenname
"Lehmkuhle" auf diesen alten Ziegelofen hin. Neben der Information,
daß in Budberg Ziegel gebrannt wurden, erfahren wir, daß in Rheinberg auf dem
Friedhof (damals noch in der Stadt um die Kirche herum) ein Beinhaus gestanden
hatte; dafür wurde ein Teil der Überschüssigen Ziegel benutzt.
Bekanntlich war der Streit um
die Budberger Kirche immer noch nicht beigelegt und ein altes Schriftstück, das
die Rheinberger Beamten hatten verfassen lassen, gab der kurfürstlichen
Regierung einen Überblick über die unterschiedlichen Positionen -katholisch
betrachtet- und die bis dato unternommenen Schritte. Es scheint, als hätten
die Rheinberger mit ihren Erklärungen der Moerser Verwaltung gegenüber, die
bischöfliche Regierung in Handlungszwang gesetzt. Sie erklärten den Beamten in
Moers, daß sie schändlich gegen den Vertrag von Münster und Osnabrück
(Westfälischer Frieden) verstoßen hätten und daß diese Angelegenheit auf dem
Regensburger Reichstag vorgetragen würde und daß niemand etwas dagegen
einwenden dürfe, wenn das "Simultaneum exercitium" in Budberg bis zur
entgültigen Klärung des Konfessionsstreites "introducirt" würde. Dies
geschah nicht, und ob der Streit in Regensburg beim immerwährenden Reichstag
verhandelt worden ist, ist auch nicht bekannt, doch zeichnet sich die Fortsetzung
ab, die 1672 erfolgt war. Zuvor fand im Jahre 1671 eine General-Kirchenvisitation
in den Gemeinden der "Moerser Classe" statt. Budberg wird
ausdrücklich erwähnt, da der reformierte Küster zu Tadel Anlaß gegeben hatte.
Er war ungeschickt gewesen im Vorsingen und der Unterweisung der Jugendlichen.
Besonders übel wurde im angekreidet, daß er trotz guter Gelegenheiten auf
Grund seiner Trägheit versäumt hatte, die Kinder der "Papisten von
Eversael" an sich zu ziehen
und sie mit Gottes Hilfe zu bekehren. Zu Beginn des Jahres 1672, am 10.März,
erschienen in Moers beim Gericht die beiden reformierten Kirchmeister, Peter
von Kempen und Gerrit in gen Werth und erklärten, daß der Pastor Vorstman und
ihre Vorgänger als Kirchmeister, Adam Wefels und Friedrich Sewen, sich vom
"wohlehrwürdigen und hochgelehrten Pastor Wileman" die Summe von 400
gemeinen moersischen Talern geliehen hatten; u.a. wurde davon der
"Predigtstuhl verfertigt". Über diese Summe unter-schrieben sie eine
gerichtlich Obligation.[150]
Inzwischen zogen neue
Kriegszeiten ins Land, die Zeit der sogenannten "Französischen
Raubkriege". Der Kölner Erzbischof, der auch nach Beendigung des
30jährigen Krieges immer noch nicht in den Besitz seiner Festung Rheinberg
gekommen war, versicherte sich der Hilfe Ludwigs XIV um seine Rechte gegen die
Holländer durchzusetzen. Dieser erschien mit einem riesigen Heerhaufen am
Niederrhein und benutzte den Feldzug, um sich ein würdevolles Bild in der
Geschichte zu verschaffen. Ein Aufgebot von Historienmalern begleiteten den
Feldzug und hatten alle wichtigen Szenen aufzuzeichnen. Ludwig erschien am
1.Juni 1672 vor Orsoy, nachdem schon am Abend zuvor dort eine Vorhut gesichtet
worden war. Nach verschiedenen Geplänkeln bei denen auch Orsoyer Bürger zu
Schaden kamen, wurden am Abend des 3.Juni Verhandlungen mit dem Ergebnis
begonnen, daß noch am gleichen Abend die Franzosen die Stadt übernahmen.
Überlieferungen zu Folge (Valkenier/D.D.Anholt) sollen die Franzosen die
Kapitulationsvereinbarungen gebrochen haben und die Auslieferung derjenigen
holländischen Soldaten erpresst haben, die früher Schweizer und Franzosen
gewesen waren, und nachdem unter der kleinen Besatzung von knapp 600 Mann
tatsächlich 5 Söldner der gesuchten Nationalitäten gefunden worden waren, diese
am Wip-Galgen aufgehängt haben, der an der Brücke gestanden hatte, die vom
Kastell zur Straße nach Rheinberg führte. Die Holländer wurden entwaffnet und
am nächsten Tag, dem 4.Juni, bis auf ihre Offiziere in den Garten des Kastells
getrieben. Dort sollen die Franzosen mutwillig in die Menge geschossen haben
bis 30-40verletzt oder tot am Boden lagen, anschließen wurden die Besiegten
ausgeplündert und durchgeprügelt, wobei auch die Offiziere nicht verschont
geblieben sind. Rheinberg, seit dem 2.Juni belagert, wurde am 6.6.1672 ohne
Schußwechsel eingenommen. Widerstand wäre auch zwecklos gewesen, denn Ludwig
hatte 200000 Soldaten mitgebracht, geführt durch den Vicomte de Turenne, den
Prinzen von Conde und den Herzog von Luxemburg. Das bei einem so großen
Heeresaufgebot den Impelmans so manches Huhn oder anderes Viehzeug bald fehlte,
braucht kaum erwähnt zu werden. Es spielte keine Rolle ob die durchziehenden
Soldaten Freund oder Feind waren, die Landbevölkerung hatte in jedem Fall zu
zahlen. Dafür wurden unsere Impelman aber auch mit einem grandiosen Schauspiel
belohnt: wenn es ihnen gelungen war sich in das überfüllte Rheinberg
hereinzudrängen, dann konnten sie am nächsten Tage, dem 7.Juni 1672 um ca. 11
Uhr vormittags, den französischen König Ludwig XIV, den Kölner Erzbischof
Maximilian Heinrich sowie den Fürstbischofen von Straßburg Franz Egon von Fürstenberg
feierlich in die Kirche ziehen sehen wo dann das Te Deum Laudamus gesungen
wurde. In dieses Jahr fiel auch der Wechsel des Pastors Vorstman nach Repelen,
denn anscheinend besaß die Pfarrstelle in Budberg wegen ihrer niedrigen
Einkünfte wenig Anziehungskraft. Sein Amtsnachfolger wurde Theodor Scriba, der am 8.April berufen
worden sein soll. Die letzten Eintragungen in das evangelische Kirchenbuch
stammen aus dem Mai 1672. Seine Stelle trat Scriba aber nicht direkt an,
und als mit der französischen Besatzung in Rheinberg auch wieder Macht und
Einfluß der katholischen Kirche zunahmen, wurde die günstige Gelegenheit
benutzt vor der Ankunft Scriba's einen katholischen Geistlichen an seine Stelle
zu setzen. Dieser, der Pastor Cornelius Findanus (an anderer Stelle "Lindanus") von Alpen, konnte
das Amt nicht persönlich ausüben und ließ sich darum während der
zweieinhalbjährigen katholischen Periode durch einen Mönch aus dem Duisburger Minoritenkloster vertreten. Als
Scriba nun endlich gen Budberg
gezogen kam, wurde er böse empfangen. In einem Schreiben beschwerte er sich,
daß nicht nur die Kirche zum "Abgott-Dienst" eingeweiht worden war,
sondern daß er von den "Franssen Sauve Guarden seer jammerlycke
geschlagen" worden sei und sie ihn, hätte er keine Hilfe bekommen, zu Tode
gequetscht hätten. Danach hatte ihn die kölnische Regierung nach Rheinberg
zitiert. Anscheinend war aber das Pfarrhaus in Budberg nicht ständig durch den
Mönch besetzt denn Scriba konnte dort
zwischenzeitlich wohnen. Im Jahr 1672 ereignete sich eine schwere Ruhrepedemie,
der allein in Rheinberg in wenigen Monaten mehr als 300 Menschen zum Opfer
fielen. In der Zwischenzeit wurde der Kampf um den rechten Glauben in Budberg
schriftlich fortgesetzt. Beschwerden, Eingaben, Zeugenverhöre lösten einander
ab und jede Seite versuchte Beweise für die Rechtmäßigkeit ihres Tuns
beizubringen; das bietet uns heute die Möglichkeit mehr über das Dorf und seine
Bewohner zu erfahren. So kam es, daß der Landesvater Maximilian Hendrich aus
seiner Stadt Bonn einen Brief an die Beamten in Rheinberg
richtete und darum bat, um keine Möglichkeit auszulassen, alte Leute
aufzutreiben und sie einem Verhör zu unterziehen, und ihre Zeugnisse von einem
Notar aufzeichnen zu lassen. Wenige Wochen später wurden verschiedene Zeugen
in das Rathaus nach Rheinberg gebeten, darunter Arnold Impelman, um ihr Wissen
über die "Pastorey Budberg" zu bekunden. Arnold war mittlerweilen
Großvater geworden und lebte in der Familie seines Sohnes Arnold(II), der aber
möglicherweise schon zu diesem Zeitpunkt, also vor seinem Vater,
verstorben war. Diesem Verhör verdanken wir das Wissen über die Verbindung der
Budberger Impelman mit dem Impelmann Hof bei Repelen. Arnold erklärte "auf
verwichenen Pfingsten 80 Jahre alt geworden und auf Impelmanshof bey Strohmörs
geboren und in Repelen getauft worden zu sein", als die Kirche während der
spanischen Besatzung katholisch war. Verständlicherweise folgte dem
katholischen Verhör ein reformiertes Gegenstück, das Anfang Oktober in Moers
aufgezeichnet wurde, natürlich mit anderen Zeugen. Sehr geschickt gelang es der
evangelischen Seite ihre Position zu vertreten: der moersische Rat Arnold von
Goor ging persönlich nach Kaiserswerth, wo die
"graue Eminenz" der Kölner Regierung residierte, der Straßburger
Fürstbischof Franz Egon von Fürstenberg, der aber nur sehr selten in Straßburg
weilte. Diesem gab er die Bittschrift des Pastors Scriba und seiner Consistorialen
sowie die Ergebnisse des Moerser Zeugenverhörs und er erhielt die Zusicherung,
daß Fürstenberg sich beim Erzbischof für die Rückgabe der Kirche einsetzen
werde. Natürlich erfolgte katholischerseits eine "Widerrede zur
Supplik" des reformierten Pastors und es änderte sich nichts an den
bestehenden Verhältnissen. Das Jahr 1674 verging mit regem Schriftverkehr; in
der Folge erhielt der Minoritenbruder aus Duisburg Hilfe aus Alpen. Der dortige Pastor, der
eigentliche Pfarrherr zu Budberg, schickte seinen Küster zur Unterstützung. Im
Lauf dieses Jahres ergab sich auch das Ende der französischen Besatzungszeit in
Rheinberg durch den Friedensschluß vom 11.5.1674 ; wahrscheinlich ist Arndt
Impelman, der Senior der Familie, in diesem Jahr gestorben, mit Sicherheit
starb er aber vor dem Jahr 1680.
Spätestens mit dem Einzug
Reformation in Budberg durch den Pastor Neomagus (Neumagen,Nimwegen), also nach
1568, ist der Beginn eines (mehr schlecht als rechten) Schulunterrichts in Budberg
anzusetzen. Der dreißigjährige Krieg riß eine große Lücke in das Budberger Bildungsangebot,
doch brachte schon Pastor Willeman bei seinem Amtsantritt wieder einen Lehrer
mit. In der Regel war der Lehrer auch gleichzeitig der Küster. Als nun die Kirche
1672 wieder katholisch geworden war, hielt man auch katholischen Schuluntericht
ab, sehr zum Leidwesen des Pastors Scriba, der sich bei der "Classe"
beschwerte, daß die Reformierten ihre Kinder zum katholischen Unterricht
schickten, anstatt nach Orsoy oder Rheinberg, wo es die Möglichkeit des
reformierten Unterrichts gab. Nach dem Abzug der Franzosen war es absehbar,
daß die moersischen Beamten versuchten ihre Rechte an der Budberger Kirche
durchzusetzen. Am Tage Epiphania 1675, einem Freitag, erschienen in Budberg 2
Kompanien zu Fuß, nach anderen Quellen waren es 150 Musketiere unter Führung
eines Kapitäns, dazu Schultheiß und Drosten, sowie Bürger und Studenten aus
Moers und Orsoy; damals war anscheinend die Universität Duisburg nach Moers ausgewichen, wie es auch für das
1678 nachgewiesen ist. An diesem Tag erfolgte dann ein recht herber Rausschmiß
des katholischen Paters und da uns sein Protestschreiben erhalten ist, soll es
hier kurz zitiert werden:
"Anno 1675 ipso die
Epiphaniae haben sich dieße folgenden Puncta zu Niederbudberg zugetragen:
1. Da mein Küster deß morgendts
frühe Ave Maria geklept, seindt die Herren Beampten von Mörs, als Drosten
Commissarius Goor, Schultheiß, Landtbotten, Ein Capitain mit auff die
anderthalb Hundert Musquetirers welche die Kirche daselbst mit Ihro Musquetten
besetzet, zu Niederbudberg ankommen.
2. Seindt einige Musquetirers
bey mir in die "Wehm"(?) eingefallen undt mich mit einer Musquet
gestoßen, in meiner Schlaffkammer so lang fast gehalten biß daran die Herren
Beampten Von Mörs gekommen undt den Praedikanten
einstallirt.
3. Habe ich darüber protestirt
undt gesagt, daß mir gewalt geschehen, habe solches nit willen
acceptieren.
4. Weilen sie kein Schreiben
Von Seiner Hoheit Prince Von Oranien Undt Ihro Churf:Dchl:Darthun noch
aufweißen konten, keines Weges willen gestehen solche
installirung.
5. Haben Sie mich gefragt, ob
Ich noch einige Sachen in der Kirchen hätte, solte mir vergünnet werden
Dießelben Herauß zunehmen.
6. Haben sie mir die
Schlüßels abgezwungen Undt Die Kirch geoffnet nach ihro Mannier gelüidt.
7. Dahn ich in die Kirchen
kommen Undt meine Kirchlichen Ornamenta in die "Manden"(?) gelegt,
undt selbige durch einige Jungfrawen außer der Kirchen haben wollen
tragenlaßen seindt selbige ornamenta meistentheils von den Musquetiren, so die
Kirch besetzet, hinweggenommen undt
zerrißen.
8. Haben sich in der Kirchen
nicht allein Die Beampten von Mörs sondern auch Studenten Bürger so wohl von
Mörs als von Orsaulo laßen einfinden, die Schildereyen zerbrochen, diesselben
unter den Füßen
zertretten.
9. Consecrirte Hostien Unter Die
Fußen zertretten, zerbrochen, den Schimpff damit
getrieben.
10.Kein Stundt habe können
Außstellung bekommen sondern mit der Eill auß der Wohnung
geworffen.
11.Haben Sie mich suchen
Umbzubringen, mit bloßen Degens nachgelauffen Undt mit Stecken
geschmißen.
12.Mir Ville Sachen abgenohmen
Undt haben auch die Bürger Studenten mein Bier auff den Horden
getruncken.
13.Die Heiligen Bilder auff den
Horden getragen."
Aber nicht nur für den
namentlich nicht bekannten Beschwerdeführer, der seinen Kopf für den Pastor von
Alpen hinhalten mußte brachen unangenehme Zeiten an: üblicherweise waren die
Kirchenländereien auch in der katholischen Epoche an interessierte Bauern
verpachtet worden, doch scheinen sich Moers und der Pastor Scriba nicht um die von
katholischer Seite geschlossenen Verträge gekümmert haben. Bei entsprechenden
Auseinandersetzungen wurde der Bauer Gordt Boulman "gefänglich
mitgeführt" und seine Früchte mit Gewalt abgemäht. Sein Schaden betrug
ungerechnet die Kosten und der Schmach des Gefängnisaufenthaltes,
"wenigstens ad 300 Taler".
In diesem Jahr trug sich auch
ein außerordentliches Ereignis in Vlyn zu: Dort starb eine Kuh, von der gesagt
wurde, daß sie bezaubert gewesen sein soll. Auf Anraten des Schinders von Mörs
wurde ein großes Feuer aus Eichenholz angezündet und alle anwesenden Leute
mußten unter absolutem Schweigen warten, bis das Herz der Kuh, das man hineingeworfen
hatte, verbrannt war. Bei Bekanntwerden dieser Zeremonie brach unter den
reformierten Pfarrern ein Sturm der Empörung aus und den Teilnehmern wurde das
Abendmahl verwehrt, bis sie an einer religiösen Nachschulung in punkto
Aberglaube erfolgreich teilgenommen hatten.
Das Jahr darauf -1676- brachte
wieder eine Ruhrepedemie in die Region. Im Jahresvermerk des Rektors vom
Rheinberger Nonnenklosters steht: "Ao 1676 ist die kranckheitt des
rohtenlauffs alhier gewesen".
Der am 27.März des Jahres 1626
getaufte Sohn Johannes von Arnold dem Soldaten, wird nocheinmal im Jahr 1664
erwähnt, als er selber Vater eines Sohnes wird, den er nach seinem Onkel, dem
Bruder des Vaters, Wilhelm nennt. Bei der Taufe am 22.4.1664 stehen Henrich
Lemmers und Helena Vulfarbs Pate. Dieser Enkel Wilhelm des alten Arnold
heiratet kurz vor der Jahrhundertwende nach Rheinberg, in die Familie Scholten und hatte mit seiner
Ehefrau Anna Catharina eine große Kinderschar:
Wilhelm Impelmann oo Anna Catharina Scholden
= 22.4.1664
+ 1.6.1725 + 5.5.1725
Kinder Paten
= 11. 6.1699 Maria Agnes Agnes Corman
Gerhard Drost
= 14. 6.1701 Johanna Margarethe
# Henrich Voß
Johanna Kerstgens
= 13. 9.1703 Kaspar Gottfried Impelmans
Anna Maria Bosek
= 24. 9.1705 Kaspar Antonius ##
Winand von Hingel
Anna Maria Bosek
= 3.10.1708 Peter Albert Albert Impelmans
Anna Maria Voß
= 13. 3.1712 Ann.Kath.Adelheid Cornelius Wallenbroich
Anna Katharina Voß
= 26. 4.1714 Maria Adelheid ###
Peter in gen Donk
Maria Schmitz
= 3. 2.1716 Katharina Elisabeth Arnold Impelman III.
Kath.Eppichhysen
= 16. 8.1719 Maria Magdalena Ludwig Kellers
Helena Coenders
# = hat möglicherweise den Soldaten Arnold
Peters geheiratet und läßt dann am 22.2.1733 in Wesel
in St.Martin ein eigenes Kind Johann Theodorus taufen.(Die Verbindung mit
unseren Impelmans ist nicht bewiesen, nur Eintrag in Wesel vorhanden ).
## = erwähnt am 25.7.1733 bei einer Taufe in
Rheinberg als Pate.
### = heiratete am 9.11.1738 in Kamp den
Theodorus Scrörs. Trauzeugen sind
Wilhelm Jockram und die ältere Schwester Anna Katharina (-Adelheid).
Der bei der Taufe 1716 erwähnte
Arnold Impelman III. wird allgemein "Tack" genannt.
Wilhelm Impelmans lebte mit seiner
Familie in Rheinberg und wird in den Akten der Stadt in der Liste derjenigen
Bürger erwähnt, die eine Einquartierung von Dragonern gehabt hatten.
(o.Datum,zwischen 1706 und 1716).
Der Vollständigkeit halber hier
nochmal erwähnt, die Hochzeit der jüngsten Tochter des Arnold I. Impelmann, der
am 11.8.1631 geborenen Margarete. Trauzeugen sind der so selten erwähnte Bruder
Arnold II. Impelmann und Gerhard Viergens:
oo 6.9.1665 Margaretha von
Impelen und Herman Smitz von (Hünxe ??)
Der Neffe des Arnold I. (der
älteste Sohn von Bruder Wilhelm), der am 25.7.1650 geborene Gerhardt, ergreift
wie wahrscheinlich auch sein Vater den Beruf des Soldaten. Als er am 25.6.1697
selber einen Sohn taufen läßt, wird er als "Kanonier" bezeichnet; er
benennt sein Kind nach sich und dessen beiden verstorbenen Großonkeln, Arnold
Gerhardt. Gerhardt wird wie sein Vetter
2ten Grades in der Liste derjenigen erwähnt, die die Einquartierung erdulden
mußten; er hat also auch in der Stadt gewohnt.
War die Familie 1646 Bauern auf
dem Hummelten-Hof, so trugen sie doch
nie den Namen dieses Hofes. Entweder hatten sie im Laufe der Jahre den Hof gewechselt,
oder sie bewirtschafteten nur eine Hälfte des Gutes, eine Möglichkeit, auf die
auch das Gerichtsprotokoll vom Jahre 1646 ausdrücklich hinweist. Am 27.Juli
1678 fand in der Kirche von Rheinberg die Hochzeit zwischen Johannes (=1654),
dem ältesten Enkel des alten Arnold (Arnold II hatte wie bereits erwähnt wahrscheinlich
nicht mehr gelebt), und einer Mechthildis Hummelten statt. Da diese den Hofnamen trug, bewohnte
sie wahrscheinlich die zweite Hälfte des Hummelten Hofes und ist wahrscheinlich die Tochter eines
Bauern Hummelten gewesen. Der auch schon genannte Lammert
Hummelten ist fraglich, denn der wurde als
Conventspächter bezeichnet, hat also mit dem Hummeltenhof nichts zu tun. Unter
den o.g. Möglichkeiten der Bewirtschaftung des Hofes durch zwei Familien, hat
die Eheschließung eine besondere Bedeutung, denn sie bot die Möglichkeit, den
Hof wieder in einer Hand zu vereinigen. Trauzeugen der Eheschließung waren Otto
Gerriß (Jörris ?) und Gottfried Boulmans. Johannes trug nach der
Ehe den Namen Hummelten und wurde noch verschiedene Male in alten
Akten[151]
erwähnt. Da zwischen 1672 und 1700 keine Budberger Taufeintragungen vorliegen
und anderseits den Bewohnern unter schwersten Strafandrohungen der Kirchgang
nach Rheinberg fast unmöglich gemacht worden war, gibt es leider keinen Hinweis
auf die Vaterschaft des Johannes Impelman-Hummelten. Doch ist mit Sicherheit
davon auszugehen, daß er seinen ältesten Sohn Arnold nannte, nach Großvater,
Urgroßvater und Onkel (Arnold I,II,III). Wahrscheinlich ist die Ehefrau
Mechthild Hummelten früh gestorben (auf Grund des häufigen Kindbettfiebers
waren zwei oder drei Ehen eines Mannes nichts Ungewöhnliches), denn schon am
1.11.1684 finden wir eine zweite Ehe eines Johannes Impelman, der eine
Elisabeth Küp heiratet. Trauzeugen waren Anton Bosserhoff (Boscherhoff) und Gottfried von Laak. (Ein Jahr zuvor war in
Budberg die Hinrichtung Albert Boscherhoffs, eines Mitgliedes
dieser Familie; die Familie Küp war wieder mit Boscherhoff verheirtatet). Der
Hummeltenhof wurde also über die
erste Ehe des Johan Impelman von der
Impelmann-Familie wieder (komplett) bewirtschaftet. Als Arnold Hummelten; erwachsen wird, heiratet er die Agnes Hattingen (auch: Hartingen/Hertzog/Harighe/Hartoghs),
eine Ehe die aus o.g. Gründen nicht in den Kirchenbüchern zu finden ist. Die
Familie der Ehefrau stammt möglicherweise -was der Name anbietet- aus Hattingen
und wird schon in den Ratsprotokollen am 15.5.1629 erwähnt; Tilman von
Hattingen wird gerügt wegen der verbotenen Herstellung von
"Todtkisten" =Särgen. Arnold
Hummelten; stirbt noch vor dem Jahr 1730 und seine Witwe
heiratet einen Joachim Langenbruch auch Langenberg von dem sie 1731 ein Kind zur Welt bringt. Zum
Schutz der Rechte der Kinder erster Ehe ordnet das Budberger Gericht die Vormundschaft an. Ein Sohn erster Ehe,
Gerhard Arnold, übernimmt als Erwachsener die Landwirtschaft auf dem Hummelten-Hof und hat aus erster
Ehe drei Kinder, die alle früh sterben, und aus zweiter Ehe einen Sohn.
Bemerkenswert ist die stete traditionsgerechte Nutzung des Namens Arnold für die
männlichen Erstgeborenen. Da die Impelman -sprich:Hummelten- an diesem Hof nur
Nutzungsrechte hatten, also nur Pächter waren, gerieten sie in die bereits
erwähnte unangenehme Lage, daß der
Lehnsmann Stephan von Buchem zur Deckung seiner Schulden die
Erbpachtrechte an diesem Hof mit Einwilligung der Grafen von Bentheim an Görd Giesen verkaufte und dieser
beabsichtigte den Hof selber zu bewirtschaften. Die Hummelten (-Impelman) Familie mußte den Hof 1772
verlassen; wohin ist mir nicht bekannt.
Johan
Impelman oo 27.7.1678 Mechthildis Hummelten
genannt Hummelten
Vater:Lambert H.
+ nach
= 10.3.1654
= o.Datum Sohn Arnold ImI
Hummelten;
in zweiter Ehe oo 1.11.1684 Elisabeth Küp
Arnold Hummelten; oo um
1702 Agnes Hattingen
= ca 1679 = ca 1680
+ vor 1730 +
15.12.1749
Kinder: Paten:
= 18. 8.1704 Peter Theodor von Husen
Anna Riemans
= 6. 1.1706 Theodor Cornelis
Hummelten(=Janssen)
Catharina
Husen
= 6. 2.1709 Mechthild
D.Johan Herman Broegel
Wendelina
von Ilt
= 26. 5.1712 Sibilla Theodor der Bey
Mechthild
Erkelenz
= 17. 1.1715 Sophia Elisabeth Andreas Riemans
Sophia
Lormans
= 30. 3.1717 Gerhard Arnold Everhard Larman
Anna Katharina Krüllen
copis
loco Johanna Kremers
= 6. 9.1718 Johan Heinrich Sibertus Hattingen
Irmgard Hummelten(=Janssen)
geborene
Ingenwerth
+ 27. 3.1722 Arnd Hommelten Kind
+ 1. 4.1722 Arnd Hommelten Kind
mit Gerichtsbeschluß vom 6.9.1737 werden 8 Kinder dieser ersten Ehe unter
Vormundschaft gestellt. Vormünder waren Laurentz von Ilt und Jacob Keimers.
Joachim
Langenbruch/Langenberg II. Ehegatte der A. Hattingen
= 21. 1.1731 Adelheid[152] Paten: Agnes Kemers
Heinrich Biltje
Gerret
Hommelten oo
o.Datum Maria Gesman
= 30.3.1717 = o. Datum
= 4. 9.1758 Arnold + 18.4.1763
= 5. 2.1760 Anna Sibilla + 17.6.1763
= o.Datum Kind + 9.10.1763
zweite Ehe :
Gerret Hommelten oo 8.11.1767
Anna Catharina Hundskamp
aus
Eversael
= 27. 2.1770 Arnold
Die Familie mußte 1772 den
Hummeltenhof verlassen, der seit
dem 30jährigen Krieg, zeitweise in Teilen, zeitweise ganz, von Angehörigen der
Impelmanfamilie bewirtschaftet worden war.
Zu den entfernteren Verwandten
-z.Z. nicht einzuordnen- gehörten auch Cornelius Janssen, der sich Hummelten nannte. Möglicherweise war seine Mutter eine
Schwester des Arnold Hummelten;, also Tochter des Johan Impelman. Dieser Cornelius
Janssen dictus Hummelten heiratet am 22.5.1718 die Irmgard In gen Werth
(Trauzeugen waren Henrich Henriksen und Henrich Krol dictus Boyman); ein Sohn dieser Ehe, Heinrich,
wird am 24.11.1721 geboren. Das Ehepaar Janssen tritt bei verschiedenen Taufen
der Kinder des Arnold Hummelten; als Paten auf (s.o.). Ggf auch der Conventspächter
Lamert Hummelten.
In den Jahren von 1675 bis 1680
festigte der Pastor Scriba die Position der
evangelischen Kirche in Budberg wobei sich die Fronten zwischen dem
Geistlichen und den katholischen Bürgern sehr verhärteten. Der
"Kirchenkampf" schloß auch das Dorf Eversael ein, um dessen Zuständigkeit Scriba gegen den katholischen
Rheinberger Pfarrer Paffrath ebenso wie auch gegen den reformierten
Rheinberger Küster kämpfte. Ein anderer Gegner wurde in den Klöstern
ausgemacht. Die Kamper Mönche waren in der Zwischenzeit zurückgekehrt und
ebenso wie die Kapuziner aus Rheinberg oft in heimlicher Mission in Budberg unterwegs
gewesen. Die Augustinerinnen von St.Barbara Garten in Rheinberg hatten umfangreiche Ländereien
in Budberg und schon darum waren ihnen etliche Pächterfamilien verpflichtet,
die dort Ackerbau betrieben. Das Tagebuch des Rektors der Augustinerinnen schildert für das Jahr 1679, daß die Große
Hardt und die Kleine Hardt, sowie Heckelers Kate
und Nagels Haus renoviert worden waren mit "balcken legen, sparren,
intawen und reywerck setzen". Der Pastor Scriba, der so intensiv um die
Reformation seiner Gemeinde bemüht war, starb aber nach gerade fünfjähriger
Amtszeit am 16. Januar 1680. Sofort wurde die kölnisch kurfürstliche Verwaltung
informiert und es begann eine Kette bizarrarer Ereignisse. Von Köln aus wurde
der Schultheißverwalter Campmann angewiesen, einen tüchtigen Priester zu
beschaffen, der "ad interim" die Seelsorge in Budberg versehen sollte.
Auch sollte diesem Hoffnungen gemacht werden, später die Budberger Pfarre fest
zugeteilt zu bekommen. Es wurde ausdrücklich versichert, daß der Kurfürst nicht
bereit war, zukünftig die Pfarre "in händen widriger Religions Verwandten
länger zu laßen". Gleichzeitig ging ein Schreiben in die Niederlande, an
Wilhelm III. Prinzen von Oranien als Grafen von Moers, an den "lieben
Vetter" in dem der Kölner Erzbischof auf höchster Ebene in
verwandtschaftlichem Ton den Streit um Budberg erneut aufrollte und darlegte,
daß er generell im Recht wäre, was die Moerser spätestens bei der
bevorstehenden Konferenz auch einsehen würden und das der liebe Vetter es
sicher nicht verdenken werde, wenn "ad interim" ein katholischer
Priester dort die Seelsorge versähe; ggf könne man sich ja auch höheren Orts
auseinandersetzen. Mit diesen beiden Briefen war die weitere Entwicklung
vorgezeichnet.
Während die reformierten
Pastöre der Moerser Classe gewohnheitmässig auslosten, in welcher Reihenfolge
sie die Vertretung für den verstorbenen Pastor Scriba übernnehmen sollten,
wurden in Rheinberg Vorbereitungen anderer Art getroffen. Campmann, der
Schultheißverwalter hatte durch Brief der Kölner Verwaltung ziemlich freie
Hand bekommen und so setzte er sich mit dem Pastor von Alpen, Cornelius
Findanus in Verbindung, der der offizielle katholische
Priester von 1672 - 1675 gewesen war, und fragte an ob er Interesse hätte, die
Pfarre in Budberg wieder zu übernehmen. Dieser erklärte, er sei einverstanden,
weil er wegen seines hohen Alters lieber Budberg als Alpen seelsorgerisch
versorgen würde, doch wegen der üblen Erfahrungen, die sein Stellvertreter
1675 mit dem Rauswurf aus dem Budberger Pfarrhaus gemacht hatte, würde er
dieses Amt erst dann antreten, wenn der Erzbischof die Gemeinde aus den Händen
der Reformierten gebracht hätte.
In Rheinberg wurden am Samstag
den 10.Februar einige reformierte Budberger dabei beobachtet, daß sie eine
ziemliche Menge Fleisch eingekauft hatten und im Nu sprach sich das Gerücht
herum, es sollte zur Feier der Einstellung des neuen Praedikanten dienen. Der
Schultheißverwalter wartete bis abends die Stadttore geschlossen worden waren
und besprach sich unter Vorlage der kurfürstlichen Anweisungen mit dem
Kommandanten der Garnison und wies diesen an, am nächsten Morgen, Sonntag dem
11.Februar, die Stadttore nicht eher öffnen zu lassen, bis er, Campmann, mit
einem zuverlässigen Priester bereit sei zum Abmarsch; er befürchtete, daß ein
reformierter Bürger nach Moers laufen und Alarm schlagen würde.
Am nächsten Morgen folgten eine
große Menge Rheinberger Katholiken dem Schultheißen und dieser ließ unterwegs
seinen jüngsten Stiefsohn vorausreiten, um auszuspähen, wann der reformierte
Küster Peter Wolters kommt, um die Kirche aufzuschließen; dann sollte er
verhindern, daß der Küster die Glocke läutete. Dies gelang und so läutete der
Sohn des Schultheißverwalters selber. Bei Ankunft der Rheinberger Katholiken
forderte der Landbote dem Küster die Kirchenschlüssel ab und soll ihn gestoßen
und an den Haaren gezogen haben. Die "Tafel auf dem Chor" -wohl das
Altarbild- wurde in Stücke geschlagen und durch eine andere aus dem Haus des
"Papisten" Willem von Niel erstzt. Ein Kapuzinermönch, der dem Zug
gefolgt war, stimmte das "Veni Creator Spiritus" an und zelebrierte
die Messe wo während der Predigt der Schultheißverwalter Campmann persönlich
mit dem Armenbeutel herumging und nach Beendigung der Ansprache wurde noch das
"Te Deum Laudamus" gesungen. Bevor Campmann wieder nach Rheinberg
zurückkehrte, befahl er seinem Landboten, der Witwe Scriba, die nach Usus der
Moerser Classe ihr Witwenjahr im Pfarrhaus verbringen durfte, sowie dem Küster
auszurichten, sie hätten ihre Behausung innerhalb von vier Tagen zu
quittieren. Doch kam der Rheinberger Landbote nachmittags mit aufregenden
Neuigkeiten nach Rheinberg zurück: Der Landbote aus Moers war mit einem
Praedikanten angekommen und hatte mit Ersatzschlüs-seln die Kirche geöffnet,
der Praedikant dort eine viertel Stunde gepredigt und hatten dann die Kirche
nach Verlassen mit einem großen Vorhängeschloß versehen, das ein Schmied
kurzfristig hatte anfertigen müssen. - Das konnte Campmann nicht hinnehmen und
ließ darum am nächsten Tag, dem Montag, das Schloß abschlagen und die
Türschlösser verändern. Tatsächlich hatte der Praedikant -es war der Pastor
Fabritius aus Vlyn- Sonntag nachmittags dreimal läuten lassen und die
katholischen Gerätschaften aus der Kirche getragen bevor diese verriegelt
wurde.
Auch am Montag machte sich ein
Praedikant -der Inspektor Seither- auf Anraten des
Moerser Drosten Kinsky auf den Weg, um den Anspruch der reformierten Religion
zu unterstreichen. Doch traf er dort gegen drei Uhr nachmittags den Rheinberger
Landboten an, der mit dem Schmied und zwei weiteren Bewaffneten auf Befehl
Campmanns das Vorhängeschloß abschlugen und das Türschloß veränderten. Der
Pastorenwitwe Scriba sagten sie, in drei
Tagen hätte sie ihr Haus zu verlassen; ebenso wurde dem Küster befohlen, Haus
und Schule zu räumen, anderfalls
würden seine Möbel beschlagnahmt. -Nach diesem Punktesieg feierten die
Katholiken am Dienstag erneut die Messe in der Budberger Kirche aber mußten
dann am Mittwoch dem 14. die Führung wieder abgeben. Um 11 Uhr vormittags kam
im Auftrag des Drosten der Landbote von Moers mit einem Schmied und öffneten
die Kirche. Der Kircheninspektor Seither predigte der "betrübten
Gemeinde" und anschließend hängte der Moerser Bote ein neues Schloß vor
die Kirchentür und gab dem Praedikanten den Schlüssel. Am nächsten Tag, die
Vertretungstätigkeit war an den Prediger Johan Holderbergh aus Krefeld
gegangen, kam der Schmied aus Rheinberg und untersuchte das neue Schloß, aber
des weiteren passierte nichts. Der Tag darauf, Freitag der 16.Februar, war von
vielen Gerüchten beherrscht, daß die Katholiken aus Rheinberg wiederkämen um
Messe zu halten, doch auch dieser Tag verlief ruhig. Dann am Samstag stellte
sich aber der Schmied aus Rheinberg mit seinen Gerätschaften ein und wollte das
Schloß an der Kirche öffnen. Holderberghs fühlte sich verpflichtet im Namen des
Drosten von Moers, Baron Kinsky, zu protestieren, doch der Schmied meinte, ein
Schlag würde für das Schloß wohl genügen und schlug so zu, daß der Prediger
Angst bekam, die Kirchentüre würde eingeschlagen werden. Als er sich darum
beklagte, meinte der Schmied, "er könne so lange jammern, bis er es leid
wäre". Kurz drauf erschien
auch der Landbote aus Rheinberg und als dieser sah, daß der Prediger den
Schmied am Aufbrechen des Schlosses hindern wollte, zog er wütend seinen Degen
und schrie, er habe einen schriftlichen Befehl des Herrn Schultheiß Campmann
und Kraft dieses Schriftstückes habe der Prediger und seine beiden Zeugen unter
Strafe von 25 ggl (Goldgulden) in Rheinberg zu erscheinen, dann befahl er dem
Schmied in seiner Arbeit fortzufahren und führte den Prediger vom Kirchhof
herunter. An diesem Samstag hielt sich der Budberger Küster in Rheinberg auf
und meinte das Gerücht gehört zu haben, der Schultheiß hätte einigen Bürgern
unter Strafe von 10 ggl befohlen, anderen Tags in Niederbudberg zu erscheinen.
Der Sonntag hielt, was er an
Ereignissen zu versprechen schien. Diesmal hatten sich die Parteien schon früh
auf den Weg gemacht und um 8 Uhr morgens kamen der Landbote von Moers und ein
Schmied, um das Schloß, daß die Rheinberger am Samstag neu angehängt hatten, zu
entfernen. Erstaunt mußten sie aber feststellen, daß die Rheinberger noch
früher aufgestanden waren: der Rheinberger Landbote war mit Begleitern schon
in der Kirche und hatte sich dort verbarrikadiert; sie hatten auf der
Innenseite der Türe eine ganze Reihe Zuhaltungen angebracht und fingen nun an,
mit den Glocken einen Höllenlärm zu machen, um Unterstützung herbeizurufen. Nur
kurze Zeit später kamen eine Menge Leute aus Rheinberg und einige Soldaten,
dazu der Schultheiß in Begleitung verschiedener älterer Damen und zweier
Kapuzinermönche. Sie betraten die Kirche und blieben dort volle zwei Stunden
während eine Schildwache die Türen besetzt hielt. Der Landbote aus Moers hatte
währenddessen vor der Tür gewartet bis der Schultheiß herauskam und
protestierte dann für die Verwaltung in Moers. Nun war aber im Laufe der Woche
ein Budberger aus dem irdischen Leben gegangen und wollte bestattet werden.
Der Schultheiß ließ es sich nicht nehmen, diese Zeremonie mit katholischem
Ritus durchführen zu lassen und bot darum denen, die zur Bestattung
dortblieben, eine halbe Tonne Bier. Er selber, der Landbote und die Soldaten
mit ihren Gewehren blieben amtshalber dort. Nach den Aufregungen am Sonntag
blieb es Montags und Dienstags ruhig, abgesehen davon, daß dort katholische
"Zeremonien mit Läuten" stattfanden. Vom 20.Februar abends bis zum
23. morgens wohnte der Praedikant von Capellen als Vertreter in Budberg, doch
blieb bei ihm alles ruhig, abgesehen davon, daß zwei Soldaten als Wache
zurückgelassen worden waren, im Küsterhaus wohnten und diesen erst
hinausbefohlen hatten, ihn dann aber doch auch dort wohnen ließen; sie wurden
allerdings schon bald wieder zurückgerufen, denn es drohte der Anmarsch von
Franzosen. Der Küster hatte indessen "eifrig die papistischen Zeremonien
im Läuten Morgens, Mittags und Abends beachtet" wie Pastor Wilhelm von
Nedelen verärgert bemerkte. Freitags, am 23.2.1680 löste der Praedikant von Hörstgen,
Gotthardt von Falbruck seinen Kollegen ab und erhielt kurz darauf Besuch: der
Landbote von Rheinberg kam und kündigte an, daß das Pastorat am kommenden
Dienstag um 9 Uhr morgens geräumt sein müsse und das dann ein neuer Pastor auf
Anordnung des Kurfürsten von Köln, dem Erzbischof Maximilian Hendrich, dort
einziehen solle; auch würde die Kirche neu geweiht. Zu angegebenem Tag und
Stunde kam tatsächlich der Schultheiß persönlich ins Pfarrhaus, begleitet von
zwei Kapuzinern mit denen er zuvor in der Kirche war; es waren diegleichen die
auch am vergangenen Sonntag dem 25.Februar schon dort die Messe gefeiert
hatten. Campmann war verwundert, daß das Pfarrhaus noch nicht geräumt war und
kündigte an, daß spätestens ab dem 28.Februar dort ein katholischer Geistlicher
wohnen würde. Zu einem der Kapuziner meinte er "Pater, das soll ihr Haus
sein, und alles, was morgen hier noch ist, soll euch gehören.
Über die folgenden drei Wochen liegt kein Bericht vor, doch ist das Pfarrhaus
nicht geräumt worden sondern es haben
sich die gegenseitigen Eroberungen der budbergischen Kirche fortgesetzt. Nach
einem entsprechenden Bericht des Pastors Snetlage machte sich der Moerser
Landbote am Sonntag dem 17.März 1680 auf, um in Budberg Erkundigung einzuholen.
Er schildert in seinem Bericht, daß die "Romgesinnten" eine Wache in
der Kirche installiert hatten, während der protestantische Vertretungspastor
Sauls im Pfarrhaus residierte. Nach der Messe zog ein "Pöbelhaufen"
von ungefähr 25 Personen bewaffnet mit "Schnapphähnen" (Musketen) vor
das Haus von Friedrich dem Schmied, einem Protestanten der anscheinend auch
einen Ausschank betrieb, und forderte eine halbe Tonne Bier, die der Schultheiß
von Rheinberg bezahlen wollte (vielleicht das versprochene Beerdigungsbier?).
Der Schmied sträubte sich: sein Bier sei ganz frisch, gerade zwei Tage alt, und
wer es denn bezahlen würde? Als er hörte das der Rheinberger Schultheiß dafür
einstehen würde, sagte er daß ihm dieser Herr zu hoch zum Mahnen wäre. Als
Ersatzbürge wurde ihm Wilhelm von Ilt angeboten, worauf der Schmied aber
meinte, es sei ihm grundsätzlich gegen seine Gewohnheit und auch durch die
Anordnung des Prinzen von Oranien verboten, Sonntag seinen Ausschank zu öffnen.
Unter seinen Protestrufen stürmte die Menge sein Haus und führte sich wüst auf;
der Bruder des (neuen katholischen) Küsters, ein Soldat aus Rheinberg,
verfolgte den Schmied mit blanken Degen in der Faust durch das ganze Haus.
Anschließend begaben sich alle wieder in die Kirche, die von einer starken
Wache mit Gewehren bewacht wurde. Im Haus von Friedrich dem Schmied ließ sich
der moersische Landbote noch verschiedene Ungeheuerlichkeiten mitteilen, so
daß Willem von Ilt gesagt haben soll, der Prinz von Oranien habe in Budberg
nichts zu sagen und wie die Katholiken einige junge Leute aus Eversael, die den evangelischen
Gottesdienst in Budberg hatten besuchen wollen, mit Dreck und Steinen beworfen
haben. Trotzdem fand aber auch an diesem Sonntag durch Pastor Sauls eine
evangelische Taufe statt; allerdings im Pfarrhaus.
In der Zwischenzeit wurde auch
anderen Orts an den Budberger Querelen gearbeitet. Die "graue
Eminenz" des Kölner Erzbischofs, der Straßburger Bischof Frantz Egon von
Fürstenberg mahnte, daß ungeachtet des guten Willens des Schultheißverwalters
Campmann diese Angelegenheit ein gutes Fundament brauchen würde, sonst könnte
man es gleich bleiben lassen. Von Seiten des Erzbischofs kamen aber noch laute
Töne: ein vom reformierten Pfarrer verehelichtes katholisches Ehepaar aus
Eversael, Wilhelm Feltman und Elisabeth Ingenwerth, muß sich in Rheinberg
erneut copulieren lassen, da in den Augen des Erzbischofs nur der Rheinberger
Pastor zuständig war. Auf politischer Ebene ließ der Erzbischof seinen
Gesandten im Haag, von der Vecke, tätig werden. Doch schon Anfang April änderte
sich das Bild: entweder war er auf politischer Ebene durch die Holländer oder
aber durch einen Spion informiert worden, daß eine Militäraktion von holländischer
Seite bevorstand. Am 10.April 1680 informierte er den Schultheißverwalter
Campmann, von einem möglichen militärischen Zwischenfall, und erklärte, daß er
Gewalttaten "unter den Kanonen seiner Festung" nicht gestatten
würde, aber da sonst noch mit größerer Gewalt zu rechnen sei, sollte sich der
Schutheiß bei einem Zwischenfall aufs Protestieren beschränken.
Dann, zwei Tage später, in der
Frühe des 12. Aprils 1680, dem Freitag vor Palmsonntag, kamen ein Leutnant mit
etwa 30 Soldaten und einigen Bürgern aus Moers und besetzten die Kirche. Von
diesem Tag an stand ein Jahr lang eine bewaffnete Wache in Budberg zum Schutz
der evangelischen Rechte an der Kirche. Katholischerseits arbeitete man nun mit
Hochdruck an der Vorbereitung einer Konferenz, die am 5. September im
Dominikaner Kloster in Köln stattgefunden haben sollte; Bevollmächtigte des
Erzbischofs waren die Doktoren Matthies Lapp und Andreas Franck Siertorff[153]. Schon
vor der Besetzung durch die moersischen Soldaten hatte man begonnen ein großes
Zeugenverhör durchzuführen, das belegen sollte, daß im "Normaljahr
1624" Budberg katholisch war, denn die schriftlichen Aufzeichnungen waren
recht spärlich. Die Bedeutung des Verhörs wurde auch dadurch unterstrichen,
daß der Vogt von Neuss anwesend war; das Neusser Schöffengericht hat in der
Rechtgeschichte des Niederrheins eine ungemein wichtige Rolle eingenommen und
besaß Weisungs- und Vorbildcharakter.
Das Jahr 1680 brachte der
Impelmanfamilie ein trauriges Ereignis: den Tod des am 11.10.1666 geborenen
Herman Theodor, Enkel des alten Arnold und Sohn des (anscheinend schon
verstorbenen) Arnold II
und der Maria Impelman, der
Derrich gerufen wurde und Kleinknecht beim Jencken-Bauer (Ginken,Jinken) war.
Die Umstände und der Tod des gerade 14jährigen
waren so ungewöhnlich, daß das Gericht in Budberg darüber einige Zeugen
befragte und am 14.Oktober 1680 ein
Protokoll ausfertigte. Am Mittwoch den 6.10. (alte Zeitrechnung) war der
"Jung" (Kleinknecht) Dirrichen morgens früh zum Bauer Andreas Ginken gekommen und hatte ihn wachgerüttelt und ihm
geklagt, daß die Pferde in den Wassergraben gestürzt waren. (Wahrscheinlich
hatte Dirrich die Pferde, die ja einen sehr großen Wert darstellten, zu
beaufsichtigen gehabt). Der Bauer sprang sofort aus dem Bett und lief zum
Graben (Grintgraben?) wo er aber die Tiere nicht alleine herausziehen konnte.
Darum lief er wieder nach Hause um Hilfe zu holen. Er sagte aus, daß er auf dem
Rückweg den "Jung" regungslos auf dem Boden liegend angetroffen
hatte, mit Bauch und Gesicht nach unten. Er hob ihn auf und fragte was er habe,
erhielt jedoch keine Antwort. Er trug ihn nach Hause und lief dann direkt mit
seinen drei Arbeitern zum Graben zurück, wo es ihnen gelang die Pferde rechtzeitig
herauszuziehen. Zu Hause war dann Derrich Impelmans nach ungefähr einer Stunde gestorben. Soweit
die Aussage des Bauern.
Ein anderer Zeuge, Johan
Holtbergen, der sich zufällig auf
dem Jinkenhof befand als der Bauer den Jungen nach Hause brachte weil er sich
Feuer hatte holen wollen, berichtete, der Junge habe ganz krank und schlecht
ausgesehen, jedoch noch gelebt. Er selber sei aber direkt wieder gegangen. Am
Nachmittag hatte der Jenkenbauer ihn und auch den Peter (Pierro) Evertz geholt,
um den toten Körper zu besehen, der keine Verletzungen aufwies als eine kleine
blutige Stelle am Oberschenkel in der Größe eines Schillings. Pierro Evertz sagte aus, der Bauer sei zu ihm gekommen und
habe ihn aufgefordert zu der Leichenschau zu kommen damit "mir wegen
dessen Brüdern von keinem Knecht etwas nachgeredt wird als hette Ich denselben
geschlagen". Er hatte auch nichts außer der blutigen Stelle auf dem
"Batzen" feststellen können. Als letzte sagte die Mutter, Maria
Impelman, auf Befragen aus, "an ihrem Söhnlein" nie Zeichen der
"fallenden Sucht" (Epilepsie) festgestellt zu haben, außer als er
ganz klein gewesen sei und "im rak gangen" (Laufstall o.ä.?) hatte er
ein- oder zweimal ein "Anstoß von fallender sucht gehabt".
Soweit diese Aussagen.
Möglicherweise hatte der 14jährige Derrich einen epileptischen Anfall gehabt,
oder auch eine Herzschwäche; es war ja auch eine ungemein aufregende Situation,
denn mit dem Verlust der Tiere wäre der Jenkenbauer sehr geschädigt, wenn nicht
sogar ruiniert gewesen. Aber es ist sicher nicht ausgeschlossen, daß der Bauer
den Jungen tatsächlich geschlagen hatte. Die sonst in aller Regel durchgeführte
Untersuchung durch den Rheinberger StadXEhirurgen unterblieb in diesem Fall
ohne Begründung.
Das nächste Jahr, so schilderte
der Chronist des Klosters Barbara Garten in Rheinberg, brachte wieder eine Cholerawelle
und
im neuen Siechenhaus des Kloster
starben einige Mitbürger. Noch ein Jahr weiter, 1682, stand in Budberg am
15.Juni ein wichtiges Gerichtsereignis an: der "Sawrteich-Prozeß".
Hendrich Frans war am 5.Juni zum Haus von Hendrich Holderbergs gegangen um Sauerteig
auszuborgen. Leider waren alle Türen verschlossen und auf sein Klopfen
reagierte niemand; doch es stand ein Fenster offen und Hendrich Frans war kurzentschlossen eingestiegen. Er traf auf
die Magd, die er auch richtig auf den Sauerteig ansprach. Darauf erwachte der
Knecht, der auf dem Tisch gelegen und geschlafen hatte und fragte, ob er denn
zur Vorder- oder zur Hintertüre hereingekommen sei. Als Hendrich Frans erklärte, er habe das Fenster benutzt, sagte
der Knecht nichts darauf, doch wenig später erzählte der Bauer in der ganzen
Gemeinde, Hendrich Frans sei ein "Schelm und ein Dieb" und
ließ dessen Kühe von der Gemeindeweide zur Herberge treiben und verpfändete sie
dort gegen Trinkbares. Als der Richter ihn nun dazu hörte mußte er zugeben,
nicht bestohlen worden zu sein, doch wisse er ja nicht, welche Gedanken der
Kläger beim Einsteigen gehabt habe und bat, diesen doch gebührlich zu
bestrafen. Das Gericht sah diese Sache aber etwas anders und versöhnte die
beiden Nachbarn. Mit öffentlich gegebener Hand mußten sie versprechen
"gegeneinander ein friedliebendes hertz zu tragen" und dann gemeinsam
dafür sorgen, daß die Kühe ausgelöst wurden; die Zehrungskosten hatte allerdings
Hendrich Holderberg zu tragen.
Im Jahre 1678, am 27.7., hatte
wie bereits erwähnt Johannes Impelman die Mechthild Hummelten geheiratet, und war damit höchstwahr-scheinlich
in den Vollbesitz des Hummeltenhofes gekommen, den die
Impelmanfamilie bisher nur in Teilen (oder ggf nur zeitweise) bewirtschaftet
hatte. Johannes nannte sich seit dieser Hochzeit entsprechend der Sitte nach
seinem Hof: Johan Hummelten. Er gehörte auf Grund
dieses sehr wichtigen Hofes mit zu den größeren Bauern und wird unter Datum
22.September 1682 als "Gemeinsmann" bezeichnet; in diesem Amt hatte
er die Aufgabe den Ortvorsteher -den Baurmeister- zu unterstützen und
diesem gegenüber die Interessen der Gemeinde zu vertreten.
Über einen damals in Budberg in
Haft sitzenden Mörder, Albert Boscherhoff, finden wir keinen
Hinweis in den Gerichtsakten, wohl aber in den Kirchenakten (11.2.1683): dieser
arme Sünder, der in Budberg hingerichtet werden sollte, löste eine schwere
politische Krise zwischen Moers und Kurköln aus, denn beide Länder kamen nur
nach langen Verhandlungen zu einer Einigung, nämlich daß Boscherhoff bei der
Exekution von Geistlichen beider Konfessionen begleitet werden durfte.
Mit der Familie Boscherhoff waren die Impelmans entfernt verwandt.
Mutter Maria Impelman wird
wahrscheinlich bei ihrem ältesten Sohn oder Stiefsohn auf dem Hummeltenhof gewohnt haben. Der
Vater Arnold II muß recht früh, wahrscheinlich vor dem Großvater gestorben
sein. Es lebten von den zwischen 1654 und 1671 geborenen Kindern auf jeden Fall
noch die Söhne Arnold III und Gottfried. Gottfried, unser Vorfahre, heiratete
am 26.5.1687 die Catharina Nelisse aus Rheinberg. Sein Familienleben liegt sehr
im Dunkeln und es ist sehr zweifelhaft, ob sich noch Ergänzendes finden läßt. Das Wenige was vorliegt,
scheint auf (für damalige Zeit) recht durchwachsene Sitten schließen zu lassen,
wie eine Geburt drei Monate vor der Eheschließung oder die Taufeintragungen
mit einem Abstand von 5 Monaten zeigen. Doch ist die einzig mögliche Erklärung
recht einleuchtend: nachdem die reformierte Gemeinde bereits zweimal seit ihrer
Begründung im Jahre 1650 die Kirche an die Katholiken verloren hatte, wurden
in Glaubensdingen und Kirchenrecht allerhärtester Kurs gefahren, was bedeutete,
daß z.B. mit Bekanntwerden des verbotenen Besuchs auswärtiger Gottesdienste
oder bei dortigem Nachsuchen um Sakramentsspende
so hohe Geldstrafen verhängt wurden, daß diese kaum noch zu bezahlen waren.
Auch wurde die Abgeltung der Stolgebühren unter Verzicht auf die
Dienstleistungen des Budberger Pastors
nicht akzeptiert; die eingesessenen katholischen Familien in Eversael und Budberg wurden mit Druck auf Moerser Kurs
gebracht. Nun gibt es kein Kirchenbuch mehr, das die reformierten Eintragungen
für die Jahre von 1672 bis 1700 enthält. Dort könnten wir mit Sicherheit die Erklärung
für alle unsicheren Daten finden. Trotz des Drucks auf die katholischen
Bevölkerungsteile hielten diese zu großen Teilen an ihrer Konfession fest,
unterstützt von Patres des Rheinberger Kapuziner sowie des Kamper Zistezienser
Klosters. Die Impelmans haben also einerseits die Dienste des reformierten
Predigers in Budberg in Anspruch genommen und darüber hinaus bei günstiger
Gelegenheit die Dienste der katholischen Priester. So kommt es, daß die
Eintragungen in den katholischen Kirchenbüchern von Rheinberg und Kloster Kamp
bei einer Taufe z.B. nicht auf eine vorausgegangene Geburt hinweisen, sondern
nur auf die günstige Gelegenheit dazu -vielleicht bei einem Verwandtenbesuch-
ein Kind taufen zu lassen, oder eben zu heiraten. Darum auch Eintragungen in
Kamp und Rheinberg. Der Wohnort des Ehepaares war mit Sicherheit nicht
Rheinberg, mit hoher Wahrscheinlichkeit Budberg und dort wahrscheinlich dann
der große Hummeltenhof des Bruders
Johannes.
Gottfried Impelman Catharina Nelisse
(auch Empelman)
oo 26.Mai 1687 in
Rheinberg
Trauzeugen: Johan Bommers , Herman Sanders
Tauftag Kind Paten
= 18.2.1687 Albert Jacob Huisers
Gertrud Husman;
= 18.7.1687 Heinrich Johan Neerspeck
in Kloster Kamp! Allegundis Pollems
= 22.1.1691 Anna Mechthild Wilhelm Empelmans
Mechthild Turnay
=
4.1.1696 Johan Adolf Knevels
Elisabeth Schopdichs
Der dritte lebende Bruder von
Johan und Gottfried Impelmans war der bereits
genannte Arnold III. Zu ihm führte auch nur ein Zufallsfund, denn abgesehen von
seiner Taufe am 18.1.1660 ist fast nicht über ihn zu finden. Bekannt ist jetzt,
daß er ins Nachbardorf Eversael zog und dort eine Kate übernahm, die dem
Kloster Kamp gehörte. Diese "Tackkate wurde im Kölner Krieg (1583-93)
restlos zerstört und wohl auch erst nach dem 30jährigen Krieg neu errichtet.
Mit Sicherheit ist Arnold Impelman durch Heirat an diese Kate gekommen; er
übernahm auch den entsprechenden Namen und wurde Arnold Impelman modo Henrich
Tack; zu Eversael" genannt. Nach der
Steuereinschätzung der Ländereien von Niederbudberg, die 1693 aufgestellt
wurde, besaß Arnold Impelman/Henrich
Tack; 1 Morgen 75 Ruthen schlechten Ackerlandes, daß mit
11 Stübern 2 Groschen zu versteuern war. Am 1.Juli 1703 wurde in Repelen die
Witwe Gertrud Tack aus Eversael mit Arnd Huismans verheiratet; möglicherweise war sie die
Ehefrau des Arnd Impelman III, der danach vor 1703 gestorben sein muß.
Der später genannte Arnd Tack muß dann der 2. Ehemann, Arnd Huismann aus
Repelen, gewesen sein.
Einer der beiden Budberger
Landesherren, Wilhelm III Prinz von Oranien, wurde 1689 zum König von England
gekrönt. Der andere, Ma ximilian Heinrich, Herzog von Bayern und Erzbischof
von Köln, Bischof von Münster und Abt von Stablo-Malmedy, starb am 3.Juni 1688
in Bonn. Er war mit dem Landgrafen
Franz Egon von Fürstenberg zusammen erzogen worden und nahm ihn und dessen
jüngeren Bruder Wilhelm Egon, beides Geistliche, als Berater zu sich. Franz
Egon war Bischof von Straßburg und neigte sehr den Franzosen zu; im Laufe der
Zeit geriet er ganz in das Fahrwasser Ludwig XIV und bezog von ihm für sich und
seinen Bruder sogar Jahresgehälter. Der Einfluß der Fürstenbergs auf den Kölner
Erzbischof war sehr groß und darum wurde das Erzstift immer wieder in die hohe
Politik und in die Kriegsgeschehnisse hineingezogen. Die Rolle der
Fürstenbergs ist auch am kaiserlichen Hof erkannt worden, und darum wurde
Wilhelm von Fürstenberg in Köln in der Dunkelheit von einem Kommandotrupp
überfallen und auf schnellstem Weg nach Wien geschafft wo er in strenger Haft
gehalten wurde. Nach Friedensschluß zwischen Frankreich und dem Deutschen Reich
1679 wurde er wieder freigelassen. Nachdem Franz 1682 gestorben war, übernahm
Wilhelm den Straßburger Bischofstuhl. Es gelang ihm sogar mit französischer
Unterstützung gegen den Kandidaten der deutschen Reichsfürsten als Koadiutor
für den geistig verfallenden Erzbischof Max Heinrich zu Beginn des Jahres 1688
aufgestellt zu werden. Doch versagte der Vatikan seine Zustimmung, weil
zwischen Papst und Frankreich sehr gespannte Verhältnisse herrschten, und
unterstützte so unbeabsichtigt die deutschen Reichsfürsten. Als im Juni 1688
der Erzbischof starb, war das Domkapitel schroff geteilt in eine französische
und eine deutsche Fraktion. Viel Geld wurde unter den Stimmberechtigten
Kapitelmitgliedern verteilt, und im Regelfall hätte der deutsche Kandidat,
Josef Klemens Herzog von Bayern, Bischof von Freising und
Regensburg -erst 17 Jahre alt-, keinerlei Chancen gehabt, doch interveniert
der Vatikan massiv, fand entsprechende Handhabe im kanonischen Recht und
drohte Fürstenberg mit Aberkennung seiner Kardinalswürde. In der Zeit der
Stuhlerledigung von Juni bis Oktober 1688 ließ das Domkapitel Münzen schlagen,
Reichtaler in zweierlei Ausführung, und demonstrierte damit seine Hoheitsrechte
über das Erzstift. Die Ausrufung von Josef Klemens zum Inhaber des Kölner Stuhls am 9.Oktober
1688, führte zu einem Einmarsch französischer Truppen ins Reich und die Kämpfe
dauerten ein knappes Jahr, wobei die letzten Monate ausschließlich der Einnahme
Bonns gewidmet waren; das
Reichskontingent wurde hauptsächlich von brandenburgischen Truppen gestellt,
unterstützt von holländischen Truppen. Auch in Budberg spürte man den Krieg,
hatte doch die kleine Zweiherrlichkeit sehr unter Einquartierungen zu leiden.
In einem alten Dokument finden wir eine Aufstellung der Lasten die der Ort zu
tragen hatte[154]:
"Im Jahre 1688 vom 21.
September bis 2. Oktober war in Niederbudberg für 11 Tage des Rittmeisters
Schaden Compagnie mit 51 Pferden einquartiert. Die Auslagen betrugen für
Hafer, Heu, Stroh sowie für Kost und Trank insgesamt 274 Taler. Am 15. Dezember
1688 kam der Rittmeister Hogenphot mit 20 Reitern nach Niederbudberg und
logierte sich dort zwei Tage und zwei Nächte ein und brauchte an Hafer, Heu und
Stroh nebst Trank für 9 Taler 10 Stüber.
Am 28.Dezember hanben sich in
der Herberge zu Niederbudberg 5 "ordinanci" Reiter und ein
"Bawer" einlogiert, welche in einer Nacht eine Mahlzeit und zwei
Frühstücke verzehrten und Hafer erhielten. Die Gesamtkosten betrugen 7 Taler 10
Stüber, welche an den Wirt bezahlt werden mußten.
Vom 10.Februar bis 12.Februar
1689 waren zu Niederbudberg 220 Franzosen mit Pferden einquartiert. Selbige
verzehrten an Hafer, Heu und Stroh, Essen und Trinken für 440 Taler. Außerdem
wurden an die Franzosen gezahlt 4 ½ Rationen, jede zu neun Taler macht 40
Taler 15 Stüber. Item an die Franzosen 5 Simpla gezahlt, jede zu 10 Taler,
macht 54 Taler.
Am 24. Mai lagen in
Niederbudberg 7 Compagnien königlich schwedi-sche Völker und vertaten in einer
Nacht für 25 Reichstaler.
Item Niederbudberg wegen die
Fouragie rationes vom 17. Mai bis 4. Juli 36 Stüber bezahlt macht zusammen 58
Taler.
Item Niederbudberg noch wegen die
Fouragie rationes vom 4.Juli bis 25.Juli bezahlt täglich 20 7/8 Stüber macht
zusammen 14 Taler 18 5/8 Stüber.
Noch an einem ordinanci Reiter
1 Taler 4 Stüber.
Am 22.Mai 1689 kamen sechs
Reiter, drei zu Pferd und drei zu Fuß nach Niederbudberg, welche dort
vierunddreißig Tage verpflegt werden mußten. Jeder Reiter zu Pferde kostete
täglich 24 Stüber, und ohne Pferd täglich 12 Stüber, welches zusammen 122 Taler
12 Stüber ausmachte.
Vom 28.Juni bis 11.Juli 1689
waren in Niederbudberg vier Tratvanten (?) von der Leibgarde des Kurfürsten von
Cöln mit dem Trompeter des Gouverneurs von Rheinberg, von Bernsau, einlogiert,
welches zusammen 70 Taler ausmachte.
Weiter lagen vom 21.Juni bis
26.Juli zwei Reiter mit zwei Trompetern des Gouverneurs von Bernsau in Niederbudberg,
von denen jeder täglich für 24 Stüber verzehrte. Die Gesamtkosten betrugen 48
Taler."
Dennoch versuchten die
katholischen Einwohner des Ortes auch Nutzen aus der zeitweise verworrenen
Situation um den Erzbischofsstuhl zu ziehen. Sie wandten sich an Wilhelm von
Fürstenberg der in Bonn als Gegenbischof residierte, und baten um die
Einsetzung des Friedrich Becker, Rektor in Rheinberg
(Nonnenkloster?), zum katholischen Pfarrer der Budberger Dorfkirche. Notfalls
auch mit Waffengewalt. Wilhelm von Fürstenberg war aber vorsichtig genug, um
eine Untersuchung anzuordnen, bevor er etwas unternahm; es geschah allerdings
nichts mehr, denn er mußte wegen seiner eigenwilligen Politik nach Frankreich
fliehen.[155]
Ganz anders als heutzutage war
das Leben auf dem Lande, so wie es unsere Vorfahren in Budberg führten,
abhängig von den persönlichen Widerstandskräften gegenüber Seuchen, Krankheiten
und Unfällen. Die ersten zehn Lebensjahre waren für einen jungen Menschen
besonders kritisch; wurden sie überlebt, so bestanden gute Chancen alt zu werden.
Wie sah die medizinische Versorgung unserer Vorfahren aus?
Die Geburt wurde von einer
Hebamme begleitet und fand im Haus unter Hilfe der benachbarten oder
befreundeten Frauen statt; Hier drohte das gefürchtete Kindbettfieber, das oft
den Tod der Mutter zur Folge hatte. Es war durchaus nicht ungewöhnlich sonder
eher die Regel, daß ein Mann zwei- oder dreimal in seinem Leben heiratete, weil
die Ehefrauen im Kindbett starben. Der Beruf des Arztes spaltete sich früher in
zwei Gruppen: der eine war der studierte "Medicus", der nur für
Innere Krankheiten zuständig war, der andere war der "Chirurgus" oder
Wundarzt, der eine Lehre gemacht hatte und für alle offenen Wunden und
Knochenbrüche zuständig war. Konnte sich eine Stadt wie Rheinberg einen "StadXEhirurgen" leisten, einen
beamteten Stadtarzt, so mußten die Dörfler ärztliche Hilfe mit dem nur wenig
vorhandenen Bargeld bezahlen. Krankenpflege fand in aller Regel zu Hause statt
und wurde durch die Familie oder die Nachbarschaft geleistet. Als Medizin
mußten oftmals Hausmittel ausreichen, die über Generationen weitergereicht
wurden. Im Hauptstaatsarchiv liegt im Bestand der Stadt Rheinberg eine sehr
alte Sammlung von Rezepten[156], in
der neben den Anweisungen für eine gute recht schwarze "Dinte" und
den Hinweisen, Seidenstoffen wieder rechten Glanz zu geben, Hilfen für den
Krankheitsfall zu finden sind. Eine große Rolle spielten damals wohl
Wassersucht, Kindbett und Verletzungen, denn darauf liegt in dieser Sammlung
der Schwerpunkt. "Ump ein geswolzt zu verweichen" lautet eines der
Rezepte "nim Leinoel undt alte botter gleiche sweer, brate sy wol in
einer pannen so langh, bis dar kein Schaum mehr auffkompt, undt kans woll ein
weinigh lavendeloel darin thuen; smier den schaden darmit besmire einen weisen
wöllen lap mit das selben undt lege den allezeit darauff. Benimpt die smertzen
undt verwecket senftiglich", so rät der Schreiber, ein Mr
Bleymann (Meister?) und ein Peter Leising(?) gibt Hilfe um
"Frische Wonden zu heillen: Harst(?), Wiruch (Weihrauch?), Zweffel, iedes
wol pulvirisiret ein messer spitz, vermische es also mit dem Weis vom Ey,
smerre es auf ein wenig Leder oder papier (und) lege es auf ein frische
wond". Hilfe gab es allerdings auch von der Kirche. Die Rheinberger
Kapuziner halfen gerade während der Pest und Cholera Epedemien unermüdlich und
die Zisterzienser unterhielten in ihrem Kloster in Kamp ein Hospital, das als
Gebäude heute noch vorhanden ist, wo sie die Kranken des Umkreises versorgten.
Eigentliche Krankenhäuser nach heutigem Verständnis gab es überhaupt nicht.
Was früher mit Hospital und Gasthaus bezeichnet wurde konnte zwar auch der
akuten Krankenpflege dienen, war aber meistens eine Unterkunft für
Pflegebedürftige, Alte oder Arme, die keine Familie besaßen; allenfalls wurde
noch ambulante Hilfe geleistet. Daneben gab es noch die sogenannten Siechenhäuser
zur Aufnahme der Leprakranken oder Aussätzigen. Wo im Umkreis von Rheinberg
ein solches Haus bestanden hat ist nicht genau überliefert, doch baute man
diese Häuser immer in die Nähe von Fernverkehrsstraßen oder wichtigen
Kreuzungen, damit die Kranken eine Möglichkeit hatten, die Reisenden um ein
Almosen zu bitten. Der Lebensunterhalt der Siechenhausbewohner wurde aus den
Einkünften von Stiftungen bestritten, die sich dafür den strengen Regeln
unterwerfen mußten die den Umgang mit ihren Mitmenschen regelten. Das Kölner
Siechenhaus -Melaten- hatte eine medizinische Führungsrolle und ließ sich ein
Kranker dort untersuchen und wurde seine Krankheit festgestellt, konnte er mit
einer Bescheinigung von dort in jeder Leproserie (Siechenhaus,Guteleuthaus)
Aufnahme finden. Zu Anfang des 18.Jhd. wurden die letzten Siechenhäuser
staatlicherseits geschlossen, denn diese abgelegenen Häuser, von der Öffentlichkeit
gemieden aber andererseits voll finanziert, dienten immer öfter
Verbrecherbanden als Unterschlupf und wurden bald als "Mördergruben"
bekannt.
Die Kriege seit Mitte des 16.
Jahrhunderts bis zum Ende des 30jährigen Krieges Mitte des 17.Jhds. hatten
Deutschland so intensiv ruiniert, das erst in unserem Jahrhundert wieder ein so
relativer Wohlstand erreicht werden konnte wie um etwa 1500 (gemessen am Aufwand
von Arbeitszeit für den Kauf von verschiedenen Lebensmittel). Die Straßen waren
voll mit entwurzelten und verarmten Menschen, die kein Dach über dem Kopf
hatten; ein Zustand der sich erst mit den Auswandererströmen im 18.Jhd und dem
Beginn der industriellen Entwicklung Anfang des 19.Jhd zu ändern begann.
Gerade der 30jährige Krieg hatte ganze Landstriche entvölkert, blühende
Ortschaften zu Wüstungen gemacht, von denen oftmals noch heute die Namen, nicht
aber der entsprechende geografische Ort bekannt sind. Problematische wurde für
die Bettlerscharen die veränderte Einstellung von Kirche und Obrigkeit zur
Frage von Armut und Fürsorge. Galt bis ins hohe Mittelalter die persönliche
Mildtätigkeit als ernste Aufgabe eines jeden Christen am Weg zur ewigen
Seeligkeit, hatten sich ganze Orden der Bekämpfung der Armut verschrieben, und
war es auch ein ganz alltägliches Bild den Bettlern vor Kirchen, Klöstern oder
an Straßenkreuzungen oder Wallfahrtsorten zu begegnen, so änderte sich das
Bild zum Ende des Mittelalters entscheidend. Staat und Kirche versuchten die
unkontrolliert durchs Land ziehenden Bettlerscharen zu kanalisieren und
greifbar zu machen. Der einzelne Mensch wurde aus der direkten Verantwortung
für die Armen entlassen, indem der Staat versuchte alle Spenden zentral
einzusammeln und dann gezielt auszugeben. Der sogenannte "Gemeine
Kasten" wurde eingeführt, die "Hausarmenstiftungen" begründet,
Bettelverordnungen aufgestellt, Bettelvögte eingesetzt und Armenlisten geführt.
Das Prinzip war, einheimische fest angesiedelte Arme, sogenannte
"Hausarme", kümmerlich aber regelmäßig zu unterstützen und
herumziehende davon auszuschließen und sich ihrer somit zu entledigen.
Theoretisch hätte das unkontrollierte Umherziehen aufhören müssen denn es
erklärte sich keine öffentliche Armenstiftung für die Heimatlosen zuständig.
Doch diesem stand entgegen, daß die Bevölkerung trotzdem Gaben an die Armen
gab, allerdings nur noch begrenzt denn man mußte ja auch in den "Gemeinen
Kasten" spenden. Es war ein häufiger Usus alle ortsfremden Bettler einer
Region einzufangen, auf Wagen zu laden und dem Territorialnachbarn ins Amt
oder Land zu fahren. Aus diesen Leuten entwickelte sich bis ins frühe 19.Jhd
eine eigenartige Schicht von Bettlern, Hausierern, Kriminellen, Landstreichern,
Jahrmarktkünstlern, Landarbeitern und reisenden Kleinstunternehmern, wie zum
Beispiel Maulwurfsfängern oder Pfannenflickern, die ein steter Balken im Auge
der Obrigkeit waren. Versagte schon die Bemühung, die Vagierenden durch
Almosenkanalisation zu kontrollieren, so wurde versucht durch Ausgabe von
Bettelkonzessionen Einfluß zu gewinnen. Doch auch diese Bemühungen waren
erfolglos, verstanden doch die "Illegalen" sich diese Konzessionen
kunstvoll selber anzufertigen und hatten die Bettlerscharen sogar noch
Rückenstärkung durch phantastische Schicksalsschilderungen, oft mit vielen
bunten und ebenso phantasievollen Siegeln und Stempeln versehen. So gab es die
zahlreichen "verarmten Adeligen", die "auf dem Mittelmeer
gestrandeten Kaufleute", Unmengen falscher Ordensleute, die falschen
Kollektanten, die für "abgebrannte Kirchen" oder sonstige schauerlich
Verunglückte "sammelten", oder auch die ehemaligen
"urchristlichen Soldaten die während der Türkenkriege in heidnische
Sklaverei geraten waren und glücklich aber völlig verarmt fliehen konnten"
oder Sammler, die eine Lösegeldforderung zusammenbringen mußten um
"Angehörige von den Türken loszukaufen".
Der absolute Renner war die
"Konvertitenmasche". Mit entsprechend falschen Papieren und
abenteuerlichsten Geschichten gelang es oftmals gerade in Pfarrhäusern beste
Aufnahme zu finden. Beispielhaft die Tagebucheintragung eines fränkischen
Pfarrers:"an diesem Tag ist ein Markgraf von Rom, der evangelisch und deswegen
4 Jahre dort carcerirt war, und dem alle seine ansehnlichen Güter confiscirt
waren, namens Johan Baptista de Serra über Nacht geblieben. Das Gotteshaus hat
ihm 8 Gr., der Pfarrer 4 Gr. gegeben und vom Rat wurde die Zehrung bezahlt.
Derselbe stammt von dem großen und berühmten Pompeischen Geschlecht von Rom ab
und der damalige Papst Alexander VII war seiner Mutter Bruder." Trotz der
manchmal spektakulären Erfolge sogenannter "starker Bettler", die
zur Not sich mit Gewalt oder angedrohter Feuersbrunst (Brandschatzung) sich
das Nötige zu holen wußten, war die Mehrzahl oft froh, wenn es gelang die
notwendigste Nahrung zu beschaffen. Konnte die warme Jahreszeit getrost auf
der Straße oder in den Wäldern verbracht werden, so mußte für den Winter ein
Quartier bei einem Bauer in der Scheune gefunden werden. Der Tod durch
Erfrierung irgendwo auf einer Straße war eine recht alltägliche Sache. Unter
diesen Gesichtpunkten müssen die Klagen gesehen werden die die Pastöre auf
einem Jahresconvent zu Krefeld vorbrachten: "über die Vielheit und dem
grossen Überlauffen der frembden Collektanten, worunter sich schelmen und
Landtläuffer finden lassen." Es wurde beschlossen, nur noch dann aus
Kirchenmitteln zu spenden, wenn ein Schein vorgelegt würde der von der Moerser
Verwaltung ausgestellt worden war. Waren die Angehörigen der bäuerlichen
Schicht in Budberg im Grunde versorgt, so sah es bei den Bewohnern der Katen
schon bedenklicher aus. Einer Familie mit zahlreicher Kinderschar stand nur
eine kleine Ackerfläche zur Verfügung, die die eigenen Bedürfnisse nicht
befriedigen konnte. Der Vater mußte von den benachbarten Bauern Lohnarbeit
übernehmen oder war, wie später in der Impelmanfamilie, gleichzeitig
Handwerker. Da nur eines der Kinder die elterliche Kate übernehmen konnte,
mußten die anderen entweder als Handwerker oder Arbeiter in die Stadt, oder als
Knechte und Mägde auf einen Hof ziehen, wo sie oftmals nie eigene Räume besaßen
sondern zeitlebens in der Gemeinschaftsstube oder auf dem Heuboden lebten. Doch
galten sie im Grunde noch nicht als arm, solange sie in Diensten standen.
Wirkliche Arme lebten in der Nähe Budbergs, auf der Bönninghardt nördlich von
Rheinberg, Siedler, die oft nur in in die Erde gegrabenen Hütten bewohnten. Die trotz
des Elends noch "gute Situation" in Budberg läßt sich auch an einer
vorliegenden Armenrechnung des Jahres 1719 feststellen[157]:den
Einnahmen von 45 Reichstalern stehen Ausgaben von nur 24 Reichtalern 56 Stübern
gegenüber. Ein einziger "Hausarmer" wird versorgt, Eferdt(Eberhard?) auff die
Hardt, erhält 12 Reichstaler
30 Stüber als Jahresunterstützung. Durchreisende Arme und Kollektanten können
in diesem Jahr 7 Rtlr 36 St verbuchen. Eine neue Schelle am Klingelbeutel
schlägt mit 1 Rtlr 50 st zu Buche und die Dienstreise des Pastors wird mit 2
Rtlr bezuschußt.
DRITTES
HEFT
Dieses Wort hatte
der Volksmund geprägt, um den relativ liberalen Regierungsstil der Regenten des
Kölner Erzstiftes gegenüber anderen Regierungen hervorzuheben. Aber dennoch war
das Leben der Landbevölkerung von Nöten und Entbehrungen geprägt, während die
Landesherrschaft mit einer der absolutistischen Zeit entsprechenden aufwendigen
Hofhaltung glänzte. Besonders deutlich sehen wir die Unterschiede in der
Regierungszeit des Kölner Erzbischofs Josef Klemens, Herzogs von Bayern,
der 1688 als 16½ jähriger zum Stuhlinhaber des Kurfürstentums Köln gewählt
wurde; zu diesem Zeitpunkt hatte er schon die Bistümer Freising und Regensburg
inne (als 14jähriger angetreten). Josef Klemens lebte in seiner Regierungszeit in immerwährendem
Streit mit seinen Ständen, die seinen aufwendigen Lebensstil kritisierten. Als
er am 12. November 1723 in Bonn 54jährig starb, plagten ihn auf dem Sterbebett
die Gewissensbisse wegen des üppigen Schuldenberges den er seinem Nachfolger
hinterließ. Viele große und noch mehr kleine Lieferanten mußten über Jahre auf
ihre Bezahlung warten. Sein Bedarf an Kapital war so groß gewesen, daß er ohne
Hemmungen Zahlungen aus Frankreich angenommen und dafür französischen Truppen
Einmarsch ins Erzstift gestattet hatte.
Die Hofhaltung wurde von Josef
Klemens bedeutend ausgeweitet, teilweise durch sein
ganz persönliches Engagement. Als einige Beispiele aus der Vielzahl der
Angestellten der kurfürstlichen Hofhaltung in Bonn sind zu nennen Konfektmeister, Heyducken,
Sänftenmeister, Brotschneider, Silberdiener, Kammerzwerg, Büchsenspanner und
Sesselträger. Das sehr üppige Essen, man rechnete für die Haupttafel für den
Mittag- und Abendtisch mit jeweils 18-38 Speisen (nicht Gängen), bestand
hauptsächlich aus Fleisch- und Fischgerichten, zu denen man pro Tafel pro
Person ein Pfund Rindfleisch rechnete. Den Nebentafeln, die anscheinend
weniger Beilagen erhielten, wurden 2 Pfund Rind- Hammel- oder Kalbfleisch pro
Person zu Grunde gelegt. War das Essen auch recht opulent und verschwenderisch,
so waren trotzdem Dienstboten zur Aufsicht angestellt, damit keine Speisenreste
entwendet wurden oder sich Unbefugte an eine der Tafeln zum Speisen
niederließen. Mit Gefängnisstrafe wurde bedroht, wer Diebereien an Speisen,
Getränken und Konfekt aus Küche, Keller oder Zuckerkammer beging. Zuckerbäcker
und Sommelier[158] wurden
dienstlich ermahnt, jedem der nicht in ihren Werkstätten beschäftigt war den
Zutritt zu verwehren. Auch wurde strengstens darauf geachtet, daß niemand Geschirr,
Silber oder Textilien auslieh, der Schwund war anscheinend beträchtlich.
Josef Klemens ließ es sich nicht nehmen, sich persönlich um
die verschiedensten Zeremonien zu kümmern um den Glanz der Hofhaltung durch
ein standesgemäßes Ordnungsprinzip zu erhöhen. Alles wurde strengster Etikette
unterworfen: Kirchgang, Ausfahrten, das An- und Auskleiden sowie die
Mahlzeiten. Höhepunkt der zeremoniellen Verrücktheiten waren die viermal im
Jahr stattfindenden "öffentlichen Außspeisungen". In einer minutiös
ausgearbeiteten Prozedur wurde mit Pauken und Trompeten ein überaus pompöses
Schauessen veranstaltet, dem der Hofstaat sowie "gemeine Zuseher"
beiwohnen durften. Allerdings waren Frauen in Regentüchern, Vermummte, Diener
und Mägde sowie Kranke, also alles was die feierliche Handlung profanisieren
oder dem Kurfürsten den Appetit verderben konnte, nicht zugelassen. Diesem
Schauessen hatten die hohen Hofbeamten und Militärs des Erzstiftes beizuwohnen
und dabei verschiedene Dienste zu verrichten.
Der Drang Prunk und Glanz zur
Schau zu stellen und damit die Bedeutsamkeit der Kölner Kurfürsten zu
unterstreichen erstreckte sich auf alle Bereiche der Hofhaltung. So findet sich
in einem Inventar eine Aufstellung von 68 Spezialwagen, Reisewagen,
Reisecoupees, Berlinen oder Stadtwagen. Dazu noch 31 gewöhnliche Kutschen und
Wagen, Postwagen, Bierwagen, Leiter- und Kanzleiwagen. Des weiteren mußten
noch ein Rennschlitten und 20 gewöhnliche Schlitten dazugerechnet werden.
Zeitweise wurden bei Hof über 200 Pferde unterhalten. Der Nutzungsmöglichkeit
von Wasserwegen wurde mit Anschaffung einer kurfürstlichen Prunkjacht Rechnung
getragen. Das Schiff soll ungefähr 30 m lang und 7 m breit gewesen sein; der
Mast hatte eine Höhe von ca 17 Metern gehabt. Das Schiff war mit komfortablen
und repräsentativen Salons, Kabinetten und Schlafzimmern ausgestattet gewesen.
Die immensen Kosten der
absolutistischen Hofhaltung mit ihrem Prunk, der Fülle von funktionslosen,
phantasievoll benannten Titel- und Würdenträger, wurden vor allem mit
ausländischen, hauptsächlich französischen Unterstützungszahlungen bestritten,
sowie durch Streichungen an anderer Stelle, wie zum Beispiel am schon von
vornherein kümmerlichen Etat der "kurkölnischen Armee". Im Gegensatz
zu den damals führenden europäischen Höfen besaßen die kurkölnischen Stände
noch erstaunlich viel Einfluß. Gerade das Domkapitel, neben Ritterschaft,
Grafen und Städten der einflußreichste Teil der Stände, besaß das Recht der Wahl
des Erzbischofs sowie die Regierungs- und Münzgewalt zu Zeiten der
Stuhlerledigung. Die Stände hatten Mitspracherecht im Kriegsfall und das Recht
der Steuerbewilligung. Im Vergleich zum musterhaften Aufbau des preußischen
Staatsgebildes war der kurkölnische Regierungsapparat sehr unterentwickelt und
teilweise auch ungeordnet. Da gab es den "Geheimen Rat", er trat nur
sporadisch zusammen, dann die eigentliche Regierungsbehörde, den
"Hofrat", dessen Schwerpunkte im Bereich der Justiz- und Polizeiaufgaben
lag, sowie die "Hofkammer", als die Wirtschafts- und Finanzbehörde.
Hofrat und Hofkammer tagten im
Schloß zu Bonn, der Hauptstadt des
Kurfürstentums während des 17. und 18. Jahrhunderts. Das Schloß in Brühl wurde
nur in den Sommermonaten benutzt.
In Budberg war um die
Jahreswende 1695/96 Johan Impelman geboren und am
4.1.1696 getauft worden; seine Eltern: Gottfried Impelman und Katharina Nelisse. Die Eheleute wohnten
zu Beginn des 18.Jahrhunderts in Budberg, nahe der Festung Rheinberg höchstwahrscheinlich
auf dem Hummelten-Hof, den damals
(anscheinend) der Bruder Johann Impelman bewirtschaftete. Sie wurden in die
kriegerischen Auseinandersetzungen der folgenden Jahre hineingezogen.
Auf Grund starker Spannungen
mit dem Domkapitel standen sich holländische Truppen, vom Herzog von
Jülich-Berg auf kaiserlichen Befehl zusammengerufen, sowie französische
Einheiten, die die Interessen des kölner Kurfürsten wahren sollten, feindlich
gegenüber. Den Franzosen hatte Josef Klemens sogar seine Festungen Neuß, Kaiserswerth,
Rheinberg und Zons zur Verfügung gestellt. In dieser gespannten Situation
brach der spanische Erbfolgestreit mit dem Tod König Karls II im Jahre 1700
aus. Der kölner Kurfürst schlug sich auf die Seite Frankreichs, und so war
Rheinberg und seine nähere Umgebung, damit auch Budberg, mitten im
Kriegsgeschehen.
Es dauerte nicht lange so
standen die Preußen als Belagerer vor Rheinberg, geführt von Albrecht
Friedrich, dem Bruder des preußischen Königs. Aus der Zeit der fast
einjährigen Belagerung Rheinbergs existiert ein großes Paket von Briefen, die
der Marquis von Grammong, Stadtgouverneur von
Rheinberg, fast alle Tage an das französische Kriegsministerium geschickt und
deren Abschriften einer seiner Nachfahren dem Rheinberger Stadtarchiv geschenkt
hatte. Diese Briefe schildern sehr plastisch, was sich in und um Rheinberg während
der Belagerung getan hatte. Die Belagerer versuchten die Stadt rigoros von
allem Handel und Außenkontakt abzuschneiden und waren in der Wahl ihrer Mittel
nicht sehr zartfühlend. Nicht nur das den Bauern der Inhalt ihrer Wagen
verbrannt wurde wenn sie in die Stadt fahren wollten, einigen wurden sogar
Pferde und Wagen direkt mitverbrannt um zur Abschreckung zu dienen, sie selber
wurden dann nach Wesel in die Festung gebracht. Die Franzosen schickten
ihrerseits immer wieder Streifen ins Klever Land, um Steuern aus der Landbevölkerung
herauszupressen und steckten exemplarisch Höfe an, um die Bauern unter Druck zu
setzen. Während der Sommer 1702 noch von Vorgeplänkeln gekennzeichnet war,
wurde die Situation im Herbst ernst und von Seiten der Belagerer für
ausgedehnte Schanzarbeiten genutzt. Beide Seiten lieferten sich heftige
Artilleriegefechte die viele Opfer unter den mit Schanzarbeiten beschäftigten
Soldaten forderten. Alleine in der Stadt Rheinberg gab es im Februar 1702 einen
Bestand von 40 Kanonen mit 20.000 Kugeln. Auch psychologische Kriegführung
wurde angewandt, denn die Preussen schossen Flugblätter und Briefe nach
Rheinberg, in deutscher und französischer Sprache geschrieben, mit denen sie
die Bürger sowie die französischen Soldaten gegen den Gouverneur und die
Offiziere aufzuwiegeln versuchten. Die Stadt Rheinberg hatte schwer zu leiden,
denn in kürzester Zeit war die Hälfte des Hausbestandes vernichtet worden. Die
französischen Soldaten und Offiziere waren unruhig, seit mehr als einem halben
Jahr war die Löhnung ausgeblieben und nun gingen auch noch die Lebensmittel,
der Brennstoff sowie das Verbandsmaterial zur Neige. Ein zusätzliches Manko
für die Franzosen war die Unzuverlässigkeit ihrer Reiterei, die aus 40 Dragonern,
alles geworbene oder zur Armee gepresste Leute vom Niederrhein bestand.
Anfang November 1702 unterlief
den Preußen ein folgenschwerer Fehler. Während ihre Artillerie Rheinberg
beschoß, unternahmen die Fuß- und Reitertruppen Streifzüge in die nähere
Umgebung. Gelegentlich eines solchen Beutezuges nach Kamp unternahmen die
Franzosen einen Ausfall und verbrannten die preußischen Befestigungswerke und
das Lager. Daraufhin mußten sich die deutschen Einheiten in die benachbarten
Ortschaften zurückziehen, da der Winter vor der Türe stand. Der Belagerungsring
um Rheinberg wurde mit Reitertruppen aufrechterhalten, um die Stadt
auszuhungern oder, sollte starker Frost die Gräben zufrieren lassen, die
Festung zu erstürmen. Die französische Besatzung war in der Zwischenzeit
reduziert worden und von den verbliebenen 800 Soldaten waren 300 fast noch
Kinder; des weiteren starben viele an Hunger und Erschöpfung. Das
Reichskontingent war inzwischen durch Deserteure bestens unterrichtet und
konnte ruhig den Zusammenbruch der Verteidiger abwarten, die immer wieder in
der Stadt Razzien durchführten und den Bürgern die raren Lebensmittel raubten.
Fleisch wurde Mangelware und die Offiziere ließen ihre Pferde schlachten. Tiere
die nicht direkt gegessen oder deren Fleisch man nicht durch Einsalzen haltbar
machen konnte, mußten frei gelassen werden, denn es fehlte an Futter. In der
Stadt gab es kein Leder mehr, etliche Soldaten liefen barfuß (im Winter!).
Neben dem starken Mangel der in der besetzten Stadt herrschte, drückte auch der
Zustand des Eingeschlossenseins sehr auf die Stimmung der Besatzer und der
Bürger von Rheinberg. Denn immer öfter wurden die heimlichen Boten angehalten,
die versteckten Nachrichten gefunden und ihre Träger in die Festung Wesel
geschleppt. Selbst Inhaber von Passierscheinen waren vor Festnahme und
Durchsuchung nicht sicher.
Nachdem nun die Preußen ihr
Lager verloren hatten, hatten sie sich in die umliegenden Ortschaften verteilt,
darunter auch Budberg und Strommoers, die normalerweise zu
diesem Zweck nicht gewählt worden wären, da sie mit den Festungskanonen von
Rheinberg zu erreichen waren. So mußte das kleine Gut Strommoers 900 Mann, 200 Pferde und 8 Kanonen aufnehmen,
während Budberg mit 600 Mann und 100 Pferden vergleichsweise glimpflich
davonkam. Dennoch, jeder Hof, jede Hütte hatte ungeliebte Gäste die versorgt und
bedient werden wollten und deren Tiere den Budberger Kühen und Schafen die
Nahrung wegfraßen. Unsere Vorfahren haben unter der zusätzlichen Last gestöhnt
und mußten Einschränkungen und Schikanen der Soldaten ertragen. Diesen, denen
es als Belagerer ja eigentlich gut gehen mußte, stand das Wasser anscheinend
ebenfalls bis zum Hals. Die Briefe des französischen Stadtgouverneurs schildern,
daß beide Parteien Jagd auf entlaufenes oder streunendes Vieh machten und der
Erfolg der einen Partei den Mißerfolg und Mangel der anderen bedeutete. Die
Preußen zwangen ihre Soldaten sowie die Bauern der nahen Dörfer und Hofschaften
zu Schanz- und Grabenarbeiten. Ein langes Grabenwerk zog sich von Rheinberg
über Budberg bis hin nach Orsoy; davon führten wieder Nebengräben in
verschiedene Redouten[159]. Die
Franzosen gaben von Zeit zu Zeit einige Gewehr- oder Kanonenschüsse ab, um die
Arbeitenden zu verängstigen, jedoch vergeblich. Die Belagerer ließen nicht ab
von ihrer Schanzarbeit, und der Gouverneur vermutete wohl richtig, als er in
einem Brief erwähnte daß die Preußen ihnen gegenüber wegen der Brandstiftung
ihres Lager sehr aufgebracht seien. Sie waren darüber hinaus noch sehr
vorsichtig und beim geringsten Alarm direkt mit allen Truppenteilen präsent,
so daß keinerlei Ausfälle gewagt werden konnten. Als der Winter strenger wurde,
zwangen die Franzosen aus Brennstoffmangel einige Rheinberger Bürger ihre
Häuser abzubrechen und als Brennstoff an die Besatzer zu liefern.
Mitte Dezember des Jahres 1702
erschien ein Parlamentär vor Rheinberg und forderte die französiche Besatzung
zur Übergabe auf. Schlußakt des Kriegsgeschehens vor Rheinberg war die Aufgabe
der Franzosen am 9. und ihr Abzug am 17. Februar 1703. Bei diesen Kampfhandlungen
waren vor allem die unbeteiligten Rheinberger Bürger und die Bauern der
umliegenden Hofschaften die Leidtragenden, die die Hauptlasten, die größten
Mühen und Entbehrungen zu übernehmen hatten. Die preußischen Belagerer
zerstörten recht bald alle Festungswerke und ließen dort eine Besatzung von
600 Soldaten bis zum Jahre 1715 zurück. Auch nutzte Preußen die Gunst der
Stunde und ließ, da sich der Rhein vor Rheinberg geteilt hatte, den Arm der
über kurkölnisches Gebiet floß zuschütten und lenkte den für die Stadt wirtschaftlich
so bedeutsamen Fluß vollständig auf clevisches Gebiet um. Damit versank
Rheinberg in die Bedeutungslosigkeit einer niederrheinischen Kleinstadt und
bewahrte sich damit seinen ursprünglichen Charakter.
Unser Vorfahre Gottfried
Impelman lebte (höchstwahrscheinlich) mit seiner Frau
und seinen Kindern in Budberg als Arbeiter auf dem Hummelten Hof bei seinem Bruder dem Bauern Johan
Hummelten-Impelman; später bei
dessen Sohn, Arnold Hummelten;. Sein Familienleben liegt sehr im Dunkeln und es
ist sehr zweifelhaft, ob sich noch
Ergänzendes finden läßt. Das Wenige was vorliegt, scheint auf (für
damalige Zeit) recht durchwachsene Sitten schließen zu lassen, wie eine Geburt
drei Monate vor der Eheschließung der Eltern oder zwei Taufeintragungen mit
einem Abstand von 5 Monaten zeigen. Doch ist die einzig mögliche Erklärung
recht einleuchtend: nachdem die reformierte Gemeinde bereits zweimal seit ihrer
Begründung im Jahre 1650 die Kirche an die Katholiken verloren hatte, wurden in
Glaubensdingen und Kirchenrecht allerhärtester Kurs gefahren, was bedeutete,
daß z.B. mit Bekanntwerden des verbotenen Besuchs auswärtiger Gottesdienste
oder bei dortigem Nachsuchen um Sakramentsspende so hohe Geldstrafen verhängt
wurden, daß diese kaum noch zu bezahlen waren. Auch wurde die Abgeltung der
Stolgebühren unter Verzicht auf die
Dienstleistungen des Budberger Pastors nicht akzeptiert; die eingesessenen
katholischen Familien in Eversael und Budberg wurden mit massivem Druck auf
Moerser Kurs gebracht. Nun gibt es leider kein Kirchenbuch mehr, das die
reformierten Eintragungen für die Jahre von 1672 bis 1700 enthält. Dort könnten
wir mit Sicherheit die Erklärung für alle unsicheren Daten finden. Trotz des
Drucks auf die katholischen Bevölkerungsteile hielten diese zu großen Teilen an
ihrer Konfession fest, unterstützt von Patres des Rheinberger Kapuziner sowie
des Kamper Zistezienser Klosters. Die Impelmans haben also einerseits die
Dienste des reformierten Predigers in Budberg in Anspruch genommen und darüber
hinaus bei günstiger Gelegenheit die Dienste der katholischen Priester. So
kommt es, daß die Eintragungen in den katholischen Kirchenbüchern von Rheinberg
und Kloster Kamp bei einer Taufe z.B. nicht auf eine vorausgegangene Geburt
hinweisen, sondern nur auf die günstige Gelegenheit, bei einem Verwandtenbesuch
vielleicht, ein Kind taufen zu lassen, oder eben zu heiraten. Darum auch die
Eintragungen in Kamp und Rheinberg.
Impelman,
Gottfried Nelisse,
Catharina
(auch Empelman)
= 15.01.1658 Budberg
+ 07.09.1728 Budberg
oo 26.Mai 1687 in
Rheinberg
Trauzeugen: Johan Bommers , Herman Sanders
Tauftag Kind Paten
= 18.2.1687 Albert Jacob
Huisers
Gertrud Husman;
= 18.7.1687 Heinrich Johan
Neerspeck
in Kloster Kamp! Allegundis Pollems
= 22.1.1691 Anna
Mechthild Wilhelm Empelmans
Mechthild Turnay
=
4.1.1696 Johan Adolf Knevels, Elis. Schopdichs
Fanden Mutter und Vater
(höchstwahrscheinlich) noch Unterkunft auf dem Hof des Bruders, so mußte der
Sohn Johan, unser Vorfahre, sich eine eigene Existenz suchen als er 1718
heiratete. Er war der erste in der Reihe von Impelman-Bauern, die den
Hummelacker-Hof bewirtschafteten und bewohnten. Einen möglichen Hinweis, daß
die Hummelacker Kate noch eine Generation früher in Familienbesitz war, findet
sich in dem Sterbevermerk einer Mechthild Baumeister, olim Hummelacker,
die am 9.12.1780 gratis auf dem Ossenbergischen Friedhof bestattet worden war[160]. Sie
ist möglicherweise identisch mit der am 22.1.1691 geborenen Anna Mechthild.
Hummelacker, ursprünglich nur eine große Kate mit einem kleinen Flecken
Ackerlandes, in direkter Nähe des Hummelten Hofes, und im Besitz der Nonnen des
Augustinerinnen-Klosters
"St.Barbara Garten" in Rheinberg,
entwickelte sich im 19. Jahrhundert zu einem ansehnlichen Hof im Eigentum der
Impelmann Familie. Das Entstehen der Hummelacker Kate ist bislang unbekannt,
in den kümmerlichen schriftlichen Hinterlassenschaften des Augustinerinnen Klosters ist darüber nichts verzeichnet.
Überlieferten Quellen ist zu entnehmen, daß die Nonnen einen Teil ihres Landes
vom ansässigen Adel als Morgengabe für ins Kloster eingetretene Novizinnen
erhielten, den größeren Teil ihres Ackerlandes aber selber zu Lehen nahmen;
diese Ländereien wurden dann aufgeteilt und an verschiedene bäuerliche Familien
zur Bearbeitung in Pacht oder als Leibgewinn gegeben. Die Hummelacker Kate muß
auf Grund ihrer Lage sowie auch wegen der seltsamen Namensgebung als ursprünglich
zum Hummelten (Hummelnist) Hof zugehörig
betrachtet werden (Hummelacker = Ackerland vom Hummelten Hof ?). Bisher erstmaliges Erscheinen des
Namens Hummelacker finden wir im Taufbuch der katholischen Petrusgemeinde in
Rheinberg. Im Jahre 1669 ließ Wilhelm Hummelaker am 7.4. seinen Sohn Gördt und am 10.4.1672 die
Zwillinge Peter und Jan taufen; eine Verbindung unserer Impelman Familien zu
Wilhelm Hummelaker läßt sich derzeit nicht finden. In einer
steuermäßigen Beschreibung der Höfe Budbergs von 1693 ist die Kate das zweite
Mal erwähnt, jedoch fehlt der Name der Pächterfamilie. Es ist nur zu ersehen,
daß die Hofstelle mittelmäßige Ackergüte aufwies, 3 Morgen 75 Fuß groß war und
mit einer Steuersumme von 39 Stübern 3 Pfenningen veranschlagt war.
Johan Impelman heiratete am
28.04.1718 in Rheinberg in erster Ehe Getrud Krins und bezog bis spätesten 1724 die Hummelacker
Kate. Er und seine Frau trugen schon 1724 den Hofnamen als Beinamen und wurden
Johan und Gertrud "auf dem Hummelaker" genannt. Die Ehefrau führte
auch zeitweise den Namen Müller, einen Beinamen den ursprünglich ihr Vater
Theodor Krins "modo der Müller" trug.
Mit Sicherheit ging Johan Impelman einem Handwerk nach
oder diente zusätzlich zu seiner eigenen Landwirtschaft auf einem der benachbarten
Höfe, denn ein ausreichendes Einkommen ließ sich mit dem wenigen Ackerland kaum
erzielen. Vertragskopien oder Einkommensregister des Klosters sind aus dieser
Zeit leider nicht überliefert.
Impelman,
Johan I. Krins, Gertrud
gnt. Johan auffm Hummelaker / gnt. Gertrud auffm
Hummelaker
oder
Müller
= 04.01.1696 Budberg = 13.09.1692
+ 19.07.1751 +
25.03.1749
II.
Keussen, Anna Gertrud
=
+
I. 28.04.1718 Rheinberg T.: Johan Gesmans,
Johan von Ilt
II.
23.04.1750 Rheinberg T.:
Matthias Impellman, Nicolaus Berns
= 16.10.1718 Helene #
P.:
Cornelius Aveshausen, Johanna Krins
+ 02.12.1794
= 26.11.1724 Johan Henrich ## P.:
Wesseling Gesselmans, Sybilla Neerkamp
+ 03.01.1792
= 15.08.1727 Anna Katharina P.:
Henrich Neerkamp, Sophia Coors
= 24.08.1729 Anna Katharina P.:
Johanna Kath.Gessmans, Heinrich Cröll
= 03.08.1732 Theodor P.:
Gerhard Langenberg
Sybilla
Hummelaker
= 02.02.1735 Peter #### kath.
P.: Johan von Ilt ###, Agathe Keimers
evang.P.: Mechelt Cröll, Johann Keimers
= 29.06.1738 Engel(bert) ##### k./e.P.:
Engelbert Cröll, Trintgen Höttges
Anmerkungen:
# Helene heiratete in oo I. Nicolaus Berns
in oo II. 18.11.1759
den Antonius Brewer
## Eintragung am 27.11.1724 ins
reformierte Kirchenbuch:
"Ist
Johannes auff dem Hummelacker sein Sohn getaufft, nicht aber von mir,
sondern
ausser
dieser Gemeine, bey mir aber angegeben und die Jura bezahlt."
### verwandt
über die Familie Arnold Hummelten
#### Taufe
in reformierten und katholischen Kirchenbüchern, eingetragen und
wohl
auch vollzogen, jeweils mit anderen
Paten
##### die
Mutter wird bei der Taufe mit dem Namen Gertrud Holtsteeg bezeichnet
Es werden noch verschiedene andere Impelman Namensträger erwähnt, die aber
derzeit nicht konkret einzuordnen sind. So der Soldat Anton Impelman, der am 27.10.1728 stirbt und
dessen Beerdigung 12 Stüber sowie 7 Stüber für das Laken kostet. Des weiteren
tritt Matthias Impelman mehrfach auf; er stirbt am 25.10.1759 und wird auch
Hummelaker genannt.
Das Jahr 1720 brannte sich tief
in das Gedächtnis der moralisch denkenden und fühlenden Bevölkerungsteile
Budbergs ein. Öffentlich wurden vor dem Gericht der Zweiherrlichkeit der
Verfall der Sitten gegeißelt und in einer Kette von Gerichtsverfahren, die
alle miteinander in Zusammenhang standen, gesühnt[161].
Passiert war folgende
Geschichte: Griet Timmers, eine Frau aus dem Dorf
Spellen war mit ihren Habseligkeiten in Budberg
aufgetaucht und hatte dort eine Unterkunft gefunden. Da sie unbegleitet war,
scheint sie einige Unruhe unter den Budberger Jungesellen ausgelöst zu haben.
Es dauerte nun nicht lange, so erschien in Budberg ein Verehrer, Jan Tackenberg; aus dem Hamm,
ebenfalls ortsfremd. Was der reiferen Dorfjugend nun die Zornesröte ins
Gesicht trieb war die Tatsache, daß der Fremde die Neubürgerin tatsächlich auf
ihrem Zimmer besuchte, womöglich auf ihrem Bette, und die Budberger hatten
außen vor zu bleiben. Da saßen etliche von ihnen in einer der drei Budberger
Wirtschaften und ereiferten sich: Jan und Wessel Ges(t)man[162],
Henrich Mackes, Knecht bei Krüllen,
Göert, ebenfalls Knecht bei Krüllen, Jakob Putjans, Knecht bei Hommelten
und Berndt Venbrucks aus Walsum, Baumeister bei Ilt und
andere. Schnell besann man sich auf altes Brauchtum, und schon war auch etwas
passendes gefunden: das "Auflichten". Man sprach sich
ab, und schon waren einige unterwegs. Die Junggesellen drangen in die Kammer
ein, wo sie den Gast jedoch nicht auf dem Bett antrafen, packten ihn mit
mehreren und schleppten ihn in die nächste Kneipe, "den Schwanen". Seinen Mantel
hatte man ihm ausgezogen und wohlweislich unter Verschluß genommen, denn jetzt
sollte der Liebhaber seine Konkurrenten mit Freibier und -Schnaps entschädigen
und die Zeche bezahlen. Die sogenannte "Bräutigamsgerechtigkeit" kostete den
Überfallenen 40 Stüber. Jan Tackenberg; war am
darauffolgenden Morgen sichtlich schlechter Laune; entweder er war
eingefleischter Gegner volkstümlicher Bräuche oder hatte einen ziemlichen
Kater, jedenfalls zeigte er die Junggesellen wegen Freiheitsberaubung und
Diebstahl seiner Kleidung an. Welch Wasser auf die Mühlen der
Staatsanwaltschaft! Ein willkommener Anlaß dem ungehobelten Dorf eine Lektion
in gutem Verhalten zu erteilen. Der erste dieser Prozesse der das Budberger
Gesellschaftsleben erschütterte, war das Verfahren gegen Griet Timmers. Griet Timmers die mit ihrem Gepäck in Budberg erschienen war
und sich dort niederlassen wollte, wurde vorgeladen. Es hatte nur ganz kurze
Zeit gedauerte bis ruchbar geworden war: Diese Frau hatte sich in ihrem
Heimatort Spellen einer "übelen Haushaltung" schuldig
gemacht. Wer aber nun zu Hause rausfliegt und dann noch am Gastort Ärger
auslöst, für den war die Ausweisung beschlossene Sache. Es wurde vorgeschlagen
entweder Griet Timmers bis dahin festzusetzen, oder ihre Sachen zum
Pfand zu behalten, damit eine ordnungsgemäße Ausweisung auch stattfinden
konnte. Tragisch für die Amtsgewaltigen aus Moers und Rheinberg, die sich zu
jedem Gerichtstag auf den beschwerlichen Weg in das kleine Dorf machen mußten:
Griet Timmers war weg. Damit aber diese Angelegenheit zu
einem Abschluß gebracht werden konnten, so sammelte der Gerichtsbote die Habseligkeiten der Frau ein und stellte
sie sogleich "ad locum Judicii" sicher. Zu aller Verwunderung
erschien Griet Timmers recht bald und praesentierte dem Gericht einen
wunderschönen Brief ihres Pastors aus Spellen, Rötger Schöler, in dem dieser ihre
moralisches Verhalten begutachtete. Obwohl ihr aber nun gar nichts nachzuweisen
war, wurde Griet Timmers nach einer Bestimmung der alten Polizeyordnung
aus der Herrlichkeit Budberg verwiesen und mußte jedem der beiden Gerichtsboten je einen Reichstaler
an Kostenpauschale bezahlen.
Die nächsten die es traf, waren
die eigentlichen Missetäter. Die Herren Junggesellen wurden einzeln verhört und
entschuldigten sich damit, daß es ja nun nicht ausdrücklich verboten sei,
jemanden "Aufzulichten"; auch sei doch der Küster dabei gewesen.
Dieser protestierte nachdrücklich: er habe ja nur in der Kneipe gesessen und
nichts mit dieser Angelegenheit zu tun. Einige, wie Jan Ges(t)mans beschwerten
sich, sie seien bei der Auflichtung gar nicht zugegen gewesen, man habe sie nur
zum anschließenden "Gelach" geholt. Nun, das Gericht hatte
Schwierigkeiten eine direkte Bestrafung der Missetäter auszusprechen und
verlangte von ihnen darum kein Bußgeld aber verurteilte sie zur Zahlung aller
Gerichtskosten. Natürlich konnten sie gar nicht zahlen. Fast alle waren Knechte
und hatten kein regelmäßiges Einkommen. Jetzt wurden ihre Bauern vor Gericht
zitiert und mußten unter Eid bekennen, welches Guthaben ihre Knechte bei ihnen
hatten und davon an deren Stelle die Gerichtskosten bezahlen.
Auch wenn diese Prozesse
ineinandergeschachtelt fast gleichzeitig geführt wurden, der eigentliche Feind
war ausgemacht: die losen Sitten, die Kirmes und vor allem die ortsansässige
Gastronomie. Die Staatsanwälte, früher hießen sie Fiskalische-Anwälte,
beklagten, daß in der Herrschaft viele Schlägereien, Messerstechereien und
gefährliche Verwundungen vorgekommen seien, ohne das man der Täter hätte
habhaft werden können. Besonder übel ging das letzte Scheibenschießen aus, wo
der Knecht des Husman Bauern des Kemers Knecht angeschossen hatte.
Das stellte sich zwar später als Mißgeschick oder üblen Scherz heraus, denn das
Gewehr war nur mit einem Pfropfen geladen, doch sie beantragten, die Wirte
vorzuladen und auszufragen, was denn in und vor ihren Häusern, insbesondere an
Kirmestagen, in den letzten Jahren vorgefallen war. Die drei Wirte, es gab
damals drei Gasthäuser in Budberg, darunter auch den bereits erwähnten Schwanen, kamen und erklärten
nichts zu wissen, was die Staatsanwälte wiederum in Wallung brachte. Sie
beschlossen daher ihre Vernehmung unter Eid zu wiederholen. So mußten Johan
Henrich Stute 36 Jahre alt, Wilhelm von Seven ca. 50 Jahre alt und Johan Janssen ca 40 Jahre alt dem Gericht erneut Rede und
Antwort stehen. Sie konnten nun nicht umhin, doch einige Geheimnisse aus ihrem
Berufsleben auszuplaudern. Der mit 24 Dienstjahren der längste in diesem
Gewerbe, Seven, verriet, daß vor 3 Jahren vor seinem Haus Johan von Ilt dem Husman eine Ohrfeige verpaßt hatte. Stute, der seit 2
Jahren seinen Betrieb führte, wußte nur von zwei Knechten, die sich im Jahr
zuvor auf der Kirmes vor seinem Hause geschlagen hatten. Er selber hatte sie
rechtzeitig an die Luft gesetzt. Janssen, mit nur einem Dienstjahr der
Benjamin der Budberger Gastronomie, hatte in seinem Haus bis dato keinen Ärger
gehabt und wußte nur, daß bei Stute die Scheiben eingeschlagen worden waren.
Eine zweijährige Lücke in den Gerichtsbüchern verrät leider nichte über das
Ende dieser Affäre. Bis auf eine Kleinigkeit: das Gerichtsprotokollbuch muß
wohl in dieser Zeit verlegt gewesen sein, denn als es mit dem 24.4.1722 wieder
einsetzte, erinnerte man sich auch prompt wieder an die an letzter Stelle
stehenden Aussagen und zitiert Johan von Ilt vor Gericht wegen der nun mittlerweile fünf
Jahre zurückliegenden Ohrfeigengeschichte in der Kneipe von Wilhelm von Seven.
Johan Henrich Impelmann war
gerade 15 Jahre alt, als sich in der Nachbarschaft, auf Winkels Kate, eine Tragödie
abspielte.
Am 27. Januar 1739, einem
Dienstag, arbeiteten die Bewohner der Winkelkate, ein sehr armes
Tagelöhnerpaar, auf dem Hof eines benachbarten Bauern um ihren Lebensunterhalt
zu verdienen, denn der Ertrag der wenigen Grundstücke die zur Kate gehörten
reichten für den Bedarf der Familie nicht aus. Nun hatten die Eheleute ein
kleines, gerade erst 1 Jahr und 3 Wochen altes Mädchen mit Namen Anna-Mariechen.
Die meiste Zeit des Tages schlief das kleine Kind im Obergeschoß des Hauses in
einer alten Bettlade, vom Großvater behütet. Dieser, Jakob Zensen, hatte schon etliche
Jahre auf dem Buckel, war schwerhörig und konnte nicht mehr richtig gehen noch
stehen. An diesem traurig grauen Januartag bemerkte der Großvater auf einmal
Rauch, ohne zu wissen woher er kam. Da es in den alten Bauernhäusern immer ganz
besonders feuergefährliche Ecken gab, suchte er sofort diese Gebäudeteile auf
und versuchte die Quelle für den Rauch und Brandgeruch zu finden. Der Speicher,
die Scheune und auch der Stall- und Wirtschaftbereich waren rasch durchsucht,
so schnell es der alte Mann bewerkstelligen konnte. Doch endlich entdeckte er:
Der Rauch drang aus dem Schlafraum der kleinen Marie. Er eilte nach oben, doch
das Zimmer stand in Flammen und Rauch und ein Eindringen wäre der sichere Tod
gewesen. Die herbeigeeilten Nachbarn konnten das Haus retten, doch kam für das
Kind jede Hilfe zu spät. Direkt nächsten Tages kamen die Beamten und Richter
des Budberger Gerichtes, die zum einen Teil
aus Moers, und zum anderen Teil aus Rheinberg abgestellt waren, zu einer
Besichtigung der Unglücksstelle zusammen und versuchten die Umstände zu
erhellen. Da die "Bettlade völlig verbrand, und das darin gelegen gewesene
Kind im Gesicht, an der rechten Seiten, so dann deßen rechtes Beinlein
gleichfals halb gebrathen und der unterfuß schier gantz verbranndt außgesehen,
am Hause aber insbesondere außer dieser Cammer nichts beschädigt gewesen"
war, so unterzog man den alten Mann einem strengen Verhör. In seiner Angst, er
würde zum Tode verurteilt, beteuerte er immer wieder seine Unschuld und
versicherte, es sei überhaupt kein Feuer im Hause gewesen. Das war wohl nicht
ganz richtig, aber das Gericht hielt ihn für "gehörlos und
einfältig", und glaubte ihm seine Aussage, daß er das Kind nicht schreien
gehört habe, und als er in die Kammer getreten wäre, sei das Kind schon
erstickt gewesen. So mysteriös die Brandursache auch war, ein eindeutig
Schuldiger war nicht auszumachen. Die Richter befanden darum, wie im alten
Protokollbuch umständlich formuliert ist, "daß Großvatter und Eltern
eines guten ruffs, darzu als geringe taglöhner das brod kümmerlich suchen, und
also zur Arbeit ausgehen müssen, des Kirchspiels vorsteher auch selbst die
Empfindlichkeit dieser Elteren, so dieselbe über diesen betrübten Zufall
gehabt, umbständlich angerühmet haben, als were dieselbe vor dieses mahl aus
besonderes bewegendes ursachen von der anbedrohten straffe zu entledigen, jedoch
daß sie des verunglückte Kind dem herbringen gemäß nun mehro zu beerdigen, ins
künfftige aber auf ihre Kinder ein wachsahmes Auge zu halten hätten, sehr
ernsthafft anzuweisen" seien. Die Gerichtsherren hatten nämlich erkannt,
daß weder die Eltern noch der Großvater verurteilt und auch nicht zur
Bestreitung der Gerichtskosten herangezogen werden konnten. Da aber auf Grund
der Umstände dieser Unglücksfall der restlichen Gemeinde zur Warnung dienen
sollte, wurde diese Geschichte veröffentlicht und ausgehängt. Dies war nun ein
Amtsakt und alle entstandenen Kosten, das waren 15 Reichstaler und 53 Stüber,
sollte dafür die Gemeinde übernehmen. Die Bauern wehrten sich, und stellten in
einer Bittschrift an den preußischen König klar, daß ein eindeutiges Verschulden
der betroffenen Familie anzulasten und darum auch von dort die Kosten zu tragen
seien. Diesen Aushang rissen unbekannte Hände ab. Nun hatten die Bauern aber
den Fehler gemacht, sich nur an Moers bzw. den preußischen König zu wenden.
Die rheinbergisch‑kurkölnische Hälfte des Gerichtes nahm diese
Handlungsweise zum Vorwand, eine Kränkung des Gerichtes zu erkennen und wies
die Bittsteller schon aus diesem Grund rundweg ab.
Der Sohn Johan Henrich heiratete
1749 in erster Ehe Elisabeth Melters und hatte nach dem Tod des Vaters im August
1751 die Kate übernommen. Der weitere Lebensweg seiner Geschwister liegt
derzeit noch im Dunkelen. Wo er seine Lehre im Schneiderhandwerk machte ist
nicht bekannt, denn neben der nahen Stadt Rheinberg waren auch weiter entfernt
gelegene Lehrstellen durchaus üblich. Er muß aber sein Handwerk verstanden
haben, denn er arbeitete später nicht nur für das Kloster, sondern auch für
verschiedene Gutsbesitzer.
Von ihm, also der zweiten
Generation die die Hummelacker Kate bewohnte, sind uns einige Schriftstücke,
hauptsächlich Pachtverträge mit dem Kloster "Sankt Barbara Garten" in Rheinberg,
erhalten und vermitteln uns einen kleinen Einblick in die Vertragsverhältnisse
der Impelman Familie.
Am 27. April 1750
unterzeichnete Johan Impelman einen Vertrag mit
dem Titel "Vom Hummelacker an Schneider Impels" in dem es heißt:
Jedermannichlich
seie bekandt, und hiedurch zu wissen, wie das ich unterbenänter Rector des
jungfräwligem Closters Canonessari Regularium S:P: Augustini in Rheinberg, zum
Sant Barbara Garten genant, im nahmen besagtes Closters, auf untem
benäntem jahr und tag, dem Ehrsamen joan impels, undt seiner Ehefrawen, zwölf
nacheinander folgende jahren, undt nit länger: wobei jedem theil, nach vorhero
gebuhrendt geschener auffkündigung mit sechs freistehet auszuscheidens
verphachtet habe, wie dan auch in bester form undt Krafft hiemit verphachte,
unseren in Bodberg gelegenen vier morgen grosen so genanten Hummelacker,
folgender gestaldt undt auf folgende conditionen.
1tens :
Sollen Phächter annoch dieses jahr am platz vorgeld, weilen die phachtjahren
aber die gewöhnlige zeit verstrichen, ein feistes Kalb lieberen. undt die
gewöhnlichen handdiensten jährlich continuieren
2tens :
Sollen Phächter unserem Closter Anno 1751 termino osteren anzufangen, undt
also forthin ohnfehlbarlich allejahr jedes Jahr 14 sage viersehen Clevische
Dahler ad 30 Clevische Stüber gerechnet, zu zahlen schuldich sein.
3tens :
Ist dabei ausdrücklich verabredet, das, fals besagte Phächter in abführung
dieser Phachgelder dergestalten nachlässig sich befinden würden, das eine jahr
das andere erreichte, oder zwei gantzer jahren ruckständich sein sölten,
unseres closter alsobald alsobalb befugt sein solle, diesen Phachtzettel nit allein
zu annullieren, sonderen dabeneben alsobald diesen Hummelacker einziehen, oder
einem anderem nach belieben verphachten undt sich an obenbenänten Eheleuten
phächteren liegende undt rührende güter :so sie hiemit zu diesem ende
verscreiben, erhohlen könne: ohne das gedachte phächter das gerinkhste wegen
mistrecht, oder was nahmen haben möge, zu praetendieren haben sollen undt
wollen.
4tens :
thun phächter hiemit heilich anloben, gedachten Hummelacker in guter mistung
wie auch in ihrem voer und pölungen unendgeldlich auf eigene Kösten zu halten,
ohne das geringste davon :ohne des Closters vorwissen: an anderen zu überlassen
oder verphachten zu dörffen.
5tens :
hingegen wirt hiemit ihnen Phächteren im nahmen des Closters versprochen, das
bei notabilem misgewachs, hagelschlag, oder was sonsten mehr ihnen nach
begehrter undt geschener besichtigung gleich ihren nachbahren gebührender
nachlas wiederfahren solle.
Zu
wessen urkund undt mehrerer bekräfftigung seint dieser phachtzettulen zwei
gleichlautender verfertiget undt von uns eigenhändich unterschrieben, gesehen
ohne gefährd undt arglist, in unserem obgemeltem Closter.
Rheinberg
den 27. Aprilis 1750 J. Willemsen Rector ibidem
Anscheinend hatte die Impelman
Familie den Vertrag bei der Abfassung nicht richtig verstanden oder im
nachhinein Bedenken bekommen; vielleich sind aber auch alte Rechte im Vertrag
niederzuschreiben vergessen worden, jedenfalls wird eine gute Woche später ein
Zusatz zu diesem Vertragswerk aufgenommen:
Sölte
johan impel undt seine Ehefraw acht jahren lang jedes jahr seine geldt phacht
ad viersehen dahler richtig abzahlen, ohne geringsten Rückstand, wirt man mit
phächteren diseretion brauchen, undt mit 12 dahler die übrige vier jahren wie
vorhin zufrieden sein. Sölten aber sie in den ersten jahren der geringste
Rückstand sich äuseren, so bleibt es die vier jahren bei viersehen dahler.
Dieses sol die selbige Krafft haben als wäre es mit im phachtzettul inserieret.
Signatum
Rheinberg im Closter Sant Barbara garten den 3 Maji 1750 j: Willemsen Rector ibidem
Im Unterschied zu den früheren
auf Lebenszeit abgeschlossenen Leibgewinnsverträgen wurde hier die modernere
Form eines Pachtvertrags über einen festumrissenen, recht kurzen Zeitraum
gewählt. Der unüberschaubare Wust von Naturalabgaben und prozentualen
Gewinnbeteiligungen ist einer festen jährlichen Geldabgabe gewichen. Dazu kam
zweimal jährlich der "Handdienst", ein kostenloser
Arbeitseinsatz für das Kloster. Indirekte Kosten entstanden durch die
Verpflichtung den Pachtgegenstand zu unterhalten und zu verbessern. Die
Düngung, Mistung genannt, wird ausdrücklich im Vertrag festgeschrieben. Nachdem
sich nun das Vertragsverhältnis eingeschliffen hatte, gerieten die
Vertragszeiten wieder in Vergessenheit. Im Jahr 1766 entsann man sich im
Kloster des abgelaufenen Pachtvertrages. Da wohl auch andere Budberger Pächter
in vertragslosem Zustand ihren Hof bewirtschafteten, so wurden am 7. März 1766
alle nach Rheinberg bestellt. Dort schloß man in Anwesenheit des
landesherrlichen Gerichts mit allen Budberger Pachtbauern gleichzeitig einen
Sammelvertrag, den der Nonnenkonvent, der Rector und die Pächter persönlich
unterschrieben. Der Vertrag gleicht dem aus dem Jahre 1750; unterschiedlich ist
aber der Abgabetermin, der nun auf den Zeitraum von 14 Tagen vor und nach
Martini festgelegt wurde.
Während ein Teil der Bauern mit
Hofmarken oder Kreuzchen unterzeichnet, finden wir die persönliche
Unterschrift von Janhendrich Impels unter dem Schriftstück. Wie weit es mit
seiner Bildung bestellt war läßt sich nicht feststellen, zumindest konnte er
aber Schreiben. Wie in allen evangelischen Gemeinden wurde auch in Budberg
stets Wert auf die Existenz einer Schule gelegt, um den neuen
Glauben zu festigen. Die Kirche, und damit auch das Schulwesen, wurde von
Moers gesteuert, darum galten dort seit Beginn des 18. Jhds. die Bestimmungen
des preußischen Schulwesens. Die Budberger Dorfschule, in der Ortsmitte neben
der Kirche gelegen, mußten auch die katholischen Kinder besuchen. Lehrer war
meistens der Küster, der keine besondere Lehrbefähigung benötigte (und besaß)
und nur sehr kärglich besoldet wurde. Teilweise erhielt er sein Gehalt in
Naturalien, teilweise bekam er kostenlos Land zugewiesen, das er dann bebauen
durfte; Bargeld gab es nur selten. Großen Einfluß übten die unterschiedlichen
Jahreszeiten auf den Unterrichtsablauf aus: fand im Winter der Unterricht noch
ganztägig statt, so fiel er im Sommer oft völlig aus, weil die Kinder zur Feld-
und Hirtenarbeit benötigt wurden und der Lehrer seinen Acker bestellen mußte.
Die bekannten Kirchen- und Konfessionsstreitereien erstreckten sich auch auf
den Schuluntericht. Um 1747 wurde wieder eine katholische Schule aktenkundlich, möglicherweise
hatte sie aber schon einige Jahre vorher bestanden. Auf dem Hof "Große
Hardt", den der Pächter
Albert Bienemann bewirtschaftete, unterrichtet der Lehrer
Scholten die katholischen Kinder
in einer Schule "privater
Natur". Die Einwände und heftigen Attacken der reformierten Kirche gegen
diese "Neben- oder Heckschule" hatten nur
geringen Erfolg. Mit Unterbrechungen und teilweise ausschließlichem
Sonntagsunterricht wurde der Schulbetrieb dort in einem separatem Gebäude
fortgesetzt, nachdem eine Einigung der katholischen Gemeinde Rheinberg mit der
evangelischen Kirche in Budberg erzielt wurde. Unsere Vorfahren mußten mit den
anderen katholischen Kindern mehrmals täglich den langen Weg bis ans Dorfende
zur "Großen Hardt" machen;
Zeugenaussagen des evangelischen Pastors Brüning nach liefen die Kinder im Winter bis zu den
Schenkeln in "Wasser und Kot" und saßen den Tag über in nassen
Kleidern. In den 90ger Jahren des 18.Jhd
kam es in der heutigen Eversaeler Straße schräg
gegenüber dem Hummelacker, dem Haus unserer Vorfahren, zu einem Schulhaus-Neubau.
Diese Schule wurde dort 1844
abgerissen und an gleicher Stelle neu gebaut bis sie 1929 ein neues Gebäude an
anderer Stelle bezog.
Janhendrich oder Johan Heinrich
Impels, der Schneider, hatte eine vielköpfige Schar zu versorgen. Seine Familie
bestand aus folgenden Personen:
Impelman,
Johan Henrich I. Melters, Elisabeth gnt. Hummelacker gnt. Hommelten
=
26.10.1724 =
+ 3.01.1792 an Entkräftung + 26.12.1760
II. Kempken, Mechthild
=
22.12.1733
+
III. Hartmann,
Dorothea Witwe Wedau(?)
* um 1719
+
8.10.1793 wegen Entkräftung
oo I.
3.01.1749 Rheinberg, Z.: Gerhard
Melters, Henricus de Schwaarz
oo II.
23.3.1761 Rheinberg
oo
III. 19.8.1780 Rheinberg, Z.: Johan
Impelman, Johan Dyonis
Winkels
Joachim Gerhard Langenberg; K (=kath. Kirchenbuch)
= 22.11.1749 -<ZWILLINGE Adelheid
Hommelten K
Anna
Gertrud Helena Impellmanns K
Heinrich
Cröll K
+ 25.11.1749 beide Zwillinge + E (=ev. Kirchenbuch)
= 11.01.1751 Anna Gertrud Anna Christina Cröll K
Henrikus de Schwaarz K
= 14.02.1753 Sybilla Adelheid
(Oltgen) Hommelten K
Johann Geßmann K
Dierk Boumans E
Katherina Krebbers E
= 1754 Name
fehlt
+ 26.03.1753 Johan Hendrich Impelmans Tochter E
+ 24.05.1754 Hummelacker Kind E
= 27.01.1757 Agnes Eva
Hillen K
+ 12.10.1809 in Orsoy Wenzeslaus Kempkes K
Jan Kempen E
Jan Croll E
Jaques Hillen E
Frau Gessmans E
+ 17.06.1763 Hummelacker Kind E
= 11.11.1759 Anna Katharina Margarete Voß K
Peter Forset K
Peter Baldermann E
Grietgen Pütz E
Maria Hommelten E
= 27.12.1761 Jan Henrich Johan Henrich Hillen K
Margarete Kempkes K
Anton Brewer E
Hendrich op den
Muskenkamp E
Margarete Grindsen (Kempkes) E
= 02.10.1763 Maria Sybilla Katharina Heckelers K+E
(Beel) Johann Kempkes K+E
+ 09.10.1763 Hummelaker Kind E
= 24.10.1764 Johann Gerhard
Hellen K+E
Maria Kempkes K+E
Frans Heckeler E
Windel
Kroell E
= 14.09.1766 Gerhard Nikolaus van Schild K+E
= 16.03.1768 Peter Peter Hillen K+E
+ 03.03.1830 Anna
Katharina Hummelten; K+E
= 24.10.1769 Anna Gertrud Maria Gesmans K+E
+ 11.02.1798 Wilhelm
Cröll K+E
= 18.04.1773 Johann Anton Anton Gottfried Loohmans K+E
+ 25.05.1795 Anna
Katharina Keemers K+E
= 24.02.1775 Sybilla Maria Sybilla Mieters K+E
Adrian Jelsman K+E
ANMERKUNGEN :
Agnes, =
27.1.1757, heiratet nach Orsoy, den Fassbinder Herman Wöllendorf, und machte am
15.1.1805 in Rheinberg vor dem Notar Scheffer ein Testament zu Gunsten ihrer Stieftochter
Helena Wöllendorff und deren Bräutigam, dem Herman Hagedorn, Zimmermann in Orsoy.
Doch schon am 10.9.1807, inzwischen Witwe des Herman Wöllendorff, widerrief sie ihr
Testament; anscheinend war das Verhältnis zu ihrer Stieftochter kein gutes.
Sie starb mit den Sterbesakramenten versehen am 12.10.1809 in Orsoy.
Peter,
= 16.03.1768 wurde Schneider in Rheinberg und heiratete die Maria Cüsters (Kösters). Siehe unter Nebenlinien
Anna
Gertrud, = 11.01.1751, nannte sich später Melters, wahrscheinlich zur besseren
Unterscheidung zu ihrer gleichnamigen Halbschwester, nach ihrer Mutter Anna
Gertrud Melters. Sie heiratete den Heinrich Winter. Ihr Wohnhaus, die
Winterkate in Budberg entstand wahrscheinlich auf Land der Hummelacker Kate,
womit die älteste Tochter abgefunden wurde. Aus ihrer Ehe gingen die drei
Kinder Gerhard Hendrich 1789, Maria Sybilla 1794 und Regina 1797 hervor. Erbin
der Kate wurde Maria Sybilla.
Anna
Gertrud, = 24.10.1769, starb an der Brustkrankheit.
Johann
Anton, = 18.4.1773, starb gerade 22jährig am 25.5.1795 am Faulfieber, dem
Typhus. Die häufigen Epidemien gehörten zum Leben der früheren Zeit und die
Ursachen waren oft in der mangelnden Hygiene zu finden.
Sybilla Maria, = 24.02.1775, war mit Schoters verheiratet.
Im Jahr 1780 fand die letzte
vertragliche Pachtvereinbarung mit dem Kloster statt. Der Vertrag wich nur
wenig von den bisherigen Abmachungen mit dem Kloster ab, allerdings war der
Pachtzins auf 12 Taler 30 Stüber gesenkt worden. Da Impelman im gleichen Jahr
seine dritte Ehe mit der Witwe Dorothea Hartmans eingegangen war, fand
folgender Passus Aufnahme in den Vertrag: "Sollte es geschehen, daß
Hendrich Impels vor dem Umblauff der Pfachtjahren ablebig würde, so verspricht
das Closter, dessen Ehefraw Theodora Hartmans nicht allein alß Pfächterin zu
erkennen, sonderen giebt ihr auch noch darbeneben die Vollmacht, eines aus
ihren Vorkinderen (welches sie nur will) aus zu erwählen und demselbigen die
Haußhaltung und Bauerey zu überlassen."
Diese Zusicherung des Klosters
boten der Witwe und den Kindern die Möglichkeit des Verbleibens im Hause für
den Fall des Todes von J.H. Impelman. Dieser hatte ja für damalige Zeiten mit
seinen 64 Jahren schon ein recht hohes Alter erreicht. Doch blieben ihm noch 12
Jahre.
In den wenigen schriftlichen
Überbleibseln des Kloster St. Barbara Garten findet sich auch ein Empfangs- und Grundbuch,
das Jahr für Jahr verzeichnete, was Impelman abgeliefert hatte. Immer wieder blieb
er Geld schuldig, konnte seine Pacht nicht bezahlen. Jedoch hielt er seine
Schulden immerhin so klein, daß er nicht mit seiner Familie von dem Hof
getrieben wurde. Den größten Teil seiner Pachtverpflichtungen hob er mit
Gegenrechnungen wieder auf. Er schneiderte den Nonnen die Kleider, den Habit
und die Kirchengewänder, des weiteren belieferte er das Kloster mit Butter. Das
wenige Land das zu Hummelacker Kate gehörte nutzte er anscheinend als
Weidefläche, denn sein Getreide baute er nicht selber an sondern kaufte es wiederum
im Kloster. Als Johan Hendrich Impelman dann 1792 an Entkräftung am 3. Januar
starb, ging die Kate ohne besondere Erwähnung in den Klosterunterlagen auf
seinen 1764 geborenen Sohn über. Die Witwe starb 1½ Jahre später, ebenfalls an
Entkräftung.
Die Gegnerschaft Englands und
Frankreichs in Übersee beim Kampf um neue Wirtschaftsräume, sowie die
persönliche Feindschaft der russischen Zarin Elisabeth gegenüber Friedrich,
und die Versuche Österreichs seine geraubten schlesischen Besitzungen
wiederzuerlangen, steuerten 1756 in einen innereuropäischen Konflikt. Friedrich
der Große, der mit den beiden vorangegangenen Schlesischen Kriegen Preußen auf
Kosten Österreichs zu einer europäischen Großmacht gemacht hatte, sah sich 1756
von seinen Gegnern völlig eingekreist und fiel nach Sachsen ein, um sich eine
bessere Ausgangslage zu verschaffen. Der Krieg, der unter Einbeziehung fast
aller europäischen Armeen in Deutschland ausgetragen wurde, zeigte sich bald
auch am Niederrhein, wo sich preußische, hannoveranische und französische
Truppen einige Gefechte lieferten. Besonders unangenehme Erinnerungen
hinterließ das Fischer'sche Freikorps, das "Corps de
Chasseurs de Fischer", was auf
französischer Seite kämpfte und fast ausschließlich aus deutschen Freiwilligen
bestand. Fischers Truppe, Husaren, Jäger und Infanterie, galt als
unberechenbar und war ein Sammelbecken für Landsknechtsnaturen, Deserteure und
Abenteurer. Der schlechte Ruf lag darin begründet, daß sich die Kampfstärke der
Soldaten besonders bei Diebereien und Raubzügen gegen die Zivilbevölkerung
bemerkbar machte. Sie drangsalierten den ganzen linken Niederrhein zwischen
Neuß und Goch und streiften auch öfter ins Bergische, wo sie in Elberfeld und
Barmen auftauchten. In den Jahren 1758 und 1760 hatten sie fühlbare Verluste
hinzunehmen, so auch bei Gefechten die bei Rheinberg und Kamp stattfanden. So
dicht am Haus der Impelman fanden die Scharmützel statt, daß man mit Sicherheit
davon ausgehen kann, daß die Feldarbeit liegenblieb und die ganze Familie,
soweit eben möglich, sich auf dem Hof verkrochen hatte. Einige Aufzeichnungen
mit detaillierten Angaben wurden von Mönchen des Klosters Kamp angefertigt und
schildern uns recht plastisch die damaligen Ereignisse[163].
"
Den 14. Oktober 1760 an welchen tags das Fischersche Corps zwischen 2 und 3 uhr
des nachmittaghs gantz unvermuthet sich gegen Rhynberg gesetzet und die auf
die Stadt cannoniret hat; des Herrn Erbprinßen Durchleucht haben sich auf den
ersten schuß durch den Garten des Herrn Pastoris sich retiriret, und auf
flüchtigen fuß gesetzet, ja auch zu denen dort gestandenen Heßen geruffen, sie
solten flüchten, es wäre verspielet, denn sie thäten sich in Rhynberg noch zu
fleißig betten, worauf die Soldaten geantwortet: `ja gleich ihr Durlücht, aber
wie motten erst noch eins scheitten üff die frantzsaußehunden'. Das Feuer
währte über eine Stunde lang, welchem nach das fischersche corps ohnerachtet
selbigen halben leibes durch die graben setzen mußte, die Stadt mit stürmender
Hand eroberte, und darinnen 75 Hannoveraner zu Krieges gefangene machte, auch
5000 thlr von der stadt erzwungen hat. - Den 15. kam der Herr general Fischer
mit 1200 man undt versprage uns den Schutz gegen allen Hanoveranischen anfahl,
es besugte uns der Herr von Ketteler, Kaiserlicher general voluntair de frans,
unter andern sahe man des nagmittags glocken 4, das der commandierender
franzosen general de castre von Camperdick bis Dickmans (Ortsangaben=Hof
Rösken in Camperbruch und Spohr in Lintfort) ein Campement machte, wornach
unsere Campische Knegte unter Anführung eines Husaren Leutenans, Herr von
Pleckenberg musten hols fahren, umb drei Brücken über die fossam Eugenianam
(spanischer Kanal aus dem 30jährigen Krieg) zu schlagen. Kaum waren 1½ fertig,
mußten selbe sich still retiriren wegen der feindlichen vorwachten. Unser Herr
Confrater Neumans, nachdem er gesehen, das das Fischer corps nit die avantgardt
sondern den linken flügel machte, sagte abend glocken 8 zu uns, `Herr
Confratres, die ganze sach kombt mir schlegt vor'; unerachtet dieses wir alle
vom general fischer getröstet ‑warum ich dan nolens volens die im verwahr
gehabte abdeylige silberne Servicen mußte dem praecipitanten Herr Schleß
außgeben‑ ruhig schlafen gangen, aber hora tertia nocturna (nachts um
drei) von den Heer Hanoveraner also aufgeweckt, das wir alle ungekleydet in
Dothangst auf dem Dormitorio (Schlafgebäude) zusammengelauffen, die Domestiken
unter großer Lamentation zu uns kommen, indem unten in der Abdey bis in unser
Küchen nichts anders als schießen, sabelhieb, heuhlen, rufen, Kläberen der
Pferde zu hören ware, kurz es war gleich als ein jüngster Tag; aber gottlob,
kein soldath hat sich bei uns auf dem Dormitorio sehen lasen. Kaum brach der
Tag ahn, da sahe man das grose Engelsche Corps hinter unserem alten garten
(östl. am Fuß des Camperberges), das Hannoveraner Corps vom Neersberg über die
fossam Eugenianam in Anmars gegen die Franzosen, gleich folgte so entsetzliches
feuer ab utraque parte (von beiden Seiten) das man von dem Dormitorium kaum
gehöls sehen konnte."
Die Mönche beschreiben in ihren
Aufzeichnungen den weiteren Verlauf der Schlacht, in der die hannov. Truppen
zurückgedrängt wurden, und einer teilte dann mit, wie er am Ende der
Kampfhandlungen den Hilfsbedürftigen zur Seite stehen mußte.
"
Es waren noch keine 9 oder halb 10, da wurde ich von Brücker (Kamperbrück)
schulmeister, Kressen genannt, aber unter unterstützung einer vom general
Fischer mitgetheilter Salvojat (Begleitschutz) zum auff Hammschen Hof liegenden
blessierten Soldathen geführt, bey der Retour machte sich die Salvojat durch
Hecken und strauch fort wegen den in der nähe sichtbaren hannov. Husaren, warum
dan wir zwei in äußerster angst. Sobaldt nun nach Hause glücklig kommen, da
wurde ich von den jungen zwei Wichels, welche den Franzosen von Urdingen waren
gefolgt, um den ausgang zu erfahren, umb Gottes willen gebetten, ich möchte
doch zum Schlachtfeldt eilen, umb den vielfältigen sterbenden armen soldathen
zu assistieren, indem kein einziger Feldprediger da wäre. Sobaldt dann etwas
genossen, bin ich hinzugangen cum s. oleo (mit dem hl. Öl) bey dem Herr
Officier, so bey Camperdick in des schuhmachers Haus die Wacht hatte mich
anmeldent, welcher mir also pro securitate (zur Sicherheit) eine bewaffnete
wacht verlehnte, und bey Camperdick den anfang machen wollte. Konnte nit zum
Haus von Tosten kommen, ohne entweder auff einen Dothen menschen oder pferdt
zu tretten, dan von der fußweg vor Tosten bis an der Hecken hinter Camperdicks
ware alles ganz erfüllet von Dothen und das ganz nacken, worunter viele mit 14
Kugelen gedothet gefunden (die Leichen sind geplündert worden). Dan wurde ich
aber in Tosten Küche berufen, wo [ich] bei vielen Hannoveraner nur einen
französischen officier auff dem stuhl unter dem Camin sterbent, und einen in
Dothse nöthen sich bekehrenden Schottländer die Generalabsolution und die
letzte Ölung mitgetheilet, die anderen
waren obdurati (unbußfertig) und riefen: `schafft Brodt, dich aber haben wir
nit nöthig.' - Von dannen kame ich bei
Camperdick, allwo stub, Küche, Kämmer erfüllet waren, und allein 10 bis 12
Franzosen assistiert, in dessen Scheuer lagen, ni fallor (wenn ich mich nicht
irre) bey 200 Mann, bey welchen so herzdurchtringende Umbstände gefunden, das
ich selbe nit kann verzehlen. Bei meinem eintritt fingen viele ahn zu weinen
mit gegen erhebten augen schreiend: `O, gütigster Gott, woher dies, das wir
einen Beichtvatter haben? Ach wie viele von unseren Brüder seindt vielleicht
schon zum Teuffel undt das wegen mangel eines Beichtvatters!' - Worauf ich in
der Meinung, es wären Hessen, sagte, `ach meine liebe Kinder, heuth naght seidt
ihr ja unsere Abdey passiert, hättet also einen Beichtvatter haben können'. -
`Ach mein Herr ist im irthumb', antworteten sie, `wir seindt Elsässer. Heuth
wollten wir beigten usw. undt da ist der Teuffel heuth naght kommen und hat
ach, ach vielleicht so viele Brüder...'. - Ich glaub das ich woll 100 assistiert
und bey 20 Gelübte zur Ehre der hl. Catharina hab müssen annehmen. Von der
gedult und der liebe gegn Gott in diesen menschen kan ich nit genug melden. -
Des folgenden Tags hab ich Confrater Drießen zu hülff persuadieret, und haben also alles
abgemacht. Nach dem Mahle glock 3 waren schon von einer Bauhren Partey (von
bäuerlicher Seite) nach zeugniß des vom alten Bruckmans geführten Kerffstock
(Kerbstock als Additionshilfe) schon 800 man begraben, wozu das ganze
Camperbruch obligiert ware, und wegen der vielen Dothen die Corpora wie stücken
hols auff den Karren warfen, und selbige ins Grab aufschlugen, als hätten sie
Leim geladen, welches lamentabel ware anzuschauen. Brevis Laec descriptio est
vera (d.kurze Beschreibung ist wahr).
Diese eindringlichen Bilder vom
7jährigen Krieg bei Kamp habe sich so oder ähnlich auch wenige Schritte weiter
bei Budberg abgespielt. Die Bewohner von Budberg blieben von diesen Ereignissen
nicht unberührt und möglicherweise hat der eine oder andere Einwohner sein Eigentum,
Gesundheit oder gar das Leben in einem dieser Scharmützel verloren.
Im Jahr 1786 fand in Budberg
ein seltenes Ereignis statt: eine Erbhuldigung für die beiden Landesherren. Üblicherweise
hatte das Volk bei Übergang der Regierungsgewalt an einen neuen Regenten diesem
mit einem Treueeid zu huldigen. Auf Grund der Tatsache, daß hier die Rechte
zweier Landesherren in Einklang gebracht werden mußten, hatte man in Budberg
bisher auf diesen Staatsakt verzichtet, obwohl Preußen schon im Jahr 1740,
beim Regierungsantritt Friedrichs II., eine Erbhuldigung sehr gewünscht hatte.
Als dieser gestorben und die Regierungsgewalt auf Friedrich Wilhelm
übergegangen war, bestand Preußen auf Durchführung der Zeremonie. Die
Verwaltung des Erzbischofs sah ihre Rechte und Stellung in Gefahr, und bestand
nun ihrerseits auf Huldigung ihres Landesherren. So kam es dann am 14. Dezember
1786 in der kleinen Budberger Dorfkirche zur ersten und gleichzeitig letzten
landesherrlichen Erbhuldigung. Eine Woche zuvor wurde der Akt vom Pfarrer von
der Kanzel angekündigt und zum vorbestimmten Termin hatten die Budberger in der
Kirche zu erscheinen. Dort saßen stellvertretend für die Landesherren der
kölnische Hofrat Erlenwein aus Rheinberg sowie der moersische Richter
Weiße[164]. Nach
der Predigt des Pastors Brüning zum Bibelwort "Gebt dem Kaiser was des
Kaisers ist", hatten die Budberger diesen Text zu beschwören: "Ihr
sollet huldigen, geloben zu Gott dem Allmächtigen und Allwissenden, schwörn
einen leiblichen Eid und eine rechte Erbhuldigung, dem hochwürdigtsten
durchlauchtigsten Fürsten und Herren, Herrn Maximilian Franzen, Erzbischofen und
Kurfürsten zu Köln, sowie dem allerdurchlauchtigsten und großmächtigsten
Fürsten und Herren Friedrich Wilhelm, König von Preußen, als Fürsten zu
Meurs." Da Pastor Brüning wußte, daß die Budberger solch offizielle
Gelegenheiten zu ganz persönlichen Dorffesten umzuwidmen verstanden, hatte er
zuvor der Staatsgewalt ans Herz gelegt, den Wirten den frühmorgentlichen
Branntweinausschank zu verbieten und die Einwohner zur Nüchternheit zu
ermahnen.
Mit 28 Jahren übernahm Johan
Impelmann 1792 den Hof, auf
dem außer der Stiefmutter noch verschiedene seiner Geschwister wohnten. Im
gleichen Jahr fielen im Dezember französische Soldaten ein und besetzten die
Gegend. Sie pressten den Bewohnern der Gegend hohe Kontributionen ab. Nachdem
sie sich kurzzeitig vor den preußisch-österreichischen Truppen zurückziehen
mußten, kamen sie im Oktober 1794 wieder und blieben dann 20 Jahre; in dieser
Zeit war der linke Niederrhein, also auch Budberg, in den französischen Staat
einbezogen worden und die Impelman hatten somit französische Staatsbürger werden
müssen. Vieles änderte sich, doch die einzige Verbesserung war wohl die
Einführung des französischen Gesetzbuches, des "Code Napoleon", der
am linken Niederrhein bis zur Einführung des Bürgerlichen Gesetzbuches
Gültigkeit hatte. Ein Beispiel für die geringe Achtung der neuen
Staatsbürgerschaft und deren Errungenschaften ist aus einem Erlaß vom 9.
November 1798 über das Tragen von Nationalkokarden für den Canton Wankum zu
erkennen[165]:
Lobberich,
den 19. Brumaire im Jahr VII der fränkischen Republik.
Der
Commissair des vollziehenden Directorium Canton Wankum an den Agent zu
Lobberich.
Bürger!
Onerachtet
mehreren Verkündigungen, daß ohne Unterschied Manns= und Weibspersohnen wollene
Nationalkokarden (so wie die republikanischen Soldaten sie tragen) haben
aufstecken müssen, so sehe ich dennoch mit dem größten Mißvergnügen, daß diesem
Gesätz gar nicht willfahret wird. Die unangenehmen Zuschriften, welche ich
deswegen erhalte, lassen mich ferner nicht nachgebiger seyn. Es wird damit zum
letzten Mal verkündiget, daß Alle, ohne Unterschied der Persohnen, die
Nationalkokarden aufstecken müssen, mit dem Anhang, daß woferne sich Jemand
ohne solche sehen lassen wird, derselbe der gerechten Strafe übergeben werden
solle. Die Gendarmerie hat darüber den Auftrag, alle Frevler dagegen zu arretieren
und selbige vor den Friedensrichter zu führen.
Gruß
und Bruderschaft. Charles.
Den Abgaben an die geistlichen
Herren waren nun noch wesentlich höhere an die französischen Staats- und
Kriegskassen gefolgt. Dazu traten Brandschatzungen und Beschlagnahmen gegen
Kassenanweisungen, sogenannte Assignaten, die im Grunde völlig wertlos waren
und zu deren Annahme die Bürger bei Androhung der Todesstrafe gezwungen wurden.
Viele junge Leute wurden in die französische Armee einberufen und mußten für
Frankreich in den Krieg ziehen. Die neugeborenen Kinder erhielten französische
Namen und mußten unter Anwesenheit von Zeugen dem Standesbeamten nackt
vorgezeigt werden. Angesichts der steten Kriegsaktivitäten Napoleons hatten
nämlich immer mehr Väter versucht dem Standesbeamten ihre Söhne als Töchter
unterzuschieben und damit die Aufnahme in die Conscriptionslisten zu verhindern. Der riesige Hunger der
französischen Armee auf Nachschub von "Menschenmaterial" war der
Hauptgrund für die Verlagerung der Geburtendokumentation aus den Händen der
Kirche in die des Staates. Die Pfarrer hatten Zweitschriften der Kirchenbücher
anzufertigen und bei den Standesämter oder Gerichten abzuliefern. Den
Zeitenlauf regelten die Franzosen durch den eigentümlichen Revolutionskalender,
der mit dem 22.9.1792 einsetzte. Doch dieser Kalender erwies sich so unpraktikabel,
daß er schon 1805 wieder abgeschafft wurde und nur eine kurze Renaissance
während der Zeit der Pariser Commune erlebte. Für Johan Impelman gab es noch eine
Neuerung, er durfte wählen. Bei den Kantonswahlen des Jahres 1803 stand er auf der Budberger
Wählerliste unter der Hausnummer 35 verzeichnet. Der Kanton Rheinberg entsprach
dem Amt Rheinberg, dazu Kamp, Hörstgen, Menselen, Büderich und die Herrlichkeit
Alpen.
Johan Impelman war wie sein Vater
"Kleidermacher", konnte aber mit der Schneiderei alleine seine Mutter
und Geschwister nicht ernähren. Er war darauf angewiesen, auch als Tagelöhner
zu arbeiten und sich in der Nachbarschaft zu verdingen. Am 31.07.1798 heiratete
er in der Klosterkirche des Klosters Kamp die Gertrud Kelldonk aus Kamp, deren Bruder dort Töpfer war.
Eigentlich hätte die junge Ehefrau mit Familiennamen Hubben heißen müssen,
aber ihr Vater, Heinrich Hubben, hatte in 2.Ehe in die
Familie Kelling, auch Kelldonk genannt, hineingeheiratet und deren Namen
angenommen und behalten, während ihre Mutter dessen 3. Ehefrau war, Richarda
Holtmann genannt Hollmes.
Impelmann, Johann Kelldonk,
Gertrud
= 24.10.1764 Budberg/Rheinberg =
22.10.1771 Camp
+ 04.03.1822 Budberg + 15.08.1825 Budberg
abends
16 Uhr morgens
9 Uhr
Schneider, Tagelöhner
oo 31.07.1798 Camp (heute: Kamp-Lintfort)
Trauzeugen:
Peter Hollmanns, Sibilla Impelmanns
Kinder standesamtliche Zeugen
=
1799 Anna Sibilla #
+ 09.01.1860
= 14.02.1801 Johann
Heinrich Wilhelm Ross ##
+ 28.07.1853 Louise de
Weerth
= 17.04.1807 Pierre
Gerrard Johann Heinrich Kerken, kath.Schulmeister
+ 28.02.1808 (Peter
Gerhard) Tilman Kalmann, Bauer
= 30.09.1809 Pierre
Gerrard Henrich Kerken, kath. Lehrer in
Budberg
+ 09.10.1811
= 14.04.1813 Pierre
Anton ### Henrich Hocks, kath. Schulmeister in
Budberg
+ 14.11.1870 (
Peter Anton )
# Anna
Sibilla oo am 20.02.1843 den Wilhelm Nagels, Sohn der Eheleute
Johann Nagels und der Katharina van
Bonn aus der
Menseler Heide. Die Ehe blieb kinderlos, das Ehepaar bezog eine Kate auf
einer Parzelle die aus dem Hummelacker Grundstücke herausgetrennt worden war.
Nach dem Tod der Ehefrau heiratete der Ehemann ein zweites Mal. Aus dieser
II. Ehe (nach 1860) gingen zwei Söhne,
Wilhelm Nagels und Johann Nagels hervor.
##
Wilhelm Ross war der evang. Pastor von Budberg. Er wurde
später Probst und Superintendant von Berlin und Bischof der evang. Kirche in
Preußen. Seine Ehefrau Louise Weerth stammte aus Barmen.
### Pierre Anton stand nach dem Tod beider Eltern unter
der Vormundschaft des Lehrers Heinrich Hocks und seines Onkels Peter Impelmann, Schneider in
Rheinberg. Peter Anton starb nachdem er sein Leben als Junggeselle auf dem
Budberger Impelmann Hof verbracht hatte. Er war von Beruf Schreiner und stellte
höchstwahrscheinlich die alte Haustüre des Impelmannhofs her, die heute eine
Jagdhütte des Thyssen Konzerns in Rheinberg-Driessen sichert.
Als im Jahre 1802 die
französische Verwaltung allen kirchlichen Grundbesitz einzog, konnten Impelmann
und seine Familie im Haus wohnen bleiben, hatten nun aber die Pacht an die
Domänenverwaltung abzuführen. Nachdem Frankreich geschlagen und Preußen an
seine Stelle getreten war, erwarb Impelmann im Jahr 1819 eines der zum Hummelackerhof
gehörende Grundstücke vom Ober-Präsidenten der Herzogtümer Jülich-Cleve-Berg in
Düsseldorf. Am 20.12.1820 wurde dort ein Kaufvertrag über 400 Taler
geschlossen und direkt bezahlt, wie in einem späteren Dokument erwähnt wurde,
und es scheint mir sehr sicher, daß es sich bei dem nicht genannten
Verkaufsgegenstand um die Kate "Hummelacker" handelte. Der schon seit
über 100 Jahren bewohnte Hof war Familieneigentum geworden und sollte es noch
weitere 100 Jahre bleiben.
Johann Impelmann konnte sich
des eigenen Hofes nicht lange freuen. Er starb am 4.3.1822 nachmittags gegen 16
Uhr im Alter von 57½ Jahren in Budberg und hinterließ neben seiner 50jährigen
Frau Gertrud seine 22jährige Tochter Sibilla, den 21jährigen Sohn Johann
Heinrich sowie den Jüngsten, den 8jährigen Peter Anton. Seine Witwe starb 3½
Jahre später, am 15.8.1825 morgens um 9 Uhr in Budberg.
Nachdem beide Elternteile
verstorben waren und als einzige Erbschaft das Eigentumsrecht an der Kate
hinterlassen hatten, wurde am 8.11.1825, insbesondere zur Sicherung der Rechte
des 8jährigen Peter Anton, ein Inventarverzeichnis durch den Notar Scheffer angefertigt. Die Kate galt zu dieser Zeit
schon als sehr groß und wurde in späteren Jahren noch erweitert und zum
eigenständigen Hof ausgebaut. Eine Generation später wurde wiederum ein
Inventar angefertigt. Aus beiden Inventaren lassen sich der Besitzstand,
dessen Veränderungen innerhalb einer Generation, sowie die Raumaufteilung der
Kate erkennen. Die späteren Eigentümer, Nordstern-Thyssen-STEAG, ließen
Pläne anfertigen die trotz vielerlei Umbauarbeiten den alten Charakter der Kate
noch deutlich erkennen lassen. Mit Hilfe von Inventaren und Bauplänen soll hier die Hummelacker Kate
und ihre Einrichtung nachgezeichnet werden, wie wir sie wahrscheinlich in der
ersten Hälfte des 19. Jahrhunderts vorgefunden hätten.
Betrat man die Hummelacker Kate
durch die Haustüre in der südlichen Giebelwand, so befand man sich in der
Küche, die gleichzeitig Flur war. Die Küche war spärlich eingerichtet, Möbel
fehlten fast völlig. Ein Mehlkasten, Rechel[166], 2
Stühle und ein Bänkchen waren die einzigen Sitzgelegenheiten. Statt eines
Tisches haben sich dort fest eingebaute Arbeitsplatten befunden. Verschiedenes
Kamingerät, wie Halen[167],
Schürhaken, Blasrohr und "Kalte Hand"[168]
dienten zur Bedienung des Bussem[169]. Auf
dem Kaminsims standen einige Sachen aus Zinn, und Irdenware, Porzellan und
Kupfer. Bierkrüge, Teller, Salzfässchen und Schüsseln. Obligatorisch für jeden
Raum waren die Kerzen- oder Talglichthalter. Neben Küchengeräten finden wir
als Bestecke nur Löffel genannt.
Linker Hand führte aus der
Küche eine Türe in die "Stube", dem Wohnzimmer der Impelmann. Hier
standen Schrank, Tisch und 3 Stühle, dazu zwei Bänke. Auf einem kleinen
Beistelltischchen standen 4 porzellanene Tassen und ein kupferner
Kaffeekessel. Eine nicht überall zu findende Besonderheit war der kleine
eiserne Ofen, der für Wärme sorgte. Daneben auf dem Boden eine Bettflasche aus
Zinn. Raumschmuck bildete eine "römische Waage". An Stelle der
Kerzenleuchter fanden sich hier eine kupferne und eine eiserne Lampe. Ob sie
mit Petroleum oder mit Rüböl betrieben wurden ist nicht festzustellen. Wir
verlassen die Stube und betreten wieder die Küche.
Rechter Hand führten einige
wenige Stufen in die "Opkammer", die als Schlafzimmer des Bauern und
seiner Frau diente. Der Name "Op- oder Aufkammer" rührt daher, daß
darunter der Kellerraum der Kate lag. Da im Niederrheingebiet ein recht hoher
Grundwasserspiegel den Bau normal tiefer Keller verbot, lagen die Kühl- und
Lagerräume oft nur wenig tiefer als die ebenerdigen Räume. Logischerweise
mußte der Raum darüber entsprechend über dem Erdniveau liegen, die Opkammer.
Hier hatten die Impelmann zwei Eichenbetten stehen, wovon eines schon ziemlich
alt war. Des weiteren einen Schrank, 3 Kisten sowie ein Kleiderreck, den
Mantelstock. Neben dem Bettzeug und verschiedenen Teilen an Bettwäsche befanden
sich in den Kisten die Wertsachen, teilweise auch Geschenke zur Hochzeit. Es
fanden sich da 34 zinnerne Löffel, 19 porzellanene Tassen, ein porzellanener
Blumentopf, ein Silberlöffelchen, 5 Bilder. An der Wand hing ein Engelskopf,
eine alter Stuhl stand in einer Ecke. In einem Korb lagen verschiedene Sachen
zur Wäschepflege: 1 Bügeleisen mit Bolzen, Haspel, Hechel und Schere. Auf dem
Schranksims standen 2 unterschiedliche Glasflaschen, eine blecherne Teedose und
eine kupferne Waage. In diesem Raum befanden sich auch die einzigen Bücher der
Impelmann Familie: ein schon sehr altes Buch, eine Handpostille sowie ein
Gebetbuch. In der Aufkammer stand eine alte Kiste, die schon früher bereit
einmal taxiert und danach versiegelt worden war. Als der Notar das Siegel erbrach
und die Truhe öffnete fand er verschiedene Textilien: 5 Tischtücher, 1
Handtuch, 38 Ellen Leinwand, 2 seidene Frauenjacken, ein alter Frauenrock, 1
Stegentuch[170], 1
Körbchen mit 2 Hauben und drei Pfund Wergen[171] Garn,
2 rothbeyene[172]
Frauenröcke und ein brauntuchener Frauenrock.
Von der Opkammer wieder zurück
in die Küche. Neben der Treppe führte ein Durchgang in einen Flur, in dem sich
rechts ein steinerner Backofen befand sowie der Eingang zur Spüle. Dieser
Backofen war noch in der 1. Hälfte des 20. Jahrhunderts vorhanden und diente
zur Herstellung der Brotvorräte. Die Spülküche war ein Wirtschaftsraum für den
privaten wie den landwirtschaftlichen Bereich. Hier stand damals, vielleicht
aber auch erst in späteren Jahren, eine Wasserpumpe. In dieser Spüle gab es
verschiedene Geräte für die Milchverarbeitung: das Butterfaß, Töpfe, Siebe,
Durchschläge. Ein großer kupferner Kessel diente zur Käsebereitung oder zum
Wäsche waschen. Hier wurden die gößeren Kochgeräte aufbewahrt, eiserne
Kamintöpfe, Kuchenformen, Fleischgabeln. Wassertonne, Teertonne, Kohlen- und
Kalkkiste standen hier. An der Wand hingen verschiedene Kuhketten und eine
Wäscheleine, in einer Ecke lag Gartengerät, Heckenschere und Kartoffelhacke.
Am Ende des Flures war die Türe
zum hinteren Teil des Hauses, der als Scheune und Viehunterkunft diente. Betrat
man in die Scheune sah man dort eine große Schneidback, eine Gerät zum
Schneiden von Gemüse und Viehfutter. Eine alte Wanne, zwei Fensterrahmen, eine
alte Kiste, ein Schrank und verschiedene Bretter waren hier abgestellt worden.
Pferdegeschirr hing an den Wänden, Zimmermannsgerät und Ackerwerkzeuge lagen
herum. Da fanden sich Sense, Dreschflegel, Pflug und Egge, Schubkarre, Spaten,
Gabel, Sägen, Äxte, sogar ein Schleifstein. An einem Waschzuber konnte sich
der Bauer reinigen wenn er vom Feld kam. Die dort stehende Wannmühle hatte die
Aufgabe, daß ausgedroschene Getreide zu sieben und Stroh und Verunreinigungen
vom reinem Korn zu trennen. Zwischen diesen Sachen stand ein alter Vogelbauer,
in dem der 12jährige Peter Anton eine Maus hielt. Seitlich war ein Teil der
Scheune abgetrennt und diente als Stallung, in der 2 Kühe und zwei Schweine
Unterkunft fanden. Auf dem Zwischenboden wurden die Getreidevorräte der Familie
verwahrt: 1 Malter Hafer, 1½ Malter Gerste, 1 Malter Weizen, 2 Malter Roggen, 2
Malter Buchweizen. Für die Tiere waren 2000 Pfund Heu und 4000 Pfund Stroh
gelagert.
In die Küche zurückgekehrt
gelangte man über die Treppe hinauf und konnte sich in dem Zimmerchen über der
Wohnstube umschauen. Hier standen ein Tisch und vier Stühle sowie eine alte
Bettstelle mit einem Federbett. Zwei Mantelstöcke, ähnlich einem Kleiderreck,
wurden erwähnt. In diesem Raum, in dem wahrscheinlich die beiden Söhne das Bett
teilen mußten während die Tochter bei der Mutter schlief, seit diese Witwe war,
waren auch einige Dinge abgestellt, die nicht immer benötigt wurden. Es fanden
sich, möglicherweise in den zwei alten Kisten die im Inventar stehen, 6 Säcke,
6 Messer und 6 Gabeln mit zinnernen Heften, 4 Messer und 4 Gabeln mit
"plaitierten" Heften, 10 Pfund Flachs und 10 Pfd. Werg. Ein altes
Spinnrad war hin und wieder in Gebrauch, eine blecherne Dose, ein blecherner
Kessel und ein Hackbrett wurden im Inventar ebenfalls genannt. Im Zimmerchen befanden
sich noch 3 Tönnchen, 1 Kette und 1 Eisen.
Werte fanden sich in der
Impelmannschen Kate nicht, ausgenommen zweier Schuldscheine, die die Mutter
Gertrud Kelldonk noch kurz vor ihrem Tod erbte. Eine bisher
noch unbekannte Verbindung zu einer Witwe Roßkamp hatte ihr diese Erbschaft eingetragen, hinter
deren Namen sich wahrscheinlich ihre Mutter Richarda Holtmans oder eine Tante
verbarg.[173]
In der zweiten Hälfte des
18.Jahrhunderts tauchten immer häufiger Räuberbanden auf und überfielen Bauerngehöfte, Kaufleute,
Postkutschen unter Anwendung von Brachialgewalt. Kriminalität aller Art und
Schwere war immer schon vorhanden gewesen, doch war das Wirken dieser gut
durchorganisierten Banden eine völlig neue Erscheinung, der die Polizeiorgane
der alten deutschen Staaten ziemlich hilflos gegenüberstanden. Erst das
moderne und straff organisierte Beamtenwesen der französischen Besatzungsmacht
und der darauf folgende preußische Staatsapparat setzten dem Bandenunwesen zu
Beginn des 19. Jahrhunderts ein Ende. Verschiedene Banden, benannt nach ihren
Anführern oder ihrer Herkunft wurden bekannt: der bayrische Hiesel, die
Gürtlersche Bande, Krummfinger Balthasar, die Mordbrennerbande des
"Schönen Carl", die Wetterauer Banden, Birkenfelder- und Moselbande,
Damian Hessel -das "StudenXEhen"-, Schinderhannes, die Bockreiter,
die Hölzerlips Bande und viele andere. Am Niederrhein war besonders die
sogenannte "Große Niederländische Bande" aktiv, deren
Spuren von Holland bis ins Bergische Land, ja sogar bis ins Rhein-Main Gebiet
und in die Pfalz reichten. Im Gegensatz zu anderen Banden bestand sie fast
ausschließlich aus Juden, was den inneren Zusammenhalt besonders stärkte,
waren sich doch die Mitglieder ihrer Zugehörigkeit zu einer verfolgten
Minderheit bewußt. Darüber hinaus bestand generell zwischen allen Arten
fahrenden Volkes, Hausierern, Zigeunern, Vaganten, Bettlern, Deserteuren sowie
den "unehrlichen Leuten", wie Henkern, Abdeckern (Wasenmeistern),
Schäfern und Köhlern auf Grund des äußeren Drucks von wirtschaftlicher Not und
sozialer Ächtung eine enge Verbindung; trotz der Unterschiede in Religion,
Volkszugehörigekeit, Intelligenz und Bildung formiert sich eine geschlossene
Schicht. In dieser Gesellschaft gab es eigene Nachrichtenverbindungen, Schlupfwinkel
und spezielle, besonders ausgetüftelte Reisewege, deren Etappen von
"sicheren Orten", sogenannten "Kochenmer Beyes" geschützt
wurden.
Der Herkunftsort der
"Großen Niederländischen Bande" lag in Groningen, wo um 1790 die
Familie Jakob, die Keimzelle der Bande, lebte. Der alte Jakob war der Stratege,
der als Dirigent im Hintergrund die Fäden zog und der auf Grund seiner
Erfahrung und seines Wissens, daß er teilweise aus altüberlieferter
Räubertradition gewonnen hatte, seiner Bande zu spektakulären Erfolgen verhalf.
Mit den wichtigsten Leuten seines Unternehmens war er verwandt: Sein Sohn
Abraham führte einen separaten Zweig der Bande in Paris, einer seiner Schwiegersöhne
war der berüchtigte Abraham Picard. Franz Bosbeck, ein anderer
Schwiegersohn der später in Den Haag geköpft werden sollte, war mit seinem
Bruder sowie mit dem Mathias Weber, genannt Fetzer, einer der wenigen
Christen in dieser Bande. Die Überfälle führte die Bande nach einem vorher
sorgfältig abgesprochenen und dann strikt befolgten Plan aus. Da in diesen
Zeiten noch keine Banken das Vermögen ihrer Kunden verwalteten und schützten,
wurden die Ersparnisse im Hause aufbewahrt und sorgfältig vor den Kindern, dem
Hofgesinde und vor allem vor den Blicken Unbekannter verborgen. Doch gab es
immer wieder Zeichen plötzlichen Reichtums oder andere Merkmale, aus denen ein
geübtes Auge die lohnende Beute schließen konnte. Oftmals waren es kleine
Gewerbetreibende, Scherenschleifer, Kesselflicker, Löffelschnitzer oder
Korbflechter, die unter der Maske des ärmlichen aber biederen Handwerkers für
die Bande Ausschau hielten. War nun das Opfer ausgemacht, ging es in die
Planungsphase. Die Chefs informierten die einzelnen Spezialisten und die
angesehensten Mitglieder der Bande, die an verschiedenen Orten Unterschlupf
hatten, und verabredeten einen günstigen Termin für den Überfall. Sommernächte
waren wegen ihrer Kürze, die Winternächte wegen der Kälte unbeliebt. Auch Mondschein
und Schnee waren völlig unbrauchbar. Bevorzugt wurden darum lange finstere
Nächte im Frühjahr und Herbst. War der Termin erreicht, reiste die Bande in
kleinen Grüppchen zum Treffpunkt. Die meisten gingen zu Fuß, die Chefs kamen im
Wagen oder zu Pferd. Ebenso wurde meist ein Wagen für die Beute bereitgehalten.
Exakt, was eine planerische Meisterleistung war, traf man zur richtigen Zeit am
richtigen Ort ein. Pünktlichkeit war besonders wichtig, denn Verzögerungen
brachten den Plan durcheinander, und diejenigen, die zu früh in der Nähe des
Überfallortes herumlungerten, zogen nur die Aufmerksamkeit der Bevölkerung auf
sich. Am Treffpunkt sammelte sich vor allem die "Masse" der Räuber,
in der Regel junge Männer aus der unmittelbaren Nachbarschaft des Opfers, die
nur zu diesem einen Zug angeworben worden waren.
So geschah es auch im Jahre
1795 auf der Vierbaumer Heide, einem Ortsteil von Budberg, wo der Kolonist
Werkle wohnte. Wenige Wochen zuvor war ein
pockenvernarbter Scherenschleifer durch den Ort gezogen, der den Bauern für
geringes Entgelt seine Dienste anbot. Er war recht mager, so um die vierzig
Jahre und mit gelblichem Gesicht. Sein pechschwarzes Haar hing in Zöpfe
geflochten lang über seinen Rücken herab. Sein diensteifriges Auftreten, vor
allem aber sein billiges Angebot öffneten ihm viele Türen. Trotz seines
Aussehens durfte ihn niemand einen Landstreicher nennen, denn er genoß auf
Grund seines Berufes sogar das Privilegium eines gültigen Passes, mit dem er
sich überall ausweisen konnte. Zur Seite stand ihm die einäugige Lisbeth, so
hatte der pockennarbige Scherenschleifer seine Lebensgefährtin genannt, half
ihm bei der Arbeit und bot noch dazu geflochtene Körbe und gedruckte
Hauspostillen feil. Das Paar hatte einen kleinen Karren mit Werkzeugen und dem
Schleifstein und wohnte während ihres Aufenthaltes in Budberg mitsamt einem
zotteligen Hund und zwei halbwüchsigen Mädchen bei einem Bauern in der Scheune,
der dafür sein Schneidwerkzeug kostenlos repariert erhielt. Einige Tage hielt sich
Franzis von Dahlen, wie er genannt wurde,
in Budberg und den etwas außerhalb liegenden Einzelgehöften auf, schliff
Messer, Äxte, Sensen und Scheren, trank manchen Schnaps mit den Bauern und
erfuhr das Eine und das Andere. Unter all den vielen Gerüchten hatte er auch
gehört, daß der Kolonist Anton Werkle, der mit seiner Familie
noch nicht allzulange im Dorf wohnte und darum sehr oft Zielscheibe von Neid,
Klatsch und Gespött war, einen dicken Batzen Geld zusammen getragen haben
sollte, um damit eine große Herde zu kaufen. Die Klatschmäuler mußten ihre
Geschichte sehr spannend und glaubhaft erzählt haben, denn den nächsten Tag
brach in aller Herrgottsfrühe, es war noch völlig dunkel, die Frau des
Scherenschleifers auf, um einen wichtigen Botengang zu erledigen. Auf die
Fragen der Dorfbewohner nach seiner Frau wußte er nur zu berichten, sie sei zu
einer kranken Verwandten gerufen worden, die mit dem Tod rang. Es vergingen
noch einige Tage, und dann zog der Scherenschleifer mit Töchtern und Hund
weiter, ohne zuvor die Rückkehr seiner Frau abgewartet zu haben.
Nachdem zwei weitere Wochen
verstrichen waren, trafen sich am Rande der Vierbaumer Heide im Schutz einer
Hecke und einer Reihe Pappeln ein seltsamer Haufen. Nach und nach fanden sich
fast zwanzig Männer ein und flüsternd wurden einige hastige Worte gewechselt.
Junge Leute aus den völlig verarmten und elenden Kolonistenfamilien der
Bönninghard waren auch darunter. Dann gab ein Älterer, den
die anderen anscheinend nicht kannten, das Signal zum Abmarsch nachdem vorher
noch die Gesichter mit Ruß geschwärzt worden waren. Besonders die jungen Leute
von der Bönninghard, die erst vor wenigen
Tagen bei einem Branntweingelage zu diesem Unternehmen geworben worden waren
hatten Angst erkannt zu werden. Schweigend zog der Trupp in dieser Neumondnacht
seinem unbekannten Führer hinterher, lautlos, nur hin und wieder eine Stolpern
und darauf ein Fluchen, denn der unbekannte Feldweg war unbefestigt und von
schweren Bauernwagen ausgefahren. Am Ende des Trupps einige schwer bewaffnete
Ältere, denen anzusehen war, das dieses nicht ihr erster Abendspaziergang war.
Teilweise führten sie sogar Schußwaffen, und selbst dem ängstlichsten der Jungen
wurde direkt klar, daß der Zeitpunkt umzukehren verpaßt war. Der Weg führte
über die Vierbaumer Heide, die damals mit Gestrüpp und lichtem Baumbestand
bewachsen war und den Bauern der umliegenden Gemeinden als gemeinsame Weide
für Rindvieh und Schafe diente. Einmal kamen sie an einigen Tieren vorbei, die
aus dem Schlaf aufgeschreckt wurden, und sie hörten den Schäfer rufen.
Plötzlich ein unerwarteter Halt. An einem Weidetor, die ersten Felder waren in
Sichtweite, blieb die Meute stehen und einige machten sich am Tor zu schaffen
und brachen einen langen und starken Pfahl heraus. Dann ging es weiter.
Endlich kamen sie an das Haus des Kolonisten Werkle, das etwas abseits lag.
Ein schwacher Lichtschimmer deutete an, das die Bauersleute im Begriff waren
ins Bett zu gehen. Nun ging alles ganz schnell. Diejenigen die ihre Gesichter
nicht geschwärzt hatten, hingen sich dunkle Tücher vor das Gesicht. Man fing
an laut zu scherzen und zu singen und zu gröhlen, und hatten sich noch vorher
am Sammelplatz niederrheinischer Dialekt mit holländischen Brocken und auch
pfälzer Lauten vermischt, so tönte es jetzt lauthals in französischer Sprache,
oder zumindest in dem, was man dafür hielt. Jetzt wußte jeder, der
zufälligerweise in der Nähe vorbeikam: "Achtung!! Sofort großen Bogen schlagen! Hier sind wieder herumstreunende
französische Soldaten." Mit den oftmals betrunken durch die Gegend ziehenden
und marodierenden Besatzern war nicht gut Kirschen essen und so hielt man sich
ungebetene Zeugen vom Hals und lenkte den Verdacht auf die ungeliebten
Besatzer. Vor Werkles Türe blieb der Haufen
stehen, und die kräftigsten ergriffen den Pfahl, nahmen Anlauf und donnerten
vor die Türe. Ein zweites Mal, und unter Krachen brachen Türe und Rahmen
auseinander und die Männer drängten ins das Haus. Diejenigen, die als Wache
postiert waren, lotsten einem schweren Fuhrwerk den Weg, das absprachegenau auf
das Gebäude zusteuerte. Zwei der unheimlichen Besucher brachten einen sich
windenden und schreienden Knecht den sie abgefangen hatten als er aus dem
Stalltrakt kletterte und fliehen wollte. Im Haus war inzwischen alles taghell
erleuchtet. Kerzen waren zusammengebündelt entzündet und mit heißem Wachs überall
im Haus an die Wände geklebt worden. Der Bauer Anton Werkle, seine Frau samt ihren
Kindern, Knecht und Magd waren gebunden und in eine Ecke geschafft worden. Die
Eindringlinge verständigten sich laut mit französischen Sprachbrocken und
schafften Stück um Stück das gesamte Inventar des Hauses hinaus auf den Wagen.
Werkle wurde hart bedroht und aus Angst um seine
Familie, er wußte daß in ähnlichen Fällen die Kinder vor den Augen der Eltern
grausam gequält worden waren, verriet er einen geheimen Ort im Stall, wo er in
einer alten irdenen Kanne sein Bargeld verwahrt hielt. Die Räuber nahmen jedes
Kleidungsstück mit, und die Magd, die schon zu Bett gewesen war, hatte ebenso
wie die Kinder absolut nichts mehr anzuziehen. Nachdem jeder Kasten und jede
Kiste aufgesprengt worden waren, Kammern, Küche und Speicher durchsucht, und
nichts mehr vorhanden war, was auch nur das Geringste an Wert besaß,
verschwanden die Räuber und ließen die Familie gebunden zurück. Erst Stunden
später gelang es ihnen sich zu befreien. Sobald der Tag dämmerte verfolgte man
die Spuren die der schwere Wagen hinterlassen hatte, doch als man auf die
"Hohe Straße" kam, die Hauptverbindungsstrecke zwischen Moers und
Rheinberg, war alle Mühe vergebens. Die Räuber hatten nach ihrem Abmarsch einen
kurzen Zwischenhalt auf der Vierbaumer Heide eingelegt. Dort war das Geld, es
hatte sich als enttäuschend wenig herausgestellt, verteilt worden und die
Jüngeren wurden nach Hause geschickt, während die älteren, berufsmäßigen
Räuber ihre Schlupfwinkel aufsuchten. Der Wagen war noch in der Nacht bei
einem Hehler abgeladen worden und der schnelle Erlös für die Güter besserte
die magere Beute ein wenig auf.
Werkle konnte die Täter nicht beschreiben, er wußte
nur das einer stark geschielt hatte und alle sich in französischer Sprache
unterhalten hatten. Erst viel später kam ans Licht, daß die Täter der
"Krefelder Bande", einer Untergruppierung der "Großen
Niederländischen Bande" angehört hatten. Franzis von Dahlen verbarg sich zu dieser Zeit nach solchen
Fischzügen meist in einem einsamen Haus im Duisburger Wald, das einem alten
Mann gehörte, der seinen Sohn von Zeit zu Zeit mit auf derartige Unternehmungen
schickte. Franzis blieb lange Zeit unentdeckt, doch ein dummer Zufall wurde
sein Verhängnis. Er saß in Süchteln mit seinen Spießgesellen in einer Kneipe
beim Branntwein, als spielende Jungen seinen Schleiferkarren untersuchten.
Einer der vorwitzigsten zog eine verborgene Schublade heraus, die mit Waffen,
Wachslichtern und Einbruchswerkzeug gefüllt war. Umstehende Erwachsene
bewirkten die Verhaftung des pockennarbigen Franzis von Dahlen, der nach Jülich in
Haft gebracht wurde. Nach langer, fast einjähriger Untersuchung wurde am
14.3.1798 das Urteil über ihn gesprochen. Es war ihm nur sehr wenig
nachzuweisen gewesen, und so kam er mit der relativ milden Strafe von 14 Jahren
als Galeerensträfling davon.
Drei Wochen nachdem der
Hausstand inventarisiert worden war, drängte der Onkel Peter Impelmann, der zum Vormund
des kleinen Peter Anton bestimmt worden war, auf Versteigerung des beweglichen
Besitzes um seinem Mündel den zustehenden Anteil zu sichern, insbesondere, weil
der ältere Bruder am 24.10.1825 in Walsum geheiratet hatte und die Kate nun als seinen
eigenen Haushalt bewirtschaftete. Haus und Hof sollten später geteilt werden,
da eine Verwässerung des Besitzrechtes nicht zu befürchten war. Am 30.11.1825,
einem Freitag fand sich nach vorhergegangener Bekanntmachung viel Volk auf dem
Hof ein und scharte sich um Notar Scheffer, der Nummer für Nummer
aufrief.[174] Da nun
die älteren Geschwister Impelmann -sie nennen sich seit dieser Generation
Empelmann- und die junge Ehefrau nicht
in einem völlig leergeräumten Haus sitzen wollten, mußten sie mitbieten und
einen Teil des Hausrates zurücksteigern.
Johann Heinrich Empelmann hatte
aus Overbroich im Kirchspiel Walsum die Margarete Helene Elisabeth Hennecken, genannt Louven, als
Ehefrau nach Budberg mitgebracht. Er erwies sich in den folgenden Jahren als
ein sehr tüchtiger Landwirt, der die Kate zum Hof ausbaute und durch Ankäufe
und Pachtverträge vergrößerte. Er arbeitete nicht nur als Bauer, sondern hatte
das Schreiner- und Zimmermannshandwerk gelernt und war auch als Handwerker
tätig. Es muß innerhalb der Familie Henneken zu Rechtstreitereien gekommen
sein, denn später wurden in einem Inventar Gerichtsakten von einem Prozeß der
Familie Sebregondi[175] in
Dinslaken gegen die Bernhard Henneken[176] und
Konsorten erwähnt. Johann Heinrich Empelmanns Ehe dauerte gerade 14 Jahre, als
seine Ehefrau am 16.7.1839 früh morgens um 7 Uhr an Nervenfieber starb. Die
ein Jahr alte Tochter Anna Gertrud folgte der Mutter wenige Tage später in den
Tod. Ein knappes Jahr später heiratete er erneut eine Frau vom anderen
Rheinufer, die fast dreißigjährige Gertrud Queling aus Sterkrade. Sie stammte vom
Quelingshof in Rentfort bei Gladbeck; seinerzeit hatte die Schwester
des Vaters den großväterlichen Hof übernommen und ihr Vater war mit seiner
Familie nach Sterkrade gegangen. Er arbeitete als Fuhrmann und sein
Sohn Theodor als Fabrikarbeiter auf der "Guten Hoffnung Hütte". Theodor Queling verhalf dort später einem Teil der Empelmannkinder
zu einem Arbeitsplatz[177].
Nachdem Vater Heinrich Queling am 15.4.1853 in Sterkrade an Alterschwäche gestorben war, zog die Mutter
Anna Katharina Riesener[178] zu
Tochter und Schwiegersohn auf den Hof nach Budberg, doch starb dort im
gleichen Jahr, am 28.7. nachts zwischen 2 und halb drei, der Ehemann Johann
Heinrich Empelmann an der Brustkrankheit. Neben der Witwe wurde der älteste
Sohn zum Nebenvormund über seine Halbgeschwister ernannt.
Impelmann / Empelmann, I.
Hennecken gnt. Louven,
Marg. Hel. Elisabeth
Johann Heinrich =
14.04.1800 Overbroich
= 14.02.1801 Budberg + 16.07.1839 Budberg
+ 28.07.1853 Budberg II. Queling,
Gertrud Anna Maria (Tagelöhnerin)
Zimmermann, Schreiner, Ackersmann *
17.07.1810 Rentfort
Der Hummelacker -jetzt Empelmann- Hof =
18.07.1810 Gladbeck
trug die Adresse Haus Nummer 5 am Hauptweg +
24.05.1858 Budberg
I. oo 24.10.1825
Walsum
II. oo 13.06.1840 Budberg/Rheinberg-Standesamt/
Rheinberg kath. Kirche
Kinder aus oo I.: Zeugen=Z, Paten=P
* 13.10.1826 Wilhelmine
+ 04.12.1829
* 12.09.1829 Johann
+ 15.07.1898
* 28.06.1832 Wessel Z: Joh.Schmitz, Schmied; Franz Hillen, Schuster
= 27.06.1832 P: Joh.
Sebregondi
+ Anna
Kath.Louwen aus
Dinslaken
* 30.12.1834 Anton Z: Joh.Schmitz, Schmied; Jacob Wellermann
= 01.01.1835 P: Franz
Kirchenkamp, Anna Marg. Hennekens
+ 20.08.1910
* 25.06.1838 Anna Gertrud Z: Heinr. Hocker, Lehrer; Franz
Kirchenkamp
= 24.05.1838 P: Sibilla
Impelmann, Joh. Lullemann
+ 25.07.1839
Kinder aus oo II.:
* 13.04.1841 Heinrich P: Heinrich Quelings; Angela Louvermann geb
= 18.04.1841 Hortmann
* 13.06.1843 Maria Kath. Z: Stefan Boymann, Schenkwirt; Josef Hein
= 15.06.1843 P:
Maria Katharina Queling; Wilhelm Nagels
+ 16.12.1869
* 16.10.1844 Franz Heinrich Z:
Wilhelm Meyer, Lehrer, Heinrich Londong
= 18.10.1844 P: Heinrich
Queling, Sibilla Nagels
+ 15.07.1845
* 29.07.1846 Anna Gertrud Z: Joh.Schmitz, Schmied;
Boijmann, Faßbinder
= 30.07.1846 P: Gertrud
Koch; Theodor
Queling
* 16.02.1849 Anna Z: Franz Hillen, Schuster; Wilh.Hillen, Schneider
= 20.02.1849 P:
Sibilla Nagel; Bernhard Queling
* 11.12.1850 Jakob Z: Fried.Meyer, Lehrer; Franz Hillen gnt.
Kirchenkamp,
Schuster
= 15.12.1850 P: Johannes
Westermann; Wilhelmine
+ 29.12.1924 Denninghoff
geborene Sibregondi
Nachdem der Vater verstorben
war, mußte die Mutter mit dem ältesten Sohn den Hof alleine bewirtschaften.
Wessel -eigentlich hieß er ja Wenzeslaus- war Schuster geworden und lebte und
arbeitete in Homberg, während Anton von seinem Stiefonkel Theodor Queling in der Guten Hoffnung Hütte als Maschinenarbeiter untergebracht worden
war. Große Auswahl der Berufsmöglichkeiten gab es in Budberg nicht[179]. Doch
auch Johann, der Älteste, machte sich schon sehr zeitig selbständig und
bewirtschaftete, obwohl er im väterlichen Haus lebte, eigene Ländereien die er
von der Rheinberger Kirchengemeinde in Pacht genommen hatte. Da der verstorbene
Vater den Hof ziemlich vergrößert hatte, mußte die Witwe eine Tagelöhnerin als
Hilfe einstellen, Elisabeth Maas aus Budberg. Auf dem Hof lebte auch noch Peter
Anton, Bruder des verstorbenen Vaters und Junggeselle, der als Schreiner sein
Brot verdiente und die Witwe unterstützte obwohl er eigentlich mit dem Hof
nichts mehr zu tun hatte. Peter Anton hatte am 26.2.1849 von seinem Bruder seine
restliche Abfindung aus der Hofteilung erhalten, durfte aber auf dem Hof wohnen
bleiben solange er unverheiratet war. Die alte Mutter der Witwe, Anna Katharina
Riesener half so gut sie es konnte ebenfalls auf dem
Hof mit, bis sie 88jährig[180] kurz
vor dem Christfest am 21.12.1856 starb. Damit hat sie der Familie wohl die
Weihnachtsfreuden getrübt. Auch sollte es nur 1½ Jahre dauern bis der nächste
Todesfall die Empelmannfamilie ereilte. Die Bäurin und Witwe Getrud Queling litt
seit geraumer Zeit an einer "Abnehmungkrankheit" und hatte das Bett
zu hüten. Der Rheinberger Arzt Doktor Willich war mehrfach in seiner
Kutsche nach Budberg gekommen und hatte teure Medizinen vom Apotheker
Diepenbrock verschrieben, die der Kranken aber nicht
halfen. Am 24.5.1858, nachmittags um 16.00 Uhr starb Gertrud Queling und hinterließ 5 unmündige Kinder, von denen
der Jüngste, Jakob, gerade 7½ Jahre alt war.
Nach dem Tod der Mutter kümmerten
sich der ältere Bruder sowie der Onkel Theodor Queling um die Kinder. Die Empelmannfamilie stand vor
einem großen Problem: Alle acht Kinder sollten ein Stück des Erbe erhalten und
trotzdem durfte der Hof als solcher nicht in seinem Grundstücksbestand
zerstückelt werden; die Wirtschaftlichkeit war unbedingt zu erhalten. Nun
setzten sich die Älteren mit dem Notar zusammen und heckten folgenden Plan aus:
Zuerst wurde ein Inventar aufgestellt und mit Forderungen und Schuldverpflichtungen
ergänzt, damit ein Überblick über die Hinterlassenschaft möglich war. Um dem
Gesetz genüge zu tun, sollte der Hof öffentlich zum Verkauf ausgeschrieben
werden, wobei sich der Käufer zu verpflichten hatte die drei jüngsten
Geschwister, Anna, Gertrud und Jakob aufzunehmen und bis zu ihrer
Volljährigkeit zu erziehen, ernähren, kleiden und zu pflegen, kurz: sie an
Kindesstatt anzunehmen. Dieser Entschluß mußte um Gültigkeit zu erlangen,
entsprechend den Rechtgepflogenheiten diser Zeit, bei einem "Familienrath" gefaßt werden,
der öffentlich vor dem königlichen Friedensgericht in Rheinberg stattzufinden
hatte. Die Empelmänner hatten damit im Sinn gehabt, fremde Interessenten
abzuschrecken. Johann der Älteste sollte den Hof mitsamt seinen Halbgeschwistern
übernehmen und die größeren Brüder auszahlen. Als aber nun der Vertrag dem
Landgericht in Kleve, daß für die Rechte der Minderjährigen zuständig war, zur
Prüfung vorgelegt wurde, trafen die Empelmänner auf den Widerstand der
dortigen Justiz. Das Landgericht hatte den Plan durchschaut und befürchtete die
Übervorteilung der jüngeren Geschwister wenn bei einem öffentlichen Verkauf
alle Konkurrenz ausgeschaltet worden wäre. Die Teilung wurde verworfen. Beim
Notar Kewer in Rheinberg wurde nun ein neuer Teilungsplan
entworfen: Es wurde genauestens nach dem Ergebnis der Inventarisierung
geteilt, aber auf einen öffentlichen Verkauf verzichtet. Die erwachsenen
Geschwister wurden ausgezahlt, die Abfindung der jüngeren wurde zurückgestellt.
Damit mußte der älteste Bruder, der nun den Hof übernahm, mit dem Risiko leben,
daß die jüngeren Geschwister bei Eintritt in die Volljährigkeit auf eine
Abfindung in Geld verzichteten und, was rechtlich verankert war, auf Abtretung
von Grund und Boden bestanden.
Ein Naturereignis größten
Ausmaßes, daß sich noch zu Lebzeiten der Mutter Queling-Empelmann zutrug, soll
hier unbedingt erwähnt werden. Der Winter 1854/55 zeichnete sich nicht so sehr durch
seine Kälte, als vielmehr durch seine lange Beständigkeit und seine
Schneemassen aus. Die jüngeren Empelmanngeschwister, Jakob gerade 4 Jahre, Anna
wurde 6 Jahre, Gertrud war 8 Jahre, Maria Katharina war 11½ Jahre und Heinrich
wurde 14 Jahre alt, haben sicher ihre Freude daran gehabt und oftmals wird
auch der Schulunterricht ausgefallen sein, wenn die Kinder von den entfernter
liegenden Höfen die Schule nicht erreichen konnten.
Als sich aber im Unterlauf des Flusses wegen des extremen Niedrigwassers die
vom Oberrhein heruntertreibenden Eisschollen stauten, machten die älteren
Anwohner ernste Gesichter, denn sie hatten noch die Hochwasserkatastrophen von
1784 und 1799 in Erinnerung und erkannten die düsteren Vorzeichen. Immer höher
schoben sich die Eisschollen, das Wasser floß darüber, darunter, und zwischen
den dicken, scharfkantigen Stücken hindurch, es gefror und brach dann erneut
durch das Gewicht der Schollen. Unheimliche Geräusche, ein Ächzen und Stöhnen,
Krachen und Rauschen zeigten den Strom als gefesseltes Untier. Bei Wesel wurde
eine Dicke von 20-25 Fuß gemessen, was nach heutigem Maß 7,53-9,41 Meter
bedeutete. Von Wesel an aufwärts wurde das Eis immer dünner, und der ersehnte
Fuhrweg, den man von Orsoy zu den Kohlegruben auf dem gegenüberliegenden Ufer
einrichten wollte, ließ sich nicht verwirklichen. Jedem wurde indessen klar:
Ein sehr plötzlicher Temperatursturz würde eine Katastrophe bedeuten. Nur ein
langsames Abschmelzen des Eises bot Sicherheit. Ein starkes Tauwetter zu
Beginn des Februars wurde noch einmal von einer Frostperiode abgelöst. Doch
Spannung lastete schwer auf den Landbewohnern. Am 25.Februar 1855
verabschiedete sich dann der Winter endgültig, aber es regte sich nichts in den
darauffolgenden Tagen. Am Mittwoch, dem 28.Februar hörten die Budberger abends
von Orsoy her Böllerschießen, ein Zeichen, daß Bewegung in den Strom gekommen
war; spät in der Nacht dann Glockengeläut aus Repelen. Der Donnerstag brachte
die ersten Schreckensmeldungen: Wassereinbrüche wurden von Eversael, Winterswick, Homberg und Rheinberg gemeldet.
Die Straße von Budberg nach Rheinberg war überspült, der westliche Teil
Budbergs überschwemmt. Die Nacht von Donnerstag auf Freitag, vom 1. zum 3.März,
brachte größte Not über Budberg. Immer höher stieg das Wasser und übertraf
schon bald die Höchststände vergangener Katastrophen. Mitten in der Nacht
brausten auf einmal auch aus östlicher Richtung Wassermassen heran und zeugten
von Deichbrüchen in Orsoy und Eversael. Budberg war vollkommen
eingeschlossen und die steigenden Fluten verkleinerten den Lebensraum der
Dorfbewohner von Minute zu Minute. Höher gelegene Plätze, die bis dahin als
sicherer Hort für Mensch und Tier gegolten hatten, wurden in kürzester Zeit
völlig überspült. In diesen Stunden wurde die Zahl der Bauersleute immer
größer, die mit Kind und Kegel, Gesinde, Hausrat und Vieh losziehen mußte, um
Schutz zu finden. Ein kurzer Stillstand, dann rückläufiges Wasser am Freitagmittag.
Doch die Erleiterung trog. Keine zwei Stunden später stieg das Wasser erneut.
Die Menschen brachen von den Schutzplätzen auf und trieben ihr Vieh durch
knietiefes, immer weiter steigendes Wasser zur allerletzten Zuflucht, der
kleinen Budberger Kirche mit dem umliegenden Friedhof, der höchsten Erhebung im
Dorf. Gertrud Queling, die Witwe des
Empelmannbauern, hatte alle Hände voll zu tun, um ihre kleinen Kinder und ihre
alte Mutter in Sicherheit zu bringen. Die kleinsten, vielleicht auch die
Greisin, mußten durchs Wasser getragen werden und weinten. Es war alles naß,
kalt, und die Kleinen völlig erschöpft. Die größeren Geschwister und der
Schwager Peter Anton kümmerten sich um das Vieh und die wenigen Besitztümer die
man mitnehmen konnte. Auf dem Kirchhof war es sehr eng. Auch wenn der Pfarrer
die Kirche für die kleinen und schwachen Einwohner geöffnet hatte, die Mehrzahl
mußte die Nacht im Freien auf dem Friedhof verbringen. Ein nicht enden
wollender Regen machte diese Nacht für manchen Budberger zur schrecklichsten
seines Lebens. Hochwasser und Regen hatten den
letzten Fetzen am Leib durchweicht, nirgends ein trockener Platz der zum Ruhen
einlud, nur der durchweichte Boden der von den Kühen, Pferden, Ziegen und
Schafen ohne Rücksicht auf die Gräber in ein einziges Schlammfeld verwandelt
wurde. Die Toten werden sicherlich keine großen Einwände gegen die Verwandlung
dieses stillen Ortes in ein Heerlager der Schutzbedürftigen gehabt haben. Am
Samstag fiel das Wasser so schnell, wie es herangebraust war. Schon Mittags
hatte sich der größte Teil soweit verlaufen, daß es möglich war, mit einer
Karre durchs Dorf zu fahren. Doch welch ein Bild des Grauens bot sich dem
Betrachter der in Budberg und den Nachbargemeinden Bilanz der Katastrophe zog.
In den Häusern war alles von einer dicken Schlammschicht überzogen, die Felder
waren versandet, Obstgärten zerstört. Balken und totes Vieh war mit dem Wasser
herangetrieben worden und irgendwo gestrandet. Hie und da auch eine
Wasserleiche, ein Kind oder auch ein alter Mensch. Ganze Familien, die sich
nicht rechtzeitig in Sicherheit gebracht hatten, waren im Wasser versunken,
wenn ihr Haus unter dem Druck der Naturgewalt auseinandergebrochen war. In
Eversael verschwanden einige Häuser spurlos,
anderenorts waren ganze Bauteile aus den Behausungen herausgerissen worden. Nur
wenige Jahre alte, mit vielen Mühen errichtete Häuser, waren ihrer Dächer oder
Giebelwände beraubt. Die Zurückgekehrten wühlten im Dreck und Schlamm, um das
eine oder andere Teil ihres Hab und Gutes zu bergen, andere standen wiederum
buchstäblich vor dem Nichts. Alles war mit Trümmern übersät: Hausrat, Mobiliar
und Lebensmittel- und Futtervorräte lagen wüst verstreut und unbrauchbar durcheinander.
Der Pfarrer in Budberg wie auch der Bürgermeister von Rheinberg sandten Leute
mit Booten aus, um vorbeitreibenden Hausrat aufzufischen und so die Not ein
bißchen zu lindern. In den Überresten von zerstörten Hecken hatten sich
weggespülte Dunghaufen, Ackergeräte und Haustrümmer gefangen. Hatten viele
Menschen nur das nackte Leben gerettet und standen nun erschüttert vor ihren
zerstörten Existenzen, so trieb es andere hinaus um zu plündern und sich am
Elend ihrer Mitmenschen zu bereichern.
Die Familie Empelmann hatte nur
einen recht kurzen Weg von Kirchhof bis zu ihrem Hof wo ein gutes Stück Arbeit
auf sie wartete. Doch wird sich ihr Schaden noch in Grenzen gehalten haben,
denn der Hof war ja recht hoch gelegen und wird wahrscheinlich nur teilweise
vom Wasser überflutet worden sein.
Johannes Empelmann hatte nach
dem Tod seiner Stiefmutter und Überwindung der Erbschaftsprobleme den Hof
mitsamt seinen Halbgeschwistern und dem 45 Jahre alten unverheirateten Onkel
Peter Anton übernommen. Nachdem ein Jahr vergangen war, heiratete er Margarete
Elisabeth Klotz, die Tochter von
Heinrich Klotz, Kleinhändler aus Orsoy
und der Katharina Bergerfurth. Die Eheleute hatten
acht Kinder, drei Jungen und fünf Mädchen. In den Jahren zwischen 1865 und 1869
brannte ein Teil des Hofes ab, was in den Katasterunterlagen notiert wurde als
dafür eine neue Vermessung notwendig geworden war. Johannes Empelmann trat ins
Rampenlicht, als er sich zusammen mit seinem Vetter Johann Nagels in einen Streit gegen
die reformierte Gemeinde, insbesondere gegen deren Pfarrer Delank einließ. Nachdem der münsteraner Bischof, dem
die Katholiken in Rheinberg erst seit kurzem unterstanden, ein
Stillhalteabkommen mit der Budberger Gemeinde aufgekündigt hatte, wonach der
katholische Priester die katholischen Leichen im Sterbehaus einsegnen und
dafür der reformierte Geistliche die Leiche unter Glockengeläut zum Grabe
begleiten durfte, verweigerte der streitbare Pastor Delank den Katholiken solange das Sterbegeläut,
solange diese auf münsteraner Anweisung den reformierten Pastor vom Grabe
fernhielten. Im Grunde ging es wieder um die alten Streitigkeiten, die schon im
17. und 18. Jahrhundert immer wieder auf dem Rücken der Bevölkerung ausgetragen
wurden, und die die Kirchenverwaltung in Münster aufs Neue belebte. Empelmann
und Nagels waren ohne sich dessen bewußt zu werden in diese Streitereien einspannt
worden und empörten sich, daß dem armen verblichenen Vater des Johann Nagel, dem am 18.6.1887
vestorben Wilhelm, das Letzte Geläut vermiest wurde. Die katholische
Verwaltung wollte sich ihr vermeintliches Recht vor Gericht durch unsere
beiden Familienmitglieder erkämpfen lassen und bestellte sogar dafür ein
juristisches Gutachten. Dieses würdigte zwar die Argumente, bezweifelte aber
die Erfolgsaussichten. Daraufhin ließ die Verwaltung in Münster unseren
Budberger Familienangehörigen "im Regen stehen" und richtete ihnen
über den Walsumer Pfarrer aus, ein
Zivilprozeß sei die einzige Möglichkeit sich durchzusetzen wobei der Erfolg
sehr zweifelhaft sei.
Die Ehefrau des Johann
Empelmann, Elisabeth Klotz, starb 58jährig an Krebs; ihr Ehemann folgte ihr
1898 im Alter von 69 Jahren (Magenkrebs). Die beiden Eheleute sind die letzten
„Empelmänner“, die auf dem alten Friedhof an der Budberger Kirche begraben
wurden.
Johannes
H. Empelmann Margarethe
Elisabeth Klotz
* 12.09.1829 Budberg *
29.11.1837 Menzelner Heide, a.O.: 1827
+ 15.07.1898 Budberg +
25.05.1885 Budberg
oo 22.11.1859 Budberg (Bürgermeisteramt)
23.11.1859 Rheinberg kath. Kirche, Zeugen: Anton
Impelmann
Heinrich
Impelmann
1.
* 07.10.1860 Budberg Maria
Katharina
+ 01.01.1943 Orsoy
2.
* 25.02.1862 Budberg Johann Heinrich
+ 14.02.1933 Breyell
3.
* 28.01.1864 Budberg Anton
+ 27.09.1948 Breyell
4.
* 01.12.1865 Budberg Margaretha
Elisabeth
+ 07.01.1941 Kamp-Lintf.
5.
* 22.05.1868 Budberg Anna Gertrud
+ 05.10.1872 Budberg
6.
* 17.06.1871 Budberg Anna
Sibilla
+ 15.07.1943 Hannover
7.
* 24.06.1876 Budberg Margaretha
Mechthilde
+ 29.05.1952 Rheinberg
8.
* 28.06.1878 Budberg Johann
Wilhelm
+ 22.05.1950 Afrika
zu 1.: Maria Katharina
Sie heiratete den Schmied
Johann Dalschen aus Orsoy von der Kommandeurstraße und soll
mit ihm 4 Kinder, 2 Jungen und zwei Mädchen gehabt haben.
zu 2. + 3. + 8.: Johann
Heinrich war Bauer und Schreiner geworden und lebte mit seinem Bruder Anton
(auch Schreiner?) alleine auf dem Hof in Budberg. Der Vater hatte, in dem Bemühen
das Anwesen als Familienbesitz zu erhalten, ausdrücklich untersagt den Hof zu
zerteilen oder zu verkaufen. Darum hatten die Töchter "freiwillig"
auf ihren Erbteil zu verzichten gehabt und eine bescheidene Abfindung erhalten.
Die beiden Brüder stellten im Laufe der Zeit eine Haushaltsgehilfin aus
Schmidthorst (Polen) ein, Martha Hedwig Jurytko. Sie war die Tochter
des Kohlenhauers Johann Jurytko und der Pauline Rohrbach. Im Laufe der Zeit
entstand eine herzliche Beziehung zwischen den Brüdern und ihrer Haushälterin
und als dann im Jahre 1905 ein Kind unterwegs war, entschloß sich der Ältere,
Johann Heinrich, zu heiraten. Einen Monat nach der Hochzeit wurde am 3.6.1905
in Budberg die Elisabeth Pauline (+ 16.2.1982 Krefeld) geboren, gefolgt von
Katharina Johanna, geboren am 13.7.1906 in Budberg (+ 20.4.1941 Krefeld) und
der Henriette Margarethe, geboren am 21.5.1909 in Brambauer, zwischen Dortmund und
Lünen.
In den ersten Jahren des 20.
Jahrhunderts hatte die Suche nach Kohlenvorkommen auch das Dörfchen Budberg
erfaßt. Minengesellschaften, (vor allem die Gesellschaft "Nordstern") kauften in
großem Stil und für gutes Geld Höfe auf, um sich einerseits bei späterer
Kohleförderung gegen Forderungen aus Bergschäden abzusichern und um andererseits
Flächen für mögliche zukünftige die Bergwerkseinrichtung zu gewinnen. Viele
verkauften und nahmen dann anschließend ihre ehemaligen Höfe in Pacht. Als die
Ankäufer der Nordstern auf dem Empelmanhof erschienen, verkauften
die Brüder den Hof und beendeten die Empelmanntradition in Budberg nach knapp
300 Jahren. Hatte Johann Heinrich noch im Jahre 1906 bei der
Nachlaßversteigerung des Ilt'schen Hofes landwirtschaftliches Gerät (Karre,
Wendepflug) neben diversem Hausrat gesteigert, so muß wenig später auf dem
Empelmann Hof der große Ausverkauf begonnen haben. Die Brüder hatten sich gegen
einen Verbleib auf dem Hof entschieden. Laut Überlieferung sollen sie ihre
Schwestern, die das eine oder andere Erinnerungsstück aus dem Hause erbeten
hatten, auf die öffentliche Versteigerung verwiesen haben. Der Verkauf und der
Auszug muß sich in den Jahren zwischen 1906 und 1909 zugetragen haben. Die
Bewohner des Empelmann Hofes zogen nach Brambauer, wo der jüngste Bruder
Johann Wilhelm, auch Schreiner, eine florierende Möbelwerkstatt betrieb. Er
hatte sich darauf spezialisiert, den relativ gut verdienenden Bergleuten und
Hüttenarbeitern ganze
Wohnungseinrichtungen zu fertigen und war schon in kurzer Zeit zu einem eigenen
Haus gekommen. Der Frieden unter den drei Brüdern, der Frau und den Kindern
dauerte nicht sehr lange. Wilhelm verließ Deutschland und zog 1911 nach
Südafrika und arbeitete auf den Diamantenfeldern. Als er 1914 zurückkam, wurde
er eingezogen und mußte in den Krieg. 1921 ging er nach Mariental-Swakopmund
zurück und eröffnete mit seinem alten Gesellen aus Brambauer, Verhoeven, ein Bau- und
Tischlereigeschäft. Später begann er mit großem Erfolg Farmerei (22000 Hektar)
und eine Karaculschaf[181] Zucht.
Er starb in Südafrika im Jahre 1950.
Johann Heinrich und Anton
Empelmann betrieben einstweilen die Schreinerei weiter und konnten sogar davon
ein Kinder- und ein Küchenmädchen unterhalten. Doch nach kurzer Zeit faßten
sie andere Pläne und verkauften den Betrieb. Sie gingen nach Breyell, heute Nettetal, und
eröffneten eine große Gastwirtschaft. Dieses Lokal ist heute allerdings nicht
mehr in Familienbesitz und an Familienangehörigen aus der Nachkommenschaft des
Johann Heinrich Empelmann, der am 14.2.1933 starb, leben nur noch eine Familie
in Nettetal[182]. Anton
Empelmann blieb unverheiratet und lebte immer in der Familie seines Bruders. Er
starb 1948 in Breyell, seine Schwägerin starb
dort am 22.10.1959.
zu 4.: Margaretha Elisabeth
heiratete am 25.8.1893 in Budberg den Schneider Heinrich Friedrich Liffers (*
27.7.1857), Sohn des Schneiders Johann Liffers[183] und
der Katharina Althoff. Die Familie lebte
später in Rheinberg und betrieb eine Manufakturhandlung. Aus dieser Verbindung
gingen vier Mädchen hervor. Gertrud, * 13.09.1897, verheiratet in Lintfort mit dem
Stadtoberinspektor Wilhelm Keuken, hatte selber einen
Sohn und war zuletzt wohnhaft in Rheinberg auf der Xantener Str. 25, gestorben
am 27.08.1987. Katharina, * 24.03.1900, heiratete in Rheinberg den
Druckereibesitzer H.V.Sattler, keine Nachkommen, lebt
noch. Änne, * 17.03.1902, hatte 1929 in Rheinberg den Gerichtsangestellten Karl
Maas geheiratet; sie hatte keine Kinder und starb
am 6.11.1969 in Orsoy. Antonie Henriette, * 17.01.1904, war in Kamp-Lintfort mit dem Stadtamtmann
Franz Schneider verheiratet und hatte mit ihm 5 Kinder, 2
Mädchen 3 Jungen; sie starb am 31.07.1986 in Orsoy.
zu 5.: verstarb als Kind
zu 6.: Anna Sibilla ging mit
ihren Brüdern nach Brambauer und heiratete einen Beamten, Kappe, der in Dortmund
Aplerbeck beschäftigt war. Aus dieser Ehe stammten zwei Kinder, ein Junge Heinz
und ein Mädchen Elisabeth. Der Ehemann nahm eine Stellung in Holland an, um
sich zu verbessern, konnte diese aber nicht antreten weil er plötzlich schwer
erkrankte und starb. Da weder der alte noch der neue Arbeitgeber
Unterhaltszahlungen leisteten hinterblieben seine Witwe und die Kinder völlig
mittellos. Anna Kappe lebte später auf dem Hof ihres Onkels Anton
Empelmann, bzw. ihres Vetters Johannes Heinrichs in Millingen bei Rheinberg und
heiratet am 27.7.1923 den wesentlich jüngeren Franz Nußbaum aus Barmen (* 2.1.1902, + 1932 in Rheinberg)
um ihre Kinder wieder zu sich nehmen zu können, die bis dato bei verschiedenen
verwandten Familien aufwuchsen. Sie starb am 15.7.1943 in der Eisenbahn auf dem
Weg zu ihrer Schwiegertochter in Helmstedt und wurde in Hannover begraben. Ihr
Sohn Heinz, verstorben, hatte 3 Mädchen und einen Jungen, die Tochter
Elisabeth, heute in Düsseldorf wohnhaft, 2 Mädchen.
zu 7.: Margarethe Mechthilde
heiratete am 4.2.1903 in Budberg den Johann Boymann aus Budberg, Sohn des Schmiedemeisters Johann
Boymann und dessen Ehefrau Allegunda Sprenger. Johann Boymann war Metzger in Osterfeld und zog später mit
seiner Ehefrau nach Rheinberg. Aus dieser Ehe gingen zwei Kinder, eine Junge
Johannes und ein Mädchen Ada hervor. Ada, *8.12.1903, heiratete erst in
fortgeschrittenem Alter Paul Rameker; dieser Ehe entstammen
keine Nachkommen[184]. Ihr
Bruder Johannes hatte wiederum zwei Kinder, einen Jungen und ein Mädchen, die
ihrerseits jeweils wieder zwei Kinder haben[185].
Von Wenzeslaus, wie er
eigentlich nach seinem mütterlichen Großvater[186] hieß,
ist nur sehr wenig bekannt. Sein Lebensweg führte zeitweise nach Homberg, wo
er Schuster war, später nach Sterkrade in der Bürgermeisterei Holten. Er verheiratete
sich mit Sophie Kreckler und dem Ehepaar wurde am 15.1.1867 eine
Tochter Maria geschenkt. Weitere Kinder sind derzeit nicht bekannt. Die Tochter
Maria blieb unverheiratet und kaufte sich für ihre alten Tage in das Nikolaus
Hospital in Rheinberg ein[187].
Anton Empelmann wurde von den
Brüdern seiner Stiefmutter Getrud Queling auf der Guten-Hoffnung-Hütte untergebracht und arbeitete dort als
Maschinenarbeiter. Er verdiente soviel Geld, daß er zusammen mit der
Erbauszahlung aus dem Familienhof genug besaß, um einen eigenen Hof zu
erwerben. Von Peter Dicks, seiner Ehefrau Kiwitt und dem Altbauern
Gottfried Dicks erwarb er am 22.6.1876 deren Kate in der II. Rheinberger
Baurschaft auf der Millinger Heide mit sämtlichem Inventar, Feldfrüchten sowie
4ha-24a-0,5m2 Ackerland zum Preis von 9150 Mark. Ein Jahr später
erwirbt Anton noch einen weiteren Acker und wandelt im Laufe der Zeit die Kate
in einen kleinen Hof um. Zeitweise lebte seine verwitwete Nichte Anna Kappe mit auf dem Hof. Wenige Monate nach dem
Erwerb der Dickskate heiratete Anton am 27.9.1876 Elisabeth Hornen aus Alpsray, Tochter von Mathias Hornen und Margarete Urselmann. Von Anton wird
überliefert, daß er sehr jähzornig war. Einen heftigen Streit mit einem
Nachbarn, von dem er sich in seinen Rechten beeinträchtigt sah, setzte er mit
der Peitsche fort und holte damit seinen Kontrahenten von einem Ackergerät
herunter. Die Folge war ein langer Rechtsstreit, bei dem sich beide Parteien im
Recht glaubten und den sie darum bis zum Ende verfolgten. Das traurige
Ergebnis des Verfahrens war ein Schuldenberg, der sich aus Kosten für Gericht
und Anwälte aufgetürmt hatte und nicht nur das Familienvermögen verzehrte,
sondern es notwendig machte den Hof zu verkaufen. Das soll im Jahr 1933 gewesen
sein. Die Familie bewohnte den Hof weiter bis ins Jahr 1957, jedoch nur als
Pächter. Ein Enkel des Anton lebt heute noch in unmittelbarer Nähe des ehemaligen
Hofes auf der Millinger Heide.
Anton
Empelmann Elisabeth Hornen
* 30.12.1834 Budberg * 02.04.1852 Alpsray
+ 20.08.1910 Rheinberg + 19.09.1934 Rheinberg
oo 27.09.1876 in Rheinberg (kirchlich) Trauzeugen: Arnold
Hegermann
Stephan
Hornen
* 29.08.1877 Rheinberg Johannes Heinrich + 23.12.1953
* 13.12.1878 Rheinberg Agnes +
05.01.1955
* 28.06.1881 Rheinberg Anna +
10.05.1919
. Peter
Matthias +
12.05.1885
* 07.03.1885 Rheinberg < ZWILLINGE
Johann +
21.04.1913
* 24.07.1887 Rheinberg Stefan gefallen
14.02.1945 Nieukerk
Margarethe +
03.02.1963
* 26.05.1890 Rheinberg < ZWILLINGE
Theodor +
30.05.1916
* 28.07.1891 Rheinberg Luzia +
18.01.1972 Homberg
zu 1.: Johann Heinrich
heiratete am 23.4.1912 Maria van Bebber (* 24.11.1885, + 4.2.1945). In dieser Ehe
wurden geboren:
a. * 22.03.1913 Elisabeth
Adelheid, + 17.5.1985,
oo 28.10.1938 Karl
Theberath + 28.07.1972
Nachkommen:
Karl-Heinz, Wilma, Paul
b. * 22.10.1914 Wilhelm Stefan,
oo 7.5.1945 Elisabeth
Willing
Nachkommen: Heinz
Joachim, Sigbert, Marlis
c. * 09.06.1916 Anton Wilhelm,
oo 20.04.1949 Maria
Steegmann
Nachkommen: Winfried
d. * 08.05.1918 Maria Adele,
oo 7.5.1946 Fritz
Dicks
Nachkommen: Irmgard,
Maria
e. * 29.05.1920 Anna Margarete,
oo 24.05.1948 Wilhelm
Speltmann, + 29.03.1981
Nachkommen: Karl,
Hannelore, Marlis
f. * 07.05.1922 Paul Heinrich,
oo 20.04.1949
Nachkommen: Ludger,
Doris, Thomas +14.3.67
g. * 07.05.1922 Maria Theodora, + 12.09.1977
oo 20.08.1950 Josef
Kerseboom
Nachkommen: Friedhelm
h. * 16.07.1923 Heinrich
Theodor,
oo Gertrud Wagner
Nachkommen:
Edelgart * 9.3.1952
i. * 03.12.1925 Maria
oo Josef Sigrist
k. * 06.04.1929 Luise
oo Heinz Küsters
Nachkommen: Gabriele
l. * 21.09.1932 Anneliese
oo Leo Brill
Nachkommen:
Christoph, Norbert, Stefan
zu 2.: Agnes Empelmann
heiratete am 7.11.1904 den Ackerer Carl Johann Franz Baltes (* 8.6.1877 in Moers). Aus dieser Ehe stammen:
a. * 17.04.1907 Heinrich Anton,
oo 17.01.1949
Nachkommen
b. * 11.03.1909 Anton Karl, oo 5.12.1940
Nachkommen:
c. * 03.12.1914 Karl Stefan, oo 11.1.1940
Nachkommen:
d. * 11.11.1917 Josef Johann, oo 29.11.1946
Nachkommen:
e. * Luzia, ledig
f. * Anna, ausgewandert
nach Kanada
g. * Elisabeth, ledig
h. * Maria, ledig
zu 3.: Anna heiratete Johann
Hückels aus Borth und hatte eine Tochter.
a. * 11.01.1913
Elisabeth
zu 4.: Zwilling Peter Matthias
starb als 2 Monate alter Säugling
zu 5.: Zwilling Johann starb
noch ledig am 21.04.1913
zu 6.: Stefan heiratete zweimal
und ist in den letzten Kriegstagen in Nieukerk gefallen.
a. * Karl Heinrich
Nachkommen:
b. * Heinz Joachim
Nachkommen:
c. * Lieselotte
Nachkommen:
d. * Günter
Nachkommen:
zu 7.: Zwilling Margarete
heiratete den Witwer Tenborgh aus Büderich. Sie starb am 3.2.1963 in Alpen
zu 8.: Theodor ist im ersten
Weltkrieg gefallen
zu 9.: Luzia heiratete einen
Wefers aus Moers-Hochheide und hatte zwei Kinder. Sie
starb am 18.1.1972 in Homberg.
a. * Sibille
Nachkommen:
b. * Heinz
Nachkommen:
Als Heinrich Impelmann erwachsen war folgte er seinem Halbbruder Anton
nach Sterkrade wo seine Onkel bei der GH Hütte in Brot und Stellung waren. Die ersten
Erwähnungen seines Berufs stellen ihn als Wirth vor. Später war er
Fabrikarbeiter und zuletzt betrieb er eine Baumschule. In Sterkrade heiratete er ein Mädchen aus seiner früheren
unmittelbaren Nachbarschaft, die Luzia Wilhelmina Giesen, Tochter von Wilhelm
Giesen und der Sybilla
Langenbruch aus Rheinberg.
Heinrich
Empelmann Luzia
Wilhelmina Giesen
* 13.04.1841 Budberg * 1839 ? Rheinberg
+ 1876 ? +
1914 Sterkrade, 75jährig
oo 19.05.1870 Sterkrade
* 09.12.1871 Anna Luzia oo
1897 Wilhelm Mangelmann[188]
+ 1947
* 1877 Anton
+ Januar 1954
Heinrich Empelmann soll auch noch Vater eines unehelichen Kindes gewesen sein.
zu 1.: Anna Luzia heiratete
einen Mangelmann und wurde Mutter von 8 Kindern.
a. * 02.03.1898 Willi (+ 1971) oo
mit Dickhoff
b. * 18.11.1899 Anton [189]
c. * 1901 Aenne
oo mit Hermann
Brackmann
Nachkommen:
Margarete oo mit Stahl
d. * 1903 Gerd
(+ 1988)
e. * 08.03.1905 Fritz (gefallen 1941) oo mit Maria Thra
f. * 20.11.1907 Lene oo mit Linneweber
g. * 19.03.1910 Hanna (+
06.09.1986) oo mit Heinrich
Wenten
h. * 1914 Maria
oo mit
Eschenbruck
zu 2.: Anton Empelmann
heiratete um 1903 die Anna Meine aus Bottrop (* 1876). Der Ehe entstammen
sieben Kinder, die Ehefrau starb 1953, Anton Empelmann starb in Januar 1954.
a. * Johannes, ledig [190]
Nachkommen: -
b. * Anna oo mit Brauwer [191]
Nachkommen:
c. * Clara
Nachkommen:
d. * Gertrud oo mit Paul
Baumeister
Nachkommen:
f. * Maria, ledig [192]
Nachkommen: -
g. * Anton (+) (ehem.
Frisör)
Nachkommen:
h. * Ewald Friedrich[193]
Nachkommen:
Maria Katharina hatte nur ein
kurzes Leben. Sie ging ebenfalls nach Sterkrade und heiratet dort den Handwerker Hermann
Kleine Brink, einen Stuhldreher aus
Osterfeld. Dessen Eltern waren der Stuhldreher Heinrich Kleine Brink und die Katharina Vörkes. Nachdem Maria Katharina
bei der Geburt ihres dritten Kindes im Wochenbett starb, heiratete der Witwer
am 24.11.1870 in Sterkrade die Katharina Bildhauer.
Hermann
Kleine Brink Maria
Katharina Empelmann
* *
13.06.1843 Budberg
+ +
16.12.1869 Sterkrade
oo 24.11.1863 in Sterkrade
* 30.04.1865 Hermann
* 22.07.1867 Theodor
* 16.12.1869 ein Kind weiblichen
Geschlechts
+ 16.12.1869
aus II. Ehe
* 19.08.1871
Ein Nachkomme der Familie
Kleine Brink soll bis vor wenigen Jahren als Totengräber bei der Firma
"Blumen Heinz Jörgens" Dorstener Str.211 in Oberhausen Sterkrade gearbeitet haben.
Mir liegen leider keine
Informationen über ihr weiteres Leben vor.
Auch sie ging nach Sterkrade und wurde Fabrikarbeiterin. Am 12.5.1874 heiratete
sie den Schneider Wilhelm Böhner, Sohn des Johann Böhner und der Agnes Kramer. Es ist mir leider
nicht genau bekannt, welche Nachkommen aus dieser Ehe hervorgegangen sind[194]. Eine
Meta Böhner, anscheinend Enkelin dieser Eheleute, heiratet einen Henneken,
wurde Witwe und bewohnte in Sterkrade das Haus in der Bronkhorst Strasse 34,
angeblich Sitz der Familie Böhner[195]. Sie
soll heute ungefähr 75jährig in Buschhausen wohnen.
Vom Werdegang des Jakob
Empelmann kann für den Zeitraum vom Tod der Mutter bis zu seiner Hochzeit
nichts berichtet werden, sein beruflicher Werdegang liegt völlig im Dunkeln sieht
man von dem Familiengerücht ab, er sei Schuster gewesen. Möglicherweise mußte
er in den deutsch-französischen Krieg 1870/71 ziehen. Völlig unbekannt ist auch
was ihn nach Lennep (heute Remscheid) verschlug. Dort heiratete er unter der
Berufsbezeichnung "Erdarbeiter" am 13.09.1884 die Hebamme Emilie
Schlabach. Sie war eine äußerst
energische Frau und tat sich besonders in der Kirche als Hüterin von Ordnung
und Frömmigkeit hervor, der Schrecken aller Kinder. Dabei stammte sie selber
aus einer sehr interessanten Familie: Der Vater war das uneheliche Kind eines
großherzoglich-hessischen Soldaten aus dem Wittgenstein'schen, und die
namensgebende Sippe Schlabach, Familie der Mutter des Vaters, stammte
ursprünglich aus der Schweiz und gehörte den Glaubensrichtung der Mennoniten, auch Widertäufer
genannt, an, und war zwangsweise in der Schweiz mit anderen Glaubensbrüdern
auf Rheinkähne verschleppt und den Fluß hinunter geschickt worden. Während
ihre Familie Zuflucht im Wittgenstein'schen fand, mußten viele Schicksalsgenossen
weiterziehen und sind jetzt in Amerika unter dem Namen "Amish People"
zu finden.
Die Mutter von Emilie Schlabach, Anna Margarete Turne stammte aus Haselünne im Emsland. Dort brannten zu Beginn des
19.Jahrhunderts mit dem Rathaus alle Archivalien ab, was Familienforschung dort
rasch enden läßt.
Während der Familienvater Jakob
Empelmann bei seiner Eheschließung in den amtlichen Urkunden
"Erdarbeiter" genannt wurde, ist aus seinen letzten Lebensjahren
bekannt, daß er als Heizer in einem Industriebetrieb arbeitete und für Strom
und Wärme sorgt. Aus seiner Ehe mit Emilie Schlabach gingen 4 Kinder hervor. Die Familie lebte in
Lennep in der Pastoratsstraße 2 und später Knusthöhe 2, einem Eckhaus an der
Straßenecke Knusthöhe/Lüttringhauser Straße in einer Paterrewohnung. Jakob
Empelmann hatte noch viel Kontakt zu den Nachkommen seines früh verstorbenen
Bruders Heinrich in Oberhausen Sterkrade, insbesondere zu seiner
Nichte Anna Luzia verheiratete Mangelmann, die er oft von Lennep
aus besucht hatte. Jakob starb 1924 an Magenkrebs und wurde im Wohnzimmer der
Wohnung aufgebahrt. Das Haus mußte Ende der 60ger- Anfang der 70ger- Jahre der
Straßenumgestaltung weichen. Die Ehefrau folgte ihm 11 Jahren später nach und
starb an einer Gehirnblutung. Einige Jahre nach dem Tod ihres Ehegatten war
Emilie Schlabach (um 1930) noch zu ihrem Sohn Johannes gezogen
und lebte mit dessen Familie im sogenannten Kamperschen Haus am Schlachthof in
Lennep. Dort hatte sie sich eines schönen Tages nach dem Gottesdienst auf eine
Bank vor der Haustüre gesetzt und war eingeschlafen und verstorben.
Jakob
Empelmann Emilie
Schlabach
* 11.12.1850 Budberg * 01.06.1853
Radevormwald
+ 29.12.1924 Lennep + 25.10.1935
Lennep
oo 13.09.1884 Lennep
* 02.01.1881 Maria
+ 24.05.1959
* 29.03.1883 Martha
+ 26.03.1900
* 10.10.1885 Johannes
+ 04.12.1943
* 15.02.1889 Hermann Josef
+ 26.08.1959
zu 1.: Heiratete Wilhelm von
Polheim am 12.05.1915. Aus dieser Ehe gingen 2 Töchter
hervor, Margarete[196] und
Gertrud. Die Tochter Gertrud[197]
ihrerseits hatte wiederum eine Tochter[198].
Wilhelm von Polheim war Frisör und betrieb in seinem Frisörladen
zusätzlich noch einen kleinen Tabakwarenhandel.
zu 2.: Es liegen mir keine
Informationen vor. Sie starb am 26.03.1900 an Lungenentzündung.
zu 3.: Johannes heiratete am
23.10.1918 Johanna Hansen aus Lennep (* 28.04.1896) und war von
Beruf erst Schlosser, dann Lokführer bei der Reichsbahn. Die Empelmanns lebten
zuerst in der Pastoratsstraße 2, in den zwanziger Jahren in der Röntgenstr. 3
und zuletzt im "Kamperschen Wohnhaus" am Lenneper Schlachthof, das
1903 in die Schlagzeilen gekommen war, als die Ausbaumaßnahmen des ehemaligen
Eisenbahnknotenpunktes Lennep einen Abriss des Hauses unumgänglich machten. Da
das Haus in einem ungewöhnlich gutem Erhaltungszustand war wagte man sich an
die in Deutschland bis dahin völlig ungebräuchliche Methode der Verschiebung,
und der ausführenden Firma gelang es ohne Unfall oder Beschädigungen das Haus
um 14 Meter zu versetzen. Aus der Ehe gingen sieben Kinder hervor, Hanna[199], Marianne[200], Hans[201],
Hermann[202],
Heinz, Franz und Wolfgang, der allerdings früh starb[203]. Die
Mutter starb im Alter von 38 Jahren am 14.12.1934 an Diphterie. Johannes
Empelmann stellte zur Betreuung seiner Kinder eine Haushälterin ein, Gertrud
Scheid aus Eitorf, die er im Februar 1937 in zweiter
Ehe heiratete (+ 10.10.1990). Aus dieser Ehe gingen zwei Töchter hervor,
Gertrud[204] und
Ursula.
zu 4.: Josef mußte laut der
Gehaltsbescheigung seines Arbeitgebers, der Trikotagenfabrik Mühlinghaus, vom
13.4.1903-13.04.1907 eine "Handlunggehülfen" Lehre
"durchmachen". Er wurde am 4.3.1915 zum 1. Badischen
Leibgenadierregiment 109 eingezogen, wo ihm im August 1917 das Eiserne Kreuz II
verliehen wurde. Später erhielt er noch ein Verwundetenabzeichen und ein
Frontkämpferehrenkreuz. Er heiratete durch Kriegstrauung am 18.5.1916 die
Helene Maibach, Tochter des Maurers
Christian Heinrich Maibach und der Margarethe Kraus aus Wernborn/Ts., mit der er vier
Töchter hatte. Nach Beendigung des Kriegsdienstes Tätigkeit in seiner alten
Firma. In der Zeit der Wirtschaftskrisen mehrfach arbeitslos, dann Tätigkeiten
als Buchhalter und kaufmännischer Angestellter bei Arbeitsamt und zuletzt bei
der Firmag BARMAG in Lennep. Die Ehefrau hatte ebenfalls Handlungsgehilfin/Kontoristin
gelernt und arbeitete in einer Vertrauensstellung als Verwaltungsangestellte
und Sekretärin bei der Firma Sägenfabrik Arentz. Bei Geburt der ersten Tochter
gab sie diese Stellung auf, Übernahm aber später ehrenamtlich die Leitung der
Caritas in Lennep. Hermann Josef Empelmann starb am 26.August 1959 nachts um
1.15 Uhr an Gehirnblutung und Herzmuskelschwäche. Seine Ehefrau folgte ihm 13
Jahre später, als sie bei einem Urlaubsaufenthalt in Unkel am Rhein starb.
Josef
(Hermann) Empelmann Helene
Maibach
* 15.02.1889 Lennep * 18.01.1890 Lennep
+ 26.08.1959 Remscheid + 28.03.1972
Unkel
oo 18.05.1916 Kriegstrauung in Lennep Tzeugen.: Jakob Empelmann
Franz
Maibach
* 07.07.1918 Elisabeth (+) oo
Alfred Berkes am 8.1.1949
Kinder:
Norbert + Barbara
* 08.02.1922 Magdalene Margarete
* 22.03.1925 Margarete oo
Stillfried Speer (+) am 19.4.1952
Kinder: Florian,
Regine (+), Annette, Ulrich, Verena
* 05.05.1930 Mathilde oo
Rudolf Bornewasser am 4.6.1954
Kinder:
Michael, Andreas, Christoph
Die Nebenlinen unserer Familie
sind noch nicht "ausgeforscht" und ich habe in der Regel nur die Eltern
und Geschwister der eingeheirateten Frauen in Erfahrung gebracht und nur dort,
wo es sich augenfällig anbot, auch noch weiter zurückführende Generationen
aufgezeichnet. Bekanntermaßen müssen die gefundenen Familienteile gründlichst
mit Hofakten überprüft werden, denn gerade am Niederrhein, wo die Übernahme des
Namens des bewohnten und bearbeiteten Gehöfts üblich war, kann sich schnell
ein "Verwandter" einschleichen, der mit der untersuchten Familie rein
gar nichts zu tun hat, sieht man einmal vom Namen ab.
Peter Impelmann hatte die Maria
Küsters geheirat und dann die Rheinberger Bürgerrechte am 24.9.1794 erworben.
Mit ihr hatte er drei Kinder, alles Töchter und starb am 3.3.1830 an der
Wassersucht, seine Ehefrau überlebte ihn und starb am 31.5.1838 an Entkräftung.
Das Ehepaar besaß ein Haus "Am Markt" Nr.7 / Ecke Campische Straße,
zwischen der Scheune von Lahrman und Behmans Haus, ferner einen Garten bei
Rheinberg an der Wassermühle zwischen den Armen-Gärten und der Witwe Weulers.
Das Ehepaar besaß nach einer statistischen Erhebung vom 14.10.1794 jeweils 2
Kühe und Schweine. Peter Impelman wurde nach dem Tod
seines Bruders Johann Vormund über dessen Sohn Anton. Die Eheleute hatten drei
Töchter, wovon die jüngste, Josefa Anna Maria, den Maurer Gerhard Stempel heiratete und das elterliche Anwesen von ihren
Schwestern für 300 Talern preußisscher Währung übernahm. Die älteste Schwester
Elisabeth Sibilla heiratete am 29.1.1830 in Düsseldorf (Zivilehe) den Kutscher
Josef Clemens Müller, die mittlere Schwester
heiratete ebenfalls nach Düsseldorf, den Hutmacher Joachim Hafemann, in dessen Familie die
alte Mutter Maria Cüsters-Impelman eigentlich
ihre letzten Tage verbringen sollte. Als die jüngste Tochter Josefa Stempels am
17.1.1862 nach langjähriger Gicht starb, hinterließ sie 4 Töchter sowie den
19jährigen Sohn Peter.
Impelman,
Peter Küsters,
Maria
* 16.03.1768 Budberg
*
1767
+ 03.03.1830 Rheinberg, an der Wassersucht +
31.05.1838, an Entkräftung
Schneider
oo wann ? wo ?
Kinder:
Zeugen:
= 07.06.1795 Elisabeth Sibilla Elisabeth
Clombeck
Johan
Impelman
* 26.Floreal 8.Jahr Maria Agnes Maria
Agn. Wickels
= 15.05.1800 Joh.Heinr.Bernsen
* 30.Floreal 10.Jahr Josefa Anna Maria
= 19.05.1802
+ 17.01.1862 nach langjähriger Gicht
Übertragung der Geburtsurkunde
der Tochter Maria Agnes:
Heute, den siebenundzwanzigsten
Tag des Monats Floreal im achten Jahr der fränkischen Republik des Nachmittags
um drei Uhr ist vor mir, Carl Josef Krengel, Agent von der Municipalität von
Rheinberg, im öffentlichen Saal des Gemeindehauses erschienen Peter Empelman,
Schneider wohnhaft auf dem Markt, Gemeinde von Rheinberg im Ruhrdepartement,
begleitet von Maria Agnes Wickels, fünfundsechszig Jahre
alt, Ehefrau von Johan Henrich Engels, Assessor beym
Friedensgericht und Johan Henrich Berntsen, sechsundvierzig Jahre
alt, Gasthalter, beide wohnhaft auf der Rheinstrasse, Gemeinde von Rheinberg im
Ruhrdepartement, und hat mir Carl Joseph Krengel erklärt, daß Maria Küsters, seine rechtmäßige
Ehefrau, gestern den sechsundzwanzigsten Tag des gegenwärtigen Monats Floreal
am Abend um sieben Uhr, mit einem Kind weiblichen Geschlechts niedergekommen
seye, welches er mir vorgezeigt[205] und
welchem er die Namen Maria Agnes gegeben hat. Zu Folge dieser Erklärung welche
Maria Agnes Wickels und Johan Henrich Berntsen der Wahrheit gemäß bescheinigt haben, habe
ich, Kraft der mir übertragenen Gewalt, den gegenwärtigen Akt aufgesetzt,
welchen der Vater des Kindes Peter Empelmann und die beiden Zeugen Maria Agnes
Wickels und Johan Henrich Berntsen mit mir unterschrieben haben. Geschehen auf
dem Gemeindehause zu Rheinberg, den Tag, Monat und Jahr wie oben.
Johan Impelman heiratete am
31.07.1798 in der Klosterkirche des Klosters Kamp die Gertrud Kelldonk aus Kamp, deren Bruder dort Töpfer war.
Eigentlich hätte die junge Ehefrau mit Familiennamen Hubben heißen müssen, aber
ihr Vater, Heinrich Hubben, hatte in 2.Ehe in die
Familie Kelling, auch Kelldonk genannt, hineingeheiratet und deren Namen
angenommen. Demnach bewohnte er wahrscheinlich die Kelling- auch Kelldonk-
oder Kelldunk- Kate. Die Tochter Gertrud stammte aus der III. Ehe des Vaters.
Heinrich
Hubben Ehe I.:
Maria .......
gnt. Kelling
Ehe II.:
Gertrud Kellings oder Kelldonk
=
23.03.1720 Kamp
+
04.09.1769 Kamp
Ehe
III.: Richarda Holtmann, gnt Hollmes
*
ca. 1739
oo I.
vor 1744
oo
II. 04.05.1746 Kamp, Zeugen Peter Ticheler, Jacobus Hollmes
oo
III. 17.09.1770 Kamp, Zeugen Johannes Hollmes, Sybilla Hollmes
Kinder aus Ehe I.:
= 05.03.1744 Irmgart Paten: Katharina Leimes, Joachim Kolck
aus Ehe II.:
= 13.10.1746 Gottfried P.:
Mathias op gen Rath, Anna Mechthild Tichelers
= 09.12.1747 Agnes P.: Margarete Hubben, Peter Tichelers
= 01.01.1750 Johann Peter P.: Johann Ticheler, Richtrud Hubben
= 08.12.1751 Gerhard P.: Johann Hoben (Hubben?), Helene Kellings
= 19.08.1753 Johann Heinrich P.: Philipp Romm, Katharina Tichelers
= 11.01.1756 Gottfried P.: Hermann Kleinenhammes, Mechthild Niepmanns
= 18.04.1758 Jakob P.: Anna Tiglers, Theodor Niepmann
= 18.01.1764 Gottfried P.: Johann Kelling, Gertrud Niepmanns
aus Ehe III.
= 22.10.1771 Anna
Gertrud P.: Sybilla Hollmanns, Wilhelm Hollmanns
In dritter Ehe heiratete
Heinrich Hubben genannt Kelling die Richarda Holtmann, auch Hollmes genannt.
Diese Richarda überlebte ihren Mann, der wahrscheinlich wesentlich älter war
und wohnte wärend der Franzosenzeit bei ihrem Stiefsohn Gerhard, der in Kamp
das Töpferhandwerk ausübte. Die bereits im Abschnitt über die "Einrichtung
der Hummelacker Kate" erwähnte Erbschaft einer Witwe Roßkamp zu Gunsten von Anna Kelldung-Empelmann deutet
auf eine Verbindung der Familiennamen Roßkamp-Holmes hin. Möglicherweise
heiratete die Mutter selber ein zweites Mal. Vielleicht war die Mutter
Richarda aber auch schon vorher einmal kurzzeitig mit einem Holtman verheiratet
gewesen, und hat mit eigentlichem Familiennamen Roskamp geheißen, denn eine
Taufe der Richarda Holtmans blieb mir bisher
verborgen, obwohl Geburten unter diesem Familiennamen verhanden sind; dafür
fand ich aber unter dem Datum 20.4.1746 die Taufe einer Richarda Roskamp,
Tochter von Eberhard Roskamp und Maria Murmans[206]. Des
weiteren ist zu erwähnen, daß sich in Kamp für das Jahr 1799 in der
Bevölkerungsliste ein Ehepaar Johannes und Sibille Roskamp feststellen lassen, im
Alter von 62 und 59 Jahren. Die gleichen Vornamen, Johannes und Sibille tragen
die Trauzeugen bei der Eheschließung von Richarda Holtmans mit Heinrich Hubben. Die Familien Hubben
und Holtmanns habe ich bisher nicht weiter ausgeforscht.
Johan Impelman heiratete am
28.04.1718 in Rheinberg in erster Ehe Getrud Krins und bezog mit ihr spätesten 1724 die
Hummelacker Kate. Er und seine Frau trugen schon 1724 den Hofnamen als Beinamen
und wurden Johan und Gertrud "auf dem Hummelaker" genannt. Die
Ehefrau führte auch zeitweise den Namen Müller, einen Beinamen den ursprünglich
ihr Vater Theodor Krins "modo der Müller" trug (war er vielleicht
Müller von Beruf gewesen??).
Theodor
Krins (auch "Quirins") Ehe I.: Biesenbender, Katharina
gnt.: der Müller
+
vor 1685
Ehe II
.: Hespe, Helena
+
16.04.1716 Rheinberg
oo I. 14.4.1682 Rheinberg
Tzeugen: Joh.Biesenbender, Herman Elmendorp
oo II. 6.05.1685 Rheinberg Tzeugen: Johan Voors, Johann ingen Dorn
Kinder aus Ehe II.
= 23.05.1688 Peter Paten:
Gerhard Mercur, Johan Huisers
= 28.08.1689 Johan Michael Paten:
Johan Huitten, Helena Schroers
= 13.09.1692 Gertrud Rainer Schmitz, Margar. Täunitz
= 18.04.1697 Johanna
= 26.09.1698 Gerh.Peter
Johannes + 25.04.1724
= 10.03.1703 Peter
Möglicherweise finden sich Familienangehörige unter
folgendem Kirchenbuchvermerk:
Taufe am 14.4.1628, Vater Peter Krins, Täufling
Michael, Paten: Johann Michaeli und Christina Brotbaums. Angesichts der oben
benutzen Vornamen Peter und Michael ist eine Verwandtschaft ziemlich sicher. In
allergünstigstem Fall haben wir mit Peter den Großvater und mit Michael den
Vater des Theodor Krins hier vorliegen.
Ein Bruder des Theodor Krins verbirgt sich möglicherweise unter folgendem
Taufvermerk:
Taufe am 21.5.1700, Täufling
Katharina, Vater Henrich auf der Krins, Paten Johann Holtappel und Gertrud
Bakes.
Johann Henrich Impelmann,
genannt auf dem Hummelacker, heiratete in zweiter Ehe am 23.3.1761 in Rheinberg
die Mechthild Kemken. Ihr Vater wird im Kirchenbuch auch mit den Namen Kempen,
Camp, von Camp, "Johan Kempken auf dem grint" und "Kemken aufm
Kuicksgrint" bezeichnet. Die
Bezeichnung Grint oder Kuickgrint deutet
auf den Wohnplatz der Familie, der sich danach nordwestlich von Eversael direkt am Rhein, wahrscheinlich auf
ehemaligem, angelandeten Flußbett befand. In der Nähe lag der Ingenwerth-Hof zu
dem eine gute Beziehung bestanden haben muß, wie sich aus der langen Reihe der
Paten ersehen läßt. Möglicherweise steht hinter dem Namen Ingenwerth die unten
beschriebene Familie "Grint" oder "op den Grint". Zwischen den
Familien Kempken und Grint müssen darüber hinaus
noch weitere verwandtschaftliche Verhältnisse bestanden haben, denn vor der
Hochzeit der Eheleute Johann Kemken und Sybilla op den Grint mußte Ehe-Dispens eingeholt werden.
Johan Kemken I.
Sybilla op den Grint
auch: Camp, von Camp *
Kempken auf dem Grint +
16.10.1739
Kemken auf Kuicksgrint
II.
oo I.
18.01.1726 Rheinberg, Tz.:
Gerh.Theodor Mercur, Johan Conrad Cruiscamp
oo
II.
Kinder aus oo I.:
Paten:
= 23.03.1728 Margaretha Gottfried
Bresser K
(= kath. Kirchenbuch)
Irmgard in gen Werth[207] K
Peter Gerhardt
auf'm Grint E (= evang. Kirchenbuch)
= 11.01.1730 -< ZWILLINGE Gerhardt
ingen Werth E
Mechthild die alte Frau Hauptmann in gen Werth E
= 03.06.1731 Peter Cornelius
in gen Werth[208];
Mechthild Puttmann K
= 22.12.1733 Mechthild # Margarete Kemken; Niklas Ingenwerth
K
Frans Spijman; Eberhard
Jensen E
Jan von Kempens Schwester; Gisbert Jansens Frau E
= 10.11.1735 Sibilla Friedrich
aufm Grint; Gertrud Ingenwerth E
= 04.11.1736 ohne Namen Jacob
Müllers; Bgm. Dames Frau aus Rheinberg E
+ 13.12.1736
= 03.09.1739 Wessel ## Johan in gen Werth; Enneken in gen
Werth E
Kinder aus oo II.:
= 06.11.1742 Hermann Franziskus
Boscherhoff; Katharina von Eversael E
= 04.04.1747 Gerhardt Johan
Hassel; Grietje Wertzen
# ev. Kirchenbuch
Budberg:
22.12.1733 Joh: von Kempen auff kücksgrint seine Tochter lasset taufen, heißet
Mechthildis. Testes: Frans Spijman, Ever: Jansen, Jan von
Kempens Schwester und Gen Gijsbregts Janssens gräfl.
Hauptpfächters zu Orsoij Eheliebste.
## ev. Kirchenbuch Budberg: (verschlüsselte Tag/Monat Angabe)
1722 oo Wessel van Kempen, Junggesell unter
Eversael und Maria von der Beek, von Heijden aus dem
Münsterschen.
Ein derzeit nicht
einzuordnendes Mitglied der Familie Kempen, Jakob van Kempen, war 1686 Gegenstand
eines Schreibens des reformierten Budberger Pastors Scriba an einen Amtsbruder in
Urdenbach (bei Düsseldorf), der auf Grund des Parochialzwanges für die
Ausstellung von Führungszeugnissen zuständig war. Scriba schrieb: "...daß
Jakobus van Kempen zu Pfingsten 1685 sein Glaubensbekenntnis vor dem Consistorium
abgelegt hat und darauf auch zum Gebrauch des heiligen Abendmahles zugelassen
wurde. Aber leider hat er sich kurze Zeit darauf an einer Magd sündlich
vergriffen mit fleischlicher Vermischung und anderen lichtscheuen Handlungen,
obgleich ich ihm manches Mal davon abgeraten habe. Aber es nützte nichts. Alle
Ermahnungen, die an ihn gerichtet wurden, waren vergebens in jener Zeit, so das
er schließlich von hier verzogen und weggegangen ist..."[209].
Obwohl im evangelischen
Kirchenbuch verzeichnet, handelt es sich um eine katholische Familie, die schon
hundert Jahre zuvor in alten Akten verzeichnet war. Im Jahr 1609 geht in
Budberg das "Smalenbroichs Goet", auch
Kattlack genannt, zu einer Hand
an Arnoldus de Grint über. Diesen Hof hatten vorher Otto in gen
Haeff und seine Frau Mechelt innegehabt. Als Otto
eine zweite Ehe einging, übernahm die neue Ehefrau Elisabeth einen Anteil, und
eine dritte Hand ging an beider Sohn Michael. Als nun Otto in gen Haeff starb, heiratete die Witwe Gerrit de Grint, mit dem sie den o.g.
Sohn Arnt hatte. Gerhart up dem Grint selber wird erst am
25.07.1618 als Mitpächter seines Sohnes Arnt erwähnt, als ein weiterer
Todesfall eine Neubesetzung der Pachthände des Kattlackhofes und des
Heeshusenlandes durch den Konvent des Minoritenklosters notwendig
machte[210]. 1634
wird in einem Prozeß in Budberg[211] ein
Gerhard up dem Grint erwähnt und gibt sein
Alter mit 64 Jahren an. Er hatte bei seinem Bruder Gord Buelmann das Schneiderhandwerk gelernt, war in Budberg
geboren und lebte auf seine alten Tage in der Stadt Orsoy. Ob er identisch ist
mit dem o.g. Gerrit, ist nicht sicher. Später wurde Arnt von Grint in einem Aktenband über
2 Äcker, nahe dem Hof Kattlack in Budberg, als Pächter
bis zum 25.4.1667 genannt. Möglicherweise war er der Vater, Onkel oder auch
Großvater des Henrich opt Grint.
Hendrich
auff (opt) Grint
= ca. 1702 Sybilla
= 20.01.1704 Frederich
= 06.09.1706 Jan
= 28.07.1709 Enneken
= 24.08.1712 Hendrich
= 01.03.1715 Katrijn
Mit diesem Familienzweig ist
nur ein Teil der Familie verwandt, nämlich die Söhne Johannes, Wessel und
Anton Empelmann, deren Mutter Margarete Helene Elisabeth Henneken, genannt
Luven, am 16.7.1839 in Budberg am Nervenfieber starb. Zur Vervollständigung
hier die gesamte Familie soweit erforscht und aus dem Kirchspiel
Walsum stammend[212]:
Brückers, Hendrich oo Elisabeth
*
01.06.1696 Hermann
*
05.03.1699 Jann
* 11.12.1701 Bernd
Brückers, Johann, genannt Luven oo Luven,
Anna
* 05.03.1699 *
+ +
*
29.01.1730 Johann Bernhard
*
15.06.1732 Johann Jakob oo
30.06.1767 +
19.02.1799
*
28.06.1736 Joh. Bernhard oo
05.07.1763 + 05.07.1794
Luven,
Bernhard oo
05.07.1763 Schmitz,
Elisabeth
* 28.06.1736 *
+ 05.07.1794 +
*
16.05.1764 Bernhard
*
02.04.1765 Wilhelm. Katharina oo 3.7.1787 +
27.7.1833
*
17.04.1767 Elisabeth Sybilla
*
11.12.1768 Anna Katharina
* 06.01.1772 Anna Elisabeth
*
28.09.1774 Katharina Gertrud +
4.05.1848
*
21.06.1777 Johann Bernhard + 24.4.1861
*
17.01.1783 Hermann Wilhelm
Henneken, Wenzeslaus oo 03.07.1787 Luven,
Wilhelm.Katherina
* *
02.04.1765
+ 06.07.1838 +
27.07.1833
*
05.10.1787 Johann Bernhard oo 27.11.1821 + 22.03.1862
*
03.06.1789 Aletta Elisabeth
*
07.06.1790 Arnold Hendrich oo
01.08.1826 + 28.03.1765
*
17.07.1792 Theodor Heinrich
*
10.09.1797 Johanna Elisabeth
*
14.04.1800 Marg.Helena.Elisabeth + 16.07.1839
*
21.05.1803 Johann Bernhard Heinrich
*
28.05.1806 Helene Christine
*
06.04.1808 Helene Margarethe
Empelmann, Johann Heinrich Henneken,
Marg.Hel.Elisabeth gnt. Louven
oo 24.10.1825 in Walsum
Verhandelt zu Budberg in dem
Haus der verlebten Gertrud Queling, Witwe von Jobann Heinrich Empelmann, den
21.06.1858 des Morgens um 9 Uhr.
Inventar. Auf
Ansteben von Johann Empelmann, Ackerer zu Budberg wohnhaft zugleich in seiner
untenangegebenen Eigenschaft handelnd begab sich der unterzeichnete Johann
Joseph Kewer, kgl. preuß. Notar amtlicher Wohnsitz Rheinberg,
Friedensgerichtsbezirk gleichen Namens,
Landgerichs Bez. Cleve, nach Budberg in das oben angegebene Haus um über den
Nachlaß der am 24.5. Iaufenden Jahres zu Budberg verstorbenen Gertrud Queling,
Witwe 2. Ehe von dem daselbst am 28.7.1855 verlebten Ackersmann Johann Heinrich
Empelmann (JHE) ein Inventar aufzunemen und traf daselbst anwesend:
1. den Requirenten Johann Empelmann
Ackerer zu Budberg wohnhaft, handelnd in eigenem Namen und als Nebenvormund
seiner minderjährigen Geschwister Heinrich 17 Jahre alt, Maria Katherina 14
Jahre, Gertrud 11 Jahre, Anna 1O Jahre alt und Jacob 8 Jahre alt, zu Budberg
wohnhaft.
2. Wenzeslaus (Wessel)
Empe1mann, Schuster zu Homberg wohnhaft
5. Anton Empelmann,
Maschinenarbeiter zu Sterkrade in der Bürger-
meisterei Holten wohnhaft
4. Theodor Queling, Maschinen
Arbeiter, ebenfalls in Sterkrade wohnhaft, handelnd in seiner Eigenschaft als
gerichtlich bestellter Hauptvormund der obengenannten fünf minderjährigen
Empelmann.
Die Interessenten sistierten
als Taxator der Gegenstände des Nachlasses den Herrn Everhard Schrubbers,
Geschäftsmann zu Rheinberg wohnhaft, welcher am kgl. Eriedensgericht zu
Rheinberg zur Abschätzung von Mindergütern ein für Allemal vereidet ist und
hier wiederholt gelobt die Gegenstände nach ihrem wahren Wert und ohn weitere
Erhöhung abzuschätzen.
JHE war zweimal verheiratet,
zuerst mit Margaretha Hemke, gnt.Louwen, welche am 16.7. 1859 starb und drei
Kinder hinterließ, nemlich die o.g. Johann, Wenzeslaus und Anton Empelmann.
Nach ihrem Tod wurde unter neuntem August desselben Jahres über das damals vorhandene
Vermögen ein Verzeichnis unter Privatunterschrift aufgenommen und am 26.
desselben Monats und Jahres beim kgl. Friedensgericht in Rheinberg hinterlegt.
Bei Abschluß der Ehe wurde kein Heiratsvertrag errichtet,
auch hinterließ die Verstorbene
kein Testament.
Das damals vorhandene Vermögen
bestend nach dem vorberührten Inventar
a. an unbeweglichen Gütern zum
Taxwerthe von 15O5 Thlr 22 Gr 1o Pf. nemlich
1. in
einer Kathe, genannt Empelmannn Kathe, bestehend
a. in
einem Hause mit Garten,gelegen in dem Dorfe Budberg am Hauptwege und eingetragen
in der katastral Mutterrolle unter Sektion "B" die Nummern 139 und
14o mit einer Flächengröße von 147 Ruthen 4O Fuß
b. In
einem Stück Ackerland "op de Krayepooth" groß 5 Morgen
165 Ruthen 6O Fuß, eingetragen in Cataster unter Anhang röm. Vier Nummer
neun und
c. in
einem Stück Ackerland daselbst von 2 Morgen, eingetragen in Cataster unter
Anhang röm. Vier unter Nummer acht.
Diese
Kathstelle rührt von den Eltern des JHE her und wurde demselben von seinen
übrigen Geschwistern für die Summe von 8O7 Thlr 2o Gr 9 Pfg übertragen.
Die
letzten 2 Morgen trat JHE später wieder an seine Schwester Sibilla Empelmann
zum Werthe von 155 Thlr/25 Gr/ 5 Pfg. ab.
2. In
einem Stück Ackerland "auf dem Hohfeld" von sechs Morgen,
einem
Stücks Ackerland "auf dem Hamm" von drei Morgen und einem Morgen
Wiese, welche drei Parzellen JHE während seiner Ehe für die Summe von 554 Thler
18 Gr 4 Pfg gekauft hat,
3. In
einem Stück Ackerland "im Sauerfeld", groß 2 Morgen, welches
JHE
ebenfalls während seiner Ehe für die Summe von 163 Thlr 13 Gr 9 Pfg ankaufte.
Zusammen = 15O5 Thlr 22 Gr 1OPfg.
b. an Mobilia, Feldfrüchte und
Vieh zur Taxe von 488 Th1r 28 Gr.
Im Ganzen somit die Summe von
1994 Thlr 2o Gr 1o Pfg.
Dagegen betragen die Schulden
die Summe von 1181 Thlr 25 Gr 7 Pfg,
nach deren Abzug reiner
Vemögensbestand blieb von 812 Thlr 25 Gr 3 Pfg.
JHE schritt hierauf mit der
Gertrud Queling zur zweiten Ehe und starb am 28.7.1855. In dieser Ehe wurden
fünf Kinder gezeugt, nemblich die o.g. fünf Minderjährigen. Auch beim Abschluß
der zweiten Ehe wurde kein Ehevertrag errichtet, noch hinterließ der Erblasser
ein Testament. Die überlebende Witwe errichtete am 12.9.1855 über den beim
Ableben des Ehemanns vorhandenen Vermögens=Bestands ein Inventar unter
Privatunterschrift und hinterlegte dasselbe am 17.desselben Monats und Jahre
beim kgl. Friedensgericht zu Rheinberg.
Nach diesem Inventar bestand
das damalige Vermögen:
a. aus Immobilien und zwar
1 . Haus, Garten, und
Baumgarten, gelegen zu Budberg, groß nach der Catastral-Mutterrolle 1 Morgen
147 Ruthen 4O Fuß zur Taxe von 1ooo Thlr.
2. an Ackerland und Wiese, groß
nach der Catastral Mutterrolle 22 Morgen 95 Ruthen 9O Fuß zur Taxe von 225O
Thlr
zusammen also 325O Th1r.
b. an Mobilia, Ackergeräthe,
Feldfrüchte und Vieh in der Summe von 605/18/- , im Ganzen somit die Summe vcn 3855 Thlr 18
Gr.
An Schulden waren damals
vorbanden die Sunme von 1952 Thlr 20 Gr 6 Pf, so daß nach Abzug reiner
Vermögensbestand blieb von 19O2 / 20/ 6.
Nach Auflösung der I. Ehe nahm
der überlebende Ehemann das ganze damals vorhandene Vermögen, Activa und
Passiva, mit in die II. Ehe hinüber. Ebenfalls blieb auch die Witwe II. Ehe
nach dem Tod ihres Ehemanns bis zu ihrem Ableben die Besitzende ganzen
Vermögens.
Die Witwe Empelmann Gertrud,
geborene Queling, endlich starb am 24.05. laufenden Jahres ohne Hinterlassung
einer letztwilligen Verfügung.
Auf den Antrag und in Gegenwart
der Beteiligten und unter Zuziehung der am Schlusse genannten Zeugen schritt
der Notar in folgender Weise zur Inventarisirung des ganzen jetzt vorhanden
Vermögens:
A. Mobilia
An Sachen fanden sich vor:
In der Schlafstube rechts des
Eingangs
Thaler / Groschen
1. 1 Tisch 4 Stühle 1/-
2. 1 Spiegel und diverse Bilder -/10
3. 2 eichenel Kisten 8/
4. 1 tannene Bettste1le mit Unterbett,
Oberhett,
Leintuoh und "Pülren" ?? 15/-
5. 1 Löffelbrett mit 22 Löffeln -/20
6. 1 Gewehr -/20
7. 1 Bügeleisen -/20
8. 1 Mantelstock mit Gardine und eiserner
Stange -/15
9. 2 Cruzifix, 1 Kerzenschirm und 1 Korb -/11
1O. 1 Bügeleisen mit Gestell -/2O
11. 6 Frauenkleider 3/-
12. 2 Unterröcke -/25
13. 1o Tücher 2/15
14. 1 Seideneschürze 1/1O
15. 1 Seidener Kragen /15
16. 1 Stück Gedrucktes -/25
17. 1O Frauenmützen und 1Kragen -/2O
In den Hausflur
l8. 1 Partie Speck, circa 2OOPfund 46/20
19. 16 Würste 1/18
2O. l Wanduhr mit Kasten 5/-
21. 1 Ofen mit Trommel, Röhren und
Zubehör 6/-
22. 1 Feuerhaken mit Kessel -/15
23. 3 eiserne Kochtöpfe 1/-
24. 1 beschädigter kupferner Wasserkessel 1/15
25. 1 BetXEhen, "Handstrüber??, und eine
Bank -/15
26. 1 blechernes Sieb, 8 Schüsseln und
9 Teller,taxiert zu -/20
27. 1 Löffelbrett mit 15 Löffeln -/15
28. 3 steinerne Krüge -/5
29. 1 Fleischgabel, 2 Holzeisen und 1
Beedschübbe ? -/12
Im Zimmer links des Eingangs
30. 6 Stühle 1/-
31. 1 Tisch 1/15
32. 1 Bank
-/10
33. 5 Schildereien -/05
34. 1 Hauskorb -/02
35. 1 eiserner Gewichtbalken?? 1/10
36. 1 silberne Taschenuhr 2/15
37. 1 kupferner Kaffeekessel und 1 dito
Kanne 2/15
38. 1 kupferne Lampe und 1 kupfernes
Olkännchen 1/-
39. 1 zinnerne Suppenkumpe und 1 ditto
Kaffeekanne 1/20
4O. 2 zinnerne Schüssel 1/-
41. 1 zinnernes Milchkännchen u. 1 ditto
Sa1zfäßchen -/12
42. 1 porzellanene Kumpe und drei Teller -/08
43. 12 paar Kaffeetassen -/15
44. 1 zinnerner Vorlage Löffel -/10
45. 1 blecherne Kaffeebüchs und ein
"Wurstfännchen" -/03
46. 1 porzellanene Kaffeekanne und ein
Milchkännchen
Pfeffer und Salzfäßchen -/04
47. 1 Kaffeemühle und 1 hölzerner Mörser -/08
48. 2 Milchkännchen, 2 Theetöpfe, 1 steinerner
Milchnapf, 2 Teller und 1 "Beedkörbchen"
?? -/10
49. 6 Messer und 9 Gabeln -/12
5o. 2 Handtücher und 1 Kleiderbürste -/5
Im Keller
51. 1 Malter Kartoffeln 2/-
52. 1 Mengbeck -/20
53. 1 Butterkirne -/08
54. 2 Schüppen -/08
55. 1 Wange ?, 1 Buttertopf sowie 1 Handfaß
? -/05
56. 17 Milchtöpfe und 2 steinerne Töpfe -/15
57. 4 Flaschen, 2 Krüge und eine Laterne -/05
58. 2 Gemüsetennen mit Gemüse 1/10
In der oberen Schlafstube
59. 1 Hechlel -/02
6O. 1 Bettstelle m. Ober- und Unterbett u.
"Pülren" 1O/-
6l. 1 Mehlschrank -/15
62. 1 tannene Kiste -/15
63. 2 Stühle taxiert -/08
64. 1 Essiganker mit kupfernem Kresten?? -/15
65. 1 Schrank -/20
66. 1 Bettstelle mit Ober- und Unterbett
2 Kissen
und Pülren 6/-
67. 1 Bettstelle mit Ober- und Unterbett
2 Kissen und 1 Bettuch 6/-
68. 1 eichene Kiste 1/15
69. 1 kleine Kiste -/10
7O. an Baumwolle -/15
71. altes Zimmergeräth 3/-
72. 1 altes Bett -/06
73. Flachs mit Garn 1/-
74. 12 Frauenhemden 6/-
75. 4 Kissenbezüge -/10
76. 1 Unterhose -/05
77. 9 Bettücher 4/15
Auf dem Speicher
78. 1 ¼ Malter Weizen 18/-
79. 1 Malter Roggen 8/-
8O. 7 Seile
2/-
81. 3 Spinnräder -/15
82. 18 Säcke
3/-
83. 1 hölzerne Waage mit eisener
Belange?? 1/15
84. 1 Ofen mit Rohr 1/-
85. 1 halber Scheffel und ein Spintmaaß 1/-
86. 3 Sichel und 1 Sense -/20
87. 1 Korb -/10
88. 1 Saikorb
-/10
89. 2 Feuer....? und altes Eisen 1/-
9O. 1 Baumkette und 1 Stempelbogen?? -/25
91. 1 Schrenger und 1 Säge -/15
92. 1 Pferdegeschirr 6/-
93. 1 Pflugreister? -/05
94. 6 Haken
-/10
95. 1 Schüppe und 1 Kuhkette -/15
Auf der Spüle
96. 1 Wassertonne und 2Kübel 1/-
97. 3 Wassereimer -/2o
98. 1 Kohlenbecken und 1 Schüppe -/10
99. 1 Küchenpfanne -/12
1OO. 3 Sägen
-/15
1O1. 15 Scheffel Kohlen 2/15
102. 1 Spintmaaß -/08
103. 2 Wellketten? -/20
1O4. 2 große Leinen 1/-
1O5. 1 Rechel, 5 Schüssel und 7
Teller -/08
1O6. 1 Rühreisen, 1
Schaumlöffel und 1 Kücheneisen
-/10
Im Stalle
1O7. 1 einjähriges Schwein 10/-
lO8. 5 kleine Schlweine 8/-
l09. 2 Milchkühe 45/-
110. 1 Kalb
6/-
111. 1 Ziege 1/-
112. 1 Wannmühle 3/-
113. 1 Futterkiste -/15
114. 5 Gabeln und drei
Schüppen -/10
115. 1 Hobelbank 2/-
116. 1.Wanne
-/10
117. 1 Schneidbank 1/-
118. 1 Waschkübel 1/15
119. Alles Holz 1/-
12O. Horngeschirr und
Seile 1/-
121. 1 Hippe und 1 Axt -/2O
122. 1OOO Pfund
Roggenschrot
5/-
123. 2OO Pfund Heu 2/-
124. 1 altes Pferd 8/-
Auf dem Hofe
125. 1 Karre mit schmahlen
Rädern 12/-
126. 2 ditto mit breiten
Rädern 2O/-
127. 2 Karrenleiter -/15
128. 1 Schiebkarre 1/-
129. 1 Karrenbeck 1/-
13O. 2 Paar Karrenketten 2/-
131. 1 Egge und 1
Misthacker -/15
132. Brandholz
1/15
133. 1 Well....?? 2/15
134. 1 Egge und 1
Eggenschlitten
1/15
135. 1 Pflug
2/1O
Früchte auf dem Felde
136. 1 MorgenKartoffeln auf dem
"Hammfeld" 15/-
137. 1 halber Morgen Weizen
daselbst 12/-
138. 1 halber Morgen dicke
Bohnen daselbst 6/-
139. 1 ½ Morgen Kartoffeln
daselbst 22/15
14O. 3 ½ Morgen Roggen auf dem
"Hochfeld" 40/-
141. 1 ½ Morgen Weizen
daselbst 36/
142. 3 ½ Morgen Buchweizen am
"Plettenberg" 30/-
143. 2 Morgen Hafer
daselbst 8/-
144. 1 ½ Morgen Weizen
"opde Krayepoot" taxiert
36/-
Im Garten
145. An Gartengemüse
taxiert 12/-
Baares Geld
An solches war nach der
Erklärung der Interessenten
beimTodestag der der
Erblasserin zehn Tahler vorhanden 10/-
----------
586/28
Verzeichnis der bisher für die
Familiengeschichte Empelmann benutzten Archive, sowie der eingesehenen,
ausgewerteten oder zitierten Archivbestandsnummern
AEvKRld = Archiv der Evangelischen Kirche im
Rheinland, Df.
AFrst.v.Bentheim = Archiv der
Fürsten von Bentheim, Steinfurt
AKamp = Archiv Kloster Kamp,
Kamp-Lintfort
AKap = Archiv des Provinzialats Rh-Westf.
Kapuziner
ASteag = Archiv der Bergwerksg. Duisburg
Walsum STEAG
Brühl = NRW Personenstandsarchiv Brühl,
Augustusburg
DiözesanA Münster=
Diözesanarchiv in Münster
HistA Stadt Köln = Historisches
Archiv der Stadt Köln
HStA = Hauptstaatsarchiv Düsseldorf,
Mauerstraße
HStA-K = Hauptstaatsarchiv Düsseldorf,
Schloß Kalkum
KAWesel = Kreisarchiv Wesel
StadtA Du = Stadtarchiv Duisburg
StadtA Krefeld = Stadtarchiv Krefeld
StadtA Moers = Stadtarchiv Moers
StadtA Obhs = Stadtarchiv Oberhausen
StadtA Rhbg = Stadtarchiv Rheinberg
AFrst.v.Bentheim: Urkunden
Neuenahrer Herrsch. Alpen,Nr.465, 487
Brühl: Decennaltabellen
1803-1813: Alpen, Baerl, Büderich,Emmerich
Brühl: Decennaltabellen
1803-1813: Camp, Hochemmerich, Homberg
Brühl: Decennaltabellen
1803-1813: Labbeck, Moers, Marienbaum,
Brühl: Decennaltabellen
1803-1813: Neukirchen, Orsoy, Ossenberg
Brühl: Decennaltabellen
1803-1813: Rheurdt, Repelen, Rheinberg
Brühl: Decennaltabellen
1803-1813: Vluyn, Veen, Vierquartieren
Brühl: Decennaltabellen
1813-1822: Alpen, Büderich, Baerl
Brühl: Decennaltabellen
1813-1822: Capellen, Camp, Hochemmerich
Brühl: Decennaltabellen
1813-1822: Homberg, Hoerstgen, Moers
Brühl: Decennaltabellen
1813-1822: Marienbaum, Neukirchen,Ossenbg.
Brühl: Kirchenbücher Budberg
(ev.)
Brühl: Kirchenbücher Kamp
(kath.)
Brühl: Kirchenbücher Orsoy
(ev./kath.)
Brühl: Kirchenbücher Repelen
(ev.)
DiözesanA Münster:
Depos.Pfarrarchiv Rheinberg Karton 37, Friedhof
HistA Stadt Köln: Domstift
Akten 486 vom 5.9.1680
HistA Stadt Köln:Maria i.Kapitol,Rep.+Hs.1,fol.90 R,91
V+R,92V
HStA-K: Gerichte Rep 7/719,
7/324 Inhalte, Entscheidungen
HStA-K: Karten: Reg.Düsseldorf,
Kataster Ü80, Ü44 Budberg
HStA-K: Landratsamt Moers
Nr.12, Rheinüberschwemmung, Geschädigte
HStA-K: Landratsamt Moers
Nr.31, Zensur, Index verbotener Bücher
HStA-K: Landratsamt Moers
Nr.547 Unglücksfälle, Verbrechen
HStA-K: Landratsamt Moers
Nr.561, Wegebau und Zustandsbeschreibung
HStA-K: Landratsamt Moers
Nr.629, kath. Kirche
HStA-K: Landratsamt Moers
Nr.674, Wegebau
HStA-K: Notare, Kewer 1093 :
Teilung und Vkauf Empelmannhof 1858
HStA-K: Notare, Lenders 3691 Rep 399, Obligation
Josefa Empelmann
HStA-K: Notare, Lenders
4951-4954 Rep 400, Landverkauf 1848
HStA-K: Reg.Düsseldorf
Kataster, 7906, 7907, Ackerverkauf
HStA-K: Reg.Düsseldorf
Kataster, 7908 Neuvermessung
HStA-K: Reg.Düsseldorf
Kataster, 8575, 8575d Hof Anton Empelmann
HStA-K: Reg.Düsseldorf
Kataster, B108, 1.Kataster 1823
HStA-K: Reg.Düsseldorf
Kataster, B1196 Grundeigentümer in Holten
HStA: Alpen, Herrschaft,Rep+Hs
Nr. 3,4,5 Lehnbücher
HStA: Depos. Orsoy, 104,
Grundbesitz in Budberg 1797
HStA: Depos. Orsoy, 24,
Huldigung in Budberg 1781
HStA: Depos. Orsoy, 248, 319, 341, 22, 488, 150, 335:
diverses
HStA: Depos. Orsoy, 334, Prozess Budberg %
Hamacher Lull
HStA: Depos. Orsoy, 64, Ein-
und Auswanderungen
HStA: Depos. Rheinberg, B I,1
Nr.1 Verordnungen,Gesetze (gedruckt)
HStA: Depos. Rheinberg, B II, 1
Nr.14 Gerichtsprotokolle 1732-91
HStA: Depos. Rheinberg, B II, 1
Nr.9-12 Gerichtsprotok.,Verträge
HStA: Depos. Rheinberg, B III,
2 Nr.3 Bürgerlisten
HStA: Depos. Rheinberg, B III,
2 Nr.4 Bürgerbuch
HStA: Depos. Rheinberg, B III, 3
Nr.4 alte Pläne
HStA: Depos. Rheinberg, B IV, 3
Nr.6 + 5 Accise Empfang
HStA: Depos. Rheinberg, B VI, 2
Nr.7 Zunftbuch der Schneider
HStA: Depos. Rheinberg, B VII 6
Nr. 2
HStA: Depos. Rheinberg, B VII,
1 Nr.12 St.Michael Schützenbrüder
HStA: Depos. Rheinberg, B VII,
3-6, Kloster St.Barbara
HStA: Depos. Rheinberg, B VIII,
13, Impflisten
HStA: Depos. Rheinberg, B X, 1
Nr. 4 Verpflegung Kölner Truppen
HStA: Depos. Rheinberg, B X, 2
Nr. 2 Rekrutenaushebung
HStA: Depos. Rheinberg, B X, 3
Nr.1-9 div.Durchmärsche,Einquart.
HStA: Depos. Rheinberg, B X, 3
Nr.10 Leibgewinnsbuch m.Grundherren
HStA: Depos. Rheinberg,
Ratsprotokolle
HStA: Depos. Rheinberg,
Urkunden, 157 Rutgher ingen Hummelnist
HStA: Depos. Rheinberg,
Urkunden, 164-166 Priester Rutgher i.H.
HStA: Depos. Rheinberg,
Urkunden, 170 Pastor zu Niederbudberg
HStA: Depos. Rheinberg,
Urkunden, 171 Priester Johann ingen H.
HStA: Depos. Rheinberg,
Urkunden, 174 Priester Rutgher ingen H.
HStA: Depos. Rheinberg,
Urkunden, 47
HStA: Depos. Rheinberg,
Urkunden, 68,66,60,55 Postgen Pastor Nbdbg
HStA: Depos. Rheinberg,
Urkunden, 89 J.Postgen, Pastor Niederbdbg.
HStA: Depos. Rheinberg,
Urkunden, 94,154 Priester ingen Hummelnist
HStA: Depos.HistA.Stadt Köln
201 - 207 (Erlwein-Bücher)
HStA: Karmeliter Mörs, Akten
Nr. 3 (15.10.1558) Hoftausch
HstA: Karten: K2759, K2760,
K3060, VIIa3, in:St Barbara 1-6,
HStA: KKöln II 2536
Pfarrverhältnisse Niederbudberg
HStA: KKöln II 2669 Beschwerde
der Beerbten
HStA: KKöln II 2805 Wachordnung
HStA: KKöln II 2811 Eingriffe
in Jurisdiktion Niederbudberg
HStA: KKöln II 2814
Grenzbesichtigung und Verhandlung
HStA: KKöln II 2815 intus:
Jahrestagebuch Amtmann
HStA: KKöln II 2825
Grenzbegehung Budberg, Tausch Ossenbg.%Bdbg.
HStA: KKöln II 2836 Blätter
63-65 Briefe
HStA: KKöln II 2950 Kirche in
Niederbudberg
HStA: KKöln II 2952 Schule
HStA: KKöln II 2953 Schule Niederbudberg
HStA: KKöln II 5583 Schule Niederbudberg
HStA: KKöln II 5900 Judenlisten
1777-79
HStA: KKöln II 762 Bepflanzung
alter Rheinarm, Skizze
HStA: KKöln IV 2536,Blatt 91:
Budberger Kirchenbuch von 1582
HStA: KKöln IV 2570 - 2578,
Latengericht Rheinberg, Akten,Protok.
HStA: KKöln IV
4001,4002,4032,4033,4110, Kellnerei Rheinberg
HStA: KKöln VIII 113a,
Gf.Neuenahr wg.geistl.Gericht 1553
HStA: KKöln VIII 505 Schule in Budberg
HStA: Kloster Kamp, Akten, 110
Hauptakte zum Impelmann Hof
HStA: Kloster Kamp, Akten, 12,
Grundeigentum Bf.mit St.Barbara
HStA: Kloster Kamp, Akten, 156
Behandigungen
HStA: Kloster Kamp, Akten, 218
Gewinngüter in Gfschft.Moers
HStA: Kloster Kamp, Akten, 225
Register mit Karten, fehlte
HStA: Kloster Kamp, Akten, 49
Crüllhof u.a.Ländereien
HStA: Kloster Kamp, Urkunden
664 Impelsches Feld
HStA: Kloster St.Barbara
Rheinberg 1-6,Karte Impelmannhof;Budberg
HStA: Küsters,Slg., (FiBu
160.10), 55: Briefe,Schulzustand Budberg
HStA: Küsters,Slg., 18,19,
frz.Bericht Krieg 1702/3 und Übersetzg.
HStA: Küsters,Slg., 20, Briefe
mit A Bln Dahlem über Rhbg.Bestände
HStA: Land Maas-Rhein, 2092
Kriegsausgaben Rheinberg 1797
HStA: Land Maas-Rhein, 2304
Kriegsschäden
HStA: Land Maas-Rhein, 2398
Zählung Pferde und Karren, summarisch
HStA: Land Maas-Rhein, 569
Streit Budberg%Rheinberg 1797
HStA: Moers Gerichte,Gericht Niederbudberg
1-3, Protokollbücher
HStA: Moers Landesarchiv Nr.11;
LAC 3/234
HStA: Moers Oranien, Akten,
129, Kamp'sche Grundstücke in Gfscht
HStA: Moers Oranien, Akten,
140, I2,Lagerbuch Repel.,Evers.,Budb.
HStA: Moers Oranien, Akten,
140, III2, dto. Kirchenland
HStA: Moers Oranien, Akten,
144, I,Rechnungen betr.geistl Gefälle
HStA: Moers Oranien, Akten,
144, II,dto.
HStA: Moers Oranien, Akten, 27,
Vergleich von 1692 (Bl193-201)
HStA: Moers Oranien, Akten, 81,
Kriminalaktern 1597-1691, Scharfr.
HStA:
Moers Oranien, Akten, 81a, dito 1532-1702, Miscell.
HStA:
Moers Reg., Fiscalat, 12, Fisc.%mind.Sohn Schiffer W.Louven
HStA: Moers Reg., Fiscalat, 5,
Tabellen Staatsanwschft.,Vagabund.
HStA: Moers Reg., I,
Gen.,Nr.33; Samtgericht, Richterstelle
HStA: Moers Reg., II 57a, Liste
der fürs Militär gelief.Betten
HStA: Moers Reg., II 73,
Verunglückte 1771/78
HStA: Moers Reg., III 40,
Schulzustand im Fürstentum
HStA: Moers Reg., III Spezialia
98I Kirche, Schule Niederbudberg
HStA: Moers Reg., III Spezialia,
100 Schulmeister, Küster
HStA: Moers Reg., III
Spezialia, 101 Band 1
HStA: Moers Reg., III
Spezialia, 102 Armenrechnungen
HStA: Moers Reg., III
Spezialia, 103 Stolgebühren
HStA: Moers Reg., III
Spezialia, 104 Bücherrevisionen
HStA: Moers Reg., III Spezialia,
99 Reparaturrechnungen
HStA: Moers Reg., IV 53 , I-II,
Vagabundenprozesse
HStA: Moers Reg., IV Spez.105,
109 Rückstände Impelscher Zehnte
HStA: Moers Reg., IV Spez.230
I-V, Prozeß ImpelmannHof 1772-77
HStA: Moers Reg., V, 6,
Register Pupillensachen
HStA: Moers Reg., VI
181,182,183, Verträge,Protokolle,Inventare
HStA: Moers Reg., VI 23 I,III,
Abschriften von Obligationen
HStA: Moers Reg., VI 7, I,
Schuldnerverzeichnis Eversael
HStA: Moers Reg., VI darin: ca.
180 Nummern Notare 18.Jhdt
HStA: Moers, Hgericht II,
Justizs., a,Gen.,Nr.10,I-II:Miscell.
HStA: Moers, Hgericht II,
Justizs., a,Gen.,Nr.11,I-II:
HStA: Moers, Hgericht II,
Justizs., a,Gen.,Nr.7: Kriminalprotok.
HStA: Moers, Hgericht II,
Justizs., a,Gen.,Nr.9: fisc.Inquis.Akten
HStA: Moers, Hgericht II,
Justizs.Gen.,Nr.1: Bd 1-31 (von 57)
HStA: Moers, Hgericht II,
Justizs.Gen.,Nr.2: Bd 1-12 (von 14)
HStA: Moers, Hgericht II,
Justizs.Gen.,Nr.6: Citationsbefehle
HStA: Moers, Hgericht II,
Spez., Nr.132, Nr.99
HStA: Moers, Hgericht II, Spezialia,
Nr.13, Schaftstrift Budbg.
HStA: Moers, Hgericht III, 1,
Protokollbücher 1-11 (von 15)
HStA: Moers, Hgericht III, 2 +
2a, Eheberedungen, Kontrakte
HStA: Moers, Hgericht III, 3,
Ehe und Übernahmekontrakte
HStA: Moers, Hgericht III, 4,
Obligationen
HStA: Moers, Kammer Mörs, D 18,
I-V Schatzungsbücher
HStA: Moers, Latengericht,
Akten, 1, III, Protokolle 1661-78
HStA: Moers, Lehen, Generalia,
1, Register
HStA: Moers, Lehen, Generalia,
3, 4, 5: Kopien Lehenverträge
HStA: Roerdept., 1649, Liste
Wahlberechtigte des Roerdep.
HStA: Roerdept., 1716, I-III,
Bevölkerungslisten
HStA: Roerdept., 1861, Streit
ev.Kirche Budberg in französisch
HStA:
Roerdept., 2354, I-III, Conscribierte Arrondiss.Creveld
HStA: Roerdept., 2678,
Viehzählung 1809 summarisch
HStA: Roerdept.,
Domänendirektion, A IV, 3174,3179,3208,3221,3223
StadtA Krefeld: Gerichtsordnung
der Gf Moers vom 30.April 1567
Standesamt Rheinberg
Standesamt Rheinberg:
Kirchenbücher St.Peter
Standesamt Rheinberg:
Standesamtsurkunden
Aktenmäßige Geschichte der
Räuberbanden..., Cöln 1804
Annalen d.Vereins
f.d.Historischen Niederrhein Jg: 15,42,39,64,63
Archiv für Sippenforschung
Binterim: Die Erzdiözese Köln,
2 Bände, 1828-1831
Börsting, H.: Inventar des
bischöfl.Diözesanarchivs Münster
Dicks,M.: Die Abtei Camp am
Niederrhein, 1913
Die Rheinüberschwemmung 1855
Düsseldorfer Jahrbuch Bd.50,
1960, Fürstengräber St.Lamberti Ddf
Familiengeschichtliche Blätter,
1910-1942
Familienkundliche Nachrichten
1976-88
Feinendegen: Der ndrhn. Adel
der Neuzeit u.s.Grundbesitz, 1961
Funcken, L.+F.: Rüstung und
Kriegsgerät der Ritter u. Landsknechte
Gebhardt, Paul v.,:
Bürgerbücher von Cölln an der Spree 1508-1611
Geschichtlicher Handatlas der
Rheinlande, Bachemverlag 1926
Grotefend, H.: Taschenbuch der
Zeitrechnung
Heimatkunde, Zeitschift
f.d.niederrh.Geschichte...., 1881-84
Heintze-Cascorbi: Die deutschen
Familiennamen, 1933
Henrichs, L.: Die Geschichte
der Gfschft Moers bis zum Jahr 1625
Hirschberg,C.: Die Geschichte
der Grafschaft Moers
Historischer Schulatlas,
Velhagen & Klasing 1902
Holland,W.: Die Wachszinsigkeit am unteren
Niederhein, 1914, Diss.
Hövelmann/Abels/Dyckmans:
Niederrh.Kirchengeschichte
Kelter, E.: Chronik der
Gemeinde Rheinkamp, 1959
Keussen: Urkundenbücher für
Krefeld und Gfscht Moers, 1-5
Köhnen,G.: Chronik d.Gemeinde
Budberg
Küsters, L.: Das Rathaus in
Rheinberg
Küsters,L.: Die kurkölnische
Stadt Rheinberg, Schiffer 1940
Küther, Carsten: Räuber und
Gauner in Deutschland, 1976
Lacomblet, Urkundenbuch für die
Geschichte des Niederrheins
Land unter dem Krummstab,
Ausstellungkatalog des HStA Düsseldorf
Mast,Paul: Geschichte der
Kreissynode Moers
Mastiaux: Beschreibung des
Erzstifftes Köln, 1783
Merian, Matth.:
"Beschreibung der vornembsten Stätt....", 1646
Mertens, G.B.: Geschichte der
Stadt Orsoy und Umgebung, 1921
Mitteilungen der Westdeutschen
Gesellsch. f. Familienkunde 1913-41
Montanus: Die Helden und Bürger
und Bauern am Niederrh., 1870
Montanus: Die Vorzeit der
Länder Cleve, Mark eXE
Mooren: Die Erzdiözese Köln, 2
Bände, 1828-1831
Mortimer, John F.: Henker,
Ariston genf 1976
Müller, Pater Kilian: Die
Kapuziner in Rheinbg. am Niederrh.,1908
Noss,A.: Die Münzen der
Erzbischöfe von Köln, 1925
Olmes, Jürgen: J.Ch.Fischer u.
s. Korps u.d. Überfälle a. Ruhrort
Ottsen,Otto: Alt Orsoy
Overhoff,Franz: In Rußland
vermißte aus den Napoleonischen Kriegen
Peinliche Gerichtsordnung
Kaiser Karls V. (Carolina), Reclam
Pleticha H.: Deutsche
Geschichte, Bd. 5,6,7 1983
Preising,R.:
"Büderich", Budberg bei Werl (Westfalen)
Recklinghausen,v.:
Reformationsgeschichte der Länder... und Meurs
Rheinen,W.: Beiträge zur
Geschichte des Geschlechtes Barten
Rheinische Geschichte, Schwann
Verlag, bisher 5 Bände
Rheinischer Städteatlas
"Rheinberg",Lieferung VII/40, LV Rheinland
Rotthoff,G.: Hohenbudbergs
kirchliche Anfänge
Rösener,W.: Bauern im
Mittelalter
Sauerland,H.C.: Urkunden und
Regesten aus dem Vatikanischen Archiv
Schmidt, J.: Handwörterbuch des
Kirchenlatein
Schütze, H.: Bezirk und
Organisation der niederrh. Ortsgemeinde
Steinbach, F.: Ursprung u.
Wesen der Landgemeinde n.rhein.Quellen
Stüwer: Die Patrozinien im
Kölner Großarchidiakonat Xanten Hinz,Hermann: Bonner Jahrbücher (1962)
van Gelderen's: Duitsch
Handwordenboek, Groningen 1915
Verhuven
Richard:"Einquartierungslasten ....",
aus:Land und Leute Nr.2 von 1930
Wilkes,C.: Inventar der
Urkunden des Stiftarchivs Xanten
Wilkes,C.: Quellen zur R.u.
Wirtschaftsgesch. des Archidiak.Xanten
Wittrup, A.: Aus Rheinbergs
vergangenen Tagen, Schiffer 1948
Wittrup, A.: Rechts- und
Verfassungsgeschichte Rheinberg, Dissert.
Zuccalmaglio = Montanus
[1] Heintze-Cascorbi: Die deutschen Familiennamen
[2] die "Rinderbegehrenden"
[3] Düsseldorfer Jahrbuch Bd.50,1960, S.1-27: Zur Identifizierung der in der Fürstengruft der Lambertuskirche zu Düsseldorf aufgefundenen Gebeine.
[4] Rhein.Post v.13.4.1956
[5] NRZ vom 11.7.1959
[7] Jakob Düffel:"Bilder aus der
Vergangenheit der Stadt und Festung
Rees"
[8] Annalen f.den hist.Niederrhein, 1883, S.1-11,
Mooren: "Über die
Nachkommen der ersten Siedler in der
unteren Rheingegend"
[9] HSTA: Kloster Camp, Urkunden 663: Von Bernhard von Wevort und
seiner Frau Elisabeth kaufte die Abtei 6 Morgen Ackerland, gelegen in dem "Impelschen Feld" zwischen den Ländereien des Erzbischofs von Köln und der Landstraße von Repelen nach Camp, als Allodialgut. 6.März 1400
[10] Xanten Stiftsarchiv, Rep , n,1230; Keussen II Nr. 2391
[11] HStA: Kloster Camp, Akten 187, Blatt 225 V, (Empfangsbuch)
[12] HStA: Kamp, Urkunden, Campenser Chronik anno 1292
[13] HStA: Kamp, Urkunden, 302
[14]
Inhaltsverzeichnis im "Copiarum Campense" Kloster Camp,
übersetzt von Pfr. van Meegen (HStA:
Kamp, Akten, 1a)
[15] Möglicherweise ist Genneken von Molenveld die gleiche Person
wie Gottfried von Molevelt, der der Kustodie von Camp zusammen mit seiner Ehefrau Hilla 9 Morgen Ackerland und einen 5 Morgen großen Bruch schenkt. HStA: Kamp Urkunden 263, 6.2.1297(98)
[16] ...bona de Empele, in quibus idem Genekin;us residebat,..
[17] HStA: Kamp, Urkunden 266, 12.8.1297
[18] Mühlenfeldhof, liegt südlich von Impel;man
[19] AFstBentheim: Neuenahr'sche Herrschaften, Alpen, Urkunde 285:
Heinrich von Alpen;, Knappe, belehnt Gerhard de Hesa; mit dem Hofe zu Hees (ter Hese), mit den Gütern Tilmans an der Hesa, desgleichen mit dem Hofe, den der blinde Geneken besitzt, mit den Gütern ter Vore, mit den Gütern opper Louwen, die Henrikus ten Torne innehat und die der verstorbene Arnoldus de Hesa von Jakobus de Empel ;gekauft hat, sowie mit den Gütern zu Drüpt;. Am 31.7.1337
[20] HStA: Kamp, Urkunden 360, 18.8.1320
[21] AFstBentheim: Neuenahr'sche Hschft., Alpen, Urkunde 285 (s.o.)
[22]
HStA: Kamp, Urkunden 685; dito: Kamp-Lintfort, Kloster Archiv:
Cop.Nr. 57. Der Text lautet in lat. Schrift übertragen:
"Wy, Geryt van Empel, Jacob van Empel, Arnt van Empel, Johan van Empel, gebrudere, Grita en Mechelt van .i.Empel ;gesustere en gebende meyme versameder enycheit en bekenne vaer onss en onsse erfflike nacomelinge en var onser geclaecht en geboesemheyd dat wij .....drahachlike nyn onser ahr vryen wille en geven van allen aensprake en to segge vredelike en gaetlike verdrage en onser en versoert syn de sunderlinge van den sake en rend dye onser muymen belen van Empel ;vellachtich wat en van aen to segge an dye aerwürdige gheistlik here an dy en Convict de cloestere van Camp der an den van Cisaab gelegt in de gesachte van Colne...... dat dy off onse ernen aff yema van onser wege ghaev to segge daer van habben sullen op dye Chor van Camp vurh Oecht vyddan die selve Here oen toe segge Avder op onssn geslecht en geboesan also dat .......... Wesen solaen yn dy Custodie van Camp de wy bekenne dat wy ..... syn .... sy onss to hogere en Sllave rechte aen sprake dan wy moen ae dat wy van recht ........ so .. .. aech ..... onss ewekliche en aendra..... aen gescheit daer van ghescheit also ... ..... bekome dae wy Geryt Jacob Arne Johan gebroed Griet en mecheele gesustere .... ... ....... harichtich syn an Custerie to Camp .... ... .... nacomelinge ...... ....... yn sulken recht erkant worden dat wy off ewych var onse nacomelinge en ........ ...... ale wy onss vergedenkt on der heliger eehestaff myt enyge ...... .... ... ...... sinen sess penning, als to berck yn der stat genge en geve iz, yn dye Custerie vursz En ak venn ...... onss und onse nacomelinge en van onse goboessem sterffe, Ere have syne twelff iaere .., so bekenne wy voer onss en ons navolger recht schuldich syn dae beste cleet van onser eyn ynwelich en..... sulle en meye wy ..... losen myt twey schillinge alz gemeynlike to berk gent en geve syn gelyk alz onss aych doe dye here van Camp v...h ene bekgelde brieff geyens hebbe In eyn crych der Wrechen hebben wy Geryt en Jacob van Empel ;onse seyel an desen brieff gehange de wy Arne en Johan Griet en mechelt gebrudt en sustere myt onsen ... ....... Willen mede to ..... gebruke yn de... Iar van onss here Dusent vierhondert en ..nc op de helige kirsamont."
Unsichere Stellen kursiv, unleserliches gepunktet.
[23]
Wilhelm Holland: "Die Wachszins;igkeit
am unteren Niederrhein,
besonders im Stift Xanten",
Dissertation, Münster 1914
[24]
M.Dicks, Camp: ..."Dafür genossen sie den Schutz der Abtei und
hatten Teil an allen guten Werken des
Klosters"
[25] Als Wachszins;igen schenkt sich .... der Kirche von Camp, indem
er die Hand auf den Altar legt. aus: A Kloster Camp, Cop.47
[26] HStA: Klost. St.Barbara Rheinbg. 1-6, Kopie aus Zehntatlas Xanten
[27] HStA: Oranien-Moers, Akten, 64: In der Liste der Höfe die
durch Burgund oder Geldern Kriegsschäden in den Jahren 1472/7 erdulden mußten, ist auch der Wietgeshof genannt.
[28] Pelden-Clout'sches Archiv: Bn.64 "Die Eheleute Sijbert von
Eyll, Wilhelms Sohn, und Bele gewähren dem Grafen Vincent zu Mörs und Sarwerden, der ihnen den Hof...und den Hof Goert Weithijns Hof bei Empell, der jedes zweite Jahr einen Maihammel liefert, in der Grafschaft Mörs und im Kirchspiel Repeler verkauft hat, gewähren ihm das Rückkaufsrecht bei vierteljähriger Kündigung mit 875 oberl. rhein. Gulden, zu zahlen in Rheinberg oder Xanten unter bestimmten Voraussetzungen.
[29] 1674 wird der Impelmanhof, der seit 1672 leer steht, von den
Bauern Peter Kool und Johann Blyss übernommen und eine zeitlang (bis 1698) mitbewirtschaftet.
[30] HStA: Hauptgericht Moers, II, Justizsachen (a), Nr. 2 Band 1
[31] HStA: Kloster Camp, Akten, 195: Prozeß Kloster Camp % Kool
[32] Der
Prozeßakte liegt eine Abschrift des Kaufakts von 1569 bei,
in dem alle Grundstücke einzeln
aufgeführt sind.
[33]
HStA: Reg.Moers, VI, Nr.21 Band III+IV, Beiakten der Grundbü
-cher von Repelen 1754-98, 5 Bände
[34]
HStA: Reg.Moers, VI, Nr.7 Band II, Blatt 156 R dort wörtlich:
Koohl oder Weitien Hof
[35] Kelter, Chronik der Gemeinde Rheinkamp, S.156 ff
[36] Dicks,M., Die Abtei Kamp am Niederrhein, 1913; Urkd 857 HStA
[37] Vermerk in HStA: Reg.Moers VI, Nr. 7 Band II, Blatt 156 V
Erstbewohner ?: Jan Meulenbroich Darlehn von 700 Tlr bei
Steenwyck, am 15.11.1719 durch Obligation fixiert
[38] HStA: Kloster Camp, Akten, Nr. 110, Blatt 9
[39] HStA: Karten Nr. 2759/60 von 1783
[40] Adelhart Zippelius, Das Bauernhaus am unt. dt.Niederrhein, 1957
[41]
A.Steeger: Über Bauernhaus und Gehöft am linken Niederrhein,
in: Rheinische Heimatpflege
(Düsseldf.) 7, 1935, S.154 f
[42] A. Zippelius, Das Bauernhaus am unteren Deutschen Niederrhein
[43] HStA: Kloster Camp, Akten, Nr. 110
[44] Dort noch heute vorhanden. Die Leichen wurden m.W. nie
bestattet, sondern dort oben restlos der Verwesung und den Tieren überlassen. Als die Käfige im letzten Jahrhundert wegen Dachreparaturen heruntergeholt wurden, waren sie leer.
[45] Vergleiche dazu die Abgaben der Nachbarn Pliss und Hausmann:
HStA: Camp, Akten, 116: Blatt 13 R und 14 V:Pliesshof:fol:16 Dieser Hof ist an hiesige Abdey Leibgewinn und ein dritte Garben gut; und haltet 69 morgen 73 3/4 ruthen Bauland, 20 morgen 30 ½ ruthen weeydland, hausplatz, gaten und baumgarten 3 morgen 27 ruthen, an busch 3 morgen 27 ruthen, in summa 97 morgen 27 ¼ ruthen ; würkliche besitzerinn ist wittib pliss und ist ihr ao 1779 die dritte garb auf 12 jahr verpfachtet worden (=d.h. sie hat sich mit Geld von der Naturalabgabe freigekauft).; Amanuationes: 1769 d.27 ten merz Johan Henrich Hausmann ;aetatis 14(?) ; 1780 d. 21.jenner Johan Plis;s alt 3 jahr. (nach anderer Quelle, dem Lagerbuch der Abtei, Kloster Camp Akten 187, hatte die Witwe Pliss 1757 den Impelschen Zehnten gepachtet)
Blatt Nr:...(nicht notiert): Hausmannshof fol Lagerbuch 167
Dieser Hof liegt auf der Hochstraßen ohnweit
Stromeurs, ist an hiesige Abdey Leibgewinn und gibt die dritte garb. Gibt zu
meurs:
a. an Schatzgeld 1 ort goltgülden
b. für R(?)uhegeld 3 albus
c. für wachtgeld 3 albus
d. ein roeckhuhn
e. monatlich zu meurß einen dienst mit wagen und pferd.
[46] HStA: Moers Gerichte, Hauptgericht Moers, IIa, Nr.2 Band 1:
Nach eigener Aussage in einem Verhör am 22.November 1618 war er 63 Jahre alt.
[47]
Erpressung von Geld oder Sachleistungen mit der Drohung der
Brandstiftung.
[48]
HStA: Hauptgericht Moers II, Justizsachen Generalia, Nr.1, Bd.3
vom 4.11.1606 (Verhör wegen Verrats
von moersischen Soldaten)
[49]
HStA: Hptgericht Moers II, Justizsachen General.(a), Nr.11 Bd 2
Blatt 240 ff V+R: Bericht über das
Verhör des wegen mehrfachen
Mordes beschuldigten Johann Pauertz
im Jahre 1615.
[50]
HStA: KKöln II, Nr.2950; Verhör des '80'-jährigen Arnt Impelman
zu den Budberger Kirchenverhältnissen
und zu seiner Herkunft.
[51] Laut Zitat aus "Die Erbheiraten des Hauses Götterswick;" in den
Mitteilungen der Westdeutschen Gesellschaft für Familienkunde, wurde Budberg nicht an den Prinzen von Oranien, der nur Moers erhalten sollte, sondern ursprünglich an Walburgas Neffen, Adolf von
Bentheim ;vererbt.[52] HStA: Kloster Camp, Akten, Nr.110, Blatt 66 V
[53] Abgedruckt in "Der Niederrhein" Jahrgang 1879
[54] Hauptgericht Moers II, Justizsachen Generalia Nr. 1 Band 3
Kundschaft pro
Gerhard Impelman;s: Am 4.November 1606 (Dienstag) coram Pemphausen et Cantier Scabinis Moersem comparet Gerret Impelmans und hat angezeigt, das er und Geret zu Baken (Baecken) uff Pliß Hoff wohnhaft in vergangenen bauw, in (ein?) feldt meyen gewesen, und das zwehen Soldaten bei sie kommen wehren, und das morgenbrodt mit Inen zu eßen begert, wie sie Innen solches auch vergunt vor dem Jenigen was Godt verlohnt. Inmittels aber wehre zu Innen komen Beel Rotlehrs; und habe gesagt, das die schantz(en) voll Soldaeten wehren; dasselb hörende, habe producent und Gerrit Baken ein Jeder nach seinem Haus gangen, das aber er die 2 Soldaten verrahtten solle haben, saget solches unbewiestlich der warheit zu wieder zu seien, was er aber deßwegen geredet, solches solle Johan Witges und Gerrit zu Backen genugsamb kundigs seien, so er hiemit zu Zeugen praesentirt, mit pit dieselbe darüber abzuhören, so deponiert wie folgtI. testis: Irstlich, Johan Witges saget mittelaidtz, daß Impelman an die Schantz an Weitges kommen wehre, und wie Zeugh Innen gefraget, ob er uff wolle, so solle Er die Brugge ufftracken, daruff producent nein geantwortet, sagendt `Ich bin hier komen zuvernehmen, ob hier auch Soldaeten wehren. Ich hab all mit dem Schmidt abgeredt, und will wiederumb nach Hauß gehen, und daselbsten sagen, das sie die brugge auch ufziehen sollen, daß Innen kein Verlust (Uberlast??) geschehe'. Und wisse Zeugh mehr nit davon zu sagen.
II.testis: Ander Zeugh Gerrit zu Baken deponirt, das er von der .... Rothlehrs von Berck komendt gehört, daß einige Soldaeten uffm Hove wehren daruf er gesagt so will eh nach Hauß gehen und zusehen, das niemandt mehr zu Hauß wehr, dan die Kinder; aber zu Pliß Hove kommende so wehre der Rumor mit den Soldaten gethan gewesen, kenne mit warheit nit sagen und hette auch niemahls gehört, das Impelman einigs wissn darab gehabt, damit beschließend.
[55] HStA: Hauptgericht Moers, II, A (Justizsachen) Nr.1, Band 4/181
[56] Reichstaler (Rtlr) = 55 - 60 Stüber = ca. 2 clevische Taler
(nach 1600); 1695 war 1 Rtlr = 78 Albus
[57] Fritz Verdenhalven: Alte Maße, Münzen und Gewichte ..., S.7
[58] HStA: Hauptgericht Moers, II, A (Justizsachen) Nr.1, Band 6
[59] HStA: Hauptgericht Moers, II, A (Justizsachen) Nr.7 Bl 57V-60V
[60] Ruhr = Rur = Ruer = Ror = Roer : Rohr, d.h. Muskete
[61] Zaumzeug
[62] A.Wittrup,"Verfassungsgesch. der Stadt Rheinberg", Diss. 1914
[63] Hof westlich Stromoers
[64] Lambert, Landbote von Repelen, schon 1609 und 1615 erwähnt
[65] HStA: KKöln II, Nr. 2805, Kopie der Wachordnung von 1541
[66] A.Wittrup,"Verfassungsgesch. der Stadt Rheinberg", Diss. 1914
[67] HStA: Hauptgericht Moers II, Generalia (a) Nr.1, Band 11
"Johan von Hülß zeigtt claglich an, wie daß Impelman seiner Schwester kindt zum abstandt zuu geben fersprochen siebentzigs vunf dlr, patt denselben ad solutionem capitalis cum interesse anzuhalten. Anwalt übergab Verdragszettell und quitungs und patt ferner nit beschwehrtt zuu werden.
In sachen Johannen von Huls % Impelman ist verglichen daß Beclagter dem Kinde solle herauß geben 12½ dlr imgleichen von 75 dlr pension und wann es zu seinen Manbaren Jahren kommen so solle ihm ahn stat der pension so viell herauß geben davor es nohtig ein handtwerck lehrnen könne. Alles laut davon ertheilten Contracts Actum den 23. oktobris 1641."
[68] HStA: Depos.Rheinberg, B VII 1, Nr. 12
[69] HStA: Hauptgericht Moers, II, Justizsachen (a), Nr. 2 Band 1
[70] Hauptpächter war die Familie Fluecks-Lynden
[71] alte spanische und porugiesische Währung, heute ca. 85 DM(?)
[72] Möglicherweise Sohn des verstorbenen Hauptpächters
[73] Nach
M.Dicks, "Die Abtei Camp...", 1913, war das Hofgut Strom-
moers am 25.5.1617 an Gertrud van der
Lynden, Witwe des vorhe-
rigen Pächters Peter Fluecks
verpachtet worden, die es auf Le-
benszeit behielt.
[74] HStA: Hauptgericht Moers, III, A, Nr. 1 Band 5, vom 16.3.1621
[75] HStA: Kloster Camp, Akten 110, Blatt 60 V+R:
Erkennen ahn .....
vortzehen Tagen ....... tho verpensionieren mit thein dlr nemblich vor
hundert ..... Dalr. Anno seeßtheinhundert und Achtundtwentichs vor den ersten
termin und so folgentz alle Jahr darnach uf dengleichen? termin, biß wir die
hauptsumme widerumb gegeben und betaltt. Und ist uns ehleuten und unseren erven
zugelassen dieße hauptsumme in twe verscheidenen terminen wiederumb afzuleggen
alle jahr hundert dlr und seine verfallenen pensionen wolgl Herrn Abten
... ...... sichere gewalt zu
.......
.
Und zu versicherung? der pension und der heubtsummen hebben darfür
verpensioniert und verleget? alle unser gereide, Huis und guittern ..... .....
und tho künftiger nichts
....gesundert umb fall von nitbetalungh sich darahn? ....... und tho derharten
int pandungen und pandt ....... . Und wan wir der Loß? thun wollen sullen
sulchs ein Virdel Jahrs vor tag ......
......
.
Sunder alle argelist Uhrkundt ....... Gerhardt und Belen ...... kommen, hebben
....... und gebeten den zeitlichen .......... binnen Berck umb in ...... nahme
daß? obligater tho schweren? und .....
...... ...... ....
presentes ....... Sohnes Derech
Impelman. Geben Berck den 23. November Anno seeßtheinhundert und seivenundtweintichs.(23.11.1627-Dienstags)
Herm:Hens Serxderfott?? (Anmerkung, Titel oder Amtbezeichnung unleserlich)
Item Ich Gerit Küpper heb gesein dat empelman empfangen het twe hondert daller.
Dit beken ich vor wartho sein
Dit iß Impelmans merks, ditt merks hatt Deriks der Sohn gemakt.
NB Von dieße obglt Summa hatt Impelman incontinenti seine Creditors bezalt, nemblich Peter op der Camp 28½ Dlr, item Nicolaß rudolff Soldaten 19 Rixdlr. Seinem Sohn Arnten Soldat in dat quartier 7 Rthlr. Item Franß Mangelman 7 Dlr berckesch. Unsers Cellerario pro pachta 100 Dlr. Nota der Rthlr hatt gegolden 58 stuver.
[76] HStA: Hauptgericht Moers IIa, Justizsachen Nr. 11, Band 1
[77] Auch wenn dies nicht ausdrücklich so in den Akten genannt ist,
so lassen doch die Hinweise keinen anderen
Schluß zu. In allen
Akten, in denen Jan Impelman für den
Hof spricht, wird immer
wieder der "Schwieger
Vatter" als Hintergrundauthorität er-
wähnt. In einem Prozeß weist Jan
Impelman eine Forderung mit
dem Hinweis zurück, das sei vor
seiner Zeit gewesen, worauf
sich das Gericht an die
Schwiegermutter halten will, weil der
Schwiegervater tot ist. In Kamp Akten
48 verlangt die Ehefrau
Beel die Behandigung.
[78] Alle
Gerichtssachen in diesem Kapitel unter HStA: Hauptgericht
Moers IIa, Justizsachen Nr.1, Band
10, 11, 12; 1632 - 41
[79]
HStA: Hauptgericht Moers IIa, Justizsachen Nr. 11, Band 1,
Blatt 259 V+R vom 28.3.1635
[80] HStA: Kloster Camp, Akten 48 für 1637
[81] Wahrscheinlich war der im 2.Teil der Familiengeschichte Impel-
mann genannte
Wilhelm Impelman; (Kriegsende 1648-Arnts Brüder) kein Bruder des Arnt Impelman I., sondern beziehen sich die dortigen Angaben auf den hier erwähnten Wilhelm, Arnts Neffen, der freiwillig auf den Hof zu Gunsten seiner Schwester und seines Schwagers verzichtete und in die Stadt Rheinberg übersiedelte, dort die Katharina Kretz; heiratete und später Schöffe wurde. Übereinstimmend dafür die Todeszeit: der eine nach 1663 +, der andere vor 1664 +.[82] HStA: Kloster Camp, Akten 110 Blatt 68, 69, Randvermerk
[83] HStA: Kloster Camp, Akten 110 Blatt 43, 44
[84] Wahrscheinlich die bei einer Taufe am 28.11.1662 in Rheinberg
genannte Lutgera Impelman; sie ist damit eine Nichte
des Arnt
Impelman der nach dem verhängnisvollen Schuß auf den Steuer-
einnehmer nach Rheinberg ging und sich dann in Budberg nieder-
ließ und somit das Verbindungsglied zu Arnt Husman;s bildete.
[85] Franciskus ten Broick, aus Camperbruch (Vierquartieren), stamm-
te also aus der Gegend und war mit den Verhältnissen bestens vertraut. Trat am 10.11.1652 als Novize ins Kloster ein, zeitweise Prior und Kellner (+ 1684).
[86] HStA: Kloster Camp, Akten 110 Blatt 56
[87] HStA: Kloster Camp, Akten 110 Blatt 32
[88] HStA: Kloster Camp, Akten 218, "Gewinnsgüter im Meursischen"
[89] HStA: Reg.Moers VI Nr.7 II Register der Obligationen:
am 1.5.1698 500 Taler bei
Vinman; aufgenommenam 5.3.1699 1500 Taler bei Erben
Knippenburg; aufgenommen[90] Die allgemeinübliche und auch hier praktizierte Versteigerungs-
art war der "brennende Kerzenverkauf": ein Grundbetrag wurde ausgesetzt und dabei eine Kerze entzündet. Nun konnten die Anwesenden in vorher festgelegten Steigerungsraten erhöhen. Erlosch die Kerze, so hatte der letzte Steigerer das Verkaufsobjekt zum letztgenannten Preis ersteigert.
[91] Kibü
Repelen: am 13.6.1711 heirateten Gört Schuirmann und
Jenneken Küppers
[92] Kibü Repelen: Ehe Jan Spaar mit Trineken Willems (uit gen Raa)
[93] HStA: Kloster Camp, Akten 110 Blatt 98
[94] HStA: Kloster Camp, Akten 110 Blatt 7f, V+R
[95] HStA: Kloster Camp, Akten 110 Blatt 1-6
[96] HStA: Reg.Mörs IV Spez. Nr.230 Vol 1 Blatt 30 ff vom 26.8.1750
[97] Hornemann = Peter Cremer modo Hornemann, Witwer Jenneken Berns,
besaß Hornemann Kate über seine ehemalige Schwiegermutter, Ehevertrag in HStA: Reg.Moers VI, 47 am 27.1.1762
[98] eine Tägliche rothe Boye Sehl..: rote Weste zum täglichen
Gebrauch aus barchentartigem Stoff ("boye"), Bestandteil der Tracht in der Grafschaft Moers
[99]
Pülf: entspricht dem heutigen Kopfkeil; damals kleines Feder-
bett das zwischen Matratze und
Kofkissen lag
[100] Kissen
[101] Standard waren 60 Pfund
[102] Mieder
[103] Auf dem Viegen Hof im Dorf Repelen hatte 1752 Evert Vieg;, der
Hoferbe, die Vollwaise Gerdrut Goldberg geheiratet. Als er nach 12 jähriger Ehe starb, nahm die Witwe den Tilman Eickschen vom Eickschenhof in Eick zum neuen Ehegatten. Aus dieser zweiten Ehe stammte
Evert Eickschen; genannt Vieg.[104] Witwer von Trineken Jenk
[105]
Heinrich Empelmann ist von Beruf Tagelöhner und wohnte bis zum 4. Kind im Casseler Feld, danach in Neukamp. Die
Eheschließung mit Sophia
Hessel; sowie die nur wenig später erfolgte Geburt des ersten Kindes fand in
Repelen Baerl statt. Johann Heinrich Empelman war der um 1790 gebohrene Sohn Heinrich
des Peter Hannessen und der Trinneken Klein-Impelman. Heinrich Empelmann wurde
manchmal als katholisch bezeichnet (was ich bisher auch nicht einordnen kann)
und sein eigentlicher, bei den Taufen der Kinder mehrfach benutzter
Familienname ist dann auch Klein-Empelmann.
Im Laufe der Zeit wurde die Vorsilbe Klein- immer seltener benutzt.
(Johann) Heinrich Empelmann
Sophia Hessel
auch: Klein-Empelmann
* 1790 Repelen * wann, wo ?
+ 13.05.1831 ertrunken + wann, Wo?
oo 08.08.1813
Repelen - Baerl
Datum: Kinder: Paten:
* 17.11.1813 Trineken
* 08.08.1815 Sibilla
Elisabeth Brückmann, Heinrich Küpper
* 27.06.1817 Jakob Jakob
Faber, Henrich, Schlüter, Wilhelm am Weg, Agnes Nussmann
= 14.07.1817
+ 1896
* 15.09.1819 Anna
Sophia Faber, Heinrich
Nussmann,
= 26.09.1819 Kath.Bruckmann,
Heinrich Fromm
* 26.06.1822 Elisabeth
= 05.07.1822
* wann ? 6. Kind
* wann ? 7. Kind
* 25.10.1829 Georg
Georg Hessels, Katharina am
Weg
= 29.11.1829
Der Vater scheint eine tragische Rolle gespielt zu haben, denn ich fand den
Vermerk: Henrich Empelmann, Ehemann von Sophia Hessel;s, Tagelöhner aus Neukamp ertrank am 13.5.1831 im
Rhein bei Essenberg, wurde am Ufer von Emmerich Eyland ans Land gezogen und
dort begraben. Er hinterließ eine Witwe und 8 Kinder. Er ertrank zusammen mit
Johann Hoefer, Ehemann von Elisabeth Hackstein, Faßbinder aus Neukamp, 29 Jahre
alt. Dieser hinterließ eine Witwe und 2 kleine Kinder. (Mögliche Fragen dazu:
warum ertrank er im Mai, wo das Wasser eher harmlos ist?, wurde er nicht auf
einem Friedhof begraben?, wie sind die Familienbindungen zur Familie Hackstein,
der Sohn Jakob heiratete Henriette Dohmen, Tochter auch einer Elisabeth
Hackstein.)
Kinder aus dieser Ehe:
Jakob Empelmann oo 3.11.1839 Henriette Dohmen, erbauten Hof in Duisburg; Neuenkamp, heute
Lilienthalstraße;
Anna Empelmann oo 31.1.1841 den 19jährigen Schiffsknecht Heinrich Höffkes aus
Lüttringen
[106]
Dietrich Klein Impelmann ging
ebenfalls nach Duisburg:
Hochzeit 20.06.1822 in Beek/ Duisburg;
Dietrich Kleinempelmann aus Repelen 23 Jahre, mit Margarethe Hahnes, geb. in
Alsum, 29 Jahre. Der rechte Vater des Bräutigam, Peter Hannesen; genannt Kleinempelmann tot, der
Stiefvater Eberhard Kahman;n
und seine rechte Mutter, Katharina Gros Empelmann leben noch und haben obige
Heyrath consentiert.
Aus dieser Ehe wiederum ein Sohn:
Hochzeit 17.09.1858 in Beek/ Duisburg;
Johann Impelmann, 36 Jahre, genannt Hannessen, Fabrikarbeiter zu Alsum, Sohn des
+ Diedrich Impelmann genannt Hannessen und der + Margarete Hahnesen, mit
Elisabeth Fuhr aus Wallach, 23 Jahre.
[107] HStAKalkum: Notar Lepine Rep 2644, Nr.192 Jahr 11 (1802)
[108]
HStAKalkum: Notar Lepine Rep 2646, Nr.102 für 1816
Vertrag fehlt
[109] Stadtarchiv Duisburg;
[110]
Vertrag über ersteigertes Ackerland Notar Houben vom
21.10.1848
[111] 30.April 1567,Gerichtsordnung der Gf Moers,StadtA Krefeld
[112] 20.9.1334 HStA: Moers Landesarchiv Nr.11; LAC 3/234
[113] HStA:Moers,Gericht Niederbudberg,Protokollbuch,Vermerk unter
Datum 30.6.1646
[114] HStA:Moers Gerichte,Gericht Niederbudberg 1-3,Protokollbücher
[115] HStA:Reg.Moers,I,Gen.,Nr.33; KKöln II Nr.2811; siehe auch:4
[116] Hist.A.Stadt Köln:Maria i.Kapitol,Rep.+Hs.1,fol.90 R,91 V+R,92V
HStA:Reg.Moers VI Nr.181,182 Bl.91-93
V+R,94 R von 1590
[117] Hinz,Hermann: Bonn;er Jahrbücher (1962)
[118] Orignalzitat aus dem ältesten Budberger Kirchenbuch von 1582,
HStA:KKöln,IV,NR.2536,Blatt 91
[119] HStA: Karmeliter Mörs, Akten Nr. 3 (15.10.1558);Mörs
Landesarchiv Nr.11;LACOMBLET 3/234
[120] HStA: KKöln,II,Nr.2950,Bl.63 V+R; siehe auch: Stüwer,"Die
Patrozinien im Kölner Großarchidiakonat Xanten", S.49
[121] HStA: KKöln II,2953,Bl 23f am 9.2.1789
[122] HStA: KKöln II,2950,Bl 65,66 am 18.9.1673
[123] G.Köhnen:Chronik d.Gemeinde Budberg,S.79
[124] DiözesanA Münster: Depos.Pfarrarchiv Rheinberg Karton 37
[125] HStA: Hauptgericht Moers,IIb-Spezialia,Nr.13
[127]
HStA: KKöln II, Nr.2950 , Blatt 70R, 71V
[128] HStA: KKöln II,2950, Verhör vom 8.4.1680
[129] aus: Annalen d.Vereins f.d.Historischen Niederrhein
[130] aus: Gerichtsordnung des Grafen Hermann von Moers,3.4.1567; Arnt
legte seinen Schöffeneid entweder nach obigen Text, oder einer kölnischen Fassung, oder möglicherweise beiden ab.
[131] HStA:Moers Gerichte,Gericht Niederbudberg 1-3
[132] ältere,reifere Dame (nicht Jungfer)
[133] (Ist das möglicherweise die Summe, die im Umschuldungsdokument
von 1627 erwähnt wird?)
[134] HStA: Depos.Stadt Rheinberg Urkunde 47
[136] laut Auskunft von "Prinz Oskar" der uns dankenswerterweise
Einblick in alpische Archivalien gab
[137]
Histor.Archiv Stadt Köln: Maria i.Kapitol,Rep + Hs. 1
s.a. HStA Düsseldorf: Hpt Gericht Moers II, Spez., Nr.132,Nr.99
[138] Es fehlt der Beweis, daß der Wilhelm von 1647 identisch ist mit
dem des Jahres 1617, es kann auch ein naher Verwandter anderer
Art sein; die Brudertheorie halte ich jedoch für sehr
wahrscheinlich.
[139] HStA:Depositum Rheinberg; Ratsprotokolle
[140] Oxhoft : 180 quart = etwas über 200 l; der Name ist uralt und
leitet sich von den Rindslederschläuchen ab, in den früher Wein
transportiert und gelagert wurde (Ochsenhaut).
[141] HStA: KKöln II 2836 Blätter 63-65
[142] Kirchenbücher Rheinbg. 4.3.1624
[143] HStA: Hauptgericht Moers II,Generalia (a),Nr.1 : Band 11
[144] HStA: KKöln II 2950 Blatt 8 V+R ; Jan Fyngerhoudt war fremd und
hatte am 20.12.1630 die Aufnahme in die Rheinberger
Bürgerschaft beantragt, in die er am 17.1.1631 neben seinem
Sohn Wilhelm aufgenommen wurde, wofür er 6 Rtlr zahlte. Er
starb vor 9.4.1649.
[145] HStA: KKöln II 2952 und 2950 ; auch: Reg Moers III,Spez 98.1
[146] HStA: Reg.Moers III Spezialia 98I
[147] wie 39
[148] Paul Mast:"Geschichte der Kreissynode Moers"
[149] HStA: KKöln IV , 2536, Bl 71,ältestes Kirchenbuch Budberg
[150] HStA: Reg.Moers VI 23 III
[151]
HStA: Moers Gerichte, Gericht Niederbudberg:
Gerichtsprotokollbuch 22.9.1682
erwähnt als Gemeinsmann;
HStA: Depos.Stadt Köln 201
(Erlwein-Bücher) Beschreibung der
Höfe in Niederbudberg
[152]
wird 1749 als Patin eines Kindes von Johann Heinrich Impelman
und Gertrud Melters genannt
[153] HistA St Köln: Domstift Akten 486 vom 5.9.1680
[154]
Richard Verhuven:"Einquartierungslasten...", aus:Land und Leute
Nr.2 von 1930
[155] HStA: KurKöln II, Nr. 2950, Blatt 35 V/R
[156] HStA: Depos.Stadt Rheinberg, B VII 6 Nr. 2
[157] HStA: Reg.Moers III, Spezialia, Nr.101 Band 1
[158] War verantwortlich für die Verwaltung von
Kaffee, Tee, Schoko-
lade, Zucker, Eier, Pommeranzen und
Zitronen
[159] geschlossene, mehrseitige Feldschanze
[160] BistumsA Münster: Depos. Pfarrarchiv Rheinberg
[161]
HStA: Moers Gerichte, Gericht Niederbudberg, Nr.1;
13.3.1720-24.4.24
[162] Im Gerichtsbuch "Gestman" oder "Gästen" von (auswärtiger)
Schreiberhand verzeichnet, ist der anscheinend richtige Name:
Ges(s)mann
[163]
aus: DER NIEDERRHEIN, Jg. 1878, Wochenblatt für niederrheinische
Geschichte und Alterthumskunde.
[164] Richter Weiße; war u.a. Richter am Niederbudberger Gericht, ein
gesetzt von Moers. Er starb 1791.
[165]
aus: DER NIEDERRHEIN, Jg. 1878, Wochenblatt für niederrheinische
Geschichte und Alterthumskunde.
[166] Tellerbord, Einsteckhalterung
[167] Hängevorrichtung für Töpfe im Kamin, auch für Tischlampen, mit
sägeartigem Gestänge
[168] Hakengriff um Töpfe ohne Brandverletzungen vom Kaminfeuer zu
holen.
[169] Herdstelle, am Boden oder gemauert mit offenem Kamin
[170] Schultertuch ?
[171] aus dem Anbauprodukt Hanf wurde Leinöl und Flachs gewonnen. Der
Flachs wurde weiterverarbeitet um Leinen zu gewinnen wobei auch
ein Minderprodukt, "Werg" entstand, aus dem grobes Gewebe
hergestellt werden konnte.
[172] beyen = eine Art Bibertuch ohne glatte Seiten; sehr warm
[173] In den französischen Bevölkerungslisten von Kamp für das Jahr VII =1799 finden wir tatsächlich eine Familie Roßkamp;. Es lebten dort: Jean (Johann) und Sibille Roskamp, 62 und 59 Jahre alt, wobei der Mann seit Geburt im Ort wohnte, die Frau aber erst vor 21 Jahren zu gezogen war (1778). Er war von Beruf Fabrikant für "eau de vie"
[174] Unter den Käufern wurden namentlich benannt: Ludwig Kahseboom, Trödler zu Rheinberg; Henrich Becker Porcellanfabrikant zu Rheinberg; Gerhard Drießen;, Schneider in Rheinberg; Johann Franzen, Käter bei Rheinberg; Ludwig Dominicus, Stadtdiener in Rheinberg; Peter Gitzler, Vierbaumer Heide; Ruth Jochem, Ackersmann; Jan Vierbaum, Vierbaumer Heide; Friedrich Schenten, Orsoy; Hermann Schmitz, Weber in Budberg; Arnold Wilmsen, Ackersmann Vierbaumer Heide; Josef Rebouillon, Kaufmann zu Orsoy; Peter Hütte;n, Tagelöhner in Budberg; Franz Eickmann, Ackersmann in Winterswick;; Henrich Peters, Priester aus Rheinberg; Henrich Döpers, Ackerknecht in Rheinberg; Derk Winschu, Ackersmann in Orsoy; Peter Heymes, Ackersmann aus der Moers'schen Heide; Gerhard Kerkenkamp, Ackersmann aus Budberg.
[175] traten in Budberg bei Empelmanns als Taufpaten auf.
[176] ältester Bruder der Mutter Margarete Hennecken;/Louven
[177] Die Familie des Bruders Theodor Queling; bewohnte später dicht am GHH-Werksgelände an der Hüttenstraße ein eigenes Haus. Dessen Söhne stiegen in der Firmenhirarchie auf. Bernhard Queling war Werkmeister im GHH-Montagemaschinenbau und wurde "der dicke Queling" genannt, während sein Bruder Theodor, Meister im GHH- Brückenbau, "der schwatte Queling" gerufen wurde. Aus: " Sterkrade um die Jahrhundertwende", in: "Blick ins Werk", Zeitschrift der GHH
[178] Sie stammte aus der Familie des "Landfrohnen" Riesener die auch den Hofschreiner Ludwigs XVI, Johann Heinrich Riesener hervorgebracht hat. Er war anscheinend ihr Onkel. Ein Teil seiner Möbel, unbezahlbare Museumsstücke, sind heute im Schloss von Versailles zu besichtigen.
[179] HStA: Landratsamt Moers, L.A.Moers 928: in Niederbudberg waren im Jahre 1857 an Handwerksmeistern vertreten: 1 Müller mit 2 Gesellen; 1 Bäcker; 5 Schuh und Pantoffelmacher mit 2 Gesellen; 2 Sattler;; 6 Weber oder Wirker; 10 Schneider mit 4 Gesellen und 3 Lehrlingen; 1 Tischler und Stuhlmacher mit 1 Lehrling; 2 Böttcher; 2 Drechsler; 5 Grob- und Kleinschmiede mit 2 Gesellen.
[180] Die Angabe von 88 Jahren beruht auf der amtlichen Sterbeurkunde, ist aber völlig falsch. Zu dieser Zeit wußten die Menschen oft nicht ihr genaues Alter. Trat dann ein Todesfall ein, hatten grobe Schätzungen für das Alter der Verstorbenen herzuhalten. Fehlschätzungen waren insbesonders dann häufig, wenn ein Mensch in der Fremde starb. Anna Katharina Riesener war am 04.09.1780 geboren worden, also nicht 88 sondern 76 Jahre alt geworden.
[181] Persianer
[182] Familie Vermeegen, Josefstraße 76, 4054 Nettetal 1; die älteste Tochter des Johann Heinrich war mit dem Schneidermeister Hubert Lentzges in Nettetal Schaak verheiratet, beide verstorben. Vor einigen Jahren hatte ich kurzen telefonischen Kontakt. Auskünfte zur Familie Empelmann waren leider nicht zu erhalten und schriftliche Überlieferungen oder Akten/Urkunden zum Hof in Budberg sind wie es scheint nicht mehr vorhanden.
[183] Johann Liffers; (+ 30.01.1904) hatte aus erster Ehe mit Katharina Althoff drei Söhne, Heinrich, der Margarete Elisabeth Empelmann heiratete, sowie Bernhard Eberhard und Friedrich Wilhelm, die beide Schneidermeister wurden. Die zweite Ehe des Johann Liffers mit Gertrud Fischer blieb kinderlos. Notariatsurkunden unter: Hauptstaatsarchiv Düsseldorf, Notar Busch, Rep 4476 Nr. 444, 445, 725, 726.
[184] Frau Ada Rameker wohnt in Rheinberg auf der Xantener Str.79
[185] Nachkommen des Johannes Boymann, * 07.08.1908, finden sich in Wesel auf der Goldstrasse 19. Er war Amts- und Gemeindedirekter der Gemeinde Borth (heute Stadtteil von Rheinberg) und starb am 26.07.1979.
[186] Wenzeslaus Hennecken; oo 3.7.1787 Wilhelmina Katharina Luven in Walsum
[187] BistumsA Münster: Deposit. Pfarrarchiv Rheinberg
Richard Venn, kgl.preuß.Notar für den Oberlandesgerichtsbezirk
Düsseldorf mit
dem Amtssitz zu Rheinberg.
Fräulein Maria Empelmann, z.Zt. 44 Jahre
alt, ledig, ohne Ge
schäft, zu Rheinberg wohnhaft, und der Dechant Gustav Wix,
kath. Pfarrer zu Rheinberg, als Bevollmächtigter des
Kirchenvorstandes
beschließen folgendes:
Die katholische Pfarrgemeinde zu Rheinberg verpflichtet sich die vorgenannte
Maria Empelmann in das Sankt Nikolaus Hospital
aufzunehmen, ihr darin ein eigenes Zimmer einzuräumen, sie in gesunden
und kranken Tagen vollständig zu unterhalten und zu verpflegen, ihre Nahrung,
entsprechende Kleidung, ärztliche Behandlung und Medikamente und schließlich
ein Begräbnis dritter Klasse nach ihrem Tode zu gewähren, ihr fernerhin
auf ihrem Grabe ein Kreuz mit Kruzifix
zu errichten und nach ihrem Hinscheiden
bald möglichst 80 heilige Messen für ihre und ihrer Verwandten Seelenruhe lesen
zu lassen. Die genannte Maria Empelmann nimmt obiges an und verpflichtet sich,
sich der Hausordnung des Hospitals zu fügen und übergibt ihr mit Sparbuch bei
der hiesigen städtischen Sparkasse unter Nr.4149 hinterlegte Guthaben welches
5697,91 Mark nebst Zinsen vom 3. Mai 1909 beträgt. Obige ist berechtigt,
kleinere Beträge in bar zu verlangen, jedoch insgesamt nicht mehr, als die über
den Betrag von 5000 Mark hinausgehen. So weit es Ihre Kräfte gestatten wird sie
nach Anweisung der vorstehenden Schwester sich mit an Arbeiten beteiligen,
die der Anstalt dienlich sind. Kirchenvorstandsmitglieder: Wix, Pfarrer, S.R.
Dr.Schmitz, L.Berghe von Trips, Hubert Lesaar, Bernhard Steegmans, L.van Laak, Hermann Baaken.
[188] Wilhelm Mangelmann war Schlosser, + 1949; hatte noch Geschwister: Gerhard oo Schlaghecke (beide mit Kfz tötlich verunglückt); Heinrich oo Butenbrock, Grete oo I. mit Johann Krampe, II. mit Jakob Kyll; Helene oo mit Wittmann;
[189] lebt in Oberhausen Sterkrade, Elli Heuss Knapp Stiftung, Teuteburger Strasse, Haus 7/9. Er hat mir berichtet, daß in Orsoy früher eine Witwe Miss, geborenen Empelmann, auf einem großen Hof lebte, die er als Kind mit seiner Großmutter oft besucht habe. Die Verwandte stammt aus einem unbekannten Familienzweig. Anton Mangelmann; erlebte als Angestellter auf der Zeche Radbor in Dortmund 1938 ein schreckliches Grubenunglück mit, als dort unterirdisch ein Brand im Stollen entstamden war und die Kohle entzündet hatte. Er gehörte zu den Männern, die den betroffenen Stollen zumauern mußten, in dem über 300 Bergleute verbrannt waren.
[190] lebt in Oberhausen Sterkrade;, Dorstener Str. 238
[191] lebt in Oberhausen Sterkrade;, Bremener Str.29
[192] lebt in Oberhausen Sterkrade;, Dorstener Str. 238
[193] Oberhausen Sterkrade;, Dorstener Str.238
[194] Auf Grund einschlägiger Gesetzgebung ist es heute nicht möglich, Dokumente und andere Archivalien einzusehen, die jünger als 100 Jahre sind. Das Stichjahr steht bei 1875 und ist leider bisher nicht angehoben worden. Forschungen über die Zeit zwischen 1875 und heute sind darum nicht möglich und Informationen können nur auf Grund von Befragungen von Familienmitgliedern gewonnen werden.
[195] lt. Adressbuch 1984
[196] Heiratete einen Zapp und starb um 1945 an Diphterie?
[197] hatte einen Prüss geheiratet
[198] Tochter Ulrike Prüss ist seit 1966 oo mit Erich Bagusch
[199] jetzt: Hanni Völler, Köln Klettenberg
[200] jetzt: Marianne Kirch, Remscheid Lennep, Hackenberger Str.
[201] in Oberhausen verstorben
[202] gefallen
[203] Der kleine Junge war nur wenige Stunden alt geworden und wurde
in einem offenen Sarg mit einem großen Vergißmeinnicht-Kranz
auf dem Kopf in der Wohnung aufgebahrt.
[204] jetzt: Gertrud Koppelberg, Gummersbach
[205] Zu französischen Zeit mußte das Geschlecht der Neugeborenen auf
dem Rathaus durch Vorzeigen bewiesen werden, damit dem
französischen Staat nicht zuviele zukünftige Soldaten
entgingen, die sich in den Akten als Mädchen tarnten.
[206]
Kirchenbücher: Kamp, katholisch. Paten: Sophia Henrichs und
Laurentius Warberg
[207] Irmgard in gen Werth hatte am 22.5.1718 den Cornelius Janssen, geheiratet, der sich Hummelten nannte. Möglicherweise war er vorher mit einer Hummelten-Tochter verheiratet gewesen und hatte auf dem Hof gewohnt und war damit wieder mit Impelmans verwandt. Trauzeugen Henrich Henricksen und Heinrich Kroel, genannt Boymann. Aus dieser Ehe am 24.11.1721 Sohn Heinrich.
[208] eigentlich: Cornelius Janssen, genannt Hommelten. Siehe dazu auch Fußnote Irmgard in gen Werth; Familienverhältnisse Ingenwerth beschrieben in HStA: Reg. Moers, VI Nr. 57, Eheberedung und Hofübergabe vor Notar Haetjens am 27.1.1750
[209] Die reformierte Gemeinde Urdenbach im 17.Jahrhundert, S.128-129
[210] StA Duisburg;: Bestand 92 (Minoriten), Akten, Abt. 28, Nr. 464
[211] HStA: Hauptgericht Moers II b, Spezialia Nr. 13: Prozeß Jörris Bowertz % Gemeinde Budberg
[212] Die Daten sind übernommen aus einer Familienzusammenstellung für das Kirchspiel Walsum;, Lagerorte a. Diözesanarchiv Münster und Stadtarchiv Duisburg.